Wenn Du immer nur an 5 von 6 Tagen arbeitest und der freie Tag kein fester ist, sondern immer wieder variiert, muss der eine Feiertag nicht automatisch als Arbeitszeit angerechnet werden.
Zur Info:
Was bei flexiblen Arbeitszeiten gilt
Komplizierter wird es, wenn ein Arbeitnehmer zeitlich flexibel arbeitet. In diesen Fällen kommt es darauf an, wie die betrieblichen Planungen ausgestaltet sind. Arbeitnehmer, deren Arbeitstage nach einem feststehenden und von Feiertagen unabhängigen Plan arbeiten, aus dem heraus sich für einen gewissen Zeitraum im Voraus objektiv vorhersagen lässt, dass der Arbeitnehmer an dem Feiertag tatsächlich zur Arbeit eingeteilt worden wäre, haben einen Anspruch auf Vergütung an Feiertagen. Fehlt ein solches festes System, besteht grundsätzlich auch kein Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Feiertagsvergütung.
(Auszug aus https://www.hwk-reutlingen.de/newsansicht-detail/article/feiertage-freie-tage-und-das-geld-was-rechtlich-gilt.html)