Sanierung Giebelseite eines Nebengebäudes, steht auf der Grenze zum Nachbargrundstück und wurde durch Abriss des angrenzenden Schuppens beschädigt. Wer zahlt?
Das Nebengelass auf dem Nachbargrundstück wurde vor 23 Jahren abgerissen und war genau an unserem Nebengebäude angebaut. Beide Grundstücke gehören der Wohnungsbaugesellschaft. Jetzt rieselt der noch vorhandene Putz von der Wand und soll neu verputzt werden. Wir sind eine WEG und die Wohnungsbaugesellschaft ist der Ansicht, dass wir jetzt auf unsere Kosten (Gemeinschaftseigentum/ Instandhaltungsrücklage) die Sanierung tragen müssen. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben? Hätte man das nicht vor 23 Jahren mit in den Baumaßnahmen berücksichtigen müssen?
4 Antworten
Hierfür ist wichtig zu wissen, ob die verbliebene Wand eine einzige gemeinsame ist / war, die z.B. mittig auf der Grenze steht / stand und von beiden Gebäuden gemeinsam genutzt wurde oder ob beide Gebäude jeweils eigene Wände haben / hatten, die lediglich direkt nebeneinander standen.
Nämlich nur im ersten Fall ist der Nachbar, der sein Gebäude abgerissen hat, dafür zuständig nach dem Abriss für Schutzmaßnahmen am verbliebenen Gebäude zu sorgen.
Wenn jedoch beide Gebäude jeweils eigene Wände hatten, ist der Eigentümer des verbliebenen Gebäudes selbst dafür zuständig für Schutz zu sorgen.
Dazu gibt es übrigens auch schon z.B. dieses Urteil vom Oberlandesgericht Köln (vom 03.05.2021, Az. I-4 I 49/20):
Aber selbst wenn ersteres hier der Fall sein sollte, aber nicht schon vorher Schutzmaßnahmen eingefordert wurden, dürfte der Anspruch wohl schon verjährt sein.
Wer zahlt?
Der der den Auftrag für die Sanierung erteilt.
Beide Grundstücke gehören der Wohnungsbaugesellschaft.
Verstehe ich nicht. Das Grundstück der WEG muß doch logischerweise der WEG gehören.
und wurde durch Abriss des angrenzenden Schuppens beschädigt.
Ich erkenne da keine Beschädigung. Da wo die Häuser zustammenstanden, war nie Putz. Sieht halt unschön aus. Da das aber schon 23 Jahre so war, sind die gegenseitigen Ansprüche verjährt.
Das ist ein Nebengebäude und wird nur als Abstellraum benutzt bzw. eine Garage. Somit bedarf es keiner energetischen Sanierung. Dankeschön, ich bin auch der Meinung, dass hier ein einfaches Verputzen reicht. Die Wohnungsgesellschaft möchte die Wand mit teuren Platten verkleiden, laut nur einem vorliegenden Angebot.
Letztlich entscheided die Eigentümerversammlung der WEG was sie macht. Ein Anspruch des Nachtbarn besteht allenfalls in Hinblick auf die Verkehrssicherung. Also darauf, das der Putz nicht lose ist. Auf eine Modernisierung besteht hingegen kein Anspruch.
Verstehe ich nicht. Das Grundstück der WEG muß doch logischerweise der WEG gehören.
Nö, schon mal was von Erbbaurecht gehört?
Ich erkenne da keine Beschädigung.
Nur durch einen Blick auf das Foto? Sorry, aber nicht jeder Schaden ist so simpel sichtbar.
Ein Anspruch des Nachtbarn besteht allenfalls in Hinblick auf die Verkehrssicherung.
Kann man nicht pauschal sagen, dafür sind noch ein paar (uns unbekannte) Fakten maßgeblich.
Wir sind drei Eigentümer(WEG), einer davon ist die Wohnungsgesellschaft. Die hat auch ursprünglich unser Wohngebäude und Nebengebäude saniert und Wohnungen verkauft. Gleichzeitig ist die Wohnungsgesellschaft auch der Verwalter. Das Nachbargrundstück gehört ebenfalls der Wohnungsgesellschaft.
Ich denke, dass dieser Rechtsanspruch, selbst wenn er zurecht besteht, nach dieser Zeit verjährt sein dürfte.
Das ist eine sehr schwierig zu beantwortende Frage.
Im allerbesten Falle wäre vor 23 Jahren festgelegt und festgestellt worden,
wer Schäden,hier unvermeidbare Schäden trägt,und in welche Rücklagen dafür hinterlegt werden.
Nun,hier muss ein Fachanwalt heran ,und es kommt auf so viele Dinge an,
die man hier nicht erfragen,rückklären kann.
So wie ich ich das betrachte, käme eine einfache Ausfugung ,und dann eine Verputzung in Frage.Das kann man durchaus in Eigenleistung machen und kostet nicht wirklich viel.
Möglich wäre auch, den Restputz abzukratzen ,und die Ziegelsteine herauszuarbeiten und zu verfugen.Fummelarbeit ,wäre günstig ,wäre optisch deutlich schöner.Ziegelsteine verputzt man nur ,wenn dies nicht zu vermeiden ist.
Wenn man da schon zu tun hat, hier kommt dann die energetische Sanierung in Frage,möglicherweise eine staatliche oder kommunale Förderung beantragt werden,
so das man Energie spart.Hier kämen Kosten von etwa 20.000 auf Euch zu.
Platten auf Ziegelsteine? Da wäre ich skeptisch ob das fachlich gut und richtig ist.Sagt das dann halt.Wenn das Gebäude nicht beheizt wird ,macht auch eine energetische Sanierung keinen Sinn.Hier würde ich sagen,das es das schönste wäre die Ziegelsteine herauszuarbeiten ,zu verfugen und das kostet wenig .Sicherlich lässt sich die Gesellschaft davon überzeugen,wenn ein Baufachmann ,Maurerpolier es Euch bestätigt.
Genauso sehe ich das auch, wir sind drei Parteien in der WEG, meine Nachbarin und ich sind uns einig und wie ich hier in den Kommentaren lese sind wir auf dem richtigen Weg. Vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich werde euch das Ergebnis mitteilen. Ich wünsche euch schöne Pfingsten 🌞
Das ist ein Nebengebäude und wird nur als Abstellraum benutzt bzw. eine Garage. Somit bedarf es keiner energetischen Sanierung. Dankeschön, ich bin auch der Meinung, dass hier ein einfaches Verputzen reicht. Die Wohnungsgesellschaft möchte die Wand mit teuren Platten verkleiden, laut nur einem vorliegenden Angebot.