Wer haftet, wenn Baumwurzeln Abflussleitung beschädigen in Mittelreihenhaus?

7 Antworten

http://www.ra-kotz.de/wurzelwerk.htm

Wurzelwerk von Bäumen, die im Eigentum der Klägerin stehen, war unterirdisch in eine auf einem Nachbargrundstück verlaufende Abwasserleitung hineingewachsen und hatte diese beschädigt. Auf Klage der Eigentümerin der Abwasserleitung wurde die Klägerin durch rechtskräftiges Urteil vom 9. Januar 1996 zum Ersatz von Reinigungskosten in Höhe von 1.514,97 DM und dazu verurteilt, die durch das Eindringen von Wurzelwerk in die Abwasserleitung verursachte Eigentumsstörung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen und ähnliche Beeinträchtigungen in der Zukunft zu verhindern. In der Entscheidung ist ausgeführt, der Beseitigungs- und der Unterlassungsanspruch ergäben sich aus § 1004 BGB; der Beseitigungsanspruch sei auch nicht deshalb eingeschränkt, weil die Eigentümerin des Nachbargrundstücks teilweise für das Einwachsen der Wurzeln in die Abwasserleitung mitverantwortlich sei. Für die Reparatur und Neuverlegung der Leitung wandte die Klägerin 24.219,33 DM auf, die sie mit der Klage von dem Beklagten ersetzt verlangt. Der Beklagte verweigert Leistungen. Für einen gegen den Versicherungsnehmer gerichteten, auf § 1004 BGB gestützten Beseitigungsanspruch bestehe nach § 1 Nr. 1 seiner Bedingungen kein Versicherungsschutz.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben; die Berufung des Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte seinen Antrag auf Klageabweisung weiter.

Erst mal müsste man heraus finden, ob die Wurzeln tatsächlich von der Lärche oder doch von den Birken kommen.

Der Eigentümer des Baumes kann haftbar gemacht werden.

Es kann aber auch sein, dass die Abwasserleitung nicht fachgerecht verlegt wurde. Denn normalerweise dringen Baumwurzeln in die heutigen Abwasserleitungen nicht mehr ein. Selbst wenn der Baum gefällt wird, bleibt die Abwasserleitung undicht, was nicht zulässig ist, sie muss also neu verlegt bzw. zumindest an dieser Stelle erneuert werden.

Ich würde an Eurer Stelle zu Eurer Gebäudeversicherung gehen. Die Versicherungen haben alle Anwälte und klären solche Dinge am besten untereinander. Bzw. sagen sie Dir gleich, an wen Du Dich halten musst.

birken sind bäume die wasser suchen und dafür in hausmauern, kanalrohre und ähnliches reinkrabbeln.

auch wenn eine lärche schon jahrelang wo steht, so hat sie einen sehr kompakten wurzelballen.

konnten wir beobachten, da bei verwandten die birke in den kanal gekrabbelt ist, bzw. beim nahcbar die lärche durch sturm umfiel.

du kansnt aber gen die wurzeln im kanal untesuchen lassen.

Eine interessante Frage... Den Nachbar haftbar zu machen, geht glaube ich nicht, er kann den Wurzeln nicht anordnen, nicht auf euer Grundstück zu wachsen. Bei Nadelbäumen wachsen - soweit ich weiß - die Wurzeln generell sehr weit. Ich tippe mal eher auf Gebäudeversicherung. Aber da muss bestimmt ein besonderes Risiko mit abgesichert sein: Rohrschäden außerhalb des Gebäudes, Elementarschäden oder was denen noch so alles einfällt um nicht leisten zu müssen :-)

Da gibt es m.W. unterschiedliche Rechtsprechungen. ich würde einen Fachanwalt zu Rate ziehen, der hat Zugriff auf Datenbanken mit entsprechenden Urteilen.

Vorher würde ich jedoch die Ursache versuchen eindeutig zu klären. Jeder Baum ist unterirdisch genauso groß wie oberirdisch. Welcher Baum ist es? Risikominimierung: Wie Tief liegt die Leitung ? TV-Inspektion der Abwasserleitung (ist nicht so teuer) Wenn die Wurzeln noch relativ klein sind, kann man diese von Innen entfernen (Kettenschleuder oder Roboter => Fachfirmen gibt es im Umkreis) Dann könnte eine Inlinersanierung helfen, dass die Wurzeln nicht wieder kommen.