Wem gehört das Haus?

7 Antworten

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Das Grundstück mit dem Haus darauf  darauf gehört ihr ganz alleine, daran würde auch eine Trennung nichts ändern; in solchem Falle gibt es auch keinen Zugewinnausgleich!

Eigentümer

Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist eine Person im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so vermutet das Gesetz, dass ihr das Recht zusteht (öffentlicher Glaube des Grundbuchs § 891 BGB).

Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheidenBesitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer. In diesem Falle also der Vermieter.

https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/eigentuemer/

Das Haus gehört dem Grundstückseigentümer. Auch nach einer Trennung.

Kommt drauf an worauf die sich einigen.

es wird beiden gehören

weiß man aber nicht

es gehört dem, der im grundbuch steht

haus und grundstück sind eine einheit jetzt, da gibt es kein einzeleigentum mehr

das haus wird beiden gehören, zur ideellen hälfte

oder es gehört einem, können sie machen, wie sie lustig sind

sie werden eine regelung für die trennung getroffen haben