Ist das rechtlich in Ordnung?

In Deutschland herrscht Privatautonomie. Damit kann die Höhe der Miete grundsätzlich frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart und verhandelt werden.

Darf der Vermieter bei einem Mieterwechsel die Miete einfach erhöhen?

Rechtlich gesehen ist das der Abschluss eines neuen Mietvertrages und keine einseitige Mieterhöhung.

Kann ich versuchen, über die Miete zu verhandeln?

Siehe oben.

Ich habe aber auch Angst, dass ich die Wohnung verliere, wenn ich verhandle oder kritisch nachfrage.

Das kann natürlich sein, wenn die Nachfrage entsprechend hoch ist. Danach bestimmt sich ja auch die Miethöhe. Wenn jemand ein Auto verkaufen möchte und ein Interessent 1000 Euro mehr bietet, dann wird man im Regelfall auch an diese Person verkaufen.

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So wie andere Staaten ihre Zinsen auch bezahlen: Entweder durch den regulären Haushalt oder durch neue Schulden. Oder eben beides.

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Der Händler weiß gar nicht, wann PayPal das Geld abbucht. Deswegen gibt es ja gerade diesen Zahlungsdienstleister. Dieser garantiert dem Händler den Geldeingang unabhängig von der tatsächlichen Zahlung durch den Kunden.

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Das kann man unterschiedlich regeln. Standardmäßig würde man als rechtsmangelfreien Übergang vereinbaren, dass kein wirksamer Mietvertrag mehr besteht. Oft muss auch die Wohnung geräumt sein, dass der Kaufpreis überhaupt fällig wird. Aber das können beide Parteien frei verhandeln unter Einbeziehung des Notars. Der Notar kann hierzu auch Vorschläge machen.

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P Konto nach Restschuldbefreiung wann auflösen?

Mir würde Anfang Mai rückwirkend zum 24. März die Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz erteilt. Es liegen weder neue Schulden noch Pfändungen vor. Der endgültige Aufhebungsbeschluss der Privatinsolvenz liegt bisher noch nicht vor. Dies kann sich aber durchaus über Monate hinziehen aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen des zuständigen Insolvenzgerichtes.

Trotzdem weigert sich meine Bank das P-Konto rückzuwandeln und separiert weiterhin meine Geldeingänge, die über dem Pfändungsfreibetrag liegen, so dass diese mir nicht zur Verfügung stehen.

Auf Nachfrage bei meiner Bank erhielt ich folgende Antwort:

"Kontopfändungen liegen uns nicht vor.

Zur Löschung der Insolvenzsperre auf Ihrem Konto bitten wir um die Einreichung des Aufhebungsbeschlusses gemäß §200 der Insolvenzordnung.

Der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung reicht hierfür nicht aus.

Nach Einreichung des Aufhebungsbeschlusses werden wir die Insolvenzsperre löschen, im Nachgang können Sie dann Ihr Pfändungsschutzkonto im Onlinebanking rückwandeln in ein Girokonto ohne Pfändungsschutz."

Ist das so rechtens, dass die Bank von sich aus einfach weiterhin meine Geldeingänge die über dem Pfändungsfreibetrag liegen separiert und mir nicht zur Verfügung stellt? Obwohl bereits die Erteilung der Restschuldbefreiung bei der Bank vorliegt und es keine Pfändungen gibt.

Bei einem Telefongespräch mit der Bank wurde mir sogar angedroht mein Konto eventuell zu sperren, wenn ich ohne einen Aufhebungsbeschluss vorzulegen, einfach das P-Konto rückwandeln würde.

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Der Aufhebungsbeschluss kommt normalerweise Jahre vor Erteilung der Restschuldbefreiung. Wahrscheinlich wurde der dir schon vor Ewigkeiten zugesandt. Danach ist nämlich auch kein P-Konto mehr notwendig, da nur noch das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten ist.

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Was soll mit dem Geld sonst geschehen? Das verpufft ja nicht, sondern der pfändende Gläubiger bekommt es. Aber auch nur der und nicht etwa andere Gläubiger.

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Das ist natürlich Angelegenheit des Vermieters. Der muss sicherstellen, dass die Mietsache funktionsfähig ist. Dafür zahlt ihr ja gerade.

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Das ist relativ simpel. Es erben die beiden Kinder je zur Hälfte, da sie zur ersten Ordnung gehören, §§ 1924, 1930 BGB.

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Was soll daran übergriffig sein? Sehr empfindlich.

Es liegt doch auf der Hand, warum das gefragt wird: Da das Kind ggf. gesetzlicher Erbe wäre. Die Frage dient also der Erbenermittlung.

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Wie du richtig schreibst, ist der Gläubiger zur Abgabe verpflichtet, wenn die Forderung beglichen ist. Oder muss zumindest eine löschungsfähige Quittung ausstellen. Ich würde dem Ganzen etwas Zeit geben, da das für die Schule auch nichts Alltägliches ist. Für die Bewilligung muss der Geschäftsführer, oder in welcher Rechtsform die Schule auch immer geführt wird, zum Notar.

Wenn die Bewilligung erteilt ist, müssen dann auch noch deine Eltern als Eigentümer zum Notar.

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Strafprozeßordnung (StPO)
§ 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 unterblieben ist.
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Ab 18 kannst du den Vertrag selbst genehmigen und ihn damit wirksam machen. Das kann auch konkludent erfolgen, z. B. indem du das Angebot weiter nutzt.

Hier schreibst du, dass du schon vor Volljährigkeit auf die Unwirksamkeit hingewiesen hast. Daher kann man nicht ohne Weiteres von einer Genehmigung ausgehen und der Vertrag ist nach wie vor unwirksam.

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Was soll daran illegal sein? Warum sollte der Staat das sanktionieren?

Ich habe in der Praxis auch schon Fälle gehabt, in denen Babys mehrere Eigentumswohnungen überschrieben wurden. Wohlhabende Familien fangen damit früh an, um Steuerfreibeträge optimal auszunutzen.

Das Kind ist ja noch nicht vollständig geschäftsfähig. Geht das dann trotzdem?

Ja, das Kind handelt schließlich nicht selbst, sondern durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) bzw. in manchen Fällen muss ein Ergänzungspfleger anstelle der Eltern handeln. Manchmal kann auch noch eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein.

Rein rechtstheoretisch können die Kinder in vielen Fällen ab 7 Jahren auch selbst bei Schenkungsverträgen handeln anstelle der Eltern. Macht man in der Praxis aus Sicherheitsgründen aber meist nicht.

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Das müsste man natürlich im Kontext lesen, aber ich meine, dass er dort die Idee der klassischen Willensfreiheit kritisiert. Salopp ausgedrückt wird üblicherweise diese Willensfreiheit, also das "auch-hätte-anders-handeln-Können", einfach postuliert ohne dass etwas existiert, das das ermöglichen würde (Esse). Diese Idee ist gewissermaßen auch ein Fremdkörper in der sonst kausalen empirischen Welt.

Deswegen verlegt Schopenhauer die Willensfreiheit ja auf die metaphysische Ebene. "Der Wille" ist frei, aber für ihn ist der Begriff des Willens ja etwas anderes als ihn viele umgangssprachlich verwendet. Die Handlungen hingegen sind nicht frei und determiniert.

Genauer und verständlich führt er seine Idee der Willensfreiheit in seiner Preisschrift "Über die Freiheit des menschlichen Willens" aus. Und natürlich auch im Hauptwerk. Die Preisschrift ist aber auch ohne Vorkenntnisse verständlich.

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In so gut wie allen Fällen wird das nicht auf dein Konto überwiesen, sondern entweder direkt an den Verkäufer bzw. abzulösende Gläubiger oder an einen Treuhänder, wie eine Bank.

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Dort möchte ich z.b. rein schreiben "Für den Fall meines Todes verfüge ich hiermit, dass meinem Bevollmächtigten, Hardy Mustermann, meine Porzellan-Sammlung gehört."

Das ist ein Testament. Und zwar die Anordnung eines Vermächtnisses.

"Ferner verfüge ich hiermit, dass nach meinem Tod, folgende Familienangehörige keinen Zutritt zu meiner Wohnung erhalten:

Das kannst du zwar schreiben, entfaltet aber keinerlei Bindungswirkung.

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Weil auch die Abweisung mangels Masse Rechtswirkungen zur Folge hat. Oft ist es in solchen Verfahren auch so, dass der Antrag durch Dritte gestellt wurde. Daneben kann es auch eine Pflicht zur Antragstellung geben.

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