In solchen Fällen hilft es leider nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten. Der Stiefvater ist natürlich auch zur Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses verpflichtet. Zuerst muss man aber erstmal klären, ob du gemäß der gesetzlichen Erbfolge Miterbe geworden bist oder ob es ggf. vielleicht sogar ein Testament gibt, das den Vater zum Alleinerben macht. Da er einen Erbschein beantragt hat, dürfte sich das aus dem Antrag ergeben bzw. aus dem Erbschein sofern bereits erteilt.

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Beim Grundbuchamt für jedes Recht 25 Euro. Für die Vormerkungen muss man im Regelfall zum Notar (kommt auf den Einzelfall an). Dort entstehen (auch je nach Einzelfall) zusätzliche Kosten, welche aber relativ gering sind.

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Keine Anlageklasse ist risikolos. Nichtmal Bargeld unterm Kopfkissen. Mit Etfs kann man sich aber nicht verschulden.

Etfs auf den S&P500 enthalten sehr viele Aktien, aber man hat natürlich ein Länderrisiko (USA). Im Vergleich zu einem Welt-Etf damit risikoreicher (und damit ggf. auch eine potentiell höhere Rendite).

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Der andere Elternteil hat dann die alleinige elterliche Sorge und hat den Erbteil der Kinder zu verwalten. Zusätzlich gibt es ein paar Besonderheiten zum Schutz der Erbschaft der Kinder. Es muss ein Vermögensverzeichnis erstellt werden und z. B. der Verkauf des Grundstücks bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung.

Eine gegenseitige Alleinerbeneinsetzung kann man in Betracht ziehen. Hat aber alles Vor- und Nachteile.

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Mach eben ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung und gut ist. Man kann sich auch anstellen.

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Grundsätzlich sind hier Pflichtteilsergänzungsansprüche denkbar. Im schlechtesten Fall sogar in voller Höhe, da ein Wohnungsrecht vorbehalten wurde. Das müsste man aber im Einzelfall prüfen.

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Dass 400 Euro monatlich gepfändet werden, kann eigentlich nur sein, wenn es sich um Forderungen aus unerlaubter Handlung oder vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht handelt. Dann kann das Gericht einen abweichenden unpfändbaren Betrag festsetzen, der sich am Sozialhilfeniveau orientiert. Ansonsten ist sowohl das Einkommen als auch das Kontoguthaben beim P-Konto bei diesem Betrag vollständig unfpändbar.

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Gemeinsame Wohnung – wer ins Grundbuch?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal eure Meinungen. Kurz zu meiner Situation:

Ich bin seit drei Jahren in einer festen Beziehung mit meiner Freundin, mittlerweile sind wir verlobt. Vor kurzem habe ich von einem verstorbenen Verwandten ein Erbe erhalten, das ich gerne als Anzahlung für eine Eigentumswohnung nutzen möchte. Die Wohnung soll für uns beide sein – als gemeinsames Zuhause, auch mit Blick auf die Zukunft, damit wir im Alter mietfrei wohnen können.

Da meine Verlobte aktuell ein duales Studium macht, verdient sie so gut wie nichts und kann daher keine Anzahlung leisten.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie ich das am besten im Grundbuch regeln soll.

Wenn ich uns beide direkt zu gleichen Teilen (50/50) eintragen lasse, würde ich ihr damit im Prinzip die Hälfte meines Erbes schenken – und damit fühle ich mich ehrlich gesagt nicht ganz wohl. Nicht, weil ich davon ausgehe, dass wir uns irgendwann trennen, das hofft man natürlich nie. Aber letztlich weiß man nie, was die Zukunft bringt, und ich möchte mich einfach absichern.

Die Reaktion meiner Verlobten konnte ich nicht so ganz nachvollziehen: Sie meinte, es sei unfair, wenn sie gar nicht im Grundbuch steht, da sie dann keinerlei Absicherung hätte und sich auch nichts Eigenes aufbauen könne.

Ich sehe das anders, weil ich ja die alleinige Anzahlung machen würde und nur die Kreditraten würden wir 50/50 teilen (wenn das für sie machbar ist). Und die Wohnung ist ja für uns beide gedacht – wir würden ja gemeinsam darin wohnen. Deshalb frage ich mich, warum sie überhaupt unbedingt etwas Eigenes aufbauen möchte.

Jetzt bin ich etwas ratlos.

Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen, was den Grundbucheintrag betrifft?

Bin gespannt auf eure Meinungen!

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Nach meiner Ansicht sollte nur der Eigentum erwerben, der auch den Kaufpreis aufbringt. Da du ihn nicht komplett bezahlst, sollte man die Finanzierung anteilig einbeziehen (Erwerbsverhältnis z. B. 2/3 zu 1/3).

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Innerhalb der EU sind Pfändungen von Konten gar kein Problem. Ist aber natürlich etwas komplizierter und dauert auch etwas länger, was Gläubiger abschrecken könnte. Ich würde aber nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass das der Grund ist, ein Konto in Belgien zu haben.

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Der MSCI ACWI war im Dezember 2024 auf relativ hohem Niveau und ist dann im Frühling eingebrochen, seitdem aber wieder gut erholt. Wenn du also konstant Anteile am ETF gekauft hast, auch in der Tiefphase, müsstest du mittlerweile schon lange wieder im Plus sein.

20% "Nebeninvestments" können sich schon stark auf die Rendite auswirken.

Wann habt ihr nach dem ersten Aktien Investement das erste mal "Plus" gemacht?

Nach einer Minute. Aber zu dieser Zeit ging es ohnehin nur nach oben und nicht nach unten.

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Nach der Logik könntest du auch buddhistischen Tempeln „Nazismus“ vorwerfen.

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Wenn es kein Testament gibt, ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Es erben also die Enkel und die Witwe. Im Regelfall die Witwe zu 1/2 und die Enkel zu je 1/4.

Über den Nachlass müssen die Erben sich selbstständig auseinandersetzen. Sie können also frei entscheiden, wer was bekommt. Natürlich entspricht es aber normalerweise wertmäßig dem Erbteil.

Für das Haus werdet ihr einen Erbschein benötigen. Diesen könnt ihr über den Notar beim Amtsgericht beantragen oder beim Amtsgericht direkt. Soll nur eine Person das Haus übernehmen oder es gar verkauft werden, dann muss aber ohnehin ein Notar den Vertrag beurkunden.

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Eine Vermessung kann man immer beantragen. Da spielen Grundstücksbelastungen keine Rolle. Man könnte sogar das Grundstück teilen und die Grundschuld unberührt lassen. Dann haften aber natürlich beide Grundstücke dinglich. Daher sollte man in eurer Konstellation zumindest eine Pfandfreigabe herbeiführen. Das kann aber auch der Notar beantragen, wenn euch das Grundstück übertragen wird.

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Naja, dass andere Sozialisten verfolgt wurden, ist nicht gerade ein gutes Argument. Sind doch gerade die sozialistischen Staaten hierbei stets Vorreiter gewesen.

Wenn man sich Reden von Hitler und anderen Nazis anhört, insbesondere die früheren, wird hier schon recht häufig typischer Sozialistenjargon verwendet. Aber auch wenn es viele Parallelen gibt (z. B. Vergesellschaftung von Privatvermögen), ist die Ideologie des Nationalsozialismus natürlich dennoch grundlegend anders als der klassische Sozialismus oder Kommunismus.

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Interessanterweise kann man selbst an ING-Automaten nicht mit deren Girocard kostenlos Geld abheben. Dafür mit der Visa ab 50 Euro. Wie an jedem anderen Automaten auch.

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Nein, du hast die Erbschaft bereits angenommen. Aber natürlich steht es dir frei, das Hausgrundstück auf deine Eltern zu übertragen. Nur fallen hier natürlich erneut Kosten an.

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Ich würde erst einmal prüfen, ob eine GmbH sich überhaupt auf Eigenbedarf berufen kann, wenn dieser von einem Gesellschafter herrührt. Das bezweifle ich mal sehr stark.

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