Aus dem gleichen Grund, warum ich nicht ohne Einladung in dein Haus migrieren kann: Um in eine fremde Gesellschaft aufgenommen zu werden, benötigt man eine Zustimmung derselben. Denn diese Gesellschaften haben sich u.a. zu dem Zweck zusammengeschlossen, ihre Mitglieder auf ihrem Land selbst auswählen zu können.
Keine Erbausschlagung kostet 1000 Euro. Da reden wir über winzige Beträge.
Zudem ist mir die Konstellation nicht ganz klar, von wem du ein Vermächtnis über 1/4 bekommen hast und wie der Stiefvater das torpedieren möchte.
Wahrscheinlich lag das record date noch in dem Zeitraum als du sie hattest. Oder es wurde zu spät gemeldet. Kann mehrere Ursachen haben.
Der Arbeitgeber hat den pfändbaren Teil des Einkommens zu ermitteln. Passieren da Fehler, bestehen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, aber nicht gegen den Gläubiger.
Bei der Kontopfändung spielt die Pfändungstabelle grundsätzlich keine Rolle. Hier ist erst einmal nur ein fester Freibetrag geschützt.
In Deutschland 20 Euro. In den USA und auch diversen anderen Ländern 20000 Euro.
Die Wirksamkeit wird gerichtlich nur geprüft, sollte es zu einem Erbscheinsverfahren kommen.
Das Eigenvermögen ist generell sicher bei der Insolvenz der GmbH. Mal abgesehen von Ausnahmen wie Geschäftsführerhaftung, nicht geleistete Einlagen etc.
Nicht böse gemeint, aber wenn du so eine Frage stellst, dann solltest du zumindest das nächste halbe Jahr gar keine Aktien kaufen, sondern dich noch einmal sehr intensiv mit der Materie beschäftigen. GuteFrage ist dafür keine geeignete Plattform.
Weil das Nachlassgericht sonst bei jedem Sterbefall von Amts wegen umfangreiche Ermittlungen anstellen müsste. Oft kann das Nachlassgericht auch gar nicht beurteilen, ob nicht zum Beispiel ein gefälschtes Testament vorliegt ohne dass ein Verwandter darauf hinweist. Erst dann können beispielsweise Schriftgutachten eingeholt werden.
Daher wird das ganze Verfahren erst angestoßen, wenn ein Beteiligtenantrag vorliegt (und dieser auch die Kosten trägt).
Das Geld steht natürlich ihr zu. Ggf. hat sie aber einen Betreuer, der das Geld verwaltet und eventuell muss es auch für die Kosten der Einrichtung verwendet werden.
Ein Grundstück wird nicht „zugelassen“ und die Adresse des Eigentümers auch nicht in das Grundbuch eingetragen (zumindest wenn das Grundbuchamt weiß, was es tut).
Was hingegen häufig vorkommt, ist, dass eine verstorbene Person noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Man spricht dann von einer Grundbuchunrichtigkeit. Hier obliegt es grundsätzlich den Erben, das Grundbuch mit einem Erbnachweis auf sich umschreiben zu lassen.
Du stellst eine Frage und gibst gleichzeitig die Antwort darauf. Was soll das also? Zu viel Zeit?
Ein Staat mit Präsidialsystem ist generell autoritärer aufgebaut. Aber das muss ja nicht unbedingt etwas schlechtes sein.
Trump versucht natürlich seine Kompetenzen möglichst weit auszulegen. Und bislang unter gerichtlicher Absegnung recht erfolgreich.
Wir wollen nicht selber dort einziehen sondern jemand aus der Verwandtschaft.
Dann kannst du das auf legalem Wege fast vergessen, da kein Kündigungsgrund. Zumindest wenn du mit „Verwandtschaft“ keine nahen Familienangehörigen meinst.
Als "Besitzer" wird nirgendwo jemand eingetragen.
Ist dir schonmal in den Sinn gekommen, dass das eine völlig legitime politische Richtung ist? Wo es ein links gibt, muss es zwangsläufig auch ein rechts geben. Das ist wie Ying und Yang. Massenmörder gab es aus beiden Lagern in der Geschichte.
Rechtlich geht das Eigentum am Grundstück mit dem Erbfall bereits auf den Erben über. Die Grundbucheintragung sollte man im Regelfall berichtigen und dazu benötigt man einen Erbnachweis. Gibt es kein notarielles Testament, ist das ein Erbschein. Die Eintragung ist innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall kostenbefreit.
Beim Vermessungsamt. Oft auch öffentlich im Internet abrufbar.
Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.
Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.
Ich hab beide Karten, aber mehr aus Gewohnheit. Habe noch nie erlebt, dass die Visa abgelehnt wird.