Aus dem gleichen Grund, warum ich nicht ohne Einladung in dein Haus migrieren kann: Um in eine fremde Gesellschaft aufgenommen zu werden, benötigt man eine Zustimmung derselben. Denn diese Gesellschaften haben sich u.a. zu dem Zweck zusammengeschlossen, ihre Mitglieder auf ihrem Land selbst auswählen zu können.

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Keine Erbausschlagung kostet 1000 Euro. Da reden wir über winzige Beträge.

Zudem ist mir die Konstellation nicht ganz klar, von wem du ein Vermächtnis über 1/4 bekommen hast und wie der Stiefvater das torpedieren möchte.

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Darf Finanzamt auch Beträge pfänden, wenn dann Restbetrag unter Freigrenze lt. Pfändungstabelle liegt – und ist es rechtens, solche Beträge nicht zu erstatten?

Heute begegnete mir folgende Frage beim Gespräch am Kneipentresen:

Der Schuldner (S) hat erhebliche Schulden beim Finanzamt (Amt). Diese sind unbestritten. Das Amt pfändete beim Arbeitgeber sein Gehalt. S verdiente sehr gut, und der Arbeitgeber führte die Abzüge korrekt ab. Zusätzlich pfändete das Amt monatlich das Konto bis auf die Minimalgrenze (ein P-Konto war eingerichtet).

Die Doppelpfändung wurde mehrfach in Gesprächen angesprochen, jedoch nie schriftlich dokumentiert. Nach rund 26 Monaten der Pfändung wurde S dann die Pfändungstabelle des Bundesamts für Justiz bewusst. Daraus ergab sich, dass das Amt etwa 600 Euro monatlich zu viel gepfändet hatte.

S beantragte daraufhin eine Anpassung der Pfändung, was bewilligt wurde. Anschließend verlangte er eine rückwirkende Korrektur, da der Staat zu Unrecht erlangte Beträge grundsätzlich zurückerstatten muss – unabhängig vom Zeitpunkt, solange die Verjährung nicht eingetreten ist.

Zunächst antwortete das Amt, es sei nie verpflichtet gewesen, eine Prüfung vorzunehmen. Allerdings geht S davon aus, dass spätestens mit seinem Antrag und der Rückforderung eine Nachprüfung hätte erfolgen müssen. Der Schriftverkehr zog sich über ein weiteres Jahr hin.

Nun änderte das Amt seinen Standpunkt: Rückwirkend müsse nichts erstattet werden, unabhängig von der Sachlage. S sieht dies anders und fordert den zu viel gepfändeten Betrag zurück, auch weil ihm durch die überhöhten Pfändungen erhebliche soziale und vor allem wirtschaftliche Schwierigkeiten entstanden sind.

Frage: Wer hat vermutlich recht?

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Der Arbeitgeber hat den pfändbaren Teil des Einkommens zu ermitteln. Passieren da Fehler, bestehen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, aber nicht gegen den Gläubiger.

Bei der Kontopfändung spielt die Pfändungstabelle grundsätzlich keine Rolle. Hier ist erst einmal nur ein fester Freibetrag geschützt.

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Das Eigenvermögen ist generell sicher bei der Insolvenz der GmbH. Mal abgesehen von Ausnahmen wie Geschäftsführerhaftung, nicht geleistete Einlagen etc.

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Nicht böse gemeint, aber wenn du so eine Frage stellst, dann solltest du zumindest das nächste halbe Jahr gar keine Aktien kaufen, sondern dich noch einmal sehr intensiv mit der Materie beschäftigen. GuteFrage ist dafür keine geeignete Plattform.

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Weil das Nachlassgericht sonst bei jedem Sterbefall von Amts wegen umfangreiche Ermittlungen anstellen müsste. Oft kann das Nachlassgericht auch gar nicht beurteilen, ob nicht zum Beispiel ein gefälschtes Testament vorliegt ohne dass ein Verwandter darauf hinweist. Erst dann können beispielsweise Schriftgutachten eingeholt werden.

Daher wird das ganze Verfahren erst angestoßen, wenn ein Beteiligtenantrag vorliegt (und dieser auch die Kosten trägt).

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Das Geld steht natürlich ihr zu. Ggf. hat sie aber einen Betreuer, der das Geld verwaltet und eventuell muss es auch für die Kosten der Einrichtung verwendet werden.

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Ein Grundstück wird nicht „zugelassen“ und die Adresse des Eigentümers auch nicht in das Grundbuch eingetragen (zumindest wenn das Grundbuchamt weiß, was es tut).

Was hingegen häufig vorkommt, ist, dass eine verstorbene Person noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Man spricht dann von einer Grundbuchunrichtigkeit. Hier obliegt es grundsätzlich den Erben, das Grundbuch mit einem Erbnachweis auf sich umschreiben zu lassen.

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Du stellst eine Frage und gibst gleichzeitig die Antwort darauf. Was soll das also? Zu viel Zeit?

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Wir wollen nicht selber dort einziehen sondern jemand aus der Verwandtschaft.

Dann kannst du das auf legalem Wege fast vergessen, da kein Kündigungsgrund. Zumindest wenn du mit „Verwandtschaft“ keine nahen Familienangehörigen meinst.

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Ist dir schonmal in den Sinn gekommen, dass das eine völlig legitime politische Richtung ist? Wo es ein links gibt, muss es zwangsläufig auch ein rechts geben. Das ist wie Ying und Yang. Massenmörder gab es aus beiden Lagern in der Geschichte.

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Rechtlich geht das Eigentum am Grundstück mit dem Erbfall bereits auf den Erben über. Die Grundbucheintragung sollte man im Regelfall berichtigen und dazu benötigt man einen Erbnachweis. Gibt es kein notarielles Testament, ist das ein Erbschein. Die Eintragung ist innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall kostenbefreit.

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Ohne die Testamente im Wortlaut kann man das nicht abschließen beurteilen. Nach deinen Schilderungen hast du deine Mutter aber allein beerbt. Im Regelfall konnte dein Vater das gemeinschaftliche Testament auch nicht mehr zu Gunsten deines Halbbruders abändern. Das müsste man aber auch in der Gesamtschau betrachten. Vermutlich war das nur als Verfügung des Erstversterbenden gedacht.

Konnte er es wirksam abändern, dann ist es möglich, dass Pflichtteilsansprüche deines Vaters am Nachlass deiner Mutter nun auch an deinen Halbbruder weitervererbt wurden. Aber die sind bei normalem Gang der Dinge bereits verjährt. Oft gibt es bei solchen Testamenten ohnehin bereits einen Pflichtteilsverzicht.

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Ich hab beide Karten, aber mehr aus Gewohnheit. Habe noch nie erlebt, dass die Visa abgelehnt wird.

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