Wird ein Grundstück nicht automatisch auf den Erben übertragen?

4 Antworten

Nein, da geht gar nichts automatisch.

Du benötigst den Erbschein und damit gehst du dann zum Amtsgericht, und beantragst die Änderung des Grundbucheintrages.

Vorher solltest du allerdings prüfen, ob auf dem Grundstück noch eine Grundschuld eingetragen ist, und wenn ja, ob diese beglichen ist oder auch nicht.

Du übernimmst die Immobilie schließlich mit allen entsprechenden Belastungen.

Den Grundbucheintrag mußt Du beantragen, aber innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintritt des Erbfalls ist die Eintragung meistens gebührenfrei, damit sich die Leute auch drum kümmern. Wer diese Frist verschusselt muß zahlen, und das Grundbuch nimmt es üblicherweise vom Lebendigen.


superseegers  31.07.2025, 18:51

Der Verstorbene kann ja auch nichts mehr geben.

Daoga  01.08.2025, 13:10
@superseegers

Ist eine Redewendung, nimmt es vom Lebendigen bedeutet: es kostet eine Stange Geld, ist nicht billig.

superseegers  01.08.2025, 17:03
@Daoga

Ich weiß, man muss vom Lebenigen nehmen, der Tote kann nichts geben.

Keine Redewendung, einfach nur ein Joke

Rechtlich geht das Eigentum am Grundstück mit dem Erbfall bereits auf den Erben über. Die Grundbucheintragung sollte man im Regelfall berichtigen und dazu benötigt man einen Erbnachweis. Gibt es kein notarielles Testament, ist das ein Erbschein. Die Eintragung ist innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall kostenbefreit.

Also man wird im Erbfall durchaus Eigentümer, nur ist dann das Grundbuch unrichtig und muss korrigiert werden unter Vorlage eines Erbscheins.