Erben die Söhne des Bruders wenn der verstorben ist vom Opa?

8 Antworten

Die bisherigen Antworten, dass die Söhne des vorverstorbenen Bruders an dessen Stelle treten, ist nicht unbedingt richtig. Sie wären richtig, wenn der Opa kein Testament hinterlassen hätte und die Söhne aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je 1/2 seine Erben geworden wären. In diesem Fall wären die Abkömmlinge des vor dem Opa verstorbenen Bruders die gesetzlichen Ersatzerben. Im Falle hier hängt es von der Auslegung des Testaments ab, ob der Opa, wenn er den vorzeitigen Tod eines Sohnes bedacht hätte, die Söhne als Ersatzerben hätte einsetzen wollen. Lassen Sie den Text des Testaments von einem Fachanwalts für Erbrecht darauf überprüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verfasser erbrechtlicher Einführungsbücher

Da der Großvater ein Testament gemacht hat, geht der Erbteil meines Wissens nicht automatisch auf die Kinder des verstorbenen Erben über.

Aber da die Kinder des verstorbenen Erben auch die Enkelkinder sind, haben sie einen Pflichtteilsanspruch den sie einfordern können.

Enkel sind also immer pflichtteilsberechtigt, haben in der Regel aber keinen gültigen Anspruch. Nur wenn die Eltern des Enkels – folglich ein Kind des Erblassers – verstorben sind, geht ihr Anspruch auf das Enkelkind über.

Hat der erblasser einen Abkömmling bedacht und fällt der nach Errichtung des Testamentes weg, so ist im Zweifel anzunehmen dass die Abkömmlinge des Vorverstorbenen erben wenn sie in der gesetzlichen erbfolge nachfolgen;

Steht so in § 2069 BGB

Eine Bauchantwort von mir (ohne zu googeln) da ich mich in der deutschen Erbfolge nicht auskenne d.h. ein Laie bin.

Meiner Meinung nach treten die 2 Soehne an Stelle des verstorbenen Bruders und erhalten dessen Rechte und Pflichten.

... so ist es, wäre ja auch ohne Testament so mit vielleicht anderer Aufteilung.

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