Erbrecht - Wie muss ich mich verhalten?
Ich habe folgendes Problem:
Ein Verwandter von mir ist verstorben. Er ist der Bruder meiner Oma gewesen.
Da es keine direkten Nachkommen gibt, wurden die Geschwister des Verstorbenen angeschrieben, um das Erbe zu regeln.
Wie viele Geschwister es sind, weiß ich leider nicht (3 inkl. meiner Oma sind mir bekannt). Jetzt ist es so, dass meine Oma auch bereits verstorben ist und nun ihre Kinder angeschrieben wurden. Insgesamt sind es 6 Kinder, ein Kind ist kurz nach der Geburt gestorben, macht noch 5. Das älteste Kind war meine Mutti, die aber bereits auch verstorben ist, also sind es insgesamt noch 4. Nun habe ich, als direkter Nachfolger meiner Mutti auch ein Schreiben eines Nachlasspflegers erhalten, der sich um alles kümmern möchte. Nun meine Frage: Wie muss ich weiter verfahren? Eine Übersicht des Nachlassvermögens habe ich erhalten, aber soweit ich weiß, gibt es insgesamt 10-12 mögliche Erben (wer es annimmt/ ausschlägt weiß ich nicht).
Ist es klug einen Anwalt einzuschalten, der alles für mich regelt oder sollte ich den Nachlasspfleger nehmen? Der möchte natürlich auch seinen Anteil haben.
Was tun???
9 Antworten
Der Nachlaßpfleger macht die ganze Arbeit. Die Erben sind gesetzlich bereits 1 Sekunde nach dem Tot feststehend, sogenannte "vorläufige Erben". Die können innerhalb der 6-Wochen-Frist ausschlagen. Der Nachlaßpfleger findet alle Erben, keine Sorge. Der hat Durchgriff auf alle Standesämter und Geburtsverzeichnisse. Da brauchst du dich nicht zu sorgen. Warte einfach ab - der macht alles.
Ja. Der zieht sein Geld aus der Erbmasse direkt. Er ist der erste, der sich seine Leistung selber bezahlt.Dann erst kommst du und Hans Huckebein und seine Kinder von der Waterkant.
Gehen wir mal davon aus, dass der Verwandte kein Multimillionär war, sondern Otto-Normal-Verbraucher. Dessen Erbe muss nun unter ca. 10 potentiellen Erben aufgeteilt werden. Da lohnt es m. E. nicht einen Anwalt einzuschalten.
Ein Anwalt kostet nur zusätzliches Geld.
Zunächst einmal solltest du rausfinden:
Hat der Verstorbene ein "positives Vermögen" hinterlassen, oder Schulden?
Falls Schulden, solltest du das Erbe schlauerweise ausschlagen.
Falls Vermögen, egal wie groß (selbst wenn es nur ein paar Möbelstücke sind): freu dich doch.
Groß machen musst du eigentlich nichts, das wird schon für dich geregelt. Es kann eine Weile dauern bis du erfährst, was genau und wieviel du geerbt hast. Solange es aber keine Schulden sind, kann es dir ja egal sein.
Lehn dich zurück und warte ab was kommt ; )
Der möchte natürlich auch seinen Anteil haben.
Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter normalerweise nach Stunden/Aufwand bezahlt. Die genauen Kosten sollten sie vorher erfragen.
Wie muss ich weiter verfahren?
Zunächstmal müssen sie sich mit den anderen Erben in Verbindung setzen.
oder sollte ich den Nachlasspfleger nehmen?
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich alle oder fast Erben darauf einigen den Nachlasspfleger weiter zu beauftragen. Die Alternative ist, der Nachlasspfleger übergibt den Nachlass an die Erben, die diesen dann gemeinsam verwalten. Bei 10-12 Erben ist das aber recht heftig.
Der Nachlassverwalter kann natürlich auch nur einen Teil der Erben vertreten, das wird aber deutlich teurer als wenn er alle vertritt. Zum Einen weil sich weniger Erben die Kosten teilen müssen, zum Anderen weil das mehr Zeit kostet.
Woraus besteht denn das Erbe Deines Großonkels.
Soweit da positives Vermögen und kein Schulden bekannt sind, sollte man in Ruhe abwarten.
Aber er will doch sicher Geld für seine Arbeit!?