

Das sollte Gegenstand des Verwaltervertrages sein, der auch eine Notfallsituation regeln kann.
Z.B. Aushang im Gebäude:
Tel.Nr. des Hausmeisters
Notfallnummer des Verwalters
Rufnummern Polizei und Feuerwehr
Das sollte Gegenstand des Verwaltervertrages sein, der auch eine Notfallsituation regeln kann.
Z.B. Aushang im Gebäude:
Tel.Nr. des Hausmeisters
Notfallnummer des Verwalters
Rufnummern Polizei und Feuerwehr
Nein!
Solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, gibt es keinen Kündigungsgrund.
Sofern keine einvernehmlich Änderung durch Vermieter und beide Mieter gemeinsam möglich ist.
Kündigen Sie das Mietverhältnis gemeinsam.
Stimmt sie der Kündigung nicht zu, dann klagen Sie darauf erfolgreich vor Gericht.
Was gegenseitige Ansprüche angeht, ist Ihnen nicht zu helfen, sofern da keine klaren Absprachen zwischen Ihnen beiden bestehen.
Nein! Die Anlage muss fristenkongruent zur ges. Kündigungsfrist z.g. des Mieters erfolgen.
Die maximale Abschreibungszeit beträgt ca. 10 Jahre!
Mehr dazu:
Steuererklärung (2021) | AfA für Einrichtung und Zubehör (lohnsteuer-kompakt.de)
Manche Vermieter bevorzugen die Barkaution.
Häufig fehlen in so manchen Mietkautionsbürgschaften neben den üblichen Bedingungen die elementar wichtigen Hinweise:
"Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern"
"Verzicht auf die Hinterlegung des verbürgten Betrages"
Sind diese Bedingungen mit in der Bürgschaftsurkunde erfasst, kann man eine solche Kautionsbürgschaft als kundiger Vermieter durchaus akzeptieren.
Bei nicht konsumtiven langlebigen Gütern, z.B. Hausfinanzierung ist eine anteilige Kreditaufnahme durchaus angeracht.
Ähnliches gilt für Firmenleasing, soweit der Kapitaleinsatz des Unternehmens für andere betriebliche Zwecke sinnvoller gewinnbringend erscheint.
An den Grundlagen der Bonitätsprüfung wird sich nichts ändern!
Ihren Glauben nimmt Ihnen niemand!
Den Beweis für eine missbräuchliche Eigenbedarfskündigung müssen Sie führen und nicht nur daran glauben.
Liegt der Beweis vor, dann können Sie Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen.
Vermieter begehen eine vertragliche Pflichtverletzung, wenn sie angemeldeten Eigenbedarf nur vortäuschen oder Mieter nicht über den Wegfall des Bedarfs informieren. In diesem Fall ist die Kündigung nicht zulässig und Mieter können Schadensersatz verlangen.
Der Anspruch entfällt, wenn Sie als Mieter beispielsweise keinen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung eingelegt, obwohl dies zu erwarten gewesen wäre, dann kann der Anspruch auf Schadensersatz entfallen.
Eine geschundene Nation, die an den latenten Folgen des Krieges verzweifelt.
Dreck! Da müsste mal wieder jemand gründlich feucht aufwischen und gründlich nachtrocknen.
Sieht ja scheußlich aus!
Durch Fotos geht der Dreck nicht weg.
Sie können es für € 200 zum Verkauf anbieten.
Vielleicht nimmt es ein Nachbar.
Der Einzelhandel leidet und die Innenstädte sterben aus gleiches gilt übrigens für das Bürosterben aufgrund von Homeoffice und die Vereinsamung von Menschen.
Es lebe die Digitalisierung!
Schön für Ihre Pläne!
Sie haben gem. § 561 ein Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung.
Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Käme Ihnen doch bereits entgegen?!?
So wird das "Mordsgleichgewicht" bis zu evtl. stattfindenden Verhandlungen gewahrt.
Dieser User schätzt sich gering ein!
In den Ländern herrscht eiserner Drill!
Weder das eine noch das andere.
Noch zieht wohl der stattliche Sold von mtl. rd. € 2000 anstelle von € 400 Normaleinkommen junge Männer zu den Waffen.
Zusätzlich gibt es ein Hinterbliebenenversorgung falls jemand fällt und eine Rente sofern man verletzt überlebt.
Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Haltung von Katzen und Hunden in einer Mietwohnung untersagen.