Sind Enkel erbberechtigt, wenn sie bereits das Erbe ihrer eigenen Eltern ausgeschlagen haben?
Großvater stirbt. Eine Tochter mit nachkommen ist bereits verstorben. Deren Erbe wurde aber von den Kindern (Enkel des Großvater) vor Jahren ausgeschlagen. Eine weitere Tochter ist noch da und hat auch die Vorsorgevollmacht für ihren Vater (den o.g. Großvater) Diese wäre dann ja in einer Erb Gemeinschaft mit den Kindern ihrer verstorbenen Schwester.
2 Antworten
Wenn der Großvater kein Testament anderen Inhalts gemacht hat und wenn er keine Ehefrau mehr hat, wird er von den Kindern seiner vorverstorbenen Tochter zu je 1/4 (also insgesamt 1/2) und seiner noch lebvenden Tocher zu 1/2 beerbt. Alle drei stehen in einer Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen kann, solange sie den Nachlass nicht "auseinander gesetzt" , d.h. geteilt haben.
Im Testament stehen beide Töchter. Aber explizit nochmal der Hinweis. Wie verhält sich das mit den abstammenden Enkel die das Erbe ihrer Mutter bereits ausgeschlagen haben. Rücken die trotz dessen nach?
Die Ausschlagung des Erbes der Mutter hat keinen Einfluss auf die Erbfolge nach dem Großvater, Das sind zwei völlig getrennte "Erbschjaftsfälle§.
Ja, sind erbberechtigt.