Komplizierte Erbfolge/Ausschlagung?
Fakten:
Eine Person (P) ist verstorben, wurde ein paar Tage später gefunden und Polizei hat Haus nach Abtransport geschlossen.
P wohnte zur Miete im Haus des Bruders (B).
Sowohl B als auch der Nachkomme (N) möchten wegen der Schulden das Erbe ausschlagen.
Aber sie bekamen den Schlüssel von der Polizei. Waren im Haus, um die Haustiere rauszuholen (hat ne Woche gedauert, da sie sich versteckt hatten) und ihnen ein neues Zuhause zu suchen (unentgeltlich) .
Des weiteren haben sie 2 Tage gebraucht, um alles Verderbbare zu entfernen, da es schon erheblich stank.
P war leider Messi, man kommt kaum in die Zimmer. Es war also nötig.
Nun möchte ich helfen und lese überall, dass jetzt das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden darf. Das Haus muss aber dringend geräumt werden, da schon Nagetierbefall droht etc.
Was darf und kann die Familie da nun tun/nicht tun?
Wenn N reingeht, darf nicht mehr ausgeschlagen werden?
Darf B rein, weil Vermieter, wenn aber auch ausgeschlagen wird?
Dürfen sie nen Container holen und alles wegschmeißen? Brauchen sie von irgendwem Erlaubnis?
4 Antworten
Ich sage einmal so: wenn N innerhalb der Frist das Erbe ausschlägt, ist diese Ausschlagung zunächst wirksam. Das Gericht prüft hier nicht.
Auf der anderen Seite steht, dass man die Erbschaft auch durch Handlung annehmen kann. Hierfür müsste aber irgendwer klagen um die Wirksamkeit der Ausschlagung aufzuheben.
Da Vermieter gleichzeitig Erbe und Gläubiger ist - kann Vermieter helfen in dem er gemeinsam mit N das Erbe ausschlägt und gleichzeitig bei Gericht Antrag auf Nachlassverwaltung stellt.
Dem bestellten Nachlassverwalter gleichzeitig anbieten, dass man sich nach Besichtigung durch den bestellten Verwalter um die Räumung kümmert.
Sinnvollerweise würde man den Zustand vielleicht vorher per Fotos dokumentieren.
Auf den Kosten bleibt der Vermieter hier ohnehin sitzen.
Sollte noch Bargeld gefunden werden, ist der Verwalter zu informieren.
Meine Empfehlung: Anwalt.
Und ja, wenn Sachen aus der Wohnung geholt wurden - egal was - kann das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden. Der Schlüssel hätte abgelehnt werden müssen, wegen der Haustiere hätte man das Veterinäramt und örtliche Tierheim oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren müssen. Oder ihr hättet sie zumindest behalten müssen, weil sie Teil der Erbmasse werden. Es kann ansonsten eine konkludente Erbannahme gesehen werden durch schlüssiges Verhalten, dann steht dem die Erbausschlagung entgegen.
Aber wie gesagt, sucht euch einen Anwalt. Und zwar zügig. Normalerweise ist da mit der richtigen Argumentation alles möglich. Erbe trotzdem so schnell es geht ausschlagen (also den Antrag stellen). Dann ist ja die Frage, ob überhaupt jemand danach fragt, ob ihr in der Wohnung wart. In der Praxis wird es das Gericht wohl kaum interessieren, dass dort Müll entfernt wurde oder Tiere vermittelt wurden. Und falls doch - wie gesagt, gute Argumentation durch einen guten Anwalt in Erbrecht.
Wegschmeißen dürft ihr nichts, die Wohnung auch nicht leer räumen. Das darf auch der Vermieter nicht. Er darf die Wohnung betreten, aber nichts weg nehmen etc. Er darf im Endeffekt nur gucken, ob es irgendwelche "Probleme" gibt und im Zweifel das Gesundheitsamt kontaktieren (wegen dem Müll) oder das Veterinäramt (wegen der Tiere). Es darf aus der Wohnung bis zur Erbverkündung nichts weiter entfernt werden, ohne behördliche Aufsicht. Man kann ja gerne behaupten, man hätte Müll entsorgt, in echt hat man aber den Schmuck gleich mitgenommen. Verstehst du das Problem? Es soll damit vermieden werden, dass sich jemand die ganzen Wertgegenstände holt und die Schulden dem Staat überlässt. Deswegen müssen sämtliche "Entnahmen" (auch Müll, Haustiere etc.) unter staatlicher Aufsicht erfolgen, also immer offizielle Stellen hinzuziehen, wenn es sein muss.
ich denke, wenn sie sich nur um die Tiere gekümmert haben und die verderblichen Lebensmittel genommen haben, aber keinerlei Wertgegenstände, dann können sie das Erbe noch ausschlagen. Wenn dann irgendein Erbe das Erbe annimmt, dann hätte er auch das Recht die Tiere zu bekommen.
Wenn aber alle das Erbe ausschlagen, dann muss sich der Bruder wohl alleine um die vermüllte Wohnung kümmern... als Vermieter aber und nicht als Erbe.
B als Vermieter (oder ein vom Nachlassgericht bestellter Pfleger) hätte die Pflicht, die Wohnung zu räumen. Da dazu erst mal alle das Erbe ausschlagen müssten (es würden dann auch noch eventuelle andere Erben gesucht) und ein Nachlasspfleger bestimmt, wäre es für die Tiere wohl zu spät gewesen. Und da es keinen Erben gibt, der etwas dagegen haben könnte, war das wohl die beste Lösung. Zumal wohl offensichtlich sein wird, dass da "nichts zu holen war". Persönliche Erinnerungsstücke würde man eh ziemlich sicher bekommen. Ggf. müsste man widerrechtlich Mitgenommenes eben zurückgeben.
Ärger gäbe es nur bei Erbstreitigkeiten, aber in dem Fall gibt es k ja keine.
Rechtlich gesehen darf nicht mal der Vermieter was aus der Wohnung holen. Aufschließen, Veterinäramt und Ordnungsamt rufen. Aber wo kein Kläger (Erbe), da kein Richter und in diesem Fall war das wohl vernünftig und okay.
Ja, das Problem hier ist, dass Vermieter auch gleichzeitig Erbe wäre, da verwandt. Aber sowohl N, eigentlicher Erbe, der ausschlagen wird, als auch B, 2. Erbe und Vermieter, der ausschlagen wird, nicht genau wissen, was in diesem spezifischen Fall dann gilt.