So weit mir bekannt ist. dürfen Vermieter in Käfigen gehaltene Kleintiere in einer "üblichen Anzahl" nicht verbieten. Es sei denn, die Nachbarn beschweren sich über Gestank oder zu viel Müll.

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Weil "viele" keine Ahnung haben. Brüste bestehen aus Drüsen- und Fettgewebe, es ist aber genetisch bestimmt, wie groß sie werden oder welche Form sie haben.

So können dünne Frauen große Brüste haben und dicke kleine, kleine können genauso hängen wie große stehen können und wenn man abnimmt, dann nicht automatisch an der Brust, jedenfalls nicht viel.

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Eigentlich leiern Jeans immer wieder etwas aus.

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Hierdurch bezeuge ich dem Feldwebel Methfessel pflichtmäßig, daß derselbe sich mustergültig geführt hat. Er besitzt den Untergebenen gegenüber volle Autorität, im Verkehr mit Vorgesetzten tritt bescheidenes Wesen und feines Taktgefühl hervor.

Alle ihm obliegenden Arbeiten, insbesondere auch die jahrelang innegehabte Buchführung und Rechnung der Menage-Verwaltung hat er zur vollsten Zufriedenheit erledigt, dabei ist er immer noch mit Erfolg bestrebt gewesen, sein Wissen und Können weiter zu fördern.

Coburg 3. Juni 1899

Geyer

Hauptmann und Kompaniechef

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Ich hab ne ganz billige (2 Personen, vom Discounter) und bin begeistert. Alles, was man im Backofen machen kann, geht da drin auch, nur mit viel Energieersparnis, zumindest kleine Portionen. Auch Gebäck. Wenn man nur wenig Fett dazu tut, werden auch normale Pommes knusprig...und Geflügel mit Haut....

Das einzige, was nicht geht, sind panierte Sachen, aber die werden eh in der Pfanne besser.

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Normalerweise bekommen Verstorbene, die nicht aufgebahrt werden, ein Totenhemd an. Aber wenn man will, kann man ihnen alles anziehen, was aus Naturfaser ist....

Da viele Verstorbene eh eingeäschert werden, macht das aber wenig Sinn.

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Es kann sein, dass Merkmale mehrere Generationen überspringen. Aber ein Foto ist da auch nicht besonders aussagekräftig.

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Nach 4 Jahren ist das schon ziemlich ungewöhnlich. Es sei denn, Du wärest krank oder hättest extrem abgenommen.

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Wie formuliert man hier eine Mieterhöhung, Stellplatz ist auch im Vertrag?

Hallo,

Anfang des Jahres habe ich eine kleine bereits 10 Jahre vermietete Wohnung gekauft.

Jetzt möchte ich rechtssicher die Miete etwas erhöhen, allerdings gestaltet sich das schwierig, da die bisherigen Mieterhöhungen nicht ganz klar formuliert waren. Es wurde nicht zwischen der Miete für die Wohnung und dem Stellplatz unterschieden. In den bisherigen Erhöhungen war immer nur die Rede von "die Miete erhöht sich", was sowohl die Wohnungskaltmiete als auch die Stellplatzmiete zusammen umfasst.

Im Mietvertrag sind die Kaltmiete und die Stellplatzmiete getrennt aufgeführt: 

- Kaltmiete der Wohnung: 250€

- Stellplatz: 33€

Gesamtkaltmiete ist damit 283€ (Kaltmiete inkl. Stellplatz)

Bisher gab es zwei Mieterhöhungen, aber es wurde nie genau angegeben, ob diese für die Wohnung oder den Stellplatz beziehen:

1. Anfang 2017: Die Miete wurde von 283€ auf 300€ erhöht.

2. Anfang 2023: Die Miete wurde von 300€ auf 320€ erhöht.

Das ist der Betrag, den die Mieter derzeit ohne Nebenkosten zahlen (also 320€ für Wohnung und Stellplatz zusammen).

Da die letzte Erhöhung Anfang 2023 nicht das maximale Potenzial ausgeschöpft hat, darf ich nach meiner Berechnung gemäß der Mietpreisbremse die Miete auf 345€ erhöhen (15% von 300€).

Nun bin ich unsicher, wie ich das genau umsetzen soll. Kann ich davon ausgehen, dass die Stellplatzmiete (33€) unverändert geblieben ist und die Mieterhöhungen nur die Wohnungskaltmiete betrafen, da Kaltmiete und Stellplatz im Mietvertrag getrennt aufgeführt sind?

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"Der Mietvertrag über eine Wohnung umfasst in aller Regel auch die Miete für Garage beziehungsweise Stellplatz. Eine gesonderte Mieterhöhung für den Parkplatz ist dann nicht möglich. Vereinbaren die Parteien allerdings, dass der Parkplatz unabhängig vom Mietvertrag über den Wohnraum vermietet werden soll, so greift das Gewerberaum- und nicht das Wohnraummietrecht. Dies hat zur Folge, dass eine eigenständige Mieterhöhung für Garage beziehungsweise Stellplatz möglich ist."

https://www.juraforum.de/news/mieterhoehung-bei-garage-oder-stellplatz-moeglich_248090

Ich kenn das nur so, dass man Stellplätze mit der Wohnung mietet, ähnlich wie Keller- oder Abstellräume. Und die stehen dann auch im Mietvertrag.

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Andere Meinung xd

Das kommt jeweils auf die Beteiligten an und was man vom anderen erwartet. Man kann ja schon während der Kennenlernphase mal andeuten, wie man darüber denkt. Ich würde das erst sagen, wenn er mehr will. Vor dem Sex gibt es so einiges, was man gemeinsam machen kann, auch ohne anal als Ausnahme (DAS käme bei mir erst laaaange nach dem ersten Sex und wäre eh auch eine Entjungferung.

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