Du suchst einen Bauplatz - da hilft nur ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder eine Einsicht in den Flächennutzungsplan - ob hier ein Neubaugebiet erschlossen wird.

So schnell wie möglich - kannst du dir meines Erachtens abschminken.

Da bist du tatsächlich vermutlich schneller wenn du nach bereits gebauten Häusern suchst.

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Wohnsitz anmelden obwohl Mutter nicht will?

Hallo Ihr Lieben!

Ich brauche dringend Hilfe!

Mein Bruder ist psychisch krank: ADHS ist diagnostiziert, die lässt er nicht behandeln, weil er meint, es gehe ihm ohne besser.

Zudem trinkt er viel und kriegt dann anscheinend psychotische Schübe ( ich bin natürlich kein Arzt, aber ich könnte es alles beschreiben, wenn Intresse ist).

Dabei greift er zumeist mich an, aber wenn ich nicht da bin, meine Mutter.

Nun hat er, weil er sich nicht um das Finanzamt bzw. seine Schulden gekümmert hat, seine Eigentumswohnung verloren, die meine Eltern ihm geschenkt haben.

Jetzt ist er ungefragt und nicht gewünscht bei meiner Mutter eingezogen, bei der ich auch wohne, um sie nicht nur emotional, sondern auch finanziell zu unterstützen.

Und er hat mich am 2. Abend angegriffen, sodass ich die Polizei rufen musste.

Zum 4. Mal in meinem Leben.

Meine Mutter ist zu lieb und zu alt, um ihn rauszuschmeissen. Sie kann nicht mehr und trinkt jeden Abend.

Ich möchte bitte keine Kommentare zu diesem Thema oder zu dem, dass ich sie verlassen soll.

Ich bitte um rechtliche Ideen.

Meine Frage ist: kann mein Bruder, der gleichberechtigter Erbe ist und meine Mutter befreite Vorerbin.. kann er dann ohne ihre Zustimmung in ihrem (? ) Haus den Wohnsitz anmelden? Denn dann kriegen wir ihn nicht mehr los

Sie will das alles nicht, aber sie ist völlig überfordert mit der Situation. Sie braucht ganz viel Ruhe.

Was kann ich tun? Mein Bruder wird übrigens bald 52.

Liebe Grüsse,

Katrin

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Ohne Wohnungsgeber- Bescheinigung von deiner Mutter oder dir - meines Erachtens nicht.

Solange die Vorerbin noch lebt und nicht unter Betreuung steht- hat sie die alleinige Verfügungsgewalt.

Du solltest dir allerdings mindestens genauso viele Gedanken um dich selbst machen. Spätestens als Erbe hat er den gleichen Anspruch dort zu wohnen wie du. Und du sorgst aktuell mit deinem Geld dafür, dass dem Bruder aus dem Erbe später noch mehr zur Verfügung steht.

Meiner Mutter würde ich empfehlen das Haus zu verkaufen und mit dem Geld eine seniorengerechte Wohnung oder Pflegeheim zu finanzieren .

Die Illusion, dass er freiwillig auszieht - solltest du streichen.

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Weil es leider immer noch viele Vollpfosten gibt, die das Angebot ausnutzen. Es ist nicht alle Arbeit im Home-Office kontrollierbar bzw messbar. Es gehört ein Teil Vertrauen seitens des AG dazu.

Wobei ich dann gerne argumentier: wenn Home Office nicht funktioniert, hat AG seine Führungskräfte nicht richtig ausgewählt - denn deren Aufgabe ist ggfs den Vollpfosten eine Ansage zu machen.

Bei uns stellt nach wie vor das größte Problem bei manchen die telefonische Erreichbarkeit dar oder das Beharren auf dem festen Home Office Tag.

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Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Persönliche Meinung - ich würde nie in einer Erbengemeinschaft gefangen sein wollen. Meine Option in dem Fall wäre nur die Teilungsversteigerung.

Ob dies bei einem Bauplatz unbedingt mit Verlust verbunden ist - kommt drauf an.

Du kannst alternativ deinen kompletten Erbteil verkaufen - also einschließlich eines evtl bereits aufgeteilten Geldvermögen. Deinen kompletten Anteil aus deiner Stellung als Erbe.

Ob dies ein besseres Geschäft wird wie die Teilungsversteigerung? Der Käufer kalkuliert diese Kosten ja auch bereits ein. Bzw das lukrative Angebot um die Nichte von einem freiwilligen Verkauf zu überzeugen.

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Erbschaft - Wie verhalten bei unklarem Vermögen?

Vor kurzem ist mein Opa verstorben. Zu diesem hatte ich seit sich 2 Jahre war keinen Kontakt mehr, nunmehr also über 25 Jahre.

Von daher habe ich keinerlei Informationen über etwaige Vermögen, Schulden oder Immobilien.

Ich weiß lediglich, dass er wohl mal eine Kneipe besessen und in einem Haus wohnte, wobei bei dem Haus nicht sicher ist ob es Miete oder Eigentum war.

Vor einigen Jahren kamen auch Briefe an meinen Vater (der ähnlich lange keinen Kontakt mehr mit meinem Opa hatte), er möge sich an Pflegekosten beteiligen.

Daher sagt mein Bauchgefühlt da: "Wenn man Pflegegeld fordert, hat der zu pflegende wohl kein Geld"

Daher stehe ich gerade etwas zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite habe ich immer von einem Haus geträumt, auf der anderen Seite würden massive geerbte Schulden mich vermutlich ruinieren.

Daher meine Frage: Wie würde das ablaufen, wenn der Nachlassende zum einen zwar z.B ein teures Grundstück inkl. Haus besessen hat, zum anderen aber ... sagen wir mal ... 100.000€ offene Forderungen hat.

Würde ein Gericht dann das Haus liquidieren, Verfahrenskosten, Gläubiger etc. davon bezahlen und der Rest ginge an mich?

Oder käme einfach ein "Schreiben" frei nach dem Motto "Joa 100.000€ sind offen, es ist ein Haus und Grundstück vorhanden, lösen Sie das Problem mal selbst. Sonst Insolvenz"

Ich hab auch schon etwas über Nachlassinsolvenz gelesen, allerdings steige ich da nicht wirklich durch.

Wäre super wenn ein wenig Licht ins Dunkel käme.

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Du hast zwei Optionen - durch Nichtstun das Erbe annehmen oder rechtzeitig das Erbe ausschlagen.

Es gibt niemanden der dir vorher über das Vermögen Auskunft geben wird - evtl kannst du am letzten Wohnsitz des Opas noch Unterlagen finden und einsehen.

Nimmst du das Erbe an und es stehen die Gläubiger Schlange - kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. Dafür benötigst du einen Anwalt. Im Zuge des Verfahrens haftest du für die Schulden dann nicht mit deinem eigenen Vermögen, sondern es wird zur Deckung ausschließlich das geerbte Vermögen verwendet. Kümmern musst du dich darum schon selbst. Erbe wird man mit allen Rechten und Pflichten. Verträge kündigen, Rentenversicherung informieren, Bestattung bezahlen.

Wenn bereits Pflegekosten angefordert wurden - dann war er vermutlich im Pflegeheim und die Immobilie falls sie je in seinem Eigentum stand, musste verkauft werden.

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Aha und das Ausstempeln von anderen ist bestimmt auch nicht erlaubt. Wie dies technisch funktioniert hat - behältst du am Besten für dich.

Als Führungskraft - kann sie auch mehr verdienen und kann auch mit dem AG eine individuelle Arbeitszeitvereinbarung getroffen haben. Vielleicht hat sie auch keine Vollzeitstelle.

In der Verantwortung für die Überwachung der Arbeitsleistung steht der Chef. Als Führungskraft sollten sich ihre Aufgaben sich von euren unterscheiden.

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Gegenfrage - wieso ist dir nicht aufgefallen, dass du keine jährliche Abrechnung des Versorgers erhalten hast? Oder warum hatte dieser keine Einzugsermächtigung?

Warum hast du dich bei Trennung nicht darum gekümmert, dass die Verträge auf dich umgeschrieben werden?

Solche Verträge laufen üblicherweise nur auf eine Person. - also irgendwas fehlt meines Erachtens in deiner Geschichte.

Damit man bei Trennung eine vernünftige Abrechnung der Nebenkosten hin bekommt - liest man gemeinsam die Zählerstände ab.

Und wenn du versuchst Nebenkosten an die ausgezogene Freundin abzuwälzen - verbessert nicht unbedingt deine Position in dem ohnehin bestehende Rechtsstreit - meine Meinung

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Du bist im Scheidungsverfahren und hast einen Anwalt - was hat der denn von deinem Plan gehalten mit der künftigen EX neue finanzielle Verpflichtungen einzugehen?

Kann es sein, dass du zu einer Entscheidung gekommen bist und deiner Frau einfach die Kraft gefehlt hat zu widersprechen?

Im Zuge der Scheidungsvereinbarung - kann dies meines Erachtens nicht geregelt werden.

Fällt eher unter Gesellschaftsrecht.

Dem Gedanken mit Vermietung in der Kombination - hätte ich ohnehin nicht zugestimmt. Dann lieber den Verlust hingenommen oder maximal mit Vertrag im Ist Zustand vermietet.

Bei mir hättest du vor Scheidungsvereinbarung in dem Haus baulich auch nichts verändert.

Vermutlich hätte ich das Problem dann an die gemeinsamen Kinder weiter gegeben. Vorweggenommene Erbfolge Mama und Papa werden sich nicht einig - macht damit war ihr wollt. Abbezahlt scheint es ja zu sein, wenn du einen neuen Kredit aufnehmen möchtest.

Ich sehe hier bereits die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft kommen.

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Oh ich hätte ihr das mit dem falschen Arzt bestätigt, wenn der nicht in der Lage ist eine Gürtelrose zweifelsfrei zu diagnostizieren.

Gürtelrose ist ansteckend - wenn die Bläschen platzen. Vor allem aber ist sie schmerzhaft. Wenn ich mich richtig erinnere hatte meine Ärztin empfohlen mich von Schwangeren und immungeschwächten Menschen fern zu halten.

Beim Urlaub hat der AG in erster Linie die Wünsche des AN zu berücksichtigen solange betriebliche Belange dem nicht entgegen stehen.

Ja und das mit den Diagnosen würde ich mir auch angewöhnen. Bei dem Typ Mensch - Nichts privates auf Arbeit erzählen.

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Du schreibst die Bewerbung erst - von daher kann man dies auch im Vorstellungsgespräch klären.

Ich weiß es nicht. Auch wenn der TVöD eine stufengleiche Höhergruppierung kennt - so sehe ich bei dir die Bewerbung auf eine neue Stelle, vergleichbar mit einem externen Bewerber.

Die Stufe 1 würde ich nicht annehmen, aber ggfs die Stufe 2, evtl. verhandlungsfähig wenn du die einzige Bewerberin bist

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Ohne mich in dem Thema auszukennen: Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man das Laden von E Autos seiner Wohngebäudeversicherung anzeigen soll - vielleicht sieht sie hier Probleme

Auf der anderen Seite - kann der Vermieter einem Mieter das eigene E Auto mit Wallbox nicht verweigern, zumindest nicht grundlos.

Vielleicht fragst du sie nach einer Begründung oder um eine schriftliche Mitteilung damit du dies rechtlich prüfen lassen kannst.

Vielleicht genügt ihr auch die Unbedenklichkeit eines Elektriker - damit sie dies bei Bedarf für die Versicherung hat. Sobald sich Autoversicherung und Gebäude bzw Haftpflicht über die jeweilige Zuständigkeit ausgestritten haben.

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Ein Besitzer wird kaum einen Kredit bekommen.

Eigentümer laut Grundbuch A zu 1/2 und B mit C auch zu 1/2

Wert Immobilie insgesamt 1.3 Mio

Eigentümer A nimmt einen Kredit von 1.3 Mio auf - dann ist die Immobilie überfinanziert und der Kredit wird wohl auf der gesamten Immobilie lasten. Bedeutet B und C werden vermutlich ebenfalls als Darlehensnehmer auftreten.

Einzige Alternative A hat noch weitere Objekte die hier in die Mithaft genommen werden.

Vielleicht habe ich auch komplette falsch geraten

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Wenn beide nach wie vor Mieter sind - hat auch der ebenfalls eingetragene , aber ausgezogene Mieter, einen Anspruch auf den Mietvertrag - ihr haftet ja auch noch gemeinsam für die Miete.

Wenn der Vermieter bereits mit Zustimmung beider Mieter den Vertrag geändert hat - dann macht dies natürlich keinen Sinn.

Stand ohnehin nur eine Partei im Mietvertrag - dann ist der Vertrag beim Mieter.

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Im Haus wohnen bleiben oder Umziehen?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Meer Stiefvater meines Freundes ist letztes Jahr gestorben. Zurück ließ er die Mutter meines Freundes, eine Tochter (Stiefschwester meines Freundes), die Mutter meines Freundes und ein Haus mit 2 Wohnungen und einem großen Garten. Das Haus hat die Steifschwester meines Freundes geerbt, sie ist allerdings erst 11.

Derzeit wohnt die Stiefschwester zusammen mit der Mutter in der unteren Wohnung des Hauses und mein Freund wohnt in der oberen Wohnung.

Nun wollen mein Freund und ich gerne zusammenziehen. Wir könnten vorübergehend in seine derzeitige Wohnung einziehen. Die Sache ist nur, dass mein Freund an der Wohnung nicht viel verändern möchte, bzw. auch nicht viel Geld reinstecken möchte, da wir ja auch nicht wissen, was seine Schwester später mal mit dem Haus vor hat und er sowieso irgendwann in den nächsten Jahren ausziehen möchte. An sich ist die Wohnung schon normal eingerichtet usw. Aber für eine Spülmaschine zum Beispiel bräuchte man besondere Maße, die würde dann wieder in ne andere Küche nicht reinpassen, wenn wir ausziehen, weshalb wir spülen müssen, das Badezimmer ist schon ziemlich runtergekommen usw. also es gibt eben einfach auch einige Mängel, welche den Alltag erschweren. Der Vorteil allerdings ist, dass wir nicht viel Miete bezahlen müssen. Schon etwas, aber eben nicht besonders viel (500-600€/Monat für 3 Zimmer)

Würdet ihr in der Wohnung bleiben oder lieber in eine andere Mietwohnung?

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Dein Freund wohnt dort bereits - um ggfs das Zusammenleben zu testen, wäre dies eine Möglichkeit. Ohne jegliche bauliche Veränderung. Tapezieren, streichen werdet ihr auch in einer Mietwohnung.

Spülmaschine für zwei Personen - streiten sich die Geister. Meine Freundin hat sich eine kleine zugelegt, damit sie nicht noch mehr Geschirr kaufen musste und das schmutzige Geschirr nicht solange steht.

Würde allerdings eher dazu tendieren euch gemeinsam ein eigenes Reich zu suchen und nach eurem Geschmack einzurichten.

Alternativ die Entscheidung treffen, wenn ihr bereits einige Besichtigungen Mietwohnungen hinter euch habt.

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Ich denke das Versehen wirst du nicht verkaufen können. ;). Die Frage ist - wer ist in der Verantwortung dafür, dass hier keine vernünftigen Unterlagen existieren. Zumindest die Grundversorger müssen doch die Übergabepunkte anzeigen können.

Erste Anfrage wäre daher bei mir die Gemeinde - was ist bei denen an Leitungen erfasst, auch wenn dort in der Regel private Leitungen nicht nachgewiesen werden.

Zweite Überlegung - wenn keine Dienstbarkeit, vielleicht eine Baulast

Dritte Überlegung - steht das Ferienhaus überhaupt mit Baugenehmigung, schlafende Hunde sollte man auch nicht wecken.

Böswillige Entfernung - würde vermutlich auf Schadensersatz raus laufen.

Aufforderung zur Beseitigung ohne Not - wird man sich vermutlich auch dagegen wehren können.

Wäre maximal die Überlegung, ob man für die weitere Duldung noch was regeln kann oder sollte. Alternativ nach mir die Sintflut.

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Anmelden hätte er sich bereits vor fünf Jahren. Die Frage, ob die Mutter gesundheitlich noch in der Lage ist/war ihm eine Wohnungsgeber Bescheinigung zu unterschreiben, damit er sich überhaupt anmelden kann.

Parallel würde ich die Scheidung einreichen und dann soll die künftige EX ihm seinen Anteil an der Wohnung abkaufen.

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An dem Prozentsatz kann sich ohne beidseitige Unterschrift nichts ändern.

Was aber auf meines Erachtens sehr wackeligen Füßen steht, ist die Berechnungsgrundlage des Werklohn und der Parameter... Festlegung nach billigem Ermessen. Punkt 3 letzter Satz.

Also ja hier kann die Leitung auch neue Faktoren einführen sofern dies nicht noch zusätzlich in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben wurde oder an anderer Stelle im Vertrag steht.

Gibt es einen Betriebsrat? Falls nein, wäre vielleicht ein guter Zeitpunkt darüber nachzudenken.

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Der Käufer benötigt eine verbindliche Kreditzusage der Bank .

Wenn dem so ist, kann er dem Verkäufer Mitteilung geben, dass der Kauf seinerseits zustande kommt, sucht sich einen Notar bei dem beurkundet werden soll, hat von der Bank den Eintragungstext Grundschuld.

Der Notar bereitet den Vertrag vor und versendet den Beteiligten einen Vertragsentwurf - Zeitspanne unterschiedlich je nach Auslastung des Notariats.

Wenn alle Unklarheiten beseitigt, kann beurkundet werden.

Unter welchen Voraussetzungen die Fälligkeit Kaufpreis eintritt, kommt auf die Urkunde an.

Ungefähr: Notar fordert die Löschung noch eingetragener Grundschuld an, beantragt Eintragung Auflassungsvormerkung, teilt die Fälligkeit mit, Übergang Besitz, Beantragung Wechsel Eigentümer. Zwischen zwei und sechs Monate - von Beurkundung bis Umschreibung.

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Dann wäre es am Besten, wenn die Eltern die Situation bereits zu Lebzeiten regeln. Wenn sie das Haus heute bereits verschenken und noch 10 Jahre leben - ist es komplett aus der Erbmasse raus.

Machen die Eltern nichts, haben kein Testament, leben im Zugewinn - erbt der überlebende Ehegatte zunächst die Hälfte des Verstorbenen, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Nachlass - sämtliches Vermögen des Verstorbenen, also auch Barvermögen und auch mögliche Schulden.

Erst wenn auch das zweite Elternteil verstorben ist - werden die Kinder Eigentümer zu je 1/4 und können auch nur gemeinsam handeln.

Dir steht dann der Betrag zu auf den ihr euch alle vier einigt - denn dies müsst ihr beim Notar regeln und alle unterschreiben.

Werdet ihr euch nicht einig - bleibt entweder alles so wie es ist oder einer betreibt die Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft. Kostet Geld, kann sich über Jahre ziehen und ist meistens mit Verlust verbunden.

Alles nur unter der Voraussetzung die Immobilie muss nicht bereits früher zur Finanzierung eines Pflegeheim verkauft werden.

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Person A und B stehen gemeinsam als Mieter in einem Mietvertrag - Voraussetzung 1 der Vermieter muss mit der Änderung einverstanden sein

Person B hat eine Vollmacht von Person A deren Inhalt nur Person A und B bekannt ist.

Person B will nun die inhaftierte Person A aus dem Mietvertrag raus haben und auf Grund der Vollmacht handeln. Stellt sich die Frage warum kann man nicht das Einverständnis von Person A einholen?.

Wenn Person A mit der Handlung von B nicht einverstanden ist, kann er dessen Handlung auf Grund der Vollmacht widerrufen und die Vollmacht zurück fordern.

Stellt sich die Frage - wird der Vermieter ihn informieren und wann und wie erfährt Person A dies.

Zum einen - sollte Person B hier nicht ohne Anwalt handeln, zum anderen sollte Person B die Vollmacht freiwillig zurück geben. Mit einer Vollmacht sollte im Sinne des Bevollmächtigten gehandelt werden.

Welche Möglichkeiten Person A hat - keine Ahnung. Möglicherweise den Anspruch an B ihm vergleichbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustand.

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