Lange Wartezeit nach Vorstellungsgespräch ÖD

Hallo,

Ich hatte vor 3 Wochen ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle im öffentlichen Dienst. Leider hatte ich vergessen zu fragen, wann ich mit einer Antwort rechnen kann. Nach 2 Wochen habe ich telefonisch nachgefragt, der Personaler wusste sofort wer ich bin, es klang als würde er sich freuen, dass ich anrufe. Er hat mir allerdings gesagt, dass das Verfahren noch läuft und er mir sonst keine weitere Auskunft geben kann. Ich könnte in 2 bis 3 Wochen (jetzt also noch 1 bis 2) mit einer endgültigen Antwort rechnen. Ich dürfte aber gern in der Zwischenzeit anrufen und mich nochmal erkundigen. Da frage ich mich allerdings was mir das bringen soll, wenn er mir sowieso keine Auskunft geben darf? An seiner Stelle hätte ich ja keine Lust auf solche Anrufe.

Ähnlich lief es auch schon nach dem Einreichen der Bewerbung. Ich habe nach 8 Wochen nach dem Stand gefragt, da hieß es aufgrund von Urlaubszeiten würde sich der Prozess hinziehen und nach dem Wochenende hatte ich die Einladung zum Gespräch.

Die Stelle soll eigentlich schnellstmöglich besetzt werden, das wurde mir mehrfach gesagt. Dann wundere ich mich nur über deren Arbeitstempo aber es ist ja nun auch öffentlicher Dienst...

Es handelt sich um eine vom Land geförderte Stelle, die Teil eines Großprojektes ist. Könnte das ein Grund für die ewige Wartezeit sein? Für mich fühlt es sich an als wäre ich auf der Wartebank bis der Wunschkandidat unterschrieben hat aber das gleiche Gefühl hatte ich auch schon bei der Wartetei auf die Einladung zum Gespräch. Hat da jemand Erfahrungen?

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So schnell wie möglich bedeutet zumindest bei uns- sobald der beste Bewerber unter Einhaltung seiner Kündigungsfrist zur Verfügung steht. Möglicherweise wurden ja noch nicht alle Vorstellungsgespräche geführt. Insbesondere wenn du Bewerber mit GdB >= 50 hast, denen musst du bis zu drei Terminen anbieten.

Das Arbeitstempo im öffentlichen Dienst ist zwar schon lange nicht mehr langsam, aber die mit jedem Vorgang verbundene Bürokratie wird immer mehr. Je nach Größe der Behörde, vielleicht ist ja auch nur alle 4 Wochen Personalrsitzung.

Land geförderte Stelle, die Teil eines Großprojektes ist.

Bedeutet wohl eher eine Befristung mit Sachgrund,. vielleicht ist aber auch das Projekt noch nicht genehmigt, solange keine verbindliche Zusage möglich.

Ich würde in 14 Tagen wieder anrufen, sofern du bis dorthin nichts gehört hast.

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Unbezahlter Urlaub - war eine schlechte Lösung, du hättest besser versucht auf eine Teilzeitstelle zu verhandeln,.10% .bis 20% neben Vollzeitstudium klappt zumindest bei einigen meiner Kollegen.

Während eines unbezahlten Urlaub - bekommst du auch kein Gehalt, dann führt der AG auch keine Sozialabgaben ab . Von daher musst du dich auch selbst um deine Krankenversicherung kümmern.

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Liest sich nach einem Job bei Prosegur - Bargeld wird morgens zu Geschäftsbeginn benötigt und triit nach Ladenschluss den Rückweg an. Nach der Logik wäre nachts evtl sogar ein höheres Arbeitsaufkommen.

Gefährlich - meiner Meinung nach nicht mehr und nicht weniger wie in den Geschäften in denen mit viel Umsatz gerechnet wird. Das Risiko für die Fahrer der Autos ist vermutlich höher.

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Eine gute Voraussetzung um eine Wohnung zu wären eigene Einkünfte. Du bist noch Schüler, also wäre die Ausgangslage deiner Mutter zu klären.

Solange deine Mutter noch verheiratet ist und die Trennung nicht vollzogen ist, wird sie vermutlich keinen Wohnungsberechtigungsschein bekommen. Ggfs kann man sich auch in der Wohnung trennen. Kommt auf die Aufteilung an. Vielleicht kann deine Mutter eine Familienberatung bei euch in der Region suchen.

Wem im Zuge der Trennung die Wohnung zugesprochen wird, kommt drauf an. Wenn sie die Scheidung durchzieht, sollte sie sich einen Anwalt nehmen.

Da du auch Gewalt als Thema hast - wenn dein Vater oder dein Opa gewalttätig gegenüber dir sein sollten, solltest du zum Jugendamt.

Gegen Gewalt in der Ehe - muss deine Mutter sich alleine wehren, zB in dem sie mit dir in ein Frauenhaus geht.

Wenn das Haus deinem Opa gehört, seid ihr Mieter oder wohnt evtl mietfrei. Würde dich aber nicht daran hindern, zumindest deine Wand zu streichen ?

Um eine Immobilie zu sanieren - benötigt man auch das nötige Kleingeld.

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Wenn deine Mutter alleinerziehend ist, du volljährig, dein Vater keinen Unterhalt bezahlt - solltest du dich vielleicht ans Jugendamt wenden - denn dsnn liegt es an dir den Unterhalt bei deinem Vater einzufordern/klagen.

Ansonsten kann deine Mutter von dir ,,Kostgeld" verlangen sobald du eigene Einnahmen hast. Immerhin stellt sie dir noch Kost und Logis. Über die Höhe könnte man sich jetzt streiten. Richtwert liegt bei 10% bis 20% deines Einkommen.

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Es gibt einen Punkt an welchem der jeweilige Standpunkt ausreichend erläutert, die Meinungen bekannt sind - wenn man sich dann nicht in der Mitte treffen kann oder die andere Seite überzeugt hat - ist das Thema beendet. Vielleicht hat jede Seite die andere zumindest zum Nachdenken gebracht.

Alles was darüber hinaus geht - ist ein Einschnitt ins Recht der eigenen Meinung und ein Zeichen dafür, dass eine Seite nur noch ihren Kopf durchsetzen will

Solange du noch auf Unterstützung der Eltern angewiesen bist - würde ich den Themen wie zB politische Diskussionen aus dem Weg gehen.

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Mit dem Arzt solltest du auf jeden Fall reden, der hat den Plan erstellt.

Das Fehlen wird im Plan dokumentiert, macht meines Wissens der AG - bist du länger wie 7 Tage krank, gilt die Eingliederung als gescheitert.

Eine AU sehe ich nur dann erforderlich, wenn du zB die Grippe bekommen würdest - da diese AU dann von der Diagnose der Wiedereingliederung abweicht.

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Nun wer hier Erbe des Bruders ist/wird - keine Ahnung.

Für die Veräußerung der Immobilie benötigt sie den Erbschein nach der Mutter - das Haus bleibt ihr zumindest zur Hälfte an der Backe.

Sofern der Bruder kinderlos verstorben ist - ist sie auch die Erbin des Bruders. Bleibt also die Überlegung, ob der Bruder verschuldet war oder nicht, ob eine Ausschlagung Erbe Bruder Sinn macht oder nicht. ( Achtung Frist)

Solange die Erbfolge nach dem Bruder nicht geklärt ist oder bis letztendlich der Fiskus als Erbe festgestellt ist - ist eine Vermarktung der Immobilie nicht möglich.

Da hier aber immer eine gesamtschuldnerische Haftung an der Immobilie bleibt- würde ich jetzt den Erbschein Mutter beantragen - aus der Nummer kommt sie ohnehin nicht mehr raus.

Dann bleiben zwei Optionen: mit dem Bestatter über eine Ratenzahlung verhandeln oder bei einer Bank nachfragen ob man ihr einen Kredit für die Kosten Bestattung gewährt. Sie kann dann ja zumindest ein halbes Haus als Sicherheit anbieten.

Wenn Mutter auch einen Erbschein nach ihrem Bruder beantragt - kann sie das Haus einem Makler geben. Im Ist Zustand verkaufen und den geringeren Preis in Kauf nehmen.

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Die Summe hat sich von den letzten drei Monaten aufgestockt auf 2000€ und möchte nun da

Entscheidend ist - wann hast du ihm welchen Betrag geliehen?

Persönlich würde ich ihm zunächst schriftlich per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen." Ich habe dir am ttmmjjjjj x € geliehen, am ttmmjjjjj y €. Ich bitte mir den Betrag bis zum? zinsfrei zuruckzuzahlen.

Einen echten Freund .. würde man noch eine Ratenzahlung anbieten

Wenn du nach drei Monaten bereits einen Mahnbescheid beantragen willst - macht dies für mich den Eindruck, dass dir bereits im Vorfeld klar war, dass du das Geld nicht wiedersiehst Für die Kosten des Mahnbescheid, jede erfolglose Vollstreckung - gehst du in Vorlage.

Nur meine persönliche Meinung, eine Rechtsberatung bekommst du beim Anwalt.

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Was ist der Unterschied zwischen Erben, Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch?

Ich werde aus dem ganzen nicht mehr schlau. Im Internet bekomme ich Kopfschmerzen und auch mein Rechtsanwalt.

Hier ein Beispiel.

Unser Großvater ist verstorben vor 2 Jahren und hinterließ 5 Erben. Er hinterließ einige Grundstücke. Zu Lebzeiten hat er mir (Enkel) ein Grundstück vermacht. 3 Jahre und 4 Monate stand ich im Grundbuch. Dies war eine Schenkung. Jetzt nach ganzem Hin und her Haben wir uns als Familie einen Anwalt geholt um gegen jenen außerhalb der Familie (verstorbener Onkel hat einen Sohn und der Onkel ist nicht aus dem Testament genommen worden).

Also gibt Es 2 Erbschaften

  1. Sind drei Grundstücke (Wert 100.000€)
  2. Mein Grundstück (Wert 170.000€, abzüglich der 3 Jahre 125.000€)

Der Gegnerische Anwalt (von Außerhalb der Familie) hat ein Forderung gestellt von einem Erbauseinantersetzungsanspruch von 20.000 (zu Erbschaft 1 mit den 3 Grundstücken und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch von 5000 € (zu Erbschaft 2 (Haus mit Grundstück)) gefordert.

Das ist es was ich nicht verstehe. Der Pflichtteil ist doch die Hälfte, die alle doch anfordern können (In meinen Fall 125.000€ davon die Hälfte sind 62.500€)

Diese 62500€ müsste ich auszahlen. Dann bekommt jeder pro Kopf 12.500€ von mir.

Aber warum hat der Gegnerische Anwalt denn das Erbe 1 davon mit abgezogen, sodass ich 25000 Pflichtteilsergänzungsanspruch und dann durch 5 teile und somit auf den Wert von 5000€ komme.

Gut für mich wäre es, aber danach wird bestimmt nicht still sein. Der Pflichtteil muss noch ausgezahlt werden oder nicht.

Kann mir das einer erklären? Mein Rechtsanwalt hat keine Zeit für mich in nächster Zeit auch nicht telefonisch und mich macht es langsam fertig.

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Erbe - sind gesetzliche oder testamentarisch bestimmte Rechtsnachfolger des Verstorbenen, sofern gesetzlich müssen diese per Erbschein nachgewiesen werden.

Die gesetzlichen Erben deines Großvater sind seine leibliche oder adoptierten Kinder und seine Witwe . Waren Kinder des Opa schon vor Opa gestorben, geht der Anteil an die Kinder des Vorverstorbenen. (Vielleicht das Kind des Onkel?)

Pflichtteil kann ein gesetzlicher Erbe einfordern, der per Testament enterbt wurde.

Pflichtteilsergänzungsanspruch kann von den Enterbten oder von den Erben gefordert werden.

Ausgangslage: Vermögen des Opas zum Zeitpunkt des Todes.

Prüfschema Pflichtteilsergänzungsanspruch: wie hoch war das Erbe des Opas wenn ich seine Schenkungen der letzten 10 Jahre dazurechne ( jeweils Wert zum Zeitpunkt der Schenkung minus 10% pro Jahr).

Ist das Erbe zum Zeitpunkt der Schenkung geringer wie der Pflichtteil mit den dazugerechneten Werten spricht man vom Pflichtteilsergänzungsanspruch.

So ganz grob zusammengefasst.

Mit deinen Rechnungen kann ich nichts anfangen. Pflichtteil ausbezahlen - müssen die Erben, alle Erben.

Dein Elternteil als Kind des Opas kann zB dir gegenüber auf eine Rückforderung als Ergänzungsanspruch verzichten.

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Gleitzeit ist in Ordnung - die Frage die allerdings hier im Raum steht:

Ist es dir theoretisch möglich durch Ausschöpfung des Gleitzeitrahmen an diesem Tag den Termin wahrzunehmen und deine Soll Arbeitszeit zu erfüllen?

Dass du nicht deine gewohnten Zeiten einhalten kannst, spielt hier keine Rolle.

Ansonsten zählt meiner Meinung nach Par 29 (2) TVöD, denn auf eine Verlegung des Termins hast du kaum Einfluss.

Erkundige dich doch beim Personalrat.

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Keine Ahnung, Einfach versuchen.

Entscheidend ist vermutlich dein Arbeitsvertrag - ist das Home Office verbindlich als Arbeitsort festgeschrieben? Falls Nein - ist der AG in der Verantwortung dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dann konnte das Home Office als "Luxus" ausgelegt werden.

Dann vermutlich auch deine vereinbarten Wochenstunden laut Vertrag.

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Da es offenbar nicht nicht selbst betrifft - von den Kollegen geht doch doch überhaupt nicht an warum diese fehlen. Sie sind abwesend,

Es ist völlig ausreichend, wenn die Information über den Grund der Abwesenheit der Verantwortliche besitzt.

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Rentenkasse, Krankenkasse, Bank - kann man eine Sterbeurkunde zukommen lassen.

Für die Räumung der Wohnung wird der Vermieter sich vermutlich ans Gericht wenden. Bis hier letztendlich vielleicht der Staat als Erbe festgestellt wird, kann dauern.

Ggfs kannst du Cousins, Großcousinen über deine erfolgte Ausschlagung informieren. Deine Großeltern väterlicherseits bzw deren Kinder sind dann die nächsten in der Reihenfolge, danach geht es zu den Urgroßeltern väterlicherseits. - bei der Annahme, dass du selbst keine Kinder hast.

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Nachbar trennt Regenrinne von Doppelhaushälfte aufgrund einseitiger Dacherneuerung, Ablauf nur auf seiner Seite möglich!?

Hi,
wir haben hier gerade ein Dilemma. Wir haben eine Doppelhaushälfte Bj 1976 wo die Regenwasserentsorgung beidseitig in eine gemeinsame Regenrinne fließt. Der Ablauf befindet sich auf Seite des Nachbarn, dort liegen die Entwässerungsrohre. Auf meiner Seite besteht keine Möglichkeit ohne riesigem Aufwand das Wasser rechtlich einwandfrei abzuleiten.

Erst nach Abdeckung der einen Dachhälfte verriet mir der Nachbar, das er die Regenrinne gekappt hätte und seine neue wohl 10cm höher verlaufen würde, weshalb ich schauen muss mein Wasser anders abzuleiten.

Ihm ist genauso wie mir bewusst, das dies nicht funktioniert. Sein Dachdecker meinte das ginge nicht anders. Rechtlich meinte er sich belesen zu haben und wäre er auf der sicheren Seite das Entwässerung Sache des Eigentümers sei, also wurde das auf mich geschoben.

Ich möchte keinen Nachbarschaftsstreit und werde in 1-2 Jahren sicher auch mein Dach machen lassen, bin aber auf sein Angebot nicht eingegangen. (andere Heizung etc.) Das müsste hier erst geklärt werden, zudem ist eine Dacherneuerung sehr teuer und durch Solarpflicht noch teurer.

Ich habe ihm mehrfach mitgeteilt das ich das Dach nicht entwässern könne, da die Entwässerung auch in der Baugenehmigung von vor >45 Jahren Bestandteil dieser wäre und er dies nicht einfach ändern dürfe. Auch sagte ich ihm, ob er wüsste das er dafür haftbar wäre wenn hier ein Wasserschaden dadurch passiert.
Morgen werden wir abgeklemmt und müssen schauen wie die Dachrinne hier überläuft.

Das ganze wäre kein Problem, wenn es Temporär für die Bauphase so wäre, er meint aber keinen Wasseranschluss herstellen zu müssen und sieht mich als Eigentümer in der Pflicht.

Ich müsste hier theoretisch eine Baugenehmigung holen und ein Tiefbauunternehmen engagieren um für viel Geld eine Leitung beidseitig von mir durch seinen Garten zur Abwasserleitung zu legen. Oder baue selbst mal eben schell das Dach für einen 5 stelligen Betrag um? Das kann doch rechtlich nicht korrekt sein?

Ich finde es einfach dreist.

Sollte ich einfach mal das Bauamt informieren?

A.H.

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Eine DHH ist etwas anderes wie ein Reihenhaus in WEG oder Eigentumsgemeinschaft.

Was die Baugenehmigung von damals sagt, ist relativ uninteressant, wenn du beim Nachbarn weder eine Baulast noch eine Grunddienstbarkeit eingetragen hast. Den Punkt solltest du zuerst klären.

Wenn Nachbar oder sein Vorgänger sich weder öffentlich rechtlich noch über Dienstbarkeit verpflichtet hat dein Oberflächenwasser dauerhaft unentgeltlich aufzunehmen - dann kann er dies auch irgendwann beenden.

Was Nachbar behauptet was dein Dachdecker sagt, kann auch nur Gespräch des Nachbarn sein.

Was fragwürdig ist - die Kurzfristigkeit, hier hätte man dir evtl mehr Vorlauf geben können.

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Asbest bei Miethaus?

Hallo zusammen,

wir stehen gerade vor einem Problem:

Vor einiger Zeit haben mein Freund und ich eine Suchanzeige aufgegeben, da wir ein Haus zur Miete suchen. Vor etwa zwei Wochen meldete sich eine Dame bei mir, die ab Oktober ein Haus vermieten möchte. Es klang alles perfekt – das Haus liegt in derselben Straße, in der wir derzeit wohnen, und würde theoretisch ideal zu uns passen. Es ist zwar alt und renovierungsbedürftig, aber die Vermieterin sagte, wir dürften alles nach unseren Vorstellungen gestalten: Wände einreißen, renovieren – ganz wie wir möchten. Die Besichtigung verlief reibungslos. Die aktuelle Mieterin zieht aus, weil ihr Mann an Krebs verstorben ist und sie das Haus allein nicht halten kann.

Nun zum (vermutlich großen) Problem:

Heute haben wir uns erneut mit der Mieterin getroffen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Als ich den Dachboden besichtigen wollte, kam der Schock: Das gesamte Dach besteht aus Asbestplatten.

Das Haus stammt aus dem Jahr 1962 und wurde seitdem nie saniert. Die Vermieterin erwähnte mit keinem Wort, dass es sich um Asbest handelt. Hätte ich nicht selbst den Dachboden betreten, hätten wir nichts davon erfahren.

Auf meine Nachfrage bestätigte uns die aktuelle Mieterin, dass das Dach asbesthaltig ist. Auch das Garagendach besteht aus Asbest und weist bereits ein Leck auf. Zwei Hausfassaden sind mit einer Art Asbestziegel verkleidet. Das Schuppendach und die Rückwand? Ebenfalls Asbest.

Meine Frage:

Soweit ich weiß, ist Asbest hochgradig gesundheitsgefährdend und krebserregend – besonders, wenn es beschädigt ist, wie es hier der Fall ist. Dass die Vermieterin das nicht erwähnt hat, empfinde ich als extrem arglistig. Zwar haben wir den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, aber wir haben ihr über WhatsApp verbindlich zugesagt.

Wie seht ihr das? Gibt es rechtliche Möglichkeiten? Ist das nicht sogar strafbar?

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Zum einen - warum sollte man als Mieter Geld investieren um Wände einzureißen?.

Wenn der Dachboden Wohnraum sein sollte - dann würden mich eher die letzte Nebenkostenabrechnung interessieren. Oder ist das Foto von der Garage?

Wenn noch nie saniert wurde, würde mir die Elektrik,. das Abwasser und die Nebenkosten insgesamt mehr Sorgen bereiten

Abschrecken von der Miete würde mich die Berliner Welle nicht. Höchstens die Nebenkosten.

Es ist keine Arglist - an dem Dach ist er doch ganz klar zu erkennen und was in den Wänden, im Fliesenkleber... alles drin steckt, muss die Vermieterin nicht wissen. Selbst wenn du das Haus kaufen würdest, wären es keine versteckten Mängel.

Sie muss ja nicht zwingend die Bauherrin gewesen sein. Haus Baujahr 62 - hat man Frauen ohnehin noch aus den Dingen komplett raus gehalten.

Es gibt nur wenige Bundesländer, Gemeinden, die in ihrer LBO/Satzung die komplette Entfernung von asbesthaltigen Baumaterialien angeordnet haben. Ist dies bei dir nicht der Fall, ist es weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

In meiner Region siehst du die asbesthaltige Wandverkleidung und auch die Berliner Welle noch sehr oft.

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Kommt drauf an, vielleicht, vielleicht auch nicht.

Wie sieht dein Lebenslauf insgesamt bzw. deine Arbeitszeugnisse davor aus.

Hat dein vorletzter AG geschrieben, "hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen" - würde ich die 4 Wochen erwähnen.

Kommt auch auf den Beruf selbst an. - ist vor den vier Wochen schon eine größere Lücke - kann man dir unterstellen dich nicht bemüht zu haben.

Auf der anderen Seite können auch zu viele AG abschreckend sein.

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Unterpachtvertrag und Besitzrecht in Kleingarten – Rauswurf durch Ex zulässig?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem Streit in einem Kleingarten: Mein Ex-Partner und ich haben 2022 gemeinsam einen Kleingarten übernommen. Er steht als alleiniger Pächter im Pachtvertrag, ich habe aber den Kaufvertrag für die Laube unterschrieben und gezahlt. Ich habe von Anfang an viel mehr Arbeit in den Garten investiert als er (Anpflanzungen, Pflege, Aufräumen, Arbeitseinsätze). 2023 kam es zur Trennung. Nach einem ersten Polizeieinsatz (wegen eines Suizidvorwurfs direkt nach der Trennung, den ich als unbegründet empfinde) konnte ich meine Wohnung nicht mehr nutzen. Unter anderem habe ich eine schwere Gehbehinderung und komme die Treppen nur schwer hoch. Mein Ex wusste um meine Situation (Agoraphobie, Angststörung, Gehbehinderung, KPTBS, Schmerzstörung, Asthma und weitere Einschränkungen) sowie meine Schwerbehinderung. Er war bis dahin meine private Begleitperson (inoffiziell) und hatte mit mir auch einen privaten Pflegevertrag vereinbart. Damit ich im Garten sicher wohnen konnte, hat er ausdrücklich zugestimmt, dass ich dort bleibe, und mir seinen Wohnungsschlüssel als Pfand gegeben, um mir zu zeigen, dass er es ernst meint. Einen schriftlichen Vertrag gibt es dazu leider nicht. Seit April 2023 lebe ich ununterbrochen im Garten und erledige alle Arbeiten alleine. Er selbst war nur noch selten dort, meist nur kurz, um mir Lebensmittel zu bringen. Seit Anfang/Mitte 2024 kam er gar nicht mehr. Kürzlich kam es erneut zu einem Polizeieinsatz, weil er in den Garten einbrach und mithilfe der Polizei seinen Schlüssel verlangte. Im weiteren Verlauf (der Schlüssel war an einem anderen Ort untergebracht und ich hätte ihn in der Situation gar nicht aushändigen können) wurde erneut ein Suizidvorwurf gegen mich erhoben. Ich habe die Polizei aber schon zu Beginn des Einsatzes (als sie von mir nur den Schlüssel forderten) untereinander darüber sprechen hören, dass sie nur wegen meiner Hunde noch nicht in die Laube eingedrungen seien. Danach wurde mir auch noch eine Bedrohung durch eine Waffe unterstellt. Ich wurde aus meiner Laube geholt und durfte nicht zurück, um meine Sachen (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) zu holen. Die Polizei sagte, mein Ex sei Pächter und dürfe entscheiden, wer die Laube betreten dürfe. Mein Ex wusste aber genau, dass ich ohne meine Sachen und Medikamente große Probleme habe und dass mir als Ausweichschlafplatz nur noch meine Laube im eigenen Pachtgarten bleibt. Er wusste auch, dass diese Laube wegen seiner handwerklichen „Meisterleistung" verschimmelt ist und dort keine Kühlmöglichkeit für Nahrung besteht. Meine Fragen: 1. Hatte mein Ex tatsächlich das Recht, mich ohne Vorankündigung oder Fristsetzung aus der Laube entfernen zu lassen, obwohl ich dort dauerhaft gewohnt habe und wir einen mündlichen Unterpachtvertrag vereinbart hatten? 2. Spielt es eine Rolle, dass er mich selbst in die Laube gelassen hat, weil er wusste, dass ich meine Wohnung wegen meiner psychischen Belastung nicht mehr nutzen konnte? 3. Durfte die Polizei ihm einfach die Schlüssel und damit faktisch mein gesamtes Eigentum (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) überlassen, ohne mich vorher anzuhören?

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Er ist Pächter des Gartens, du bist nachweislich Eigentümer der Laube sofern du deinen Kaufvertrag wieder findest.

Der Untermiet-Vertrag zwischen euch ist das Papier nicht wert auf welchem er geschrieben steht, wenn nicht vom Vorstand Kleingarten mitgezeichnet. Ob du in der Laube überhaupt deinen Wohnsitz haben darfst, noch mal anderes Thema. Bist du offiziell dort gemeldet?

Er hat als Pächter das Besitzrecht Garten und du hast einen schuldrechtlichen Anspruch gegen ihn auf Erstattung der Kosten Laube.

Insofern Ja, er hat als Pächter Garten einen Anspruch auf Herausgabe der Laube und du kannst deine Kosten Laube bei ihm einfordern. In einer Ehe hätte man dies in einer Scheidungsvereinbarung geregelt. In einer Beziehung könnte er versuchen dies als Schenkung auszulegen.

Du hast vielleicht noch eine Chance, wenn auch die Pacht Kleingarten nachweislich von deinem Konto abgeht.

Die Möglichkeit, dass der Vorstand Kleingarten dich als neuen Pächter akzeptiert und nur der Vertrag Pacht geändert wird - halte ich für relativ erfolglos.

Ich schätze du solltest dir schnellstens eine neue Unterkunft suchen. Mit deinen Diagnosen wird dir im Zuge einer Räumungsklage vielleicht eine längere Frist eingeräumt, aber du solltest nicht davon ausgehen, dass du dort bleiben kannst.

Letztendlich entscheidet aber ein Richter.

Möglicherweise hat der Kleingartenverein gegenüber deinem EX bereits den Pachtvertrag gekündigt.

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Wie ist etwas abgesrissen, wenn das Dach noch drauf ist? Aber egal.

Für den Kollegen meiner Meinung nach Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und nach deiner Schilderung zumindest versuchter Diebstahl, vielleicht noch zusätzlich irgendwas kirchenrechtliches wenn das Teil noch nicht entweiht war.. Schwerer Diebstahl vielleicht deswegen oder wegen Marktwert Kupfer.

Alles hat einen Eigentümer, auch wenn der sich nicht mehr kümmert. Die Kapellen werden oft von Vereinen unterhalten denen so langsam die Mitglieder und damit die "Hausmeister" und "Kümmerer" altersbedingt schwinden.

Und du warst so doof und hast den Kollegen nicht abgehalten und warst sein "Fluchtfahrer".

Such dir einen Anwalt Strafrecht.

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Kommt auf den Vertrag und eine mögliche Betriebsvereinbarung Altersteilzeit an.

Bei meinen ehemaligen Kollegen hatten Tariferhöhungen während ihrer Ruhephase Altersteilzeit keine Auswirkung..so habe ich zumindest noch deren Gespräch in Erinnerung.

Aber wenn es hier um die Änderung eines Vertrags geht und die Zustimmung der Bekannten erforderlich ist - hat sie doch drei Optionen: unterschreiben, nicht unterschreiben oder über den Inhalt verhandeln.

Über die jeweilige Konsequenz muss sie sich dennoch informieren.- hierfür wäre der erste Ansprechpartner ein Betriebsrat.

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