Wer übernimmt in der Regel die Pflege eines schwer geistig behinderten wenn Eltern sterben - ist meine Angst berechtigt?

Ich wollte euch mal was fragen. Mein Mann sagt ich spinne und das wird so nicht passieren. Brauche neutrale Meinung.

Der Bruder meines Mannes und seine Frau haben leider ein (oder zwei?) geistig schwer behindertes Kind. Es ist aktuell 11 und schwerst geistig eingeschränkt so dass es 24/7 aufsicht braucht und niemals ein selbstständiges Leben führen wird. Wie es aktuell mit ihrem zweiten Kind aussieht ist unklar. Er weist aktuell eine deutliche Entwicklungsverzögerung auf (ist 3j), geistige Entwicklung kann ich nicht beurteilen, wir sehen uns kaum und mit dem ersten wurde uns auch die diagnose 5 Jahre lang geheim gehalten, also wird es dieses Mal auch so sein.

In meinem Kopf spielen sich mehrere Szenarios ab.

  1. Kind 2 holt in der Entwicklung auf, wird ein eigenständiges Leben führen können und sich um den älteren geistig behinderten Bruder kümmern, eventuell für Erbe (Haus und Wohnung).
  2. Sie suchen entweder dem älteren oder beiden, je nach dem ob er auch geistig eingeschränkt ist, eine Einrichtung wenn sie älter werden und es nicht mehr schaffen sich um 2 geistig behinderte Männer zu kümmern. Erbe würde dann wenn Kind Nr 2 aufholt und ein eigenständiges leben führen kann er bekommen und Kind Nr 1 in einer Einrichtung die Jahre ableben welche ihm noch übrig bleiben. (Wäre eigentlich das beste Szenario für alle Beteiligten)
  3. Aber es könnte sein dass Kind Nr 2 auch so geistig eingeschränkt ist dass ein eigenständiges Leben nicht möglich sein wird. In dem Fall können sie ja direkt nicht erben sondern das Erbe bekommt der gesetzliche Betreuer.

Und jetzt kommt meine Angst. Nehmen wir an Szenario Nr 3 tritt ein und meine Kinder beschließen wegen Immobilienerbe 2 geistig behinderte Männer, die Kinder ihres Onkels und Tante zu nehmen in Pflege. Klar ich erziehe meine Kinder so dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, auch nicht für potenzielles Erbe. Jetzt sind die aber noch zu klein um mit ihnen über das zu reden.

Ist meine Angst berechtigt oder spinne ich? Ist so eine Affäre in Deutschland überhaupt möglich, also dass sie das Erbe so schreiben dass jemand die beiden geistig behinderten Männer (falls das zweite kind auch geistig eingeschränkt ist) von den Verwandten nehmen muss, damit sie nicht im einer staatlichen Einrichtung landen?

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Per Testament ist vieles möglich - aber du kannst keine Kinder vererben oder die Verpflichtung sich zu kümmern.

Die Eltern können

a) eine Sorgerechtsverfügung erstellen - sofern er im Freundeskreis jemanden gibt der sich im Fall ihres Ablebens vor Volljährigkeit der Kinder freiwillig um eines oder um beide Kinder kümmert . Solche Dinge sollte man ehrlich besprechen und kann hier auch nein sagen.

b) mit Volljährigkeit der Kinder die rechtliche Betreuung der Kinder übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht können die Kinder dann kaum selbst ausstellen.

c) ein Behindertentestament erstellen, einen Testamentvollstrecker bestimmen, der den Kindern eine monatliche Rente ausbezahlt. Der Testamentvollstrecker ist dann auch befugt die Immobilie zu verkaufen. Über diesen Punkt sollten sich die Eltern rechtzeitig bei einem Anwalt informieren.

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Mit bestandener Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis und das Kindergeld.

Das Ausbildungsende/ die Prüfungstermine der Familienkasse rechtzeitig im Vorfeld mitteilen

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-nach-ausbildung.

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Wenn du einen Vertrag über x Stunden/Woche hast und der AG teilt dich nach Plan für weniger Stunden ein - dann kann er dir hierfür meiner Meinung nach keine Stunden abziehen, sondern befindet sich im Annahmeverzug.

Einen Bestandsschutz auf die Nachtschicht -.hast du nicht.

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Ich versuche etwas auseinander zu bauen:

Person x hat Person A eine Immobilie geschenkt, verkauft. Das Grundbuch ist berichtigt, an der Urkunde hat Person B nicht mitgewirkt. Person A ist Alleineigentümer, in Abteilung II keine Eintragung.

Im Vorfeld hat Person B mit Person A einen privaten Schenkungsvertrag gemacht. Eine Geldschenkung mit der Bedingung Wohnrecht im Erdgeschoss. Der ist per se bereits unwirksam, da A nicht befugt war über die Immobilie zu verfügen, die Überlegung, ob die Annahme der Geldschenkung eine Täuschung war.

Wenn A und B diesen Schenkungs-Vertrag beide nach Eigentumswechsel geändert, aktuallisiert und unterzeichnet haben - ist er zumindest wirksam und kann auch ohne notarielle Beurkundung versucht werden einzuklagen. Ausgang - ungewiss. Tendenz: Rückforderung der Geld- Schenkung . Ohne jetzt den Vertrag zu kennen - reine Spekulation.

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Du bist volljährig - damit konntest du selbst entscheiden, ob du um Überprüfung des Pflegegrad bittest.

Das Pflegegeld - steht dir zu, außer du hast der Pflegekasse eine andere Anweisung gegeben.

Was mich vermuten lässt, dass deiner Mutter deine rechtliche Betreuung übertragen wurde.

Du könntest Dinge ändern, wenn du dich selbst kümmerst - ob die Alternativen allerdings die Dinge für dich verbessern, wage ich zu bezweifeln.

Auch wenn dein Verhältnis zu deiner Mutter nicht das Beste ist - Ihr liegt dein Wohlergehen vermutlich noch etwas mehr am Herzen wie irgendeinem Fremden. Du solltest dann zumindest eine andere Person aus deinem sozialen Umfeld um Unterstützung bitten.

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Welcher und ob ein Teil des Unternehmens in die Erbmasse deines Vaters geflossen ist - wird dir hier niemand beantworten können.

Deinen Pflichtteil musst du dir bei den testamentarisch bestimmten Erben einfordern - bei Zweifeln am Nachlasswert - evtl mit Hilfe eines Anwalts.

Das Testament - wird dir als Kind zugestellt sobald es eröffnet wurde. Ggfs beim Nachlassgericht.nachfragen, ob überhaupt eins existiert bzw .abgegeben wurde.

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Die Mail versendet eine Personalabteilung - welche auch gleichzeitig über deine Krankmeldung informiert ist..

Meiner Meinung nach ist diese Art von Bekanntmachung dann nicht ausreichend..

Ein Mailprogramm, im öffentlichen Dienst überwiegend Outlook, ist aber kein Zeiterfassungssystem.

In der Regel kannst du zwar auch dienstliche E-Mails von überall aus abrufen, sofern vorher noch nicht erlaubt oder möglich, wurde dies während Corona mehr oder weniger zur Pflicht.- kann aber während einer AU eher keine Pflicht sein.

Wenn du jetzt wieder arbeitest - kann dein Anspruch aus 2024 doch ohnehin noch nicht verjährt sein - regelt doch der TVöD.

Zum Verfall insgesamt

https://www.rehmann.de/wann-verfaellt-urlaub-bei-krankheit-rechner/#:~:text=Zur%20Veranschaulichung%20ein%20Beispiel%3A%20Handelt,M%C3%A4rz%202025.

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Da dir noch Unterlagen fehlen - ist die Gebühr für den Erbschein noch nicht dabei.

Bei 4.000€ an fehlenden Geburts- und Sterbeurkunden - reden wir hier in etwa zwischen 100 und 200 Personen "Stammbaum" Pro Urkunde ca 15€.

Auch wenn diese Kosten sind, die aus der Erbmasse zu bezahlen sind - solltest du hier entsprechende Nachweise vorlegen können

Wenn in der Erbmasse noch Immobilien sind - wäre es vielleicht sinnvoll gewesen den Antrag auf Erbschein beim Notar zu stellen.

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https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html

Das muss nicht notariell beurkundet werden. Sofern zum eigenen Vermögen auch Immobilien zählen, kann man die Vollmacht ergänzen und dann ist eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgeber sinnvoll.

Ist bei der Betreuungsbehörde nach meiner Erfahrung günstiger wie beim Notar.

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https://www.aktion-mensch.de/inklusion/wohnen/barrierefrei-wohnen/barrierefreie-wohnung-finden

Mein erster Ansprechpartner wäre der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, des Kreises.

Möglicherweise lässt sich über Zuschuss Pflegekasse ja auch der Bestand umbauen - vielleicht ist auch der Vermieter dem nicht abgeneigt.

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Baustelle auf Privatgelände

Für den Geschädigten ist der Anspruchsgegner klar - dein AG.

Der AG sollte auch eine Versicherung diesbezüglich besitzen.

Aber so wie du den Unfallhergang schilderst - liegt der Versuch ziemlich nahe dir hier grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen und dich zumindest in die Mithaft zu nehmen.

Die Frage kann der AG Unterweisungen Arbeitsschutz vorweisen. Gegen welche Vorschriften hat evtl der Bauleiter verstoßen, dass das Auto frei zugänglich war.

Wann hat er das letzte Mal deinen Führerschein kontrolliert. Mit dem Führerschein liegst du falsch - wenn du das Auto des AG auf der Baustelle bewegst- benötigst du einen Führerschein, sonst handelt der AG bereits grob fahrlässig und verstößt gegen seine Fürsorgepflicht.

Was anderes wäre es wenn es eine Übungsbaustelle auf dem Firmengelände ist - da kann man schon einmal Ausnahmen erwirken, sollte dies aber vorher mit der BG abklären.

Also ja der AG kann versuchen dich in die Haftung zu nehmen.

Deine Argumentation wegen der Wärme - solltest du dir verkneifen. Zumindest solange bis der Arbeitsschutzbeauftragte des AG deine Meinung bestätigt.

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Die Immobilie der Schwester ist verwertbares Vermögen des Bruders, da die Familie des Heimbewohner öffentlich nicht mehr darin wohnt. Sollte der Bruder unter rechtlicher Betreuung stehen - muss die Immobilie von einem Gutachter bewertet werden. Ist die Immobilie vermietet - sind es die anteiligen Mieteinnahmen.

Das Vermögen des Heimbewohner ist zuerst zu verwerten.

Die Ehefrau ist nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet, das Familienhaus zählt meiner Kenntnis nach zum Schonvermögen auf welchem sich das Sozialamt möglicherweise eine Sicherungshypothek eintragen lässt.

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Kommt drauf an in welcher Beziehung zu den Verstorbenen stehst und auch auf die Art des Vertrages.

Eine nicht bezahlte Handwerkerrechnung geht auf die über Erbschein oder notariellem Testament nachgewiesenen Erben über.

Erben einer nicht verheirateten Person - sind dessen Kinder. Bei kinderlosen Personen die Eltern bzw die Geschwister, wenn die Eltern ebenfalls verstorben. Innerhalb sechs Wochen ab Kenntnis des Todes - haben diese Personen das Erbe angenommen .

Man kann das Erbe auch durch Handlung annehmen zB in dem man Verträge kündigt.

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Was habt ihr denn für ein Verhältnis?. Erst einmal klären woher das Misstrauen in dich kommt, wenn sie dich alleine in der Wohnung lässt..

Dann hinterfragen wieso sie ihr Einverständnis zum Ferienjob gibt, wenn es ihr egal ist,.wo und bei wem du während der Zeit übernachtest.

Hier eine Möglichkeit bei Freunden zu finden, sollte machbar sein.

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Stellt sich die Frage wie du nach dem Tod deines Vaters Kenntnis davon bekommen hast - und breiits ihr Geburtsjahr kennst. Für ein eröffnetes Testament scheinen mir ein paar Tage zu wenig.

Sinnvollerweise würdest du noch mehr über das Leben deines Vaters in Erfahrung bringen. Wenn er mit der Mutter und dem Kind irgendwann in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hätte - könntest du von der dortigen Anschrift nach vorne suchen.

In seinen Unterlagen - wenn er Unterhalt bezahlt hat.

Wenn du nicht weißt in welchem Ort sie irgendwann einmal gelebt hat - wird es schwierig.

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Im Moment lebt dein Vater noch und offensichtlich geht es um die Entscheidung, ob er 2026 den Pachtvertrag verlängert oder nicht.

Hier bleibt also die Entscheidung deines Vaters abzuwarten. Für dich wäre es dann vermutlich eher positiv wenn er nicht verlängert und sich mit dem möglichen Restwert vielleicht einer altersgerechten Wohnung einmietet. Immerhin ist das Gebäude dann bereits 100 Jahre alt.

Ohne Testament erben die Noch Ehefrau und alle leiblichen Kinder bzw deren Abkömmlinge nach deinem Vater. Auch einer Noch Ehefrau würde mit Testament ein Pflichtteil zustehen. Die Trennung ist im Erbrecht uninteressant.

Wenn du erbst - und dein Vater hat verlängert, musst du nicht ausziehen - allerdings musst du die Pflichtteilsforderungen erfüllen: vielleicht hinterlässt dein Vater ja auch noch ausreichend Barvermögen oder du könntest das Haus beleihen.

Im Streit mit den Pflichtteilsberechtigten hilft dir ein Anwalt, der ist zumindest dann zu empfehlen wenn diese über einen Anwalt schreiben. Vielleicht genügt aber auch ein aktuelles Gutachten der Immobilie und die Kopien der Kontoauszüge. Interessant wären hier übrigens immer die letzten 10 Jahre!

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Dein AG kann nur die arbeitsrechtliche Seite prüfen - bei Beamten wäre dies möglicherweise eine Versetzung oder ein Disziplinarverfahren - aber für beides ist nicht der Staatsanwalt zuständig, selbst beim Justizministerium nicht.

Dein AG kann den Bediensteten nicht anzeigen.- zumindest nicht bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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Dein AG hat dir bereits empfohlen abzunehmen. Keine Ahnung was deine Tätigkeit ist - aber du solltest dir bewusst sein, dass hier evtl die Möglichkeit einer personenbedingten Kündigung besteht.

Arbeitskleidung - ist Angelegenheit des Arbeitnehmers. Wenn der AG diese für die Kollegen bereit stellt, ist dies möglicherweise Kulanz. Möglicherweise ergibt sich auch etwas aus dem Arbeitsvertrag,.einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Was anderes wäre eine persönliche Schutzausrüstung - dieser muss der AG stellen, auch in Übergrößen.

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Soviel deine Eltern dafür haben wollen und soviel du bereit bist dafür zu zahlen.

Das Finanzamt unterstellt maximal eine gemischte Schenkung - wird erst interessant wenn die Wohnung einen Verkehrswert von über 400.000€ hat. Sofern die Wohnung vermietet evtl auch der Ertragswert.

Ein Eigentumswechsel einer Wohnung geht ohnehin nur wenn es es sich um Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz handelt.

Andernfalls können sie dir einen Bruchteil vom Ganzen verkaufen - eine Möglichkeit, welche für mich persönlich nie in Betracht käme.

Ggfs noch bei vorhandenen Geschwistern die erbrechtliche Seite bedenken.

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Wenn du in dieser betrieblichen Altersvorsorge ausschließlich über den AG versichert warst - bist du kein Vertragspartner, warum sollte die Versicherung dir dann aktuell Auskunft erteilen?

Möglicherweise war die Versicherung mit Kündigung ohnehin hinfällig, wenn sie ausschließlich über den AG befüllt wurde..

Ob du bei Renteneintritt von dieser Versicherung eine Leistung erwarten kannst - dafür müsste man den Vertrag kennen.

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