Per Testament ist vieles möglich - aber du kannst keine Kinder vererben oder die Verpflichtung sich zu kümmern.
Die Eltern können
a) eine Sorgerechtsverfügung erstellen - sofern er im Freundeskreis jemanden gibt der sich im Fall ihres Ablebens vor Volljährigkeit der Kinder freiwillig um eines oder um beide Kinder kümmert . Solche Dinge sollte man ehrlich besprechen und kann hier auch nein sagen.
b) mit Volljährigkeit der Kinder die rechtliche Betreuung der Kinder übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht können die Kinder dann kaum selbst ausstellen.
c) ein Behindertentestament erstellen, einen Testamentvollstrecker bestimmen, der den Kindern eine monatliche Rente ausbezahlt. Der Testamentvollstrecker ist dann auch befugt die Immobilie zu verkaufen. Über diesen Punkt sollten sich die Eltern rechtzeitig bei einem Anwalt informieren.