Hätte man bereits in der Scheidungsvereinbarung regeln können...

Bzw das Haus bereits vor Scheidung gemeinsam verkaufen können.

Der Vater unterschreibt einen Kaufvertrag, wenn er mit dem Kaufpreis einverstanden ist.

Die reine Rechnung würde aussehen Kaufpreis minus Restschuld dividiert durch zwei. Alles andere ist Verhandlungssache bzw Kompromiss.

Ggfs kann die Mutter die hälftige Darlehenskosten zumindest der letzten drei Jahre bei ihm einfordern, alles andere ist verjährt. Hier müsste sie dann aber in der Konsequenz auch einen Mahnbescheid beantragen, wenn sich das mit dem Kaufvertrag noch länger hinziehen sollte. Sollte sie aber zuerst mit dem Anwalt besprechen der ihre Scheidungsvereinbarung kennt.

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Es gibt viel banalere Dinge warum sich Familienmitglieder zerstreiten und nie wieder miteinander reden.

Warum sollte sich dies wegen Krankheit ändern?

Wer in dem Erbstreit jetzt Recht hat?

Ich muss immer an meinen Nachbarn denken - er wurde von seinem Vater als Alleinerbe eingesetzt. Warum - weil er im Haus wohnte und zum Ende zu auch viel organisiert hat..

Er hat das Testament zwar bei Gericht abgegeben , sich aber inhaltlich nicht dafür interessiert. Er hat alles mit seinen zwei Geschwistern geteilt- weil er mit dem Testament des Vaters nicht einverstanden war.

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Das würde ich jemand fragen der sich mit dem örtlichen Baurecht auskennt.

Ich würde es soweit es mein Eigentum betrifft und ich meine Zustimmung verweigern kann - nicht zulassen.

Da es vermutlich keine Bauantragsunterlagen mehr gibt - sollte Nachbar ohnehin einen Statiker einbinden.

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Erfolgt die Überprüfung eines Pflegegrad nicht ohnehin in einem regelmäßigen Rhythmus?

Dass jemand freiwillig sich sowas aberkennen lassen will - kommt mir etwas ungewöhnlich vor. Nachteile hast du durch einen Pflegegrad ja keine.

Pflegegrad steht nicht zwingend mit einer Betreuung in Verbindung. Sind zwei verschiedene Vorgänge.

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Je nachdem wie lang der Bauabschnitt - wird vielleicht in zwei Teilabschnitten gebaut.

In der Regel wird darauf geachtet, dass zumindest die Entsorgung Müll und auch der Rettungsdienst von einer Seite aus gewährleistet ist. Was aber nicht bedeuten muss, das du jederzeit mit deinem Auto anfahren kannst.

Ggfs im Vorfeld mit dem Bauamt der Gemeinde reden...

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Das ist eine pauschale Antwort hinter der sich meiner Meinung nach alles verbergen kann. Unbekannt verzogen, Auskunftssperre, nicht eindeutig identifiziert - wobei dies mit der alten Anschrift relativ unwahrscheinlich ist, verstorben, Namensänderung, manchmal auch "neuer Wohnsitz Gefängnis" .

Wenn du den Mahnbescheid als Grund angibst - sollte dies für eine erweiterte Auskunft ausreichend sein. Ob dich diese Gebühren dann weiter bringen - keine Ahnung.

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Du hast für das Haus vor elf Jahren den Betrag bezahlt den es dir damals wert war. Das Haus steht immer noch auf fremdem Grund und jegliche Investition geschieht auf eigenes Risiko.

Irgendwelche Eigenschaften.. über Bestand und Nutzungsdauer hat der Verkäufer dir vermutlich nicht zugesichert.

Ihr könnt höchstens gemeinsam versuchen die rechtlichen Grundlagen für die Änderungen heraus zu finden und mit der Gemeinde oder dem Betreiber verhandeln

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Kündigung TV-H-Vertrag?

Guten Tag, derzeit studiere ich Physik und habe einen TV-H Vertrag am 12.07.2024 als Vertretungslehrer in Hessen für 8 Stunden die Woche unterschrieben. Allerdings hat sich der Uni-Stundenplan nun geändert, sodass ich nun jeden Tag zur UNI gehen muss und daher keine Zeit für die Vertretungsstelle habe. Dies ist alles leider sehr kurzfristig gewesen. Ich habe nun dem Schulleiter eine Mail gemacht, in der ich gekündigt habe (Vor Arbeitsbeginn). Das Blöde ist, dass ja gerade Sommerferien sind und er dies vermutlich kurz vor Ende der Sommerferien liest. Er hat mich für 2 Klassen eingeplant...

Laut TV-H-Vertrag (§30 Absatz 4) gelten die ersten sechs Monate als Probezeit:

(4) 1Bei befristeten Arbeitsverträgen gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. 2Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.

(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertrags dauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungs frist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

Ich weiß, dass es mir zu verschulden ist, dass ich erst den Vertrag hätte unterschreiben sollen, wenn ich alle Information auf Seiten der Universität bekommen hätte. Mir tut es nur leid, dass die Schulleitung nun kurzfristig ihren Plan ändern müsste

Würde die Kündigung problemlos gehen oder hätte ich irgendwas zu befürchten?

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Die Kündigungsfrist ist relativ uninteressant, sofern dein Arbeitsbeginn laut Vertrag der erste Schultag in Hessen ist.

Wichtig wäre deinen Arbeitsvertrag zu prüfen auf einen möglichen Ausschluss der Kündigung vor dem ersten Arbeitstag.

Im öffentlichen Dienst allgemein relativ unwahrscheinlich, im Schulwesen - keine Ahnung.

Ob es was bringt wenn du die Aufsichtsbehörde beim Ministerium zusätzlich informierst - keine Ahnung. Wäre vielleicht noch eine Möglichkeit.

Dass Stunden wegen Lehrermangel ausfallen - nicht unüblich und vermutlich auch für eine Schulleitung in Hessen nichts unbekanntes.

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Wer hier ggfs noch ausschlagen muss - sind die evtl vorhandenen Kinder deiner Geschwister. Hat dein Vater noch keine Enkel oder Urenkel muss auch sonst niemand mehr ausschlagen.

Die Geschwister des Vaters wären nur an der Reihe - wenn nach unten alle (Kinder, Enkel, Urenkel) ausschlagen würden oder nicht existieren würden- erst dann geht das Erbe zu den Eltern des Versuchs bzw in die Seitenlinie (Geschwister)

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Als ich Kind war - hat dies keinen interessiert. Sie waren überwiegend im Eigentum der Jagdgenossenschaft und auch nie zugesperrt. Musstest nur selbst beurteilen, ob das Teil nicht bereits baufällig gewesen ist.

Aber die Zeit ist lange her und war eine andere, damals wurden auch noch keine Sportplätze zugesperrt.

Mag auch damit zusammen hängen, dass meine Eltern nie auf die Idee gekommen wären irgendwen haftbar machen zu wollen, wenn ich mich doch verletzt hätte..... Wenn dir im Wald ein Ast auf den Kopf geknallt ist - hast du nicht genug aufgepasst.

Sollten wir im Zuge eines Spaziergang einen Hochsitz entdecken dessen Zugang weder durch Schild noch durch bauliche Maßnahmen gesperrt ist - würde ich meinem Kind das Hochsteigen nicht verbieten.

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Wohnrecht und Grundbucheintrag bei Erbschaft?

Hallo,

folgende Situation.

Meine Mutter ist 2018 verstorben, in ihrem Testament hat sie geschrieben, dass mein Vater und mein Bruder lebenslanges Wohnrecht haben. Das Wohnrecht wurde aber in den letzten 6 Jahren nie in das Grundbuch eingetragen.

Ich habe das Haus damals geerbt, da mein Vater nie richtig mit Geld umgehen konnte, sodass man ihm das Haus eben nicht unterm Hintern wegpfänden kann.

Nun ist es so, dass mein Vater seit bald einem Jahr keinerlei Nebenkosten mehr zahlt. Für Strom und Heizung bin ich nicht verantwortlich, er muss diese Nebenkosten zahlen, zahlt er auch nur dann, wenn man ihm den Strom abdrehen würde. Leider zahlt er auch kein Wasser/Abwasser. Laut Gemeindesatzung muss ich als Eigentümer diese Kosten zahlen und müsste die Kosten dann an meinen Vater weiterreichen.

Ihm ist das aber egal, er gibt sein Geld lieber für andere Dinge aus, als sich um die Nebenkosten zu kümmern.

Nun ist die Frage, was kann ich als Eigentümer tun? Ich bin nicht in der Lage, diesen übermäßigen Wasserverbrauch von ihm zu bezahlen. Er geht jeden Tag Baden, lässt im Sommer die Dusche mit kaltem Wasser laufen, damit es unterm Dach kälter wird, auch wenn das vollkommener Käse ist.

Ich müsste laut Gemeinde 800 Euro alle 3 Monate für Wasser/Abwasser zahlen, was ich absolut nicht zahlen kann.

Habe ich irgendeine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Meine Rechtsschutz deckt das nicht mit ab und die Erstberatung würde 190 Euro kosten, was ich auch aktuell aus besagten Gründen nicht stämmen kann.

Vielen Dank.

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Dein Vater war mit deiner Mutter verheiratet und du wurdest ihr Alleinerbe. Das Testament war notariell und du hast die Berichtigung des Grundbuchs auf Grund Testament veranlasst?

Hatte dein Vater seinen Pflichtteil bei dir eingefordert? (12,5% des gesamten Nachlasses). Auch deinem Bruder stand ein Pflichtteil zu - sofern nicht mit den Wohnrechten abgegolten(?) schon einmal berechnen lassen?

Die Gemeinde wird sich immer an dich als Eigentümer halten, auch mit der Grundsteuer. Ergo bleibt dir nur die Kosten beim Vater einzutreiben.

Oder das Haus zu verkaufen. ...

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Irgendwo hängt vermutlich ein Schild. Ähnlich anderen Sportattesten.

Darauf hinweisen können - hätte dich auch dein Verein oder dein Trainer. Von manchen Vereinen kenne ich, dass die Mitglieder direkt einen Kostenübernahmeschein mitbekommen auf welcher dann die Rechnungsadresse notiert ist.

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Sozialamt Zuschuß zu Heimkosten nach 1 1/2 Jahren noch nicht entschieden, mein Dad ist inzwischen verstorben, können die immer noch weitere Unterlagen fordern?

Hallo ihr Lieben,

langsam falle ich gänzlich vom Glauben ab. Folgendes ist geschehen:

Mein Dad ist Oktober 2022 ins Heim umgezogen, hatte eig. eine gute Rente, es fehlten aber immer noch so 300 Euro zur Monatsmiete. Also mußte ich im November beim Sozialamt einen Antrag auf Zuschuß zur Heimmiete stellen. Ich habe 1 Woche lang Unterlagen zusammengetragen, eingescannt, nachgefordert und schlussendlich alles eingereicht. November 2022. Habe dann ewig nix gehört vom Amt und auf Nachfrage im Heim hieß es immer, das kann dauern. Inzwischen hatte ich auch garnicht mehr dran gedacht. Auf dem Schreiben vom Sozialamt steht auch in fetten Lettern, man soll von Rückfragen absehen, das behindert den Bearbeitungsvorgang. Mein Dad ist am 07.02.2024 verstorben, 16 Monate später. Vor wenigen Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Sozialamt. Da fingen die wieder an, weitere Unterlagen anzufordern. Wollen wissen, ob wir alles Geld aus der Sterbeversicherung auch wirklich ausgegeben haben für die Beerdigung. Mein Dad hatte eine Rentenzusatzversicherung mal privat abgeschlossen als Direktversicherung. Aus der erhielt er seit 2012 jeden Monat eine kleine Zusatzrente. Als er nun starb, erhielten mein Bruder und ich das restliche Geld aus der Versicherung. War eine kleine aber angenehme Summe für jeden. Nun wollen die auch dort wissen, was wir aus der Versicherung, unserem Erbe, bekommen haben und ob wir inzwischen seine Genossenschaftsanteile aus dem Mietverhältnis seiner vorherigen Mietwohnung vor der Heimzeit bekommen haben. Dann könnten wir ja quasi für die Zuzahlung aufkommen, die die immer noch nicht abschließend entschieden haben, wie es scheint? Also hat auch das Heim noch nicht die fehlenden Beträge. Sagt mal, kann sowas sein? Nach 1 1/2 Jahren fragen die einfach nach, ob inzwischen Erbmasse da ist, damit das Amt nicht zahlen muss? Abgesehen davon, dass ich über diese Pietätlosigkeit entsetzt bin, dürfen die das wirklich alles abfragen und uns das bezahlen lassen? Was für ein Deutschland, wie geht der Staat mit seinen Menschen um. Ich bin fassungslos. Es war wirklich keine Megasumme, die da übrig geblieben ist.

Danke vorab für Tips oder Wissen.

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Dass das Heim 18 Monate auf dreihundert Euro monatlich verzichtet hat - wäre aber sehr kulant.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/sozialhilfe-wann-sich-das-sozialamt-an-pflegekosten-beteiligt-55159

Man kann sich als Kind diesen Anträgen und der Prüfung entziehen in dem man die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlt - wäre eine Möglichkeit.

Und die Anteile der Genossenschaft - kann man die nicht bereits mit der Kündigung der Wohnung verkaufen?

Entweder deinem Vater standen die Leistungen zu - dann musst du auch noch alles beantworten oder ihr macht das Fass zu und begleicht die noch offene Forderung des Pflegeheim.

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Und wie kommt er in den Garten? Will er sich dieses Nutzungsrecht per Dienstbarkeit im Grundbuch sichern lassen verbunden mit einem Geh- und Fahrrecht?

Wenn er auf die Idee nicht kommt, würde ich einen Pachtvertrag mit ihm abschließen und einen jährlichen Pachtzins vereinbaren. Richtwert qm kleingärtnerische Nutzung. Evtl direkt auf 10 Jahre mit dann einer jährlichen Verlängerung... jedoch deinerseits vor Tod des Pächters nicht kündbar.

Was ist dann aber wenn er krank ist und sich nicht mehr um den Garten kümmern kann - muss er dann einen Gartner bezahlen oder musst du mit dem dann entstehenden Wildwuchs leben?

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Opa geizt mit dem Essen bei Enkelin?

Ich war 4 Wochen in Kur und in der Zeit war meine 8 jährige Tochter bei meinem Vater. Wir wohnen im gleichen Haus, das ihm gehört, um eine eigene Wohnung musste ich praktisch kämpfen, weil er meint, wir könnten doch bei ihm in der Wohnung wohnen, ich sollte die Miete „sparen“. Mein Vater ist nicht arm, hat mit seiner Rente und Mieteinnahmen um die 11000 EUR im Monat zur Verfügung.

Er ist aber geizig und das darf er gerne sein, aber was mir meine Tochter so erzählt hat, macht mich wütend.

Er trinkt Sprudel, dem Kind hatte er Malzbier gekauft, was sie nicht mag. Er war beleidigt. Dann sollte sie eben Leitungswasser trinken. Das mag sie aber nicht und trank dann zu wenig, bzw in der Not Malzbier.

Als sie im Sommer durstig von der Schule kam fragte sie ihn nach einem Euro für eine Dose Sprite, er verweigerte ihr das. Dann schickte er sie mit 2 Euro in den Aldi, mit dem Fahrrad, 10 Minuten entfernt, da sollte sie sich selber Getränke kaufen, Tüten ans Lenkrad hängen. Es war 32 C.

Mittags servierte er ihr eine Suppe, die gekippt war und sie bekam Brechdurchfall. Dass das von der Suppe kam, stritt er ab, wollte die ihr am anderen Tag wieder servieren. Sie aß dann nichts. Als sie Obst nehmen wollte, gab er ihr 5 Kirschen.

Meine Tochter isst nicht alles, mag einiges halt nicht und das weiss er. Genau das kochte er oder servierte er. Zum Beispiel Mettwurst, die sie nicht verträgt und sich davon übergibt und bestimmte Schinken, die zu salzig schmecken. Er bot ihr auch keine Alternativen an und wollte sie praktisch zwingen zu essen.

Sie bettelte dann um Geld für eine Pommes, das bekam sie nur widerwillig und Geld für Mayo wurde gespart, die aus dem Glas würde ausreichen.

Mein Kind war vorher zierlich, sieht jetzt dürr aus, war völlig ausgehungert, als ich nach Hause kam. Mich interessiert mal die Meinung von Außenstehenden.

Fast vergessen, ich hatte meinem Vater 200 Euro gegeben, um für meine Tochter das einzukaufen, was sie gerne isst.

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Ich habe nicht alle Kommentare gelesen.

Du hast deine Tochter bei deinem Vater gelassen, obwohl du seine Einstellungen kennst und dir im Vorfeld bewusst war, dass diese Konstellation für die Dauer einer Reha nicht funktioniert.

Es geht nicht um das Geld welches du zur Versorgung deines Kindes dort gelassen hast, am Geld ist hier ja nichts gescheitert.

Dir ist sehr wohl bewusst, dass dies nichts mit Geiz zu tun hat - sondern mit der Art deines Vaters - immerhin hat er dich ja auch bereits erzogen. Angesichts dem Alter deines Kindes schließe ich einsetzenden Altersstarrsinn bei deinem Vater aus.

Also warum hast DU für dein Kind während deiner Abwesenheit nicht jemand anderem das Sorgerecht übertragen oder zumindest jemand der das Kochen übernimmt.

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Deine Mutter kann deinen Vater meines Erachtens nicht abmelden. Er kann die Anschrift vom gemeinsamen Eigentum zumindest als Nebenwohnsitz behalten. Eine Abwesenheit von bisher drei Monaten hat hier keine Aussagekraft.

Sofern er am neuen Wohnsitz noch nicht seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - dann interessiert dies das dortige Meldeamt und ggf das Finanzamt.

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Was kann man rechtlich tun? Wenn der Vater noch einwilligungsfähig ist - mit dem Vater reden.

Allerdings ist das Argument - ich will auch, ein relativ schwaches Argument um den Vater von irgendwas zu überzeugen.

Freund kann sich ja einen Überblick verschaffen, wenn er während des Besuchs Unterlagen sichtet. Die Kontoauszüge sollten ja im Haus des Vaters aufbewahrt werden.

Allerdings ist es auch durchaus üblich die Vollmacht des Kontos demjenigen zu geben, der sich um Pflege, Einkauf und den sonstigen täglichen Bedarf kümmert. Die Diskussion kann also nur in die Richtung gehen, dass noch jemand handlungsfähig wäre wenn auch die Schwester gesundheitlich ausfällt.

Solange Vater lebt - erbt niemand. Wenn es kein Testament gibt, erben seine Kinder. Diese können mit einem Erbschein die Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen.

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Wenn du das Grundstück verkaufen willst, schreibst du in den Kaufvertrag, dass die Fläche zur Zeit von XYZ bewirtschaftet wird aber kein Pachtvertrag existiert.

Alternativ teilst du XYZ schriftlich mit, dass das Grundstück einer anderen Nutzung zugeführt wird, er bis Ende des Jahres die Fläche räumen soll und nicht mehr weiter bewirtschaften soll.

Sei doch froh, dass er einen Garten angelegt hatte - damit sparst du dir das Mähen bzw nach 10 Jahren hättest du inzwischen die Motorsense benötigt.

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Zwischen der Auszahlung des Krankengeld und der letzten Lohnzahlung kann eine Lücke entstehen.

Der AG bezahlt laut Vertrag, die KK überweist rückwirkend für die Krankschreibung.

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