Sorgen um das Erbe meines Mannes?

11 Antworten

Beachte hier, dass Erblasse nicht verpflichtet sind ihren Nachwuchs gleich zu behandeln. Dein Gatte hat lediglich Anspruch auf einen Pflichtteil. Seine Eltern dürfen also testamentarisch verfügen, dass der Bruder mehr bekommt. Wenn kein Testament gemacht wird kannst du jedoch davon ausgehen, dass der Testamentvollstrecker alle Kinder gleich behandelt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ist noch ein bisschen zu früh sich darüber Gedanken zu machen finde ich.

Normalerweise würden man es so machen das beide einfach 50/50 erben.

Aber selbst wenn es nicht auf den Euro genau gerecht ist - es ist die Entscheidung deiner Schwiegereltern. Die könnten auch alles bis auf den Pflichtteil spenden oder sonst wem vererben.

Sei doch froh das es mal überhaupt was zu erben gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

millanapori 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 19:51

Finde ich auch, meine Schwiegermutter will da nur immer sehr genau vorplanen, falls etwas passiert.

Ich bin froh, nur will ich natürlich auch, dass es gerecht sein wird. Und wenn sie es jetzt schon regeln wollen, müssen wir uns leider jetzt schon damit beschäftigen.

Überdenke, wie Du denken würdest, wenn Du der Leser eines solchen Artikel wärst und nie etwas erben wirst, weil alle eventuellen Erblasser selbst nichts haben.

Unabhängig davon: Man kann im Erbfall darüber streiten, ob einer benachteiligt wurde. Geschenke und hohe Werte, welche zu Lebzeiten dem einen zugegangen sind, währen der andere leer ausging, können mitunter in gewissem Maß aufgerechnet werden.

Man muss abwägen, wie sinnvoll das sein kann. Letzten Endes wird die Beziehung untereinander auf Dauer sehr getrübt und oft genug kostet es auch richtig Geld, welches man in Anwälte steckt.


millanapori 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 19:57

Den ersten Satz verstehe ich leider nicht so gut, wie soll ich das verstehen?

Ja, dass stimmt, ich möchte auch ungern, dass mein Mann einen Anwalt holt und gestritten wird. Dass wäre es mir nicht wert, er würde das allerdings ohne weiteres tun, da er sein ganzes Leben schon das Gefühl hatte, benachteiligt zu werden.

Und für den Kontext: Wir leben in Österreich, in einer ländlichen Gegend, wo der Eigenwohnungsanteil sehr sehr hoch ist. Es gibt kaum Mietwohnungen, weshalb es nicht ungewöhnlich ist, dass man in den Wohnungen oder Häusern der Eltern wohnt. Es gibt sehr viele Mehrgenerationenhäuser.

sumpfbub  14.06.2024, 20:21
@millanapori

Mal einfacher formuliert:

Ich habe nix außer zwei Kinder und einen Pappkarton mit Bildern. Der Rest ist brennbares Gerümpel, um das sich niemand schert.

Meine Kinder würden gerne mit Deiner Situation tauschen; sie hätten Aussicht, ordentlich zu kassieren und könnten wesentlich beruhigter schlafen. Einer bekäme 300k, der andere 500k. Beide würden da nicht klagen, weil in jedem Fall 300k mehr als ein Pappkarton mit Bildern wert ist.

Sie helfen sich immer gegenseitig und keiner weiß, wie die Zukunft kommt. Vielleicht brauch ja der "Reiche" den "Armen" mal dringend. Und dann ist es gut, wenn man sich auch unabhängig von nicht selbst erarbeitetem Geld unterstützt.

millanapori 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 20:29
@sumpfbub

Das tut mir sehr Leid, dass du nichts vererben kannst. Ich verstehe dich auch, ohne meinen Mann hätte ich auch nichts, arbeite in der Pflege und könnte mir in meinem Heimatdorf nicht einmal die Miete leisten.

Jedoch geht es immer um fairness, egal wie viel Geld man hat und bekommt. Wenn der Bruder mit drei Wohnungen lebt und seinem Bruder nicht eine abgibt, damit sie beide gleich viel haben, merkt der "ärmere Bruder", dass dem "reicheren Bruder" das Geld wichtiger ist, als dass gerecht geteilt wird. Dann vertraut der ihm auch nicht mehr

Grundsätzlich kann jemand sein Vermögen vererben an wen er will. Dennoch hat der Gesetzgeber gewisse Schranken gesetzt. Wird nämlich ein Nachkomme zum Alleinerben eingesetzt, so hat der Bruder zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht, allerdings nur in Form von Geld. Entspricht also der Erbteil Deines Mannes weniger als einem Viertel des Gesamtvermögens (sofern nur zwei Kinder vorhanden sind), so könnte er Anspruch auf zusätzlichen Ausgleich haben. Den Enkelkindern steht hingegen kein gesetzlicher Erbteil zu. Alles andere, was Du schreibst, ist irrelevant (Garten, Fenster, Licht etc.). Wenn Dir die Miete zuviel ist, dann zieht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium

millanapori 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 20:16

Genau, wie es aussieht, kommt mein Mann mit diesem Testament nicht ganz auf seinen Pflichtteil. Sie wollen nämlich 25% an Halbschwester meines Mannes vererben (keine gesetzliche Erbin) und weitere 25% an den kleinen Bruder meines Schwiegervaters. Somit bleiben sowieso nur mehr die 50% Pflichtanteil. Diese entsprechen diesen Immobilien, Geld wird es keines geben, dass, und eine weitere Immobilie, sowie ein Unternehmen gehen an die Halbschwester und den Onkel meines Mannes.

Es ist also auch rechtlich richtig dass er gleich viel bekommen sollte, wie mein Mann.

itasca  14.06.2024, 22:36
@millanapori

In dieser Angelegenheit werdet Ihr um die Konsultation eines Rechtsanwaltes nicht herumkommen.

Fair ist das nicht, es ist aber auch nicht deine Baustelle. Am Ende ist es das Geld der Eltern und vielleicht gibt es einen guten Grund den du nicht kennst, warum die Immos unterschiedlich aufgeteilt werden. Vielleicht bekommt er dafür Cash dafür, vielleicht hat er in der Vergangenheit gezeigt, dass er mit Geld nicht umgehen kann... Vielleicht mögen sie den einen Sohn mehr als den anderen. 🤷🏻

Wie gesagt, nicht deine Baustelle. Es kommt nie gut wenn die Schwiegertochter oder Ehefrau den Eindruck erweckt, finanzielle Vorteile aus der Ehe ziehen zu wollen.