Wer übernimmt in der Regel die Pflege eines schwer geistig behinderten wenn Eltern sterben - ist meine Angst berechtigt?

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Per Testament ist vieles möglich - aber du kannst keine Kinder vererben oder die Verpflichtung sich zu kümmern.

Die Eltern können

a) eine Sorgerechtsverfügung erstellen - sofern er im Freundeskreis jemanden gibt der sich im Fall ihres Ablebens vor Volljährigkeit der Kinder freiwillig um eines oder um beide Kinder kümmert . Solche Dinge sollte man ehrlich besprechen und kann hier auch nein sagen.

b) mit Volljährigkeit der Kinder die rechtliche Betreuung der Kinder übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht können die Kinder dann kaum selbst ausstellen.

c) ein Behindertentestament erstellen, einen Testamentvollstrecker bestimmen, der den Kindern eine monatliche Rente ausbezahlt. Der Testamentvollstrecker ist dann auch befugt die Immobilie zu verkaufen. Über diesen Punkt sollten sich die Eltern rechtzeitig bei einem Anwalt informieren.

Naja, ich sage nicht, dass du spinnst, aber ich würde sagen, in deinem Kopf spielen sich Gedanken ab, die total unnötig sind und nichts anderes bewirken, als dir selber das Leben schwer zu machen.

Ich bin in solchen Dingen ein Laie, aber ich weiß, dass niemand gezwungen wird jemand anderen zu pflegen. Das weißt du doch sicher selber auch und damit gibt keinen Grund für das, was in deinem Kopf vorgeht.Und schon mal gar nicht, wie es einmal mit dem erben aussieht.

Du solltest froh und dankbar sein, dass du gesunde Kinder hast, anstatt dich noch beschweren, nicht viel über die Kinder deiner Verwandten zu hören. Wenn man hier dein schreiben liest, wird das wohl seinen Grund haben.Für mich ist deine Frage nicht nachvollziehbar und ich finde dein Denken sehr traurig.


Inkognito-Nutzer   19.02.2025, 07:52

Danke für deine Antwort.

Ich habe auch keine Angst dass sie gezwungen werden sondern es aus eigener Initiative wollen wegen Erbe wie gesagt.

Mein Mann sagt auch dass er das natürlich nicht möchte aber ich übertreibe mit der Angst.

Eigentlich würde es hoffentlich soweit kommen dass sie nach einem heim suchen wenn es soweit ist. Unsere negative Einstellung gegen das ältere behinderte Kind ist denen ja nicht entgangen und beim jüngeren kann man nicht nicht genau sagen was daraus wird. Fakt ist meine Schwägerin hat noch eine Schwester die glaube ein kind hat. Vielleicht versucht sie also ihrem Neffen die beiden aufzuhängen aber soweit mir bekannt ist da der Kontakt auch nicht der beste weil ihr Kind gesund ist.

Keine Sorge. Du bist nur die Schwägerin und damit keine Verwandte ersten Grades. Tritt dieser Fall also ein, brauchst du dich um gar nichts zu kümmern und es will auch keiner Geld von dir. Übrigens auch nicht von deinem Mann. Geschwister gelten ebenfalls nicht als Verwandte ersten Grades und sind nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. In solchen Fällen wird automatisch vom Gericht ein Betreuer, bzw. Vormund bestimmt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

niemand kann zum erben gezwungen werden, ein Erbe darf man ausschlagen. Aber ja, man kann Bedingungen für ein Erbe setzen. Allerdings nicht wenn es einen Pflichtteil gibt.

Und nein, die leiblichen Kinder erben auf jeden Fall den Pflichtteil. Dies bekommt kein rechtlicher Betreuer oder irgendwer sonst, sondern die Kinder.

Für einen erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung wird das Geld dann durch einen rechtlichen Betreuer verwaltet nach den Wünschen und Bedarfen des Menschen der betreut wird.

Es kann auch niemand gezwungen werden einen Menschen zu betreuen oder zu pflegen wenn er das nicht möchte.

"Klar, ich erziehe meine Kinder so, dass sie" es selbstverständlich finden, sich um ihre behinderten Cousins zu kümmern, weil man sich in der Familie hilft oder dergleichen hab ich erwartet. Aber dann kam "dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, auch nicht für potenzielles Erbe" 😵‍💫

Dass deine Schwägerin und dein Schwager euch "die Diagnose geheimgehalten haben", scheint mir verständlich. Sie haben neben ihrer emotionalen und zeitlichen Belastung keine Kraft, die zu befürchtende Reaktion abzufedern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung