Dem Kind öffnet ihr die Tore um euch so richtig super gegeneinander Jetzt ist es das Fernsehen, später Handyzeit, das Ausgehen, die Freunde, das Lernen.

Im jeweiligen Haushalt der Sorgeberechtigten sollten die gleichen Regeln gelten.

Es ist schon bedauerlich, dass für eine Achtjährige ein Fernsehverbot eine offensichtlich "schmerzhafte" Bestrafung darstellt. Wenn das Kind nur alle 14 Tage über's Wochenende beim Vater ist - warum benötigt man dann ein Fernsehprogramm?

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Und mit Person B kann man sich nicht im Vorfeld einigen? Er könnte ja ggfs mitwirken und auf die Ausübung seines Rechts verzichten

Die Klausel könnte man noch durch einen Anwalt prüfen lassen, welchen man den kompletten Vertrag zur Verfügung stellt. Wurde für diese Klausel noch eine Dienstbarkeit bewilligt? Hat B vielleicht noch ein generelles Vorkaufsrecht?

Ob eine Schenkung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge diese Klausel auslöst, keine Ahnung. Zumindest würde ich den neuen Vertrag nicht beim Notar von damals beurkunden.

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Dann mach die Augen vorher auf damit du nicht im Weg stehst. Dann kann sich deine Mutter auch ihre Anweisung sparen.

Vielleicht kannst du dir auch angewöhnen dich öfters bei ihr zu bedanken, dass sie dir etwas gekocht hat, deine Wäsche gewaschen hat, womöglich auch noch gebügelt und in den Schrank gelegt, für dich einkaufen war oder oder...

Dein Chef sagt später auch nicht zu dir: "Wären sie so freundlich dies bitte bis 15.00 Uhr erledigt zu haben".

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Deine Mutter war im Krankenhaus und ihr habt sie mit sechs Leuten begleitet? Muss man jetzt nicht verstehen.

Deine Mutter ist bestimmt nicht zum Bereitschaftsdienst weil es ihr gut ging.

Und was du machen kannst - über das Gespräch mit deiner Mutter wieder nachdenken und ihre Anweisungen befolgen. Wenn du deine Mutter richtig wütend hast und sie stöpselt die Playstation selbst ab - ich weiß nicht, ob dies für die Zukunft deiner Playstation so prickelnd wird.

Wolltest du deine Schwester vielleicht nicht spielen lassen und bist deshalb geizig? Nur ein Gedanke. Kann man durch einen Zeitplan lösen.

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Dieses System kenne ich nicht. Bei uns entscheiden hier ausschließlich die Noten,.ob du mit Hauptschule, mittlere Reife gehst/gehen musst oder die Zulassung zum Abitur bekommst. Wenn die Lehrer dich nur im Grundkurs sehen, kannst du evtl noch auf den Erweiterungskurs verhandeln, je nach Noten.

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Versteht jemand das?

Hallo,

ich habe momentan echte Probleme mit meiner Mutter. Ich bin sehr selbstständig und mache vieles alleine. Ich wasche meine Wäsche selber, ich putze und sauge regelmäßig mein Zimmer und mein Bad. Ich koche sehr oft für meine Mutter. Ich gehe immer mit einkaufen und besorge alles mit ihr. Ich helfe jedesmal wenn man mich fragt. Wenn ich dann zum Beispiel von der Schule komme und ich bin für mich und meine Mutter am kochen und sehe, dass die eine Stelle in der Küche sehr schlimm aussieht (dreckig), dann weiße ich sie freundlich daraufhin, dass da dreckig ist und sie flippt komplett aus und sagt, dass ich nur zu nörgeln hätte und es ja selber machen kann, wenn’s mich stört. Bei solchen Aussagen hab ich echt kein Bock mehr. Ich denke mir dabei nur, ob sie echt keine Ahnung hat was ich alles eigentlich erledigen muss, oder wie viel Arbeit ich ihr auch abnehme. Vorallem bin ich grad dabei mein Fachabi zu machen und sie raubt mir jegliche Energie. Beim kochen hatten wir zum Beispiel ausgemacht, dass sie Rezepte raussucht und ich gehe mit einkaufen und koche noch zusätzlich das. Realität, sie sagt Rezepte seien zu teuer, alles was sie raussucht, würde mir ja nicht schmecken. Bei diesen Dingen krieg ich wirklich einen Anfall, dass sind nur billige Ausreden dafür, dass sie kein Bock hat einfach mal im Internet nach Rezepte zu suchen, man kann jawohl günstige Rezepte raussuchen und dafür einkaufen. Egal bei welcher Konversation bleibt sie nicht sachlich und provoziert immer und immer mehr, worauf ich einfach nur sage, dass ich mich nicht auf solch ein niedriges Niveau einlasse und sie mich dann anmault, dass ich das nicht sagen soll. Ihr fehlt jeglichen Sinn für Sauberkeit und Verständnis. Manchmal komme ich mir vor, dass ich in einer falschen Familie aufgewachsen bin. Trotz dessen gibt sie mir viel und hilft auch. Ich halte es trotzdem nicht länger hier aus. Ich habe vor allem noch so viele andere Probleme und kann mich dann nicht noch auf den scheiss einlassen.

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Sorry wenn du einen Tick in puncto Sauberkeit hast - kannst du das nicht zum Problem deiner Mutter machen.

Wenn die Bewohner des gemeinsamen Haushalt ein Problem mit Unordnung oder Schmutz haben - gibt es zwei Möglichkeiten: entweder damit leben oder aufräumen/wischen.

Im Zwei Personen Haushalt - jeder seine Wäsche machen, ist Energieverschwendung.

Du hast den Luxus eines eigenen Bades - schön.

Hast du dir schon einmal überlegt wie es deiner Mutter hier geht? Mit 18 bist du zwar volljährig, aber noch nicht erwachsen.

Hast du sie schon einmal gefragt, ob sie beim Einkaufen begleitet werden will?

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Zuerst einmal fragen, ob Oma ihren Geburtstag überhaupt feiern möchte. Je weniger Arbeit sie dann damit hat umso besser. Wie sowas bei deiner Oma aussieht - wird sie dir nur selbst beantworten können.

Meine Mutter würde sich freuen, wenn wir in ihrem Lieblingsrestaurant einen Tisch reserviert hätten - alle Kinder und Enkel samt Anhängen kommen würden. Die Übernahme der Rechnung ist dann ein Teil des Geburtstagsgeschenk.

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Starke Kochgerüche aus Bistro beeinträchtigt Wohnqualität?

Liebe Community,

es geht um ein Haus, welches 2 Eigentümer hat.

Eigentümer A hatte ein Café im EG, welches jetzt als Bistro vermietet wurde. Eigentümer B bewohnt das 1. OG und vermietet das 2. OG als Wohnraum.

Seit kurzem hat der Bistro-Betrieb begonnen und im 1. EG drückt es die Kochgerüche "durch die Decke", es riecht hauptsächlich nach Frittierfett und Schnitzel (das Fett ist frisch).

Im gemeinsamen Keller ist eine Fettabscheide-Anlage eingebaut, auch diese dünstet unangenehme Fettgerüche ins Treppenhaus aus.

Wenn man die Fenster aufmachen möchte zum lüften, dass macht man diese sehr gerne wieder zu, denn auch hier Frittierfett und Schnitzel. Auch der Balkon ist nicht wirklich nutzbar, es sei denn man liebt diesen Geruch. Leider Eigentümer B auch so nur am Ruhetag die Wäsche auf dem Balkon trocknen, da sonst alles nach den beschriebenen Gerüchen "stinkt".

Es wurde mit dem Eigentümer A das Gespräch gesucht, welcher die Räumlichkeiten für das Bistro vermietet. Da kam lediglich die Aussage, dass er vor der Vermietung die Absauganlage in der Küche hat prüfen lassen und es wäre alles ok. Leider ist diese Aussage etwas fragwürdig. Jedoch fühlt sich Eigentümer A nicht weiter zuständig.

Ebenfalls wurde mir dem Betreiber des Bistros das Gespräch gesucht. Dessen Aussage ist, dass die Räumlichkeiten für eine Gastronomie vermietet wurden und sich somit nicht wirklich als Zuständig ansieht.

Grundsätzlich möchte man keinen Streit und Eigentümer B versucht eine Lösung zu finden. Jedoch fühlt sich weder Eigentümer A noch der Betreiber des Bistros zuständig und jeder schiebt es auf den anderen.

Muss Eigentümer B damit leben?

Oder welche Handhabe hat man da?

Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße

Seelee

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Zwei Eigentümer - als Bruchteilsgemeinschaft oder als WEG.

Bruchteilsgemeinschaft - sollte sowas im Vorfeld miteinander geklärt haben, zumal die zugewiesene Nutzung dann vielleicht nur auf das Innenverhältnis A und B wirkt. Müsste man den Kaufvertrag prüfen.

Bei WEG könnte die Teilungserklärung etwas her geben.

Im Gewerberecht kenne ich mich nicht aus, ob von Café zum Bistro eine Nutzungsänderung beantragt werden muss.

B kann A seinen Anteil zum Kauf anbieten oder ggf vermieten. Als Vermieter wird B aber vielleicht auch nicht glücklich.

Alternativ bleibt nur die Nachfrage der Zulässigkeit bei Bauamt, Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, Gesundheitsamt.

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Die Niederländer haben Unisex Duschen? Gemeinschaftsdusche - für Männlein und Weiblein. Ungewöhnlich, aber ok

Was hier verantwortungslos sein soll, dass Mensch nach Besuch Schwimmbad die Badekleidung auszieht, sich vollständig wäscht, die Badekleidung auswäscht um sich dann abzutrocknen und anzukleiden - keine Ahnung. Nennt sich bei mir Erziehung und Hygiene.

Schamgefühl - darüber scheiden sich meines Wissens doch immer noch die Geister - angeboren oder anerzogen.

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https://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-eine-versicherung-die-im-todesfall-alle-schulden-bezahlt

Wie kommt die Stimmungsschwankung? Damals hast du die Entscheidung deines Vaters noch bedauert. Würdest du die Frage auch so formulieren, wenn dein Vater die Kirche als Erbe eingesetzt hätte? Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass im Falle einer Enterbung auf beiden Seiten Fehler in Erziehung und Verhalten vorliegen.

https://www.gutefrage.net/frage/in-welches-land-kann-ich-als-kranker-mensch-auswandern

Solltest du tatsächlich Sozialleistungen beziehen - dann drückt das Testament deines Vaters vielleicht seine Wut auf deine Geschwister aus, aber bedeutet auch keine Fürsorge gegenüber dir.

Du erbst das Vermögen deines Vaters minus seiner Schulden, bezahlst und organisierst die Bestattung, bezahlst die Pflichtteile an deine Geschwister und der Rest ist für den Leistungsträger verwertbares Vermögen.

Geht eindeutig besser, wenn sich Vater informieren würde. Hier wäre die Beratung durch einen Anwalt Familienrecht und Erbrecht angebracht.

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Die Art des Auswahlverfahrens entscheidet jeder AG für sich und wird auch von der Anzahl der Bewerbungen abhängen.

Vorstellungsgespräch - Entscheidung - Zusage, Absage möglicherweise erst auf Nachfrage.

Je nach Alter und Beruf Zusage evtl unter dem Vorbehalt Ergebnis der ärztlichen Untersuchung.

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Du bist also noch kein Eigentümer sondern willst es irgendwann werden. Deine Mutter hat jetzt ihr Elternhaus übernommen, in welchem ihr eigener Vater noch wohnt.

Soweit so gut.

Wenn ihr euch jetzt auf 136.000€ geeinigt habt - dann ist der Betrag nur bindend, wenn es in einer notariellen Urkunde festgehalten wurde.

Falls nicht lautet die Antwort der Vertragspartner: "was gebe ich auf mein dummes Gespräch von gestern, heute sieht die Situation anders aus" Auch wenn die Vertragspartner Familie sind.

Spätestens wenn deine Mutter stirbt oder dir das Haus überträgt - wirst du deine Brüder ausbezahlen müssen. - und zwar innerhalb drei Jahren oder über einen Mietkauf.

Geld sparen - kannst du wie du willst. Kommt auf deine Lebenshaltung und dein Einkommen an.

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Seit 20 Jahren ungenutzt und noch gut in Schuss - in meinen Augen ein Widerspruch und eher ein Indiz, dass sich noch jemand kümmert.

Auch wenn der Eigentümer des Gleises und der Firma unbekannt ist - handelt es sich um Hausfriedensbruch und Besitzstörung.

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Mein Beileid,

das Alter deines Vaters sagt nichts über ein mögliches Testament aus.

Du musst jetzt zuerst einmal herausfinden wem der Arzt den Totenschein übergeben hat.

Mit dem Totenschein kannst du die Sterbeurkunde beantragen. Manche Bestatter bieten aber auch dies als Leistung an.

Der Bestatter benötigt auch die Geburtsurkunde deines Vaters. Sofern dein Vater Geschwister hat - vielleicht gibt es ein Familienbuch- wird oft beim ältesten Kind aufbewahrt.

Kennst du den Kontostand des Vaters? Vielleicht kannst du auch Antrag auf Sozialbestattung stellen - als Student verfügst du vermutlich nicht über das Vermögen um eine Bestattung zu finanzieren. Dies musst du mir vor Beauftragung der Bestattung regeln.

wenn du das Erbe deines Vaters annehmen willst - beantrage beim Nachlassgericht einen Erbschein.

Danach musst du die Unterlagen deines Vaters sichten: AG informieren, Versicherungen kündigen, Mietvertrag, Konto.

Wenn du das Erbe nach deinem Vater ausschlägst - musst du dich nur um die Bestattung kümmern, dann hast du mit allen anderen Verträgen einschließlich der Schulden nichts zu tun.

Bei der Rentenversicherung deines Vaters - vielleicht steht dir noch Waisenrente zu.

Hoffentlich hast du noch ein soziales Umfeld welches dich unterstützen kann.

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Ohne den Zustand der Mauer beurteilen zu können - schwierig. Die Mauer scheint mir maximal 20/30 cm hoch zu sein. Wäre Nachbars Zaun nicht - müsstest du überhaupt nichts machen.

Persönlich würde ich zuerst einmal die Mauer freilegen und mir aus Nachbars Garten betrachten, ob sie noch gerade steht, Risse hat usw.

Die Hecke würde ich gedanklich streichen und einen Sichtschutzzaun direkt vor die Mauer setzen- welche Ausführung entscheidet dein Geldbeutel. Holz will gestrichen werden, hier bleibt Nachbars Seite immer eine Herausforderung.

Wenn das Lebensende der Mauer bereits vorhersehbar ist - lass dir einen Vorschlag vom Landschaftsgärtner machen oder finde eine gemeinsame Lösung mit dem Nachbarn.

Vorher noch mit dem geltenden Nachbarschaftsrecht und evtl bestehenden kommunalen Vorschriften befassen.

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Ich schätze hier gibt es eine Kooperation zwischen WfB und dem neuen AG.

Die Assistenz wird sich,. wenn es funktioniert möglicherweise immer weiter zurück zieht.

Als Kostenträger für die Assistenz kommen mehrere Stellen in Betracht Arbeitsagentur, Inklusionsamt oder der Beschäftigte organisiert sich die Assistenz über ein persönliches Budget.

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Ein Testament kannst du so lange neu schreiben wie du lebst und bei klarem Verstand bist.

Das alte Testament vernichten und ein neues entsprechend den Vorschriften schreiben. Vorsorglich ergänzen, dass alle früheren Verfügungen hiermit widerrufen sind.

Sollte das aktuelle Testament in der Verwahrung sein - zurück fordern und dann das neue zur Verwahrung geben.

Ein handschriftliches Testament abändern - würde ich nicht. Sind diese gestrichenen Personen Pflichtteilsberechtigte - ist die Anfechtung vorprogrammiert.

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Protokoll oder Niederschrift ist in meinen Augen identisch.

Der Rechtspfleger eröffnet das vorhandene Testament, unterschreibt und die Erben erhalten das beglaubigte Eröffnungsprotokoll mit dem eröffneten Testament in der Anlage.

Für die Bank ist dies vermutlich nur interessant, wenn es ein notarielles Testament war.

Und nein damit kann meines Erachtens niemand etwas anfangen solange nicht noch gleichzeitig eure Personalausweise gefälscht werden.

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Entscheidend ist was später im Kaufvertrag steht.

Wenn der Verkäufer noch irgendwelche Mängel beseitigen soll - muss dies in die notarielle Urkunde.

Alle anderen Mängel müssen dir oder dem von dir beauftragen Bau-Sachverständigen auffallen und über den Preis verhandelt werden.

Nie auf die Aussagen eines Makler verlassen, immer selbst prüfen und beurteilen.

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