Liebe Community,
es geht um ein Haus, welches 2 Eigentümer hat.
Eigentümer A hatte ein Café im EG, welches jetzt als Bistro vermietet wurde. Eigentümer B bewohnt das 1. OG und vermietet das 2. OG als Wohnraum.
Seit kurzem hat der Bistro-Betrieb begonnen und im 1. EG drückt es die Kochgerüche "durch die Decke", es riecht hauptsächlich nach Frittierfett und Schnitzel (das Fett ist frisch).
Im gemeinsamen Keller ist eine Fettabscheide-Anlage eingebaut, auch diese dünstet unangenehme Fettgerüche ins Treppenhaus aus.
Wenn man die Fenster aufmachen möchte zum lüften, dass macht man diese sehr gerne wieder zu, denn auch hier Frittierfett und Schnitzel. Auch der Balkon ist nicht wirklich nutzbar, es sei denn man liebt diesen Geruch. Leider Eigentümer B auch so nur am Ruhetag die Wäsche auf dem Balkon trocknen, da sonst alles nach den beschriebenen Gerüchen "stinkt".
Es wurde mit dem Eigentümer A das Gespräch gesucht, welcher die Räumlichkeiten für das Bistro vermietet. Da kam lediglich die Aussage, dass er vor der Vermietung die Absauganlage in der Küche hat prüfen lassen und es wäre alles ok. Leider ist diese Aussage etwas fragwürdig. Jedoch fühlt sich Eigentümer A nicht weiter zuständig.
Ebenfalls wurde mir dem Betreiber des Bistros das Gespräch gesucht. Dessen Aussage ist, dass die Räumlichkeiten für eine Gastronomie vermietet wurden und sich somit nicht wirklich als Zuständig ansieht.
Grundsätzlich möchte man keinen Streit und Eigentümer B versucht eine Lösung zu finden. Jedoch fühlt sich weder Eigentümer A noch der Betreiber des Bistros zuständig und jeder schiebt es auf den anderen.
Muss Eigentümer B damit leben?
Oder welche Handhabe hat man da?
Wie würdet ihr vorgehen?
Liebe Grüße
Seelee