Ein Kleingarten - läuft nicht über ein Notar und du erwirbst auch kein Grundstück.
Du schließt einen Pachtvertrag mit dem Vorstand Kleingartenverein ab. Parallel erwirbst du vom früheren Pächter möglicherweise eine Gartenlaube oder Gartengeräte.
Satzung Kleingarten ist eine Welt für sich. Persönlich würde ich die Hütte erst bezahlen wenn ich auch einen unterschriebenen Pachtvertrag habe.
Erwirbst du tatsächlich ein Grundstück welches aktuell kleingärtnerisch genutzt wird - dann solltest du den Flächennutzungsplan der Gemeinde einsehen, das Schutzgebietskataster prüfen. Ebenfalls sollte der Verkäufer dir einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen (zumindest nicht älter wir drei Monate)
Jede aktuelle Nutzung eines Grundstück oder sogar errichtete Hütten - sind zwingend so erlaubt.
Erst nach der Prüfung den Kaufvertrag unterschreiben.
Gezahlt wird der Kaufpreis in der Regel nach eingetragener Auflassungsvormerkung. Teilt der Notar dir dann mit.