Kann man ein geistig eingeschränktes Kind von der Schulpflicht endgültig befreien lassen?
Hallo, ich habe eine Frage, da im Freundeskreis ein Sohn geistig sehr eingeschränkt ist, also er läuft nicht einwandfrei, Treppen sind wiederrum ein Hindernis. Und reden kann er auch nicht weder Gebärdensprache noch verbal. Geistig ist er an sich ein 1 Jähriger Junge in einem 13 Jahre alten Körper.
Die Eltern des Kindes haben Probleme mit den Einrichtungen und wünschen sich eher, dass der Sohn zuhause betreut werden kann. Jedoch herrscht hier die Schulpflicht.
Gibt es eine Möglichkeit, den Sohn von der Schulpflicht befreien zu lassen?
Er lernt nichts produktives dazu und kommt nicht weiter. Meistens kommt er nur verstört nachhause und fängt an seinen Frust rauszulassen.
Das kann doch nicht sinnerbringend sein!?
Bitte um Möglichkeiten wie man bei so einem Kind hier in Deutschland vorangehen kann, um es zuhause zu betreuen ohne dass Bußgelder anfallen oder das Jugendamt einem grundlos am Nacken sitzt.
Vielen Dank!!!!
8 Antworten
Gar nicht. Schulpflicht gilt immer. Doch ist Schule halt nicht gleich Schule. Für dein Beinspiel gibt es halt Sonderschulen die ehr praktisch unterrichten. Das bedeutet das die Kinder dort ehr lernen den Alltag zu bewältigen, als das sie wirklichen Unterricht haben, und später dann ihren Fähigkeiten entsprechend auf den zweiten Arbeitsmarkt eingegliedert werden
Von der Schulpflicht befreien funktioniert wohl nur in wesentlich härteren Fällen.
Schöne Idee, aber Schulpflicht, bleibt Schulpflicht. Der Schulpflicht kannst du auch bei einer längeren Weltreise nachkommen oder auf einem Schiff. Wieso auch nicht Zuhause, wenn du es dir leisten kannst oder finanziert bekommst. Aber da kommt man an Grenzen. Wenn es für das Kind besser ist, ist es einen Versuch wert.
Nur du kannst und solltest darauf keinen Einfluss nehmen. Das ist einzig und allein Sache der Erziehungsberechtigten und ggf. Eines gerichtlich bestellten Betreuers für das Wohl des Kindes zu sorgen. Und im Schulischen Bereich Aufgabe der Pädagogen und sozialen Kräfte.
Eine Schulbefreiung läuft über einen Arzt...längere Amtsarzt.
Vielleicht kann man auch einfach die " Unterrichtsform" ändern. Förderung braucht er ja.
Er lernt nichts produktives dazu und kommt nicht weiter. Meistens kommt er nur verstört nachhause und fängt an seinen Frust rauszulassen.
Lasst Euch fachlich helfen ...
... und verbaut ihm nicht fahrlässig mögliches Lernen
Für Schulkinder mit Einschränkungen und Behinderungen gibt es Förderschulen und Behindertenschulen.
Befreiung von der Schulpflicht gibt es wohl höchstens wenn jemand im Wachkoma liegt oder intensivmedizinisch behandelt werden muss, zum Beispiel Beatmung braucht.
Und es ist ja auch für die Eltern eine Entlastung wenn Kinder ein paar Stunden in der Schule sind.
wie kommt man an einen Amtsarzt?
Wo kann ich einen Termin vereinbaren?