Kann man ein geistig eingeschränktes Kind von der Schulpflicht endgültig befreien lassen?
Hallo, ich habe eine Frage, da im Freundeskreis ein Sohn geistig sehr eingeschränkt ist, also er läuft nicht einwandfrei, Treppen sind wiederrum ein Hindernis. Und reden kann er auch nicht weder Gebärdensprache noch verbal. Geistig ist er an sich ein 1 Jähriger Junge in einem 13 Jahre alten Körper.
Die Eltern des Kindes haben Probleme mit den Einrichtungen und wünschen sich eher, dass der Sohn zuhause betreut werden kann. Jedoch herrscht hier die Schulpflicht.
Gibt es eine Möglichkeit, den Sohn von der Schulpflicht befreien zu lassen?
Er lernt nichts produktives dazu und kommt nicht weiter. Meistens kommt er nur verstört nachhause und fängt an seinen Frust rauszulassen.
Das kann doch nicht sinnerbringend sein!?
Bitte um Möglichkeiten wie man bei so einem Kind hier in Deutschland vorangehen kann, um es zuhause zu betreuen ohne dass Bußgelder anfallen oder das Jugendamt einem grundlos am Nacken sitzt.
Vielen Dank!!!!
9 Antworten
Gar nicht. Schulpflicht gilt immer. Doch ist Schule halt nicht gleich Schule. Für dein Beinspiel gibt es halt Sonderschulen die ehr praktisch unterrichten. Das bedeutet das die Kinder dort ehr lernen den Alltag zu bewältigen, als das sie wirklichen Unterricht haben, und später dann ihren Fähigkeiten entsprechend auf den zweiten Arbeitsmarkt eingegliedert werden
Von der Schulpflicht befreien funktioniert wohl nur in wesentlich härteren Fällen.
Schöne Idee, aber Schulpflicht, bleibt Schulpflicht. Der Schulpflicht kannst du auch bei einer längeren Weltreise nachkommen oder auf einem Schiff. Wieso auch nicht Zuhause, wenn du es dir leisten kannst oder finanziert bekommst. Aber da kommt man an Grenzen. Wenn es für das Kind besser ist, ist es einen Versuch wert.
Nur du kannst und solltest darauf keinen Einfluss nehmen. Das ist einzig und allein Sache der Erziehungsberechtigten und ggf. Eines gerichtlich bestellten Betreuers für das Wohl des Kindes zu sorgen. Und im Schulischen Bereich Aufgabe der Pädagogen und sozialen Kräfte.
Eine Schulbefreiung läuft über einen Arzt...längere Amtsarzt.
Vielleicht kann man auch einfach die " Unterrichtsform" ändern. Förderung braucht er ja.
Also ich halte gar nichts davon einen Menschen selbst mit schwerer geistiger Behinderung von der Schulpflicht zu befreien und das aus mehreren Gesichtspunkten. Zum einen zur Entlastung der eigenen Person zum anderen auch für die Person selbst mit geistiger Behinderung (bin selbst Menschen mit Behinderungen war zwölf Jahre auf eine Förderschule für Menschen mit Behinderungen und Mehrfachbehinderungen).
O. k. habe danach noch andere schulische Laufbahnen durchzogen … Tut aber nichts zur Sache
Jedenfalls, für die Person selbst ist das schon mal eine ganz andere Erfahrung egal ob diese Person das jetzt wirklich wahrnehmen kann oder nicht … Auf Förderschule sind ja nicht nur Sonderpädagogen sondern das ist eigentlich auch etwas sehr gutes, zum Beispiel Pflegefachkräfte, dann sind da zum Beispiel auf Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, etc. also das sind sehr viele Dinge wieder ineinandergreifen. Auch für die Schüler dort die mit ihren Klassenkameraden dann zusammen den Unterrichtsalltag gestalten, ist das teilweise eine Bereicherung auch mal aufzupassen.
Daraus ergeben sich so viele schöne Möglichkeit … Klar könnte ich jetzt gewisse Erinnerungen erzählen aber ich habe mittlerweile gelernt dein Wissen vorsichtig zu sein.
Ich kann nur sagen, die Entbindung der Schulpflicht halte ich für absolut den falschen Weg! Diesen Weg würde ich wenn überhaupt nur dann sehen wenn diese Person in die Palliativbetreuung geht bzw. die Palliativbetreuung beginnen würde. Davor halte ich das total irrelevant und für die Person ein wichtiges gut, denn sie kommt auch mal unter andere Menschen. Und auch wenn viele Menschen gegen Förderschule sind, das ist auch eine Form der Inklusion!
Er lernt nichts produktives dazu und kommt nicht weiter. Meistens kommt er nur verstört nachhause und fängt an seinen Frust rauszulassen.
Lasst Euch fachlich helfen ...
... und verbaut ihm nicht fahrlässig mögliches Lernen
wie kommt man an einen Amtsarzt?
Wo kann ich einen Termin vereinbaren?