Schulpflicht mit 17 trotz Selbstständigkeit?

6 Antworten

Natürlich.

ist ja gesetzlich festgeschrieben, dass jeder mit einem Einkommen von mehr als 50.000€ von der Schulpflicht befreit wird…

Zur Klarstellung: nein, ist es nicht

ich bin 17 und verdiene mehr als meine lehrer...

Interessant.

In diesem Fall muss Dich ja das Familiengericht geschäftsmäßig einem Volljährigen gleichgestellt haben, anders hättest Du nämlich kein Gewerbe für Deine Tätigkeit anmelden können.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und außerdem wäre Deine Schule vom Gericht um eine Stellungnahme gebeten worden.

Also, was erzählst Du uns da?

Da du noch nicht geschäftsfähig bist, darf das angezweifelt werden.

Nein. Da gibt es keine Möglichkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du einen Ausbildungsabschluss hast bist du nicht mehr schulpflichtig. Auch wird hier bei GF immer wieder Schulpflicht mit Berufsschulpflicht verwechselt. Die Berufsschulpflicht dauert bis 18 oder bis zum Ende der Ausbildung, aber die eigentliche Schulpflicht nur bis Alter 15 oder Ende der 9. Klasse. Wenn du deine Lehre bereits abgeschlossen hast dann bist nicht verpflichtet weiter zur Berufsschule zu gehen.

Woher ich das weiß:Recherche