Das gleiche ist mir vor einigen Tagen passiert. Nur dass mein Kotflügel komplett raushängt und eingedellt ist. Du kannst die Polizei rufen, allerdings kommt dabei nichts raus und das wird eingestellt. Ich werde ebenfalls auf meinem Schaden sitzenbleiben.

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Normalerweise nicht. Autotreifen haben ein sogenanntes Haltbarkeitsdatum und darauf hätte dieser Angeber vielleicht mal schauen sollen statt mit einem Auto Wellen zu machen, das er anscheinend nicht unter Kontrolle hatte. Und ein Fahrsicherheitstraining wäre vielleicht auch nicht schlecht gewesen.

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Natürlich wirst du zahlen müssen und nicht nur das. Evtl. kommt noch eine Strafanzeige drauf, die bis zu 1.000 Euro kosten kann. Die sind ja nicht doof, sondern fragen auch bei der Meldebehörde nach.

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Das klingt nach Korruption und Vetternwirtschaft, weil diese Vorgehensweise nicht üblich ist. Hol dir dringend einen Beratungsschein für einen Anwalt.

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Strafe für wiederholte Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen?

Hallo,

über eine längere Zeit habe ich ständig wieder Frauen und Mädchen heimlich unter dem Rock fotografiert, um die Fotos später zur sexuellen Selbstbefriedigung zu benutzen, was gemäß § 184k strafbar ist.

Beim letzten Mal hat eine Frau dies mitbekommen, weshalb die Polizei eingeschritten ist und mein Handy beschlagnahmt worden ist. Auf meinem Handy wird man ca. 50 solche strafbare Fotos - auch von Minderjährigen - finden können (aber ich habe der Polizei nicht die PIN des Handys gegeben also wird die Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen).

Kann ich damit rechnen, dass die Polizei mich in Untersuchungshaft nehmen wird, sollte ich erneut beim Fotografieren unter dem Rock erwischt werden und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen wenn man beim nächsten Handy dann wieder 50 solche Fotos auffinden würde und damit die Anklage auf "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in 100 tatmehrheitlichen Fällen" lautet, kann ich dann mit der maximal möglichen Gesamtzeitstrafe in Höhe von 15 Jahren rechnen und wie geht es dann weiter, sollte ich wegen meinem enorm starken und von mir nicht mehr kontrollierbaren Sexualtrieb nach Verbüßen der Strafe erneut solche Straftaten begehen? Gehe ich dann wieder für 15 Jahre ins Gefängnis (weil mehr geht nicht)? Vielen Dank!

Sowohl bei dem §§ 63 StGB als auch bei dem §§ 66 StGB wird für den unbefristeten Freiheitsentzug gefordert, dass die Gefahr besteht, dass ich "erhebliche rechtswidrige Taten" in Zukunft begehen werde. Laut dem Bundesgerichtshof stellen Straftaten, die im Höchstmaß mit weniger als 5 Jahren Haft bedroht sind, nicht ohne weiteres solche "erheblichen Taten" dar.

Das heißt wenn ich es einfach nicht schaffe, meine Triebe zu kontrollieren, wird das dann eine endlose Schleife mit der Justiz, dass ich immer wieder und wieder zu 15 Jahren Haft verurteilt werden, sollte ich es einfach nie schaffen, diesen Trieb zu kontrollieren?

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Such dir einen Anwalt, der dieses Mandat übernimmt. Ich würde das ablehnen und enthalte mich deswegen jeglichen juristischen Ratschlägen.

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Blödsinn. Das ist Scam. Du machst dem ein Geschenk, statt was zu bekommen.

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Ich glaube, darüber streitet jede Generation. Das war als ich Kind war so und heute streiten sich meine Schwester und meine Nichte. Und täglich grüßt das Murmeltier.

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Die müssten gleich ihren Hut nehmen und ohne diesen überzogenen, unverschämten Pensionsanspruch oder sogar noch "Ehrensold" gehen.

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Anderes

bis jetzt habe ich noch keinen Mann getroffen, der eine schwache Frau wollte. Die wollen alle starke Frauen, mit denen sie auf Augenhöhe sind.

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