Streit mit Schwiegervater wegen Haus?

14 Antworten

Es ist eigentlich so wie ein Vorerbe zu handhaben.

Von daher würde ich das Haus im unrenovierten Zustand schätzen lassen. Diesen Betrag hat im Fall einer Scheidung, dein Mann zu Gute. Denn er brachte es in die Ehe ein.

Während der Zugewinn, durch die Sanierung, die ihr gemeinsam macht und bezahlt, dann durch zwei geteilt werden würde.

Ich würde dies Notariell festhalten lassen.


hilflos99  22.07.2024, 15:41

das braucht man nicht notariell festhalten, das ist die normale Zugewinn Gemeinschaft

Clarapner 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:18

Dass Problem ist, dass mein Schwiegervater befürchtet, dass mein Mann das Haus verliert, wenn wir uns scheiden lassen und er das Geld, was mir zusteht, nicht aufbringen kann. Deshalb darf ich nicht im Grundbuch stehen. Mein Mann kann mir im Falle einer Scheidung natürlich das Geld zurück zahlen, was ich investiert habe, aber dass ändert nichts am Fakt, dass das Haus nur ihm gehört und er alleine darüber bestimmen darf. Und was passiert im Falle seines Todes.

sassenach4u  21.07.2024, 15:41
@Clarapner

Im Falle des Todes deines Mannes erben du und euer Kind/ eurere Kinder. Du 50% die Kind/er die anderen 50%. Natürlich kann er ein Testament errichten, in dem er dich enterbt und nur die Kinder bekommen das Haus, dann steht dir der Pflichtteil zu.

Prinzessle  21.07.2024, 18:34
@Clarapner

Das muss eben auch Notariell abgesichert sein und geht bei der ersten Ehe problemlos.

Das machten meine Eltern schon so und taten wir auch. Und das ist auch wichtig, dies zu tun, dass Kinder erst erben können, wenn beide Elternteile gestorben sind.

Einer Freundin von mir starb der Mann und sie hatten keinen Vertrag geschlossen. Sie hatten bereits ein Gestüt in Frankreich so gut wie unterschrieben, wollten ihr Haus hier verkaufen, das haben sie gemeinsam beschlossen, bevor er tragisch und unerwartet verstarb.

Sie hatten einen Sohn, der war damals 11 Jahre alt und erbte die Hälfte des Vermögens, was von einem amtlich gestellten Vormund, im Interesse des Kindes zu verwalten war.

Sie konnte also nicht, wie sie es gemeinsam beabsichtigt hatten, ihr Haus verkaufen. Das heisst, sie hätte es schon gekonnt aber die Hälfte des Ertrages wäre automatisch eingefroren worden.

Aber ohne die ganze Summe, hätte sie das Gestüt nicht kaufen können. Sie war also verdonnert zu bleiben.

Man muss so Sachen in Lebzeiten regeln, damit dem Hinterbliebenen Ehepartner nicht die Hände gebunden sind.

Ihr müsst weder renovieren, noch einziehen. Dein Mann kann die Schenkung ablehnen, und ihr sucht Euch eine Wohnung, in der nichts zu renovieren ist. Irgendwann erbt Dein Mann die Immobilie sowieso, und das Erbe ist nicht Teil des Zugewinnausgleichs.

Alternativ kannst Du Deine Investition in die Wohnung mit einer Grundschuld ersten Ranges absichern lassen.

Du solltest Dich auf jeden Fall vorher juristisch beraten lassen. Auch wenn das Geld kostet.

Giwalato


Einzigstevallah  21.10.2024, 01:28

Hier geht es ggf. auch darum die immobile und den Wert zu schützen. Ob der SV das Thema verstanden hat oder nicht kann ich nicht beurteilen. Aber vorerst kann er es lediglich dem Sohn schenken und nicht euch beiden, da ansonsten automatisch bei gemeinsamer Eintragung ins Grundbuch das ganze steuerschädlich wäre da mit dir kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Für den Rest also ja nach Sanierungsmaßnahmen und den damit verbunden Kosten, könnt ihr ggf. auch einen Ausgleich vertraglich festhalten. Solltet ihr gemeinsam finanzieren wollen, wird vermutlich das Haus als Sicherheit verwendet. Je nachdem wie das bei euch geregelt ist, ob benötigt oder du evtl. Mit Eigenkapital ausgestattet bist, könnt ihr sonst auch das ganze als GbR gestalten im Nachgang und dadurch das ganze Anteilsbasiert bzw. I’m Verhältnis 80/20 oder was immer ihr euch vorstellt. ich verstehe den SV aber durchaus, es ist etwas sehr emotionales und soll für immer in alleiniger Entscheidungsgewalt des Sohnes liegen ob und wann eine immobile verkauft wird und niemals durch eine 3. Person.

veestehe aber auch dein Gefühl. Dennoch die Schenkungsthematik ist steuerlich ein Problem wenn ihr nicht verheiratet seid. Die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme abzusichern und als Kreditnehmer ggü. der Bank hälftig zu haften, wird mit Sicherheit im Verhältnis zum Grundstückswert und Objektwert. Daher ist an eine Schenkung und hälftige Eintragung ins Grundbuch neben der Steuerproblematik auch ein Riesen Problem bezüglich der Verhältnissmässigkeit zwischen invest/Risiko und Absicherung der Gegenseite.

wenn ihr z.B. gemeinsam 500-1000€ für den Kredit aufwenden müsst m Monat kann man durchaus auch die hälftigem Kosten als Alternative zu einer Mietzahlung bei einem angemieteten Objekt wenn ihr dieses nicht im Eigentum hättet. Ich sehe nur aufgrund der Verhältnismäßig geringen Einbringung von Sicherheit und Kapital bei eurer Konstellation wenn dann die Argumentation pro deines Schwiegervaters

Giwalato  21.10.2024, 11:06
@Einzigstevallah

Ich finde es ja nett, daß du mir helfen willst. Aber ich bin nicht die Ratsuchende.
Also formuliere das als Antwort, statt meinen Beitrag zu kommentieren!

Ja, ich finde es fair. Es wird für klare Verhältnisse gesorgt, dein Schwiegervater will damit seinen Sohn absichern.

Dass Du kein eigenes Vermögen hast, dafür ist er nicht schuld.

Mein Mann und ich hatten auch Gütertrennung vereinbart und das Haus, wo wir zusammen wohnten, gehört allein mir. Das habe ich von meinem Vater geerbt, es ist also nichts, was wir in der Ehe zusammen erwirtschaftet haben.

Solange mein Ehemann hier gewohnt hat, hatte er trotzdem was davon, auch wenn er nicht in Grundbuch eingetragen war.

Er zahlte keine Miete und beteiligte sich für einen Bruchteil an der gesamten Nebenkosten.

Zudem auch eine Mietwohnung gehört gepflegt und in regelmäßigen Abständen renoviert. Das machen die Mieter, solange sie drinnen wohnen, für sich selber, damit sie gemütlich leben können, und nicht für den Vermieter.

Du kannst natürlich vorschlagen, dass Du Dich in Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten an Kosten und üblichen Renovierungsarbeiten beteiligst, dass Du aber keine umfassende Maßnahmen am Haussubstanz übernehmen wirst (und warum müsstest Du dann 400 Euro von 500 im Monat und 40K zusätzlich aus eigener Tasche zahlen, obwohl Du schwanger bist und vermutlich in den nächsten Jahren nicht arbeiten wirst, erschließt sich mir nicht ganz).


Clarapner 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:27

Wir haben eine Gütergemeinschaft und natürlich verstehe ich, dass er seinen Sohn schützen will, aber ich will auch nichts investieren, wenn nicht zumindest ein Teil mir gehört. Würde ich nur drinnen wohnen, würde ich es ja verstehen. Aber ich beteilige mich ja an allem. 40k zahle ich mit Hilfe meiner Eltern für die Renovierung, am Ende wir des vermutlich mehr werden. Es muss wirklich von der Heizung, zu den Fenstern zum Boden, zur Raumaufteilung alles erneuert werden. Das Haus ist aus den 50ern und hat momentan nur ein Schlafzimmer. Und bei der monatlichen Zahlung habe ich mich verschrieben, wir zahlen 900€ und da ich noch arbeite, zahle ich 400€.

sammyok  21.07.2024, 14:26
@Clarapner

Dann kann es nicht stimmen. Bei einer Gütergemeinschaft wird ALLES was in der Ehe erworben wird, gemeinsames Vermögen der Eheleuten. Auch eine Erbschaft oder eine Schenkung, unabhängig davon, wer geerbt hat oder wer in Grundbuch eingetragen wurde.

Dein Mann könnte zwar schon das Haus verkaufen, jedoch nur mit deinem Einverständnis und würde Dir dann die Hälfte des Erlös schulden.

Nach meinem Sicht ist die Gütergemeinschaft die schlimmste Form der Gütersstand, den die Eheleuten vereinbaren können.

Das bedarf aber die notarielle Beurkundung, habt ihr das gemacht? Sonst seid ihr nach dem gesetzlichen Stand der Zugewinngemeunschaft verheiratet. In diesem Fall hättest du Anspruch nicht auf das Haus, das deinem Mann gehört, immerhin aber auf die Hälfte des Zugewinns, nach der Sanierungsmaßnahmen, die Du mitfinanzierst, wird das Wert eben steigen.

sassenach4u  21.07.2024, 15:52
@sammyok

DAS stimmt wieder nicht, ein Erbe oder eine Schenkung fallen in das Ausgangsvermögen der Person, die es bekommt. Lediglich ein Wertzuwachs wäre auszugleichen im Falle einer Scheidung.

sammyok  21.07.2024, 17:26
@sassenach4u

Nein, was Du meinst ist die Zugewinngemeinschaft.

Bei eine Gütergemeinschaft werden die in die Ehe eingebrachte und während der Ehe erworbene Vermögen zu gemeinsamen Vermögen der Eheleuten.

Dieser Güterstand ist allerdings eher selten und bedarf, sowie die Gütertrennung, die notarielle Beurkundung.

sassenach4u  22.07.2024, 19:06
@Clarapner

Notariell vereinbart? Die Gütergemeinschaft?n Oder meinst du den klassischen Fall der Zugewinngemeinschaft?

sammyok  23.07.2024, 07:03
@sassenach4u

Die Gütergemeinschaft muss notariell vereinbart werden.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand und gilt automatisch bei der Eheschließung wenn die Eheleuten nichts anderes vereinbaren.

Wenn ihr noch investieren müsst und hierfür ein Darlehen benötigt - dann klärt doch zuerst einmal, ob dein Mann alleine dieses Darlehen bekommt. Falls nein - kann Schwiegervater das Haus behalten und ihr sucht euch etwas eigenes.

Falls ja - lass dir über das von dir investierte Eigenkapital eine Grundschuld eintragen oder macht einen Vertrag darüber.

Eine Schenkung mit gleichzeitiger Rentenlast für den Schwiegervater hat schon einen Beigeschmack.

Alternative - er investiert in den Umbau und ihr macht einen klassischen Mietvertrag mit ihm.

Und alles unter der Annahme, dass dein Mann ein Einzelkind ist. Wenn noch Geschwister vorhanden - dann sieht die Sache wieder anders aus.


PolluxPM  07.09.2024, 20:23

An sich ein guter Ansatz!

Den Beigeschmack verstehe ich nicht! 500€ mtl. sind nicht viel, würden die das Haus kaufen wäre man wohl bei 1500 für 30ig Jahre.. wie alt ist der Schwiegervater?

Ich kann auch nachvollziehen, dass es nur dem Sohn geschenkt werden soll, als Familienbesitz! Für die Investition der Frau gibt es Möglichkeiten das abzusichern!

Du musst mit Deinem Mann eine Vereinbarung treffen, was mit dem Geld ist was Du da Mit investierst!

Also wenn Du jetzt 400€ monatlich zahlst, ist das ein normaler Mietanteil, würdest Du eine Wohnung haben wäre das auch weg! D.h. einen gewissen monatlichen Beitrag solltest Du als Wohnbeitrag ohne Bedingungen zahlen.

Wenn Du aber hier mal 10K€ oder im Monat mehr als 400 zahlst kannst Du mit Deinem Mann einen Vertrag machen, wie Dir Deine finanzielle und auch die Arbeitsleistung vergütet werden muss, wenn sich mal getrennt wird! Ansonsten hilft nur, nicht investieren und Du zahlst nur die "Miete" für Deinen Nutzanteil und gibst größere Summen nur als Darlehen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung