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Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?

Hi, unser Bekannter ist verstorben. Er teilte uns einmal mit, dass er über etwa einen Betrag von 30 bis 35 tausend Euro verfüge und er uns dies vererben möchte. Seither (er ließ sein Auto nach einem Unfall für etwa 10 tausend Euro reparieren) gehen wir von einem Barbetrag von etwa 20 bis 25 tausend Euro aus, den wir wahrscheinlich in Bar erben werden, sowie etwa geschätzt 10 tausend Euro Bankguthaben.


Nun zu meinen Fragen:

  • 1.) Wir (mein Mann und ich) sind als Nichtverwandte in der Klasse 3 der Erbschaftssteuer. Also mit einem Freibetrag von 20 tausend Euro. Jedoch ist im Testament vermerkt, dass wir (mein Mann und ich) „zu gleichen Teilen“ die Erben sind. Heißt das nun, dass JEDER SEPARAT einen Freibetrag von 20 tausend Euro hat, oder zählen wir als „eine Person“ weil wir verheiratet sind?

Großen Wert hat er zu Hause nicht und er hat sehr bescheidene Wohnverhältnisse gehabt. Außer solche Sachen wie TV oder Computer ist darin wahrscheinlich nichts derart Wertvolles, das es anzurechnen gibt. Ein Auto hat er noch. Mittelklassewagen.

  • 2.a) Ist es richtig, wir einen Freibetrag für Hausrat und andere Wertgegenstände von 12 tausend Euro haben?
  • 2.b) Falls ja, dann jeder separat oder insgesamt?
  • 2.c) Der 10.300 Euro Bestattungsfreibetrag ist der Gesamtbetrag, also nicht pro Erbe, richtig?
  • 2.d) Wie zahlt man einen Barbetrag von etwa 20 - 25 tausend Euro bei der Bank ein, ohne einen Herkunftsnachweis? Denn woher sollten wir diesen auch haben?

Das Nachlassgericht hat uns bereits bei Abgabe des Testaments mitgeteilt, dass es Monate (wahrscheinlich bis April/Mai) Bearbeitungszeit dauern wird, bis wir den Erbschein haben werden.

  • 3.) Haben wir bis dahin trotzdem Zugriff auf das Konto unseres Bekannten, sodass wir beispielsweise davon die Beerdigung zahlen könnten, oder müssen wir „in Vorkasse treten“?

Wir sind zum ersten Mal Erben und keinerlei Erfahrung in dem Bereich. Daher haben wir uns um die Art der Beerdigung gekümmert. Der einzig noch lebende Verwandte unseres Bekannten ist dessen Bruder und dessen Frau und Kinder, die er im (Testament vermerkt) gänzlich vom Erbe ausgeschlossen hat.

  • 4.a) Auch ein Pflichtteil steht ihm nicht zu, da Pflichtteile nur der eigenen Ehefrau, den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern zustünden, richtig?
  • 4.b) Wir haben uns um die Art der Bestattung gekümmert. Ebenso kümmern wir uns um das Ausräumen der Wohnung und die ganzen Kündigungen all Versicherungen etc. da wir davon ausgehen, dass wir den Erbschein bekommen werden. Wir können doch nicht ein halbes Jahr warten, bis wir alles kündigen, bis das Nachlassgericht das endlich bearbeitet hat, oder?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber wir wollen das alles seine Richtigkeit hat und fühlen uns im Hinblick auf Informationen betrifft etwas allein gelassen von den Behörden, was den „üblichen Werdegang“ einer Bestattung und einer Erbschaft betrifft. Danke im Voraus!

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, Notar, Notariat, Erbschein

Hausverkauft / Wertsteigerung / Umgehung Schenkungssteuer?

Nochmal ein neuer Versuch hilfreiche Tipps zu bekommen bevor ich nächste Woche Gespräch mit einem Notar habe wie man das am besten aufbauen kann.

Situation: ich wollte 2016 ein Haus kaufen, die Bankkriterien haben den Kredit aber nicht zugelassen also musste ich meinen Vater als Strohmann (mit Wissen der Bank) vorschicken und als Käufer auftreten lassen. Geplant war die Übernahme 2018, leider hat es sich verzögert und Corona hat 2020 dann die Zahlen zerstört, so dass ich wieder warten musste. Inzwischen passe ich wieder ins Schubladensystem der Banken und die Bank hat mir das OK gegeben das Darlehen zu übernehmen.

Problem jetzt: Das Haus hatte eine starke Wertsteigerung. Zwar hatte ich 2016 einen Mietkaufvertrag gemacht (ich trage alle anfallenden Kosten, Müll, Hausversicherung, Wasser etc. laufen alles direkt auf mich) der besagt, dass ich alle Kosten trage und sobald die Bank das OK gibt das Haus zum Restwert des Darlehens kaufe. Leider hätte dieser Notar vor dem Notar geschlossen werden müssen und hat gar keine Rechtsgültigkeit.

Jetzt gilt es das Haus dennoch zu genau diesem Preis zu verkaufen, ca. 50% vom Marktwert. Die Bedingungen auf beiden Seiten (weil letztendlich beides ich bin) können frei definiert werden. Macht mir das Finanzamt Probleme?

Ansonsten... wenn ich mir ein Wohnrecht eintragen lasse und damit den Wert der Immobilie ja maximal schmälere... klappt es dann? Andere Möglichkeiten?

Ich möchte natürlich nicht steuern zahlen für etwas was so eigentlich überhaupt nicht existiert nur, weil ziemlich dämliche Basel 2 Richtlinien es direkt verhindert haben und man diese umgehen musste.

Haus, Immobilien, Baufinanzierung, Finanzamt, Notar, Schenkungssteuer, spekulationssteuer

Umgang mit Geld/Vermögen von insgesamt 400.000 Euro bei einem Ehepaar über 80 Jahren ohne Sinn und Verstand?

ein Paar über 80 Jahre alt, auf dem Dorf in eigenem Hause lebend, spart weiterhin sehr viel Geld an und sind sehr unzufrieden, streiten oft.

Einen Urlaub (z.B. barrierefrei) gönnen sie sich nicht, obwohl es die Angehörigen schon angeboten haben, auf das Haus aufzupassen ect.

Haus und Bargeld insgesamt Wert von 400.000 Euro- die Sparkasse bat beide zu einem, Termin, um zu klären, was mit den angelegten Geldern weiter geschehen solle?

Der Vater will der Tochter alles vererben, der Sohn soll aufgrund von Streitereien höchstens den Pflichtteil erhalten...der Sohn weiß davon nichts- stirbt also der Vater, erhält zunächst die Mutter alles, wenn sie verstirbt, soll die Tochter alles erben (inkl. Haus, Grundstück)

Die Tochter ist leider gesundheitlich eingeschränkt und lebt in Göttingen, die Eltern 100km entfernt auf dem Dorf. Sie hat viele Therapien und Arztbesuche, möchte daher lieber in der Stadt wohnen bleiben....ein Zusammenleben mit beiden Eltern ist nicht möglich, da beide sehr aggressiv sind und sich immer heftig angehen...

In dem Haus könnte die Tochter auch jetzt nicht einziehen, da es keine Einliegerwohnung gibt und nichts umgebaut wurde, der Vater will dies auch auf keinen Fall...

er gibt der Tochter immer heimlich 50 Euro in Bar, wenn sie zu Besuch kommt...die Mutter solle davon nichts wissen...

Wenn eine ausländische Pflegekraft einziehen wollte, müsste dann nicht auch erstmal eine Wohnung für die Arbeitskraft dort geschaffen werden???

was soll man diesem alten Ehepaar für einen Rat geben?

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Zeugnisse beglaubigen lassen für Ausbildung?

Hallo liebe Community,

für mein Ausbildungsstart muss eine beglaubigte Kopie von meinem MSA/FOR anfertigen lassen.

Ich habe auf einem Kolleg meine Schulabschlüsse nachgeholt. Ich habe zwar für die zwölfte Klasse Halbjahreszeugnisse, sowie von der dreizehnten, aber da die Verkündung, ob man das Abitur geschafft hat oder nur sein FOR bekommt, kriegt man erst im Juli Bescheid.

Ich habe beim Amt aktuell nur die zwei Halbjahre meines mittleren Schulabschlusses beim Amt beglaubigen lassen. Tatsächlich weiß ich nicht, ob das so reicht.

Eine Freundin meinte mal, dass sie auf ihrem ein Notendurchschnitt mit drauf haben musste.

Meine Laufbahn ist so gewesen: Schule bis zur 10.Klasse und den EbbR gemacht, danach eine 3 jährige Hass-Ausbildung, in der ich mein MSA nicht geschafft habe. Danach paar Jahre gearbeitet und danach beschlossen mein Fachabi/Abi nachzuholen, bin ans Kolleg: habe dort den Vorkurs besucht, danach die 11. Klasse und quasi den MSA erworben - ohne Prüfung, Danach kam ich in die 12. Klasse und habe auch diese geschafft, jetzt kürzlich habe ich meine Prüfungen für das Abitur gehabt und da steht alles noch aus.

Das FOR z.B. kann ich so noch gar nicht beglaubigen lassen, da ich ja leider nicht von der Schule nach der zwölften abgegangen bin. Sollte ich dennoch die Zeugnisse der zwölften beglaubigen lassen?

Und gibt es noch weiteres was ich wissen oder tun sollte?

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Kellerabteil-verkauf-Überschreibung?

Hallo zusammen 

Evtl kann mir jemand helfen.

Vor ca 10 Jahren, haben mein Bruder und ich eine Wohnung " Geerbt" gekauft." ( in der Schweiz)

Zur Erklärung 50% Der Wertes geerbt 50% mit Hypothek gekauft. 

Ich bin ca 1 Jahr später in die Wohnung gezogen, und mir wurde mündlich gesagt, dass Keller Abteil AB zu meiner Wohnung gehört. Jetzt 10 Jahre später, ist ein riesen Chaos mit allen Abteilen. Es stimmt nicht wirklich wer welches Abteil bezieht.

Es kam auch heraus das das Kellerabteil AB meinem Bruder gehört , dem Karaster-Dokument nach. Mein Bruder erlaubt es aktuell meine Sachen drin zu lassen. Da sich einiges Angesammelt hat in den Jahren. In der Zwischenzeit kam jetzt ein weiterer Keller dazu , wo ich ein kleineres Abteil bekommen habe, wo mein Name erwähnt wird als Besitzerin. (( Aber nicht im Karaster))

 ( Kellerabteil ist halb so gross)). Die Mieterin von meinem Bruder nutzt Den Aktuell.

Jetzt zu meiner Frage. Mein Bruder möchte seine Wohnung verkaufen, und ich habe ihn gefragt ob er mir vorher noch den Keller überschreiben könnte. Ihm wäre das egal aber ich müsse die Kosten übernehmen, ( Notar, Überschreitung ect. und ihm kann Ihm den Keller für 3000-4000 CHF abkaufen.

Was für Kosten kommen da ca auf mich zu? Was kommt auf mich zu? Beim Notar.

Sind solche Preise nicht Wucher wenn es nur ein Keller-Abteil ist. Es tat mir schon weh als er mit der Preisvorstellung kam. Oder ist das sogar eine Reale Vorstellung? Den er würde ja mein Kleineres Abteil bekommen und eine Differenz Zahlung möchte er nicht. Und im kleinen Keller hätten meine Sachen nicht Platz.. habe Regale ect gekauft und aufgebaut/angebracht. Alles bevor ich wusste das es nicht mein Keller ist 😞

Schonmal danke 😀

Keller, Notar, Überschreibung

Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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Findet ihr auch, dass es zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich mehr Rechtspfleger/rinnen geben sollte?

" Ich finde es sollte zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich und gesetzlich Verpflichtend in sämtlichen Gerichten überall mehr Rechtspfleger/rinnen in diesem wichtigen Beruf geben, um in Zukunft kriminellen Betrug zwischen behinderten Mitmenschen und gesetzlichen Betreuer/rinnen zu unterbinden dauerhaft, wie zum Beispiel in der gestrigen ZDF Doku: (ZDF Zoom am: Mittwoch den: (24.08.2022) gemäß des: (ZDF Videotextes) im allgemeinen so, aber bin gespannt auf eure zahlreichen weiteren Meinungen zu diesem Thema, deshalb die obige Abstimmungsfrage, Diskussionsfrage, Meinungsumfrage oder Umfrage dazu..."

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" Ja ich finde es sollte mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 100%
" Nein ich sollte nicht mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 0%
" Keine Ahnung weiß ich nicht genau." 0%
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Ich hab einen Nachbar über mir der irgendwie am tiefpunkt seines lebens ist, Alkoholiker, aber ein ruhiger, er hat 24/7 sein Fenster geöffnet...?

Also es ist so, Der Nachbar ist ein alkoholiker ja der häufiger drausen unterwegs ist als zu Hause, er geht wohl nur heim um zu schlafen, nun ich stelle mir seine Wohnung katastrophal vor, denn ich blickte mal von drausen auf sein Balkon rüber und er hatte überall Bier flaschen stehen auf dem Balkon aber auch in seiner Wohnung, und was mich stört mich an diesem Nachbarn stört ist, er hat einfach seine Fenster geöffnet immer komplett Tage lang, drausen bei Luftfeuchtigkeit von 90% hier in Hamburg, also wenn da kein Schimmel sich bildet oder bereits gebildet hat in seiner Wohnung dann weiß ich auch nicht wie er das gelöst kriegt.
Ich gehe stark davon unser Altbau Haus hier von 1958 ist jetzt wahrscheinlich am tiefpunkt angekommen, ich werd hier noch meine Wohnung abchecken auf Schimmel, ich geh davon aus in den Wänden lebt schimmel, der über hat sicher seinen teil dazu beigetragen, es ist ein kleines Mehrfamilienhaus könnte man sagen sind 4 Stockwerke ingesamt, also ich denke ich bin nicht verschont davon wenn der Nachbar über mir Schimmel züchtet, ich möchte aber hier noch wohnen, der über mir darf auch gerne hier noch wohnen, weil er stört sonst absolut gar nicht, es ist besser ihn als Nachbarn zu haben der nie stört, außer halt der gedanke das er seine Wohnung nicht pflegt macht mir sorgen, wie gesagt grade jetzt wieder gesehen Fenster bei ihm geöffnet, das lässt er Tage lang so offen und vergisst das anscheinend zu zu machen, weil er ist komplett in seiner Welt und kriegt glaub nichts mehr richtig mit, man erlebt denn manchmal im Treppenhaus mit seinem gesöff und so hacke wie der ist braucht der manchmal ne weile bis er ins zweite Stock geschafft hat, aber das mit dem Fenster lüften von Ihm das gefällt mir so nicht, was soll ich machen, was denkt ihr, werd ich betroffen sein von dem Schimmelbefall hier im hause? ich mein wenn ich lüfte dann ist meine Luft möglicherweise nur aus Schimmelporen von über mir? dann kann ich das lüften ja auch lassen oder komplett wie er einfach alles offen lassen für frische Luft, möglicherweise ist sogar das vielleicht der grund weswegen er seine Fenster offen lässt, weil er schimmel in der Wohnung hat??!

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Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.

Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).

Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.

Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!

Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.

Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".

Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.

Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.

Familie, Recht, Rechte, Immobilien, Besitz, Ehe, Grundbuch, Notar

Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar

Fälligkeitsmitteilung?

Guten Abend,

Wir haben bzw wollen ein Haus kaufen, im April diesen Jahres war die Beurkundung beim Notar.Nun hat das ganze Elend immer noch kein Ende genommen.Wir haben über 2 Banken finanziert, nennen wir sie Bank A und Bank B.Nun ist aber nur für die eine Bank A eine Grundbestellung eingetragen worden, die 2te fehlt. Die Papiere würden dem Notar noch nicht vorliegen.Der hat aber eine Zahlungsaufforderung an die bereits eingetragene Bank A geschickt, welche aber im Vertrag stehen hat, dass diese eine Auszahlung der Bank B mit Voraussetzung hat. Bank B zahlt aber logischerweise noch nicht aus, da für diese noch keine Grundschuldbestellung vorliegt. Nun wissen wir nicht, wie kann dass denn sein, dass eine Zahlungsaufforderung ohne vollständige Papiere raus geht, denn der Notar hat ja schließlich alle Unterlagen in einem Ordner verstaut, wo er jederzeit Zugriff haben sollte und die Lage überprüfen sollte, bevor er was raus schickt.Da hätte ihm doch der wischi waschi mit den Voraussetzungen für die Auszahlung der jeweiligen Banken ins Auge springen sollen und schreien, hier hör mal, kannst erst fordern, wenn alles da ist...So....ist es aber nicht.Nun stellen sich natürlich beide Kreditinstitute quer und sagen: ich hab die Unterlagen von Bank B nicht und die anderen sagen, ich hab noch keine Grundschuldbestellung und keine Zahlungsaufforderung...Nachdem wir jetzt mit Notar und Bankbearbeiter telefoniert haben, da uns so langsam die Geduld ausgeht, sagt eine Dame am Telefon vom Notar doch tatsächlich, dass sie keine Lust hat darüber zu diskutieren, was eine Kollegin versaubeutelt hat...Nach noch ein bisschen fragen und nach haken beim Bankbearbeiter, sagte der, dass der Notar wie ein wilder beim Amtsgericht die noch fehlenden Unterlagen am anfordern wäre, doch es tut sich nix.Also....deren Optimismus teilen wir mal gerade gar nicht und wissen nicht so recht, wie wir uns jetzt verhalten sollen und was auf uns nun zu käme.Ganz klar, Verzugszinsen, Schadensersatz oder gar eine Rückabwicklung seitens der Verkäufer wegen der nicht Auszahlung.Aber eig ist es doch nicht unsere Schuld. Denn der Notar hat eine Zahlungsaufforderung raus geschickt, ohne alle Unterlagen für die Voraussetzungen zu haben. Also die Grundschuldbestellung für Bank B sowie Zahlungsaufforderung für Bank B damit Bank A überhaupt auszahlt.Jetzt fallen auch Grundbuch Kosten doppelt an, die wir zahlen müssen. Einmal die Auflassungsvormerkung für Bank A und dann kommt noch Bank B hinzu, vorausgesetzt der bekommt das noch mit dem Amtsgericht geregelt...Könnten wir denn im Schlimmsten Fall (wirklich im allerschlimmsten Fall) Bank A zahlt nicht, Bank B springt ab oder Bank A zahlt doch aber Bank B springt trotzdem ab, Verkäufer tritt zurück ect pp...(was da noch so kommen könnte) selber als eig die Leidtragenden, die ja schon ordentlich Kohle investiert haben (Notar, Makler, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) noch irgendwie Schadensersatz für uns fordern? Oder was käme auf uns zu?

Haus, Recht, Notar, Wirtschaft und Finanzen

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