Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

14 Antworten

Wenn sie auch (rechtlich) Eigentümerin sein soll/will kommt ihr um einen Grundbucheintrag nicht herum. Und wenn sie es mit finanziert ist das ja auch verständlich.

Wenn sie nur das investierte zurück bekommen soll wäre ein Darlehen eine Alternative. Sie leiht dir das Geld und statt Zinsen ist der Rückzahlungsbetrag vom dan aktuellen Wert abhängig. Eine entsprechende Grundschuld zu ihren Gunsten könnte man wie das Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen. Über den könnte man sich im Falle einer Trennung aber auch vortrefflich streiten. Ergänzen könnte man dies ggf noch mit einem Grundbuchlich abgesicherten Wohnrecht und einem erbvertrag wonach sie das Haus erbt

Wo bleibst du lt. Grundbuch alleiniger Eigentümer, aber ihre Investitionen ist abgesichert und durch das Wohnrecht kann sie sich ein Stück mehr wie ein Eigentümer fühlen. Und sie hat Eintragungen zu ihren Gunsten im Grundbuch. Wenn auch nicht als Eigentümerin

mrwork82 
Fragesteller
 25.05.2022, 10:44

Es geht ihr um das Gefühl. Ich verstehe ja, dass es sich falsch anfühlt zu investieren aber nicht zu besitzen. Grundschuldeintrag wird selbstverständlich eingetragen, falls ihr das reicht.

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oklein  25.05.2022, 13:55

Ich sehe es genauso wie Du, wundere mich aber, dass der Vorschlag nicht bereits vom Notar kommt.

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Ach, mit finanzieren soll sie die Immobilie, aber Miteigentümerin soll sie nicht werden?

Ist klar.

Zum (Mit)eigentum an einer Immobilie gehört nun mal auch der Grundbucheintrag.

Wenn Du sie nicht mit im Grundbuch stehen haben willst, dann finanzier die Immobilie komplett alleine. Erwarte bitte aber dann auch nicht, dass sie Miete zahlt und Du Dir so von Ihr die Wertsteigerung (von der sie dann nichts hat) bezahlen lässt.

Wenn Die nicht im Grundbuch steht, dann übervorteilst Du Sie.

Denn natürlich hat sie auch Rechte an der Immobilie, wenn Sie diese mitbezahlt.

Und auch ein Grundbucheintrag ändert überhaupt nichts an der Tatsache, dass man den Fall einer Trennung und wie man dann mit der Immobilie verfährt vertraglich regeln kann.

Tolle Einstellung. Sie soll mit investieren, aber am Schluss soll sie bei einer Trennung den Arschtritt bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
mrwork82 
Fragesteller
 25.05.2022, 09:54

Ja, das akzeptiert sie ja auch einwandfrei. Das ist doch super so. Sollen wir wie die meisten teuer vor Gericht am Ende der Beziehung streiten wer gehen muss ? Nein das regeln wir vorher so weiß man wo man dran ist.Der Notar sagte klar. Bei Trennung muss immer einer gehen. Im Prinzip könnten beide drin wohnen bleiben aber das passiert in der Praxis nur bei einem von 10.000 Paaren

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Deine Geschichte liest sich so, als dass du irgendwann mit einer Trennung rechnest.

Diese Frau soll also den Hausbau mitfinanzieren, aber keine Rechte an der Immobilie haben, weil du es ablehnst, sie als Miteigentümerin im Grundbauch eintragen zu lassen.

Da wäre doch eine Regelung in der Form möglich, dass du der Frau ein Wohnrecht im Haus einräumst. Das kann notariell festgelegt werden. Du bleibst Eigentümer der Immobilie laut Grundbucheintrag und sie hat eben das Wohnrecht.

Wenn ein Haus gebaut wird, so ist ein Grundbucheintrag unumgänglich .Schliesslich fallen Steuern und andere Abgaben an die der Eigentümer bezahlen muss.

Klare Verhältnisse sollten da schon schaffen, um später teure Prozesse zu vermeiden.

Sie könnte dir das Geld, welches sie in die Immobilie investieren möchte,dir als Darlehen geben, welches du an sie zurückzahlst. Aber auch da könnte es später zu Streitigkeiten wegen des Wertzuwachses ect. geben.

Letztendlich wäre es am besten, wenn du alleine den Hausbau finanzierst. Dann bist du alleiniger Eigentümer.Fehlt dir das Geld dazu und brauchst das Geld der Frau, dann kann man verstehen, dass die Frau Miteigentümerin sein möchte.

Alternative wäre:

du nimmst den Kredit alleine auf und der Kredit läuft nur auf dich und du stehst nur im Grundbuch

Sie zahlt monatlich anteilmäßig die Kreditsumme (wie ne Art MIete) und die laufenden Kosten (Betriebskosten) ab

bei ner Trennung stellt sie einfach die Zahlungen ein und zieht aus und hat keine Rechte auf das Haus

Dir gehört das Haus weiterhin- du musst die finanzielle Belastung aber nun alleine tragen.

so haben es mein Mann und ich bei dem Wohnungskauf gemacht (Waren da erst 1 Jahr zusammen). er hatte kein Geld, ich schon. Ich habe das komplette Eigenkapital eingebracht + der Kredit läuft nur auf mich und nur ich stehe im Grundbuch. alle anfallenden Kosten haben wir aber geteilt

Nun sind wir in der Zwischenzeit doch schon fast 10 Jahre verheiratet und haben auch nur ein gemeinsames Konto. Die Wohnung ist verkauft worden und das Geld gehört nun uns beiden. das investieren wir in ein Haus . im Kreditvertrag dazu stehen wir beide - im Grundbuch ebenfalls.

LouPing  20.01.2023, 18:07

Wetten das er alleine keinen Kredit bekommt.

Man kann die Partnerin nur warnen, bei Trennung steht sie mit den Kids vor der Tür und muss einen Kredit bedienen der seine Wünsche erfüllt.

Nirgendwo steht das auch die Kids im Haus bleiben dürften....ätzend.

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Mrwork77  02.03.2023, 10:39
@LouPing

Ich kann ihn auch alleine bekommen, mit minimal schlechteren Konditionen. Das mit den Kindern regelt schon das Jugendamt und zwar unabhängig der Besitzverhältnisse!

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LouPing  02.03.2023, 10:42
@Mrwork77

Dann nimm den Kredit alleine...dein Haus, dein Risiko.

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