Wie kann ich meine Eigentumswohnung auf eine andere Person übertragen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie könnten z.B. die Wohnung in notarieller Form auf Ihre Tochter übertragen und für sich und den Mann ein lebenslängliches Wohnrecht, löschbar mit Todesnachweis des Letztversterbenden einräumen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
riresifa 
Fragesteller
 04.02.2020, 12:56

Wenn die Wohnung komplett auf unsere Tochter übertragen wird, muss sie dann als Eigentümerin dem Finanzamt gegenüber nicht "theoretische Mieteinkünfte" geltend machen, weil sie selbst in der Wohnung gar nicht wohnt? Oder gilt das nur im Falle einer Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflegekosten abgedeckt werden müssen?

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schelm1  05.02.2020, 09:31
@riresifa

Sofern sie keine Einnhamen erzielt, fallen auch keine zu versteuernden Erträge an.

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riresifa 
Fragesteller
 05.02.2020, 15:04
@schelm1

Danke für die Antwort! Aber da meine Tochter berufstätig ist, hat sie auch ein eigenes Einkommen.

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schelm1  06.02.2020, 14:28
@riresifa

Das Einkommen unterliegt je nach Höhe der Besteuerung; gleiches würde für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten..

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Du kannst die Wohnung deiner Tochter überschreiben, und dir und deinem Mann ein Niesbrauch eintragen lassen

damit gehört es der Tochter, aber ihr behaltet alle Rechte eines Eigentümers außer das ihr das Haus verkaufen könntet.,, ihr könntet es aber z.b. vermieten und die Miete behalten... allerdings wärt ihr auch für die Instandhaltung verantwortlich...

riresifa 
Fragesteller
 02.02.2020, 20:18

Hört sich gut an. Allerdings muss ich nochmal recherchieren, was besser sein könnte: Nießbrauch oder Wohnrecht auf Lebenszeit.

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Vampire321  02.02.2020, 20:40
@riresifa

Das wohnrecht aufLebenszeit ist im niesbrauch invludiert

du kannst mit der Wohnung machen, was du willst, solange du lebst... außer sie zu verkaufen

selber drin wohnen oder vermieten.. alles machbar

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Sicher kann man zwei Personen ins Grundbuch eintragen lassen. Mache bei einem Notar einen Termin, der wird dir alles weitere erzählen.

Wenn Ihr Euch einig seid, dann geht zu einem Anwalt oder Notar und regelt das dort. Am besten finde ich ein Testament.

Wir haben es so geregelt, dass mein Sohn die kleine Eigentumswohnung bekommt und meine Töchter zusammen die große. Das geht alles aber erst, wenn wir beide gestorben sind.

nanfxD  02.02.2020, 19:27

Wieso einen Notar? Man Nimmt einen Zettel und schreibt einfach hiermit setze ich meine Tochter X und meine Frau Y als meine Erben zu gleichen Teilen ein.

Unterschift Z

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Oma1705  02.02.2020, 19:28
@nanfxD

Man muss keinen Notar nehmen. Klar kann man das einfach auf einen Zettel schreiben. Jedoch kann ein Notar noch die Feinheiten dazu sagen. Wenn es dumm läuft, kann nämlich der hinterbliebene Ehepartner die Wohnung verkaufen, weil die Tochter ihr Erbe sofort will. Das kann bei einem Notar ausgeschlossen werden.

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nanfxD  02.02.2020, 19:30
@Oma1705

leider kann das nicht ausgeschlossen werden, aber ja für komplizierte Fälle lohnt sich ein Notar. Für die obige Vorstellung ist es wohl eher nicht notwendig

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Oma1705  02.02.2020, 19:31
@nanfxD

Das ist richtig. Trotzdem kann es hilfreich sein, sich zuerst fachkundigen Rat einzuholen.

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riresifa 
Fragesteller
 02.02.2020, 20:24

Ja, testamentarisch lässt sich das sicher gut regeln - aber es gilt halt, naturgemäß, nur im Todesfall. Im Falle einer plötzlichen Nicht-mehr-Geschäftsfähigkeit, wie z.B. nach einem Schlaganfall oder sonstigen schwerwiegenden Krankheit, kann es aber recht kompliziert werden (kürzlich geschehen im Freundeskreis).

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nanfxD  02.02.2020, 21:13
@riresifa

Naja, das Testament gilt weiter, da es ja dein Wille war. Problematisch ist wenn du pflegebedürftig wirst, weil das Haus ja Vermögen ist. Man könnte auch an eine Schenkung an beide denken und sich ein lebenslanges Wohnrecht/ ein Nießbrauchrecht einräumen lassen :)

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Hallo ja man kann ein Haus oder ähnliches überschreiben lassen aber es kostet was beim Nota. In wie weit wie viel Prozent davon übertragbar bar ist und ob es zwei Personen sein können weiß ich leider nicht.