Hartz 4 Bezug - vorweggenommene Erbfolge Immobilienschenkungen?
Hallo
Hartz 4 Bezug seit vielen Jahren
Die Eltern schenken dem Hatz 4 bezieher ein Haus als vorweggenommene Erbfolge. Hier zieht dieser mit seinem minderjährigen Kind ein. Eigennutzung. Das Haus hat 120 qm. Grundstücksfläche 127 qm
Die Eltern schenken dem Hartz 4 Empfänger eine weitere Immobilie. Hier lassen sich die Eltern "Leibgeding" - Wohnrecht sowie Wart und Pflege - im Grundbuch (sind 2 Flurstücke, bebautes Grundstück 998 qm sowie ein unbebautes Grundstück mit 558 qm) eintragen.
Im Schenkungsvertrag - nur im Schenkungsvertrag - wird das Haus aufgeteilt: Das komplette Dachgeschoss bewohnen die Eltern mit 120 qm - sind 2 abgeschlossene getrennte Wohnungen. Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte.
Diese Wohnungen wurden gar nicht erwähnt. Sind aber tatsächlich da. Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand. Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.
Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?
Muss hier ein Haus verkauft werden oder eine Wohnung?
oder Wohnungen vermietet werden?
Welche gesetzliche Grundlagen kommen hier zum Ansatz in Bezug Hartz 4?
Leibgeding (Wohnrecht sowie Wart und Pflege) Dies ist eine Gegenleistung. gemischte Schenkung. Wird das dann beim Hartz 4 Empfänger als Einnahme dagegen gerechnet?
5 Antworten
er muss das als einnahme angeben und somit entfällt alg2 wenn er er daraus einnahmen erziehlen kann. was geht dich das an?
Die Erdgeschosswohnung von 180 qm kann der Harz 4 Empfänger machen, was er möchte ......
Im Keller ist eine weitere abgeschlossene 3 Zimmer Wohnung mit 70 qm sowie ein Apartment mit 50 qm. Beide Wohnungen Leerstand.
Ganz einfach vermieten - und schon benötigt man sicherlich keine Leistungen mehr nach SGB II.
Das komplette Anwesen wird der Harz 4 Empfänger als Eigentümer eingetragen als weitere vorweggenommenen Erbfolge.
Wie verhält sich das nunmehr mit der Leistung Hartz 4?
Sorry - aber somit hat es sich dann "ausgeharzt"
Dann hat das JC bis dato darauf verzichtet die Scheenkungsverträge zu überprüfen.
ok. Naja. so kann man die Steuergelder verschwenden. Mit Vorlage der Schenkungsverträge müsse ja dann der Hartz 4 Bezug zu stoppen sein? oder?
evtl. das Problem: die Kellerwohnungen sind nicht erwähnt im Schenkungsvertrag
Sog. selbstgenutztes Wohneigentum ist im Angemessenheitsrahmen anrechnungsfrei, wenn der Leistungsempfänger zum Antragszeitpunkt bereits drin wohnt.
Bei allen anderen Zuflüssen während des Leistungsbezugs muß man jeweils sehen, ob bzw. inwieweit diese verwertbar sind.
Selbst Sachbearbeiter des Jobcenters könnten mit dieser Frage überfordert sein, da diese in aller Regel keine Immobilienfachleute sind.
Der Leistungsempfänger sollte mit einem Fachanwalt für Sozialrecht sprechen.
Er ist erst nach der Immobilienschenkung ins Haus eingezogen. .... vorher hat er in einer Mietwohnung gelebt.
Wenn zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung bereits ALG 2 bezogen wurde, dann ist es m.M.n. kein geschütztes Wohneigentum. Andernfalls eventuell.
Der Leistungsempfänger sollte mit einem Fachanwalt für Sozialrecht sprechen.
Die werden komplett gestrichen, denn mit Mieteinnahmen kommt er bestens zurecht.
Zudem, Wohnfläche 120 und Grundstück 127 kann es nicht geben, irgendwo her muss Luft und Sonne in die Hütte.
Das Grundstück hat eine Grundfläche von 1,27 ar und darauf steht eine kleine Doppelhaushälfte über 3 Stockwerke mit insgesamt 120 qm Wohnfläche..... sehr witzig...... trotzdem vielen Dank für Ihre Anwort
Die einzelnen Paragraphen kenne ich nicht, aber der beschenkte muss die Schenkung bei der Arge angeben und die wird dann anhand des Vermögens die Dauer bestimmt, für die der ALG2 Bezug eingestellt wird.
Im übrigen halte ich die Schenkung beider Häuser für unklug, sollten die Eltern in nächster Zeit Pflegebedürftig werden, kann es sein, das die vorherige Entreicherung angefochten wird.
ist tatsächlich so als vorweggenommene Erbfolge geregelt worden
dann schau dir mal das hier an:
sollten die Eltern in den nächsten 10 Jahren pflegebedürftig werden und das Einkommen/Rente nicht reichen, dann wird der Harter ein zweites mal gefickt.
super. Das kann ich gut gebrauchen. Vielen Dank
wäre super, wenn das das Jobcenter auch so sehen würde...... denn der Hartz 4 Empfänger bezieht weiter Geld. Das finde ich selber nicht mehr i. O. .... daher meine Fragerei