Wenn Du krank bist, hast Du u.U. keinen Anspruch auf Bürgergeld. Problematisch kann es auch werden, falls Du noch zu Hause lebst und mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft gründest.

Ebenso problematisch wird es, falls Du noch immatrikuliert bist.

Kindergeld ist vorrangig vor Bürgergeld und wird auf dieses angerechnet.

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https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Bei unter 25-jährigen genehmigt das Jobcenter Auszüge aus dem Elternhaus nur in "Härtefällen".

Wenn unter 25, bildest Du mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, deren Einkommen angerechnet wird.

Zudem sind die Eltern Dir gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung.

Wenn Du Kohle brauchst, kannst Du auch neben der Schule jobben :)

Und ggf. mal nach Schüler-BAföG guugäln :)

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Wende Dich an die für Deinen Lehrberuf zuständige Kammer bzw. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Falls Du noch minderjährig bist, wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

Das Diskutieren mit Lehrkräften solltest Du unterlassen, da es nicht Teil der Ausbildung ist und da diese Dir alters- und bildungsbedingt haushoch überlegen sind, demzufolge meistens Recht haben und sich sicher nicht gerne mit einem Naseweis herumschlagen :)

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Einen Vertrag gibt es sicherlich schon, nur wohl keinen schriftlichen.

Grundsätzlich mußt Du das nicht melden, ggf. jedoch erklären, wenn Du das Geld als Überweisung bekommst.

Wenn die Schulden schon vor dem letzten Antrag auf ALG 2 / Bürgergeld bestanden, hättest Du sie angeben müssen.

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Grundsätzlich sollte ein Hausarzt für das Erste krankschreiben können.

Wieso hast Du Angst vor "sozialen Situationen", und seid wann?

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Die Bearbeitung eines Antrag kann grundsätzlich 4 - 6 Wochen oder länger dauern.

So, wie das klingt, werden Deine Anträge nun erst bearbeitet.

Die telefonisch erteilte Auskunft ist jedoch wertlos.

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Weise die Forderung papierschriftlich zurück oder wende Dich an die Verbraucherzentrale.

Ggf. an einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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Um was geht es Dir genau?

Das solltest Du vielleicht näher ausführen, damit besser geantwortet werden kann.

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Unselbständige und abhängig beschäftigte sind meiner Kenntnis nach das Gleiche.

Selbständige arbeiten eigenverantwortlich und sind nicht abhängig beschäftigt, haben also keinen Arbeitgeber, sondern sind u.U. selbst Arbeitgeber.

Freiberufler sind lehrend, beratend und/oder künstlerisch tätig. Von Grundsatz her jedoch auch selbständig.

Erwerbsfähigkeit bedeutet, daß man arbeiten kann und nicht aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen diesbezüglich eingeschränkt ist.

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Anwaltsrechnung mit Mahnung nach 6 Monaten!?

Hallo allerseits,

Ich habe letztes Jahr eine Online-Anfrage an einen Anwalt gestellt, um die voraussichtlichen Kosten für eine erste Beratung zu meiner Gehaltsabrechnung zu erfahren.

Der Anwalt schickte mir daraufhin eine E-Mail, in der er mich aufforderte, ihm vorab die Unterlagen für die von mir gewünschte Erstberatung zu mailen, damit er sich nach deren Prüfung bei mir melden könne. Er bearbeitete dann aber meinen Antrag, ohne mir zu sagen, wie viel diese Arbeit kosten würde.

Nach langer Zeit habe ich erst letzte Woche eine Anwaltrechnung mit Mahnung in Höhe von 226,10 € erhalten! In der Rechnung steht, dass für seine Tätigkeit in der Vorbezeichnungen Angelegenheit im Leistungszeitraum 04.07.2022 - 14.11.2022 dieser Betrag berechnet wurde! Das Rechnungsdatum war vom 13.04.2023, habe ich aber nie erhalten! Und das Mahndatum war der 23.05.2023, den ich zusammen mit der Rechnung in einem Umschlag bekommen habe.

Der Anwalt behauptet, dass er nicht verpflichtet ist, den Mandanten vor Beginn der Beratung über die Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweißen, weil sich letztere aus dem Gesetz (BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 89/06) ergibt. Er sagt auch, dass die Beratungsgebühr von 226,10€ nach § 34 RVG wie folgt geregelt wurde.

Beratungsgebühr § 34 I 3 2, Alt VV RVG: 190€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG: 36,10€

Nun wollte ich fragen, ob diese Aussage des Anwalts rechtlich zulässig ist oder ob er mich vorher über anfallende Kosten informieren sollte und bevor er mein Anliegen weiter bearbeitet, mit mir einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben sollte.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Eine Rechtsberatung ist auf dieser Seite nicht zulässig.

Er darf jedoch meiner Meinung nach keine Rechnung stellen, wenn Du ihm kein Mandat erteilt hast. Es sei denn, daß er Dich nach Erhalt der Unterlagen tatsächlich beraten hat.

mich aufforderte, ihm vorab die Unterlagen für die von mir gewünschte Erstberatung zu mailen, damit er sich nach deren Prüfung bei mir melden könne. Er bearbeitete dann aber meinen Antrag

Meiner Meinung nach versucht er, Dich "abzuzocken".

Du solltest Dich an die Verbraucherzentrale oder selbst an einen Anwalt wenden.

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Nein.

Eine Folgenbescheinigung muß meiner Kenntnis nach direkt an die Erstbescheinigung anschließen.

Hättest Du am Dienstag zum Arzt gehen müssen.

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https://www.buerger-geld.org/rechner/

https://www.wohngeld.org/lastenzuschuss/

Z.B. eine der beiden Leistungen.

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WfBM und Bürgergeld?

Hallo,

Ich hab eine Frage bezüglich der staatlichen Leistungen bei einer Anstellung in einer Werkstatt für Behinderte Menschen.Ich bin zur Zeit im ersten Jahr des Berufsbildungsbereich im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Mit dem Ziel danach in einer Werkstatt für Behinderte Menschen (Wfbm) oder andere Leistungsanbieter zu arbeiten.

Jetzt ist die Sache mit den staatlichen Leistungen für mich undurchsichtig. Berechtigt dort zu arbeiten bin ich, wurde auch schon geprüft. Wie läuft das jetzt aber mit dem Bürgergeld?Im Internet steht, wenn ich in einer WfBM arbeite sollte ich Grundsicherung kriegen, also Leistung vom Sozialamt und nicht mehr das Bürgergeld, also Leistung vom Jobcenter/Agentur für Arbeit. Da steht aber nicht das ich es muss und ich hab nirgends wo gefunden das es nicht möglich ist beim Bürgergeld zu bleiben.

Jetzt ist meine Frage, wenn ich bei eine WfBM arbeite, MUSS ich zum Sozialamt wechseln oder kann ich auch beim Jobcenter bleiben?UND!!Wenn ich beim Bürgergeld bleiben kann, also beim Jobcenter, gibt es da Unterschiede bei der Anrechnung der Gelder die ich von der WfBM bekomme, wenn man das Bürgergeld und die Grundsicherung vergleicht? Oder agieren beide nach dem gleichen anrechnungsgrundlagen?

Bis jetzt bin ich noch beim Jobcenter. Es heißt ja auch, wenn man zu wenig verdient, hat man das Recht auf bürgergeld. In einer WfBM verdient man sowieso so wenig das man auf staatliche Leistung angewiesen ist. Deswegen, und wegen weitere Gründe ist es für mich undurchsichtig. Kennt sich da jemand aus?

Danke im Vorraus.

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https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Du solltest Dich mit einer Beratungsstelle vor Ort in Verbindung setzen.

Etwaigenfalls mit

www.vdk.de oder www.sovd.de

Die Mitgliedschaft in diesen Sozialverbänden ist kostenpflichtig, meines Wissens nach jedoch nicht teuer.

Du kannst auch zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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Befreiung ist auch rückwirkend möglich.

https://www.gutefrage.net/frage/rundfunkgebuehren-nicht-bezahlt-vollstreckungsbescheid#answer-502989873

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