Hallo allerseits,
Ich habe letztes Jahr eine Online-Anfrage an einen Anwalt gestellt, um die voraussichtlichen Kosten für eine erste Beratung zu meiner Gehaltsabrechnung zu erfahren.
Der Anwalt schickte mir daraufhin eine E-Mail, in der er mich aufforderte, ihm vorab die Unterlagen für die von mir gewünschte Erstberatung zu mailen, damit er sich nach deren Prüfung bei mir melden könne. Er bearbeitete dann aber meinen Antrag, ohne mir zu sagen, wie viel diese Arbeit kosten würde.
Nach langer Zeit habe ich erst letzte Woche eine Anwaltrechnung mit Mahnung in Höhe von 226,10 € erhalten! In der Rechnung steht, dass für seine Tätigkeit in der Vorbezeichnungen Angelegenheit im Leistungszeitraum 04.07.2022 - 14.11.2022 dieser Betrag berechnet wurde! Das Rechnungsdatum war vom 13.04.2023, habe ich aber nie erhalten! Und das Mahndatum war der 23.05.2023, den ich zusammen mit der Rechnung in einem Umschlag bekommen habe.
Der Anwalt behauptet, dass er nicht verpflichtet ist, den Mandanten vor Beginn der Beratung über die Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweißen, weil sich letztere aus dem Gesetz (BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 89/06) ergibt. Er sagt auch, dass die Beratungsgebühr von 226,10€ nach § 34 RVG wie folgt geregelt wurde.
Beratungsgebühr § 34 I 3 2, Alt VV RVG: 190€
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG: 36,10€
Nun wollte ich fragen, ob diese Aussage des Anwalts rechtlich zulässig ist oder ob er mich vorher über anfallende Kosten informieren sollte und bevor er mein Anliegen weiter bearbeitet, mit mir einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben sollte.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!