

Ich denke, es kommt auf die entsprechenden Gepflogenheiten im Ausland an.
In den USA wäre es nach meiner Kenntnis unüblich, sich so zu bewerben.
Was hält Euch davon ab, zwei separate Bewerbungen zu verschicken?
Ich denke, es kommt auf die entsprechenden Gepflogenheiten im Ausland an.
In den USA wäre es nach meiner Kenntnis unüblich, sich so zu bewerben.
Was hält Euch davon ab, zwei separate Bewerbungen zu verschicken?
Grundsätzlich seid Ihr einander unterhaltsverpflichtet.
Dem Anschein nach zieht das Jobcenter zu viel ALG 2 ab.
Bei dem Schreiben steht das sie sich nicht sicher sind, ob wie hoch das Gehalt meiner Mutter und mir ist.
Vermutlich handelt es sich um eine vorläufige Berechnung zur Vermeidung einer Überzahlung.
Gegen den Aufrechnungsbescheid wäre ggf. Widerspruch einzulegen.
Du solltest die Angelegenheit einer Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort vorlegen.
Etwaigenfalls einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Je nachdem, wie hoch und für welchen Zweck, vom Jobcenter oder von privat.
Mit sehr viel Glück von einem Geldinstitut, wenn entsprechende Sicherheiten da sind.
Ich verstehe nicht, was Du wissen willst.
Bis voraussichtlich zum Jahresende müssen die Jobcenter auch zu teure Mieten erstatten. Der aktuellen Koalition sei Dank.
Wie es im nächsten Jahr aussieht, weiß jetzt noch keiner genau.
Einen Ferienjob kannst Du nur ausüben, wenn Du noch Schüler bist.
Vielleicht solltest Du mit dem Jobcenter vorher Deinen diesbezüglichen Status papierschriftlich klären.
Ob der ALG 2 - Zuverdienstfreibetrag für Ferienjobs dauerhaft auf 2.400 € p.a. angehoben wurde, weiß ich auswendig nicht. Ist aber nicht auszuschließen.
Bis Pandemiebeginn lag er in der Tat bei 1.200 € p.a..
Meines Wissens nach pro Person für die Regelbedarfsstufen 1 und 2.
Du solltest für Unkundige dabeischreiben, was "16i-Förderung" bedeutet.
Nach meiner Einschätzung sind die Fördergelder nicht pfändbar.
wenn sie die derzeitige bzw zukünftige Pfändungsfreigrenze überschreitet?
In dem Fall muß man sich, wie bei jedem grundsätzlich vor Pfändung geschütztem Einkommen, den individuellen Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto erhöhen lassen.
Diesbezüglich nach P-Konto-Bescheinigung googeln und/oder an das zustöndige Vollstreckungsgericht wenden.
Sofern diese 350 € als Aufwandsentschädigung gezahlt werden, bleiben Dir immerhin 250 € davon.
Ich hab gehört dass extrem viel davon wegkommt.
Man darf nicht immer alles glauben, was man "hört". "exterm viel" weggenommen wird einem von regulären Erwerbserinkommen.
Eine Aufwandsentschädigung ist steuer- und sozialrechtlich anders zu werten als Erwerbseinkommen. Deshalb ist der Freibetrag hier höher.
Deine primäre Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit.
Anstatt vorgeblicher Tricks, wie man andere ausnutzt, lernen, Selbstdisziplin zu üben.
Eine Aufstockung ist immer weniger als Hartz IV. Deshalb heißt die Aufstockung ja so.
Konkret funktioniert es so, daß der anrechenbare Teil des Einkommens der Verlobten von Eurem ALG 2 abgezogen wird.
Was Euch jedoch bleibt, ist der Freibetrag von in der Regel bis zu 300 €
Unter'm Strich solltet Ihr also, wenn die Verlobte arbeitet, bis zu 1.650 € mtl. zur Verfügung haben.
Ein gelber Brief ist nichts als ein Behördeneinschreiben. Zumindest nennt man es umgangssprachlich so. Kein Grund, deswegen sauer zu sein :)
Falls der Ex keine falschen Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat, passiert nichts. Andernfalls würde er sich dafür verantworten müssen und es kämen ggf. Nachforderungen auf ihn zu.
Ich weiß nicht, wer oder was Viactiv ist. Deine Mutter hätte vom Jobcenter benachrichtigt werden müssen, wenn die Leistungen eingestellt wurden. Zumal sie dann über den Arbeitgeber versichert gewesen wäre.
Wenn die Mutter ihren Job nicht mehr hat, hätte sie erneut Leistungen beantragen müssen/können.
Wie alt bist Du?
Nach meinem Wissen im Verlauf des Juli.
Eine Antragsbearbeitung dauert grundsätzlich 4 - 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, und Mietrückstände werden ggf. in Form von Darlehen beglichen.
Meine Wohnung liegt zudem über der Miethöchstgrenze, die das JC zahlen würde.
Wenn Du damit die Wohnung des Mieters meinst, wäre das zumindest vorläufig nicht unbedingt ein Problem.
Die Geschichte muß nicht stimmen, kann aber stimmen.
Du kannst ja mal beim Jobcenter anrufen und fragen, ob Herr/Frau xy einen Antrag gestellt hat.
Wenn Du jetzt erst die Unterlagen beim Arbeitsamt abgegeben hast, kannst Du m.M.n. frühestens Ende Juli mit dem Arbeitslosengeld 1 rechnen, sofern Du keine Sperrzeit bekommst.
Eine Sperrzeit wird wegen ungerechtfertigter Eigenkündigungen verhängt, nicht wegen Umzügen :)
Das Arbeitslosengeld 1 dürfte sich auf ca. 60 % des letzten Nettoverdienstes belaufen.
Für Arbeitsunfähige gibt es Sozialhilfe. Sozialhilfe ist nicht das Gleiche wie "hartz 4".
Wird diese Sunme dann auf den Hartz 4-Bezug meiner Eltern in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?
Unter "Hartz4" - Bedingungen müssen Kinder nicht für ihre Eltern aufkommen = normalerweise Nein.
Nichts ist erlaubter als zu arbeiten :)
Bei Arbeitslosengeld 1 hast Du einen Freibetrag von 165 € auf Nebenerwerbseinkommen. Der Rest wird vom Arbeitslosengeld 1 abgezogen.
Beim Arbeitslosengeld 2 werden bis zu 280 € mtl. abgezogen.