https://www.internisten-im-netz.de/krankheiten/fieber/temperatur-regulation-im-koerper.html

Fieber: Temperatur-Regulation im Körper

Je nach Temperatur werden verschiedene Fieber-Höhen unterschieden:

  • 36,5°C - 37,4°C: Normal-Temperatur
  • 37,5°C - 38,0°C: Subfebrile Temperatur
  • 38,1°C - 38,5°C: Leichtes Fieber
  • 38,6°C - 39,0°C: Mäßiges Fieber
  • 39,1°C - 39,9°C: Hohes Fieber
  • 40,0°C - 42,0°C: Sehr hohes Fieber

Im Gehirn befindet sich ein „Wärmeregulationszentrum", der so genannte Hypothalamus, ein Teil des Zwischenhirns. Er stellt sicher, dass in Gehirn, Herz, Nieren und Leber immer eine weitgehend konstante Temperatur eingehalten wird, indem Wärmeproduktion und Wärmeabgabe je nach Bedarf gesteuert werden. Dieser Temperatur-Sollwert ist auf rund 37°C eingestellt. Bei einer Infektion oder einer sonstigen Entzündung wird dieser Sollwert verstellt und liegt höher als die normalen 37°C. Folglich gibt der Hypothalamus den Befehl, den „Istwert" an den neuen „Sollwert" anzupassen und den Körper stärker „aufzuheizen".

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Der Vermieter macht das jetzt von mir abhängig, ob Mieterhöhung für ALLE oder Kündigung für ALLE,

mit einer derartigen Kündigungsbegründung käme er vor Gericht wohl kaum durch.

Außrtdrm muss er die geltenden "Spielregeln" in Verbindung mit einer angestrebten Kündigung einhalten.... sprich er kann seine Miete um max. 15% bis 20% der Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren anheben. Zudem muss die letzte Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegen.

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Es lohnt sich immer. Nimm einmal das Einkommen - das zur verfügungstehende Budget einer Alleinerziehenden.

Diese hat bei Zahlung nach Mindestlohn bei einer 40-Stundenwoche 2080 Euro brutto = 1558 Euro netto. Dazu kommt ( abhängig vom väterlichen Einkommen ) Kindesunterhalt - Mindestunterhalt bei einem bis einschl. 17 Jahre alten Kind = 438 Euro zuzüglich des gesetzlichen Kindergeldes in Höhe von 250 Euro.

Dabei ist auch je nach Höhe der Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag bzw. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II möglich. Ergo dürfte die Differenz über dem genannten Betrag vom Haushaltseinkommen beim Bürgergeld liegen.

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Darauf hast Du sicherlich keinen Anspruch - eine Schülerkarte genügt.

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Sind Minusstunden in der Ausbildung zulässig ?

Nein ......

Die vom Azubi angesammelten Überstunden sind nur rechtens, wenn sie binnen einer Woche mit Freizeitausgleich abgebaut werden. Auch eine spezielle Vergütung der Mehrarbeit ist laut Gesetz möglich (§ 17 Berufsbildungsgesetz – BBiG). Laut Arbeitsrecht sind Überstunden für Lehrlinge freiwillig.

es sei denn, sie werden von Dir selbst .... ( z.B. durch während der Arbeitszeit abwendbare Arztbesuche ) verursacht.

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=sind+minusstunden+in+der+ausbildung+erlaubt

Wenn dich dein Ausbilder einmal früher nach Hause schickt, zählt dies als bezahlte Freistellung. Manche Ausbildungsbetriebe behaupten, dass es keine Überstunden gibt, weil diese mit Minusstunden verrechnet werden. Das ist aber nicht rechtens: Es dürfen dir keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden!

Bei Erkrankung hast Du gsetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei einem solchen Arbeitgeber solltest Du zu "Deinem eigenen Schutz" grundsätzlich eine ärztliche AU-Bescheinigung vorlegen.

Allerdings besteht grundsätzlich ( außer in Ausnahmefällen ) keine Verpflichtung irgendwelche Überstunden zu machen.

Zwingend notwendig werdende Arbeitsstunden sind durch ( zeitnahen ) Freizeitausgleich zu ersetzen.

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meine Freundin wird demnächst Bürgergeld beziehen
Wir stellen uns jetzt die Frage, ob ich Unterhalt zahlen muss oder ob die Mutter darauf verzichten kann.

Logischerweise ist die Mutter nicht berechtigt auf ihr für das gemeinsame Kind zustehende Unterhaltsleistungen, zu Lasten des Steuerzahlers, zu verzichten.

Wir haben eine gemeinsame 2 Jährige Tochter.
Wir sind also zusammen, leben aber getrennt.

Allerdings würde - bei Fortführung der Beziehung - der Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende entfallen.

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Dein Arbeitgeber kann Dich während der ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhälrnisses jederzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, ohne Nennnung von Gründen kündigen - während dieser Frist besteht noch keinerlei Kündigungsschutz.

https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsschutz/

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Seit wann gibt es diese Pflegeberufe überhaupt?

Seit es kranke Menschen gibt. Man nehme z.B. Florence Nightingale:

https://de.wikipedia.org/wiki/Florence_Nightingale

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Wenn Dein Vater das Fahrzeug über sich als Zweitwagen versichert, kommst Du günstiger bei weg.

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Dein bisheriger Job bleibt auch bei Annahme eines weitern Teilzeitjobs in der Lohnsteuerklasse I - das kannst Du m.W.n. nicht einfach so tauschen.

Desweiteren musst Du den bisherigen Arbeitgeber über die Annahme eines weiteren Teilzeitjobs informieren, da dieser dann nicht mehr den Gleitzonenrechner mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen anwenden darf. Mithin würde sich dann auch dort das Nettogehalt entsprechend verringern.... um etwa 90 Euro.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Im Rahmen einer verpflichtenden Einkommensteuererklärung wird dann Dein Gesamtbruttoeinkommen erfasst und und darauf die Gesamtlohnsteuer festgesetzt.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

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Wir kennen die Lage vor Ort nicht, können uns also nicht wirklich zur Situation äußern.

Soweit eine psychiatrische Behandlung wegen potentieller Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorliegt, kann sich der Arzt auch in Deinem Interesse ans Familiengericht zwecks Zwangseinweisungsbescheid wenden.

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Kann ich dann im September die restlichen Stunden vom August in den September mehr arbeiten und kommen somit auf 840€ im September?

Nein das ist so im Prinzip nicht möglich, bzw. nur im Ausnahmefall.

Allerdings kann der AG seine Gehaltszahlung locker auf den nächsten Monat verlegen, in dem Du dann weniger Stunden ableistet.

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Das Kindergeld soll ab 2025 entfallen.

Man sollte nicht nur irgendwelche "Schlagzeilen" in der Weltgeschichte herumposaunen .... sondern weiterlesen ( im von Dir genannten Link: )

https://www.chip.de/news/Bald-gibt-es-kein-Kindergeld-mehr-Diese-Aenderung-kommt-auf-Familien-zu_184944121.html

An dessen Stelle tritt dann die Kindergrundsicherung. Was sich für Familien ändert, erfahren Sie hier.
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sann als er wütend war, gemeint dass er dafür sorgt, dass jeder der in der baldigen Klassenarbeit schlechter als eine vier ist wieder zurück in die zehnte Klasse kommt

dummes Gequatsche/ Geschwurbel eines entnervten Lehrers

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Der Fahrer hat so kurzfristig gebremst und so spät geblinkt das ich halt nicht mehr genug Platz hatte um abzubremsen (ich hatte davor einen guten normalen Abstand zum Auto).

Dann war der Abstand nun einmal nicht groß genug, sprich Du bist nicht ausreichend vorausschauend gefahren - und wer auffährt, hat regelmäßig schuld.

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Meiner Meinung nach, gehört das Haus nach wie vor dem Mann. Die Frau muss sich mit Kindern eine Wohnung suchen und hat keinen Anspruch auf das Haus.

Das kann ein Richter auch anders bewerten und das bisherige ehelich genutzte Haus ( während des Scheidungsprozesses ) der Frau zuweisen.

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In diesem Zusammenhang sollte eine Nachzahlung / Erhöhung des Guthabens auf besagtem Sparbuch relativ problemlos möglich sein.

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