Dann wirst Du hinsichtlich des Wohnkostenanteils weiterhin auf Transferleistungen nach SGB II angeewiesen sein, denn für Bafögbeziehende welche im elterlichen Haushalt leben sind im Bedarfssatz lediglich 50 Euro für Wohnkosten vorgesehen. Bezüglich des Bafögs steht Dir ( soweit Du nicht nebenbei jobst ) ein Freibetrag von 100 Euro zu.
Allerdings kannst Du als unter 25-jähriges Mitglied einer BG auch einen Minijob ausüben, dessen Einkommen Dir ( nach derzeitigem Stand ) dann komplett anrechnungsfrei zur Verfügung stünde.