Woher stammt das Gerücht, dass Hartz 4 Empfänger bevorzugt Wohnungen bekommen?

9 Antworten

Das ist Unsinn. Selbst städtische Wohnungsbauunternehmen checken erst einmal die Zahlungswahrscheinlichkeit durch, und allenfalls, wenn sie einen bestimmten Anteil ihrer Wohnungen an Hartz-IV-Empfänger bzw. WBS-Inhaber vermieten müssen, tun sie dies auch. Evtl. müssen sie auch für Haftentlassene Wohnraum bereitstellen und erhalten Förderungen für Wohnraum für Asylbewerber. Ansonsten hast du als Hartz-IV-Empfänger auf dem Wohnungsmarkt schlechte Karten.

Allerdings war es auch einmal anders, als die JobCenter noch Mieten bezahlten, die über dem Durchschnitt lagen. Das gab es vor Jahren in Berlin, kurz nach Einführung von Hartz IV. Da wurde gern an Hartz-IV-Empfänger vermietet und die Miete gleich bis zur Höchstgrenze der JobCenter angehoben. Inzwischen sind die Mietpreise in Berlin jedoch so rasend schnell gestiegen, dass die JobCenter mit ihrer Höchstgrenze nicht mehr hinterherkommen. Jetzt haben Hartz-IV-Empfänger ganz schlechte Karten auf dem Wohnungsmarkt, zumal viele ehemalige Sozialwohnungen inzwischen aus der Sozialbindung herausgefallen und die Mieten nicht mehr bezahlbar sind.

Das ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich.

z.B. in Berlin bei WGLi wird man sofort abgelehnt, wenn man H4 erwähnt.

Bei anderen war nur eine Bedienung: Miete soll vom Amt direkt überwiesen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dieses Gerücht kommt von Menschen, die absolut keine Ahnung haben.
Wie so vieles andere auch, besonders aber auch aus dem Trash TV. Und genau das ist es auch... TRASH (Müll) TV.

Die Wahrheit ist, besonders ALG II-Bezieher haben es auf dem Wohnungsmarkt noch schwerer, als Normalverdiener. Die besten Chancen, leider traurige Realität, haben hingegen oft Asyl- und Einwanderer durch diverse Förderungen die diese erhalten können.

◾◾ Hauptproblem vieler Vermieter:
Sie haben Angst vor Mietausfällen. Da das JC erstmal per Gesetz verpflichtet ist die Miete an den ALG II-Bezieher auszuzahlen der dann die Miete an den Vermieter weiterleitet, führt das oft zu Mietrückständen, weil eben jenes nicht passiert.

◾◾ Was viele Vermieter aber nicht wissen, die können vom potenziellen Mieter als Bedingungen zur Anmietung verlangen, dass diese das JC anweisen, die Miete direkt an den Vermieter bezahlen zu lassen. § 22 Abs. 7, Satz 1-2 SGB II .

◾◾ Problem kann jedoch sein:
Arbeitet der ALG II-Bezieher mit dem JC nicht zusammen, im speziellen Fall zb. bei der Versagung der Mitwirkungspflicht, so kann das JC die Leistung komplett einstellen. Per Sanktion geht es zwar nicht mehrt (max. 30%, keine Kürzung der KdU), aber eben aus besagtem Grund.

◾◾ Viele weitere Probleme:
Eines wurde in den Kommentaren schon genannt, dass bei Schäden an der Mietsache, das JC dafür nicht aufkommt, somit der Vermieter ggf. darauf sitzen bleibt.

schleudermaxe  01.01.2022, 14:49

Hast Du das gut.

Eine Umstellung hat ganze 12 Monate gedauert, obwohl alle zwei Monate Mahungen und Kontoauszüge vorglegt wurden.

Geschafft hatte das damals der Staatssekretät vom Schröder, der das ja eingeführt hatte.

Die Lücke von rd. 7.000 EUR gehen auf meine Geldbörse.

0
schleudermaxe  01.01.2022, 16:06
@Comp4ny

Nie wieder Hartzer, wenn es geht.

Ich habe keine Angst vor Mietausfällen, ich habe sie, und erlebe sie, jeden Monat.

0

Das Gerücht geht eher in die Richtung, daß bei ALG 2 - Beziehern das Amt die Miete zahlt und diese infolgedessen für den Vermieter sicher ist.

Insbesondere das Letztere ist jedoch völliger Blödsinn.

Komisch, dass es niemand weiß. Ich kenne den aktuellen Stand nicht, aber früher gab es sogenannte Sozialwohnungen, die durch Mitwirkung eines städtischen Bearbeiters (oder so ähnlich) an einkommensschwache Bürger bevorzugt vergeben wurden. Dazu gehörten natürlich z. B. Arbeitssuchende.

Jespa666  01.01.2022, 14:14

Die gibt es heute auch noch. Nur müssen die heute hauptsächlich private Investoren bereitstellen über eine Quote wenn sie z. B. Mehrfamilienhäuser errichten.

0