Hat jemand Erfahrungen, wie lange es dauert, bis meine Leistungen wieder aufgenommen bzw. ausgezahlt werden?

Wenn alles geklärt wurde, dauert es nur ein paar Mausklicks bis die Zahlung angewiesen wurde. Danach ca. 1-3 Tage bis sie die Zahlung rausschicken.

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1%?? Wohl kaum.

Die 45 € kommen hin, entspricht einer 0.9 Gebühr. Bezahlst du direkt, sind es 0.5

Aber was sollen die 10 € sein? Erläutere

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also habe ich das Geld wieder zurückgebucht.

und genau das war dein Fehler. Nicht nur dass du denen Kosten damit verursacht hast, ist dad Geld im System nicht ausgebucht und zahlt nun als Schuldsumme.

In der Zwischenzeit hat mich wirklich niemand kontaktiert.

Muss man auch nicht, denn du bist automatisch im Zahlungsverzug mit deiner Aktion.

Habe bei Strato angerufen, dort gibt es keine Daten mehr von mir, alles gelöscht.

doch gibt es, sogar noch mind. 10 Jahre. Nennt sich Datenvorratsspeicherung.

und kann mir vielleicht weiterhelfen?

welches Inkasso fordert? Davon ab NIEMALS Dokumente an diese verschicken.

Ein recht auf eine Forderungsaufstellung hast du. Diese muss schlüssig und nachvollziehbar sein.

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Astra

Der Opel Astra G (altes Baujahr), habe ich selber, in meinem Fall Baujahr 2001, ist ein tolles Auto.

Meiner hat mittlerweile 270k auf der Uhr, noch nie einen Motorschaden oder irgendwas hoch kritisches gehabt, selbst Rost ist gar kein großes Thema. Vorteil dieser Baujahrs-Reihe: Verzinkte Karosserie = weniger bis kein Rost.

Den üblichen Flugrost hat man bei jedem Auto, den schleift man einfach kurz mit Schmirgelpapier ab (also alles was nicht die Karosserie betrifft), fettet die Stelle ein oder nutzt entsprechenden Schutz und fertig ist das Thema.

Fun Fact: Jeder TÜV-Prüfer freut sich über gefettete Bremsleitungen ;)
Da sammelt sich gerne mal Rost. Abschleifen (per Hand), Einfetten & Ruhe haben.

Ich selbst fahre das Auto schon fast ca. 180k Km, seit mit rund 50k übernommen durch meine Ex.

Wartungstechnisch ist das Teil sehr Selbst-Reparatur-Freudig.
Man kann an dem Auto so vieles selber machen und dazu sind viele wichtige Bauteile noch immer zu haben oder sehr günstig zu kaufen oder eben selber Ausbaubar zb. in Norderstedt (bei Hamburg) gibt es einen Autoverwerter der Deutschlandweit bekannt ist. Nennt sich "KIESOW".

Gehst hin mit deinem Werkzeug, suchst dein Auto oder die Modelreihe, baust teile selber aus und da findet man teilw. Neuwertige Bauteile von gebrauchten Autos und zahlst einen Bruchteil dessen was du im Netz bezahlen müsstest.

Aber man merkt so langsam das Alter vom Auto. Mind. 300.000 soll sie noch problemlos hinbekommen, was möglich ist und darüber hinaus bei guter Wartung.

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Inkasso hat mich vor gericht geklagt?
  • Ich bin vor ca. 1 Jahr mit dem Bus gefahren und hatte mein gültiges Ticket dabei, habe es jedoch vergessen mitzunehmen.
  • Bei einer Kontrolle konnte ich das Ticket nicht vorzeigen. Der Kontrolleur nahm meine Personalien auf.
  • Mir wurde gesagt, dass in solchen Fällen nur eine geringe Bearbeitungsgebühr (ca. 5–7 €) anfällt, wenn das Ticket nachträglich nachgewiesen wird.
  • Ich habe jedoch weder vom Verkehrsbetrieb noch von einem Inkassobüro vorher Post oder Mahnungen erhalten – weder an meiner damaligen noch an meiner aktuellen Adresse.
  • Erst jetzt, rund ein Jahr später, habe ich einen Brief vom Gericht (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid, Aktenzeichen liegt vor) erhalten.
  • In diesem Schreiben wird eine Forderung von 230 € geltend gemacht (anstatt einer kleinen Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte).
  • Laut Schreiben ist auch ein Inkassounternehmen beteiligt, das offenbar zusätzliche Kosten aufgeschlagen hat.

Meine bisherige Reaktion:

  • Ich habe die Frist im Bescheid bemerkt (14 Tage nach Zustellung) und möchte rechtzeitig Widerspruch einlegen.
  • Ich kann nachweisen, dass ich zu der Zeit ein gültiges Ticket/Abo hatte, das ich lediglich vergessen habe.

Rechtsfragen / Anliegen:

  1. Ist die Forderung in voller Höhe (230 €) rechtmäßig, obwohl ich eigentlich nur ein gültiges Ticket vergessen habe?
  2. Welche Chancen bestehen, die Forderung auf die reine Bearbeitungsgebühr zu reduzieren?
  3. Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und gleichzeitig auf das vergessene Ticket verweisen?
  4. Falls die 14-Tages-Frist bereits verstrichen ist: Macht ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) Sinn, da ich zuvor keine Post/Mahnung erhalten habe?
  5. Ist es notwendig, dass ich einen Anwalt im Klageverfahren vertrete, oder reicht zunächst mein eigener Widerspruch
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Außer dass du dir teilw. selber Widersprichst, gehe ich mal auf ein paar Punkte ein:

Erst jetzt, rund ein Jahr später, habe ich einen Brief vom Gericht (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid, Aktenzeichen liegt vor) erhalten.

Was denn nun? Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid?

Jetzt wird es spannend, du sagst 2 Dinge:

--- Ich habe jedoch weder vom Verkehrsbetrieb noch von einem Inkassobüro vorher Post oder Mahnungen erhalten – weder an meiner damaligen noch an meiner aktuellen Adresse.
--- Laut Schreiben ist auch ein Inkassounternehmen beteiligt, das offenbar zusätzliche Kosten aufgeschlagen hat.

Wenn es Schreiben gegeben haben soll, wo gingen diese dann hin?
Ohne ein vorheriges Mahnverfahren, kann kein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. So oder so ist das vermeintliche Inkasso hier in der Beweispflicht dir Mahnungen geschickt zu haben UND dass sie auch bei dir ankamen.

Die Tatsache dass die Briefe womöglich aber gar nicht zurück zum Absender gingen bedeutet ja, sie gingen irgendwo hin. Aber wie gesagt, das Inkasso muss beweisen dass die Briefe BEI DIR zugestellt wurden.

Ich habe die Frist im Bescheid bemerkt (14 Tage nach Zustellung) und möchte rechtzeitig Widerspruch einlegen.

Das solltest du bei einem Mahnbescheid dann auch definitiv tun.

Ist die Forderung in voller Höhe (230 €) rechtmäßig, obwohl ich eigentlich nur ein gültiges Ticket vergessen habe?

Woher sollen wir das wissen, wenn du uns nicht einmal eine Forderungsaufstellung vorlegst ?

Welche Chancen bestehen, die Forderung auf die reine Bearbeitungsgebühr zu reduzieren?

Von 0 - 100 %. Einen Grund nannte ich bereits der davon abhängig ist.

Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und gleichzeitig auf das vergessene Ticket verweisen?

Sagte ich bereits.

Falls die 14-Tages-Frist bereits verstrichen ist: Macht ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) Sinn, da ich zuvor keine Post/Mahnung erhalten habe?

Solltest du gegen den Mahnbescheid nicht widersprechen, wirst du einen Vollstreckungsbescheid erhalten.

Gegen diesen kannst du zwar auch binnen 14 Tage Widersprechen, dies steht jedoch meist nirgendwo und musst du händisch machen (eigenes Schreiben aufsetzen) - ABER - Ab dem Tag der Ausstellung, auch trotz Widerspruch gegen den VB, ist dieser Titel 30 Jahre gültig UND kann auch jederzeit Zwangsvollstreckung durchgeführt werden (Sach-, Konto-, Lohnpfändung).

Ist es notwendig, dass ich einen Anwalt im Klageverfahren vertrete, oder reicht zunächst mein eigener Widerspruch

Ein Mahnbescheid ist kein Klageverfahren.
Es besteht keine Anwaltspflicht um einem Mahnbescheid zu widersprechen.

Widerspricht man gegen den Mahnbescheid, hat der Antragssteller 2 Optionen.
Er erhebt Klage oder fordert außergerichtlich weiter bei dir ein.

Erst wenn ein Klageverfahren eröffnet wird, wäre es zu Empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn man juristisch nicht bewandert ist. Das erleichtert einem das ganze und im Fachjuristendeutsch, kann man da deutlich mehr erreichen.

Notwendig ist ein Anwalt aber nicht.
Erst wenn das Gericht ausdrücklich auf die Anwaltspflicht hinweist.

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Hab mich schon über die schlau gelesen und die sollen wohl reine abzocke sein und mit irgendeinem Anwalt zusammen arbeiten

JEDES INKASSO hat schlechte Bewertung.
JEDES INKASSO wird als "Abzocke" beschrieben.
JEDES INKASSO arbeitet mit einer Partner-Firma oder Rechtsanwälte zusammen.

Das Wort "Rechtsanwälte", soll hier aber abschreckend sein und Angst schürren.
Denn es sind im Grunde reine Inkassounternehmen, genauer gesagt eine Anwaltskanzlei mit Inkassolizenz, die im Grunde nichts anderes macht als das Inkasso außer höchsten noch vor Gericht vertretend sein.

Weiß jemand was man dagegen machen kann?

Die Forderung prüfen ob berechtigt, die Kosten überprüfen UND ob auch jeder Posten korrekt und nachvollziehbar benannt wurde (es muss klar ersichtlich sein worauf und woraus sich der Posten bezieht).

Wenn sie fehlerhaft ist oder nicht berechtigt - WIDERSPRUCH - per Einschreiben (Einwurf) oder per FAX mit Sendungsbeleg, einreichen.

Habe das bereits zur Anzeige gebracht

Weshalb?

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Bezieht sich der angegebene Zeitraum nur auf die Parkscheibe oder das gesamte Schild?

Diese Schild-Kombination bedeutet in der gezeigten Reihenfolge:

  • Dies ist ein Parkplatz
  • für Elektrofahrzeuge
  • Diese dürfen maximal 3 Stunden hier stehen mit Parkscheibe, nur während des Ladevorgangs. Reines Parken ist verboten.
  • in der Zeit von 8:00 - 18:00

Nach 18 Uhr dürfen sie bis 8:00 ohne Parkscheibe parken & Laden.

Mehr steht da nicht und nicht anders zu "Interpretieren".

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Dafür müsste ich den Anhang / pdf Datei öffnen und da ich nicht weiß, ob es spam ist, habe ich das natürlich nicht getan. 

Richtig so.

Aber du hättest mal den Absender prüfen können (E-Mail) und dir wäre aufgefallen, dass es eine Fake-Email ist.

angesprochen wurde ich mit sehr verehrte Damen und Herren.

Das ist schon ein sehr wichtiges Detail was o.g. aufzeigt.

In der Mail selber wird eine iban genannt. Kontonummer beginnt mit LT, Litauen. 

Hier wäre dann schon der nächste Hinweis von Betrug... vermutlich Revolut.
Das von dir genannte Inkasso verwendet Deutsche-IBANs.

Alles sehr komisch. Wie ist die Einschätzung? Ist das Spam?

Natürlich ist das in diesem Fall Spam und dazu noch auch noch ein SCAM oder wenn du es so willst, Phising.

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Man muss dem JC natürlich auch seine Bewerbungsbemühungen nachweisen. Stichprobenartig prüfen Sachbearbeiter dann auch, ob man sich dort tatsächlich beworben hat, indem diese bei den Arbeitgebern anruft.

Kommt dann raus dass keine Bewerbung rausgeschickt wurde oder der Bewerber sich in einem Vorstellungsgespräch bewusst schlecht präsentiert hat, droht eine Sanktion.

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Brief von Anwalt nach privatem Autoverkauf?

Hallo!

Haben vor 1 Woche ein 17 Jahre altes Auto mit über 204.000 KM und 5. Hand privat verkauft mit Ausschluss der Sachmängelhaftung. In den Kaufvertrag habe ich nichts zum Fahrzeugzustand geschrieben, lediglich die Grunddaten des Fahrzeugs wie Marke, KM-Stand,.. , Verkäufer- und Käuferdaten und dass der Käufer in Probe gefahren ist. Der Verkaufspreis waren gerade mal 3.750€.

Vor kurzem stand der Käufer sogar unerwartet vor meiner Tür und forderte mich (bedrohliche Haltung) auf, dass Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zurückzugeben, da es angeblich nun einen Motorschaden hat und ich ihm angeblich irgendwelche Motormängel verschwiegen habe, wovon ich natürlich nichts wusste, denn er ist den Wagen einwandfrei Probe gefahren (Auto war abgemeldet, daher eingeschränkt Probe gefahren) und das kann bezeugt werden und deshalb hat er auch den Wagen gekauft. Zudem muss ich sagen, dass der Wagen gut funktioniert hat und ich von keinen Mängeln wusste und ich auch kein Mechaniker bin? Was soll ich vom Innenleben und der Funktion des Motors wissen? Und TÜV hatte er ebenso nur noch 10,5 Monate. Daraufhin hat er sogar die Polizei gerufen und nach 40 Minuten kamen sie und gleichten lediglich meinen Personalausweis und beide Kaufvertragsexemplare ab.

Nun bekamen wir einen Brief von seinem Anwalt, indem steht, dass wir das Fahrzeug zurücknehmen sollen, auf Grund von Motormängeln, von denen wir angeblich Kenntnis hätten haben müssen. Das soll eine Werkstatt von ihm festgestellt haben. Er will seinen Kaufpreis + Anwaltskosten zurück.

Muss ich etwas befürchten? Denn das lässt mich nicht ruhig.. und ich möchte jetzt auch keinen Anwalt beauftragen, der mich nur Geld kosten wird und wenn meine Beauftragung nicht mal nötig ist, da es ja ein Privatverkauf war?

Freue mich auf Hilfe und Rat :/

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In den Kaufvertrag habe ich nichts zum Fahrzeugzustand geschrieben, lediglich die Grunddaten des Fahrzeugs wie Marke, KM-Stand,.. , Verkäufer- und Käuferdaten und dass der Käufer in Probe gefahren ist. 

Das ist sehr schlecht.
Denn genau SOWAS gehört da nämlich rein. Jetzt muss der Käufer dir argliste Täuschung beweisen und DU musst das Gegenteil beweisen. Wie willst du das machen?

Und genau das kann dir das Genick brechen.

da es angeblich nun einen Motorschaden hat und ich ihm angeblich irgendwelche Motormängel verschwiegen habe, wovon ich natürlich nichts wusste, denn er ist den Wagen einwandfrei Probe gefahren (Auto war abgemeldet, daher eingeschränkt Probe gefahren) und das kann bezeugt werden und deshalb hat er auch den Wagen gekauft. 

Kann man nicht beurteilen wer die Wahrheit sagt, denn darüber gibt es ja keine schriftliche Beweisumkehr für dich.

Nun bekamen wir einen Brief von seinem Anwalt, indem steht, dass wir das Fahrzeug zurücknehmen sollen, auf Grund von Motormängeln, von denen wir angeblich Kenntnis hätten haben müssen.

Aussage gegen Aussage-Konstelation.
Ohne Beweise die dich entlasten, schwierig.

Das soll eine Werkstatt von ihm festgestellt haben. Er will seinen Kaufpreis + Anwaltskosten zurück.

Wäre auch sein gutes Recht, wenn man dir Arglistige Täuschung nachweisen kann. Jedoch sollte ein Unabhängiger Gutachter den Schaden bewerter, keine "Werkstatt" die der Käufer aufgesucht hat. Wer weiß in welchem Verhältnis diese zueinander stehen.

Muss ich etwas befürchten? Denn das lässt mich nicht ruhig.. und ich möchte jetzt auch keinen Anwalt beauftragen, der mich nur Geld kosten wird und wenn meine Beauftragung nicht mal nötig ist, da es ja ein Privatverkauf war?

Ja musst du.
Erstmal spielt es absolut keine Rolle ob es ein Privatverkauf war oder nicht. Die Sachmängelhaftung kannst du zudem nicht "einfach so" ausschließen.

Du kannst natürlich auch nichts machen und dich dann bald über Post vom Gericht freuen die in etwa so lauten wird "URTEIL ... im Namen des Volkes" gegen dich.

Ohne Anwalt wirst du hier aus der Nummer nicht rauskommen.
Aber hey, die Kosten kannst du dem VK später auferlegen, wenn du den Fall gewinnst.

beim Kaufvertrag handelt es sich um die aktuellste Vorlage von Mobile.de

Der Kaufvertrag kann auch auf einer Servierte geschrieben sein, das ist egal.
Oder einen Bierdeckel ... oder auf die Innenseite eines Tetra Packs.

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Schritt 1 - HÖR AUF ZU TELEFONIEREN !

Schritt 2 - HÖR AUF ZU TELEFONIEREN

Eure Telefonate fanden nie statt, die du nicht belegen kannst. Die einzige Chance diese zu belegen, ist, sofern kein Straftatbestand vorliegt, dir das Einverständnis zu holen, das Gespräch aufzuzeichnen.

Schritt 3 - ANWALT einschalten

Der wird dich dann hier beraten und wie es weitergeht.

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Darf das Jobcenter bei meinem Sohn 9 Jahre eine Rückzahlung von 2017 Jahren zurückfordern

Das JC fordert nicht von deinem Sohn die Rückzahlung, sondern von dir, als Bedarfsgemeinschaftsoberhaupt.

Zur eig. Frage: NEIN.
Zu deiner Person: JA!
Hier wurde aber wohl schon ein Vollstreckungsbescheid erlassen, damit ist die Forderung auch Rechtskräftig geworden. Warum man hier doppelt kassiert, steht in einem großen Fragezeichen.

Gut , nun habe ich heute da angerufen und die Dame erzählte mir es gäbe keine bescheide mehr darüber und da ich kein Kunde bin kann ich auch keinen Termin erhalten. Das ist doch ganz klar ein Behörden Fehler oder irre ich mich ?

Zum einen hat euer Telefonat nie Stattgefunden, da du es nicht beweisen kannst und auch nicht was gesagt wurde, zum anderen gibt es mind. 10 Jahre lang Unterlagen (Speicherfristen).

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wobei ich jedoch gar nicht in Kenntnis darüber gesetzt wurde, dass es sich um einen kostengebundenen Abo handelte, es war also nicht klar ersichtlich, wie es eigentlich rechtsmäßig hätte sein müssen.

Problem an dieser Aussage ist, in den heutigen Zeiten wird durchaus darauf hingewiesen, nur gerne "überlesen". Natürlich gibt es auch schwarze Schafe da draußen, weshalb die Frage somit lauten muss, was heißt für dich ""wie es eig. rechtmäßig wäre" ?

Auf der Startseite steht doch schon klar "Abo Kündigen".
Das ist schon der 1. Hinweis dass es hier kostenpflichtig ist. Direkt neben dem Impressum-Button.

Spätestens wenn man auf "Mitglied werden" drückt, steht unmittelbar, unüberlesbar folgender Text an erster Stelle ganz oben:

Werden Sie Teil eines exklusiven Kreises, der Zugang zu maßgeschneiderten Kreditangeboten und finanziellen Vorteilen bietet, die nirgendwo anders verfügbar sind. Für nur 99,80 Euro pro Jahr 

Wo bitte ist hier zu überlesen dass es kein Abo ist?
Der Betrag wird zudem JÄHRLICH abgerechnet, das steht auch direkt im 2. Satz

Und der Button "Zahlungspflichtig Mitglied werden" sagt hier doch auch nochmal klar dass es Geld kostet.

und bin auf unseriöse Anbieter, wie Kreditreff gestoßen

Unseriös? Keine Ahnung ob das so ist.
ABER... das ist eine Seite die nur Vermittelt, keine Kredite vergibt.
Das steht direkt auf der Startseite die... davon ab sehr unprofessionell ist UND ein Blick ins Impressum schon sagt, das kann nicht funktionieren.

Ich bin finanziell auch absolut nicht dazu fähig diese Beträge zu zahlen, deshalb wollte ich auch einen kredit. und da ich mit 19 nach meinem Schulabschluss bisher noch keinen Ausbildungsplatz habe, konnte ich bei den offiziellen Kreditanbietern auch keinen Kredit beanspruchen....

Die 1. Passage sagt schon genug aus, warum du keinen Kredit haben solltest und bekommst. Du hast kein Geld und lebst auf Pump. Das ist der perfekte Weg in die Schulden, wie in deinem Fall.

Und jemand mit 19 Jahren, keine Ausbildung, kein Job, keine (mind. 2 Jahre) Jobangehörigkeit, da ist es schwer einen Kredit zu bekommen bis fast unmöglich. Von einem Seriösen Anbieter oder der Hausbank.

Ich habe mich nun an die Aufsichtsbehörde und an dem Anbieter gewandt und habe widerspruch eingelegt... Dennoch weiß ich nicht, inwiefern mir das was bringen könnte und die Zahlungsfrist endet auch bald...

Du hast also Post nach England geschickt ?
Wenn ja, hoffentlich in richtigem Englisch und korrekt Juristisch formuliert.

Und wie hast du Widerspruch eingelegt und wo?

Bitte sag jetzt nicht per E-Mail.

Ich würde gerne wissen, ob das ganze generell ein Strafverfahren mit sich ziehen könnte, wenn man es ignoriert und wie ich am besten vorgehen soll

Und weswegen genau soll nun ein Strafverfahren eingeleitet werden?

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Bekomme ich nun einen negativen Schufaeintrag?

Wenn die Forderungsaufstellung korrekt war, auch in Bezug die Gebühren und du bezahlt hast, nein.

Einen negativen Eintrag (Zahlungsstörung) bekommst du nur, wenn du der Forderung nicht widersprichst, mind. 2 mal gemahnt und auch hinreichend über die Konsequenzen aufgeklärt wurdest.

Es sei denn du heißt als Inkassounternehmen "Alektum GmbH" von der Alektum Group. Diese ignorieren Widersprüche und melden die Forderung an die Schufa. Selbstverständlich höchst rechtswidrig.

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Wie geht es weder um Schuld noch Unschuld, fakt ist aber du bist kein guter Autofahrer hast du anhand deiner Fragen schon bewiesen hast und es ist gut vorstellbar dass auch in diesem Fall du wegen Unaufmerksamkeit den Überholenden Audi übersehen hast aufgrund mangelnder Umsicht.

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Ich glaube an dieser Stelle kann man einfach nur sagen, man hofft dass du irgendwann, das wirst du definitiv, vor eine Zivilstreife der Polizei fährst, die die dann erstmal erklären wie die StVO funktioniert.

Und dann darf das ganze ein paar Monate mal als Fußgänger betrachten.

Du schreibst hier nämlich selber dass du verkehrswidrig gehandelt hast, nicht nur das von beiden Fällen auch gemäß einer Zeichnung, den Mindestabstand massiv unterschritten hasst, hast du dazu auch noch dich und andere gefährdet insbesondere dessen weil du selber sagst dass das Fahrzeug links von dir kaum noch im Seitenspiegel zu sehen war.

Und deine Zeichnung selbst sagt genug aus.

Bußgeld technisch nur anhand der Abstandsverstöße, liegen wir hier zwischen 1 bis 2 Punkte mind. und dazu kommt dann gegebenenfalls noch ein 1 - 3 Monate Fahrverbot.

Und da du hier sogar noch einen anderen Autofahrer gefährdet hast, verdoppelt sich im Regelfall die Strafe.

Und das allein in Deutschland. In Italien sind die Strafen drakonischer.

Was soll man dazu noch sagen?

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