Ebay schaltet Inkasso Unternehmen ein?

Also ich habe vor ca.1 Jahr ein ebay Konto eröffnet und etwas verkauft, komischerweise wurde ich einfach gesperrt und hatte 50€ gebühren die ich zahlen musste.

Ich habe es über denn browser versucht weil es ja über die App nicht mehr ging, da ich ja gesperrt wurde. Im browser konnte ich dann nur noch mit Kreditkarte bezahlen was nicht funktioniert hat ( hab 3 verschiedene versucht) .

Ich hatte keine Lust mehr darauf weil es eh nicht funktioniert hat und lies es bleiben. Jetzt nach einem Jahr hab ich erst die e mail gemerkt die mir E bay geschickt hatte sie drohten mir in der zeit schon zum zweiten mal mit einem Inkasso Unternehmen.

Ich wollte also natürlich sofort bezhalen aber es funktionierte immernoch auf keine weise. Ich schrieb dem Support und rief sogar an aber auf keiner weise konnte mir irgentwer helfen bis sie mir einmal auf eine e mail mit Bankdaten geantwortet haben

und meinten ich solle es da hin schicken und meine Kundennummer und sowas dazu schreiben, das tat ich dann auch.

Jetzt nach wieder einem Monat fragte ich nach und sie meinten das sie meine zahlung nirgendwo zuordnen können und das ich es doch mit meiner Bank absprechen solle.

Was soll ich jetzt machen ich bin noch minderjährig und kann auf keiner weise bezhalen weil nichts funktioniert. Soll ich ein Anwalt dazu hollen oder was sollte ich am besten machen.

Ich will es ja bezahlen und hab es eigentlich schon einmal bezahlt aber ich bin komplett verwirrt. Eine fake e mail war es sicher nicht , hab da andere beweise , aber wie komm ich da jetzt am besten raus von der zeitspanne her kommt die nächste Drohung oder sogar damit auch schon das verfahren in 2 monaten und bevor das passiert richte ich mich lieber an einen Anwalt.

Wie teuer kann so ein Unternehmen werden bei 50€ forderung. Im Internet steht höchstens bei so einem betrag 30€ mehr. Bitte gebt mir Antworten wenn ihr welche habt.

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aber wie komm ich da jetzt am besten raus [...] und bevor das passiert richte ich mich lieber an einen Anwalt. [...] ich bin noch minderjährig 

Du sprichst mit deinen Eltern.

im Internet steht höchstens bei so einem betrag 30€ mehr. 

Mehrere Hundert Euro. Was du meinst, ist die 0.3 Gebühr.
Die Erhöht sich dann auf 0.5, dann 0.9 und dann kommen die ganzen Mahnbescheidskosten hinzu.

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Nun belese ich mich seit wochen über dieses thema und frage mich, ob ich irgendwas tun kann um besser da zu stehen.

Ja. Hingehen, die MPU machen, bestehen.

Das problem ist, ich kann mir keinen vorbereitungskurs leisten, da ich finanziell sehr schlecht da stehe. Ich bin aber auf den führerschein angewiesen, da ich pendler bin und sonst kündigen muss.

Frag deinen Chef nach einem Vorschuss um die MPU zu bezahlen.
Finger Weg von diesen Webseiten die da eine Ratenzahlung etc. anbieten. Sowas gibt es laut dem TÜV nicht.

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Der Auftrag für ein FTTH-Anschlussprodukt von der Telekom wurde storniert,weil der Eigentümer keine Genehmigung erteilt 

Damit hast du einen Vertrag abgeschlossen, den du nicht nutzen kannst weil der Eigentümer das verbietet? Warum macht man das bzw. klärt das nicht im Vorfeld ERST mit dem Eigentümer?

Ist damit alles storniert 

Im Regelfall besteht der Vertrag trotzdem, bis zur Kündigung.

Der Mitarbeiter hatte in dem Auftrag einfach eine mobilfunknummer eingetragen,obwohl ich nur Festnetz habe und sagte das müßte sein.

Vermutlich die Nummer vom Vertriebler.

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Können diese Unternehmen (illegalerweise) Verwandtschaft meines Vaters ermitteln und über diesen Weg versuchen Geld einzutreiben
  1. Du bist nicht der Empfänger - daher auf die Umschläge drauf schreiben, "nicht wohnhaft - unbekannt" -> und wieder in den Briefkasten werfen
  2. Bei dir kann man ja nichts holen, du bist ja nicht der Schuldner
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Abgemahnt wurde ich in über 20 Jahren nicht.
Damals habe ich mein Material noch über Emule oder UseNet bezogen, heute gibt es hauptsächlich OCH´s.

Solange man nicht Seedet, ist die Chance abgemahnt zu werden eher gering.

Diese Streaming-Seiten wie Kino.to & Co. habe ich nie genutzt, wozu auch.
Nicht nur aus Sicherheitsgründen.

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Muss ich diese Pakete annehmen oder kann ich sie verweigern ?

Natürlich kannst du sie verweigern.
Sind ja schließlich nicht für dich.

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Zu der Domain gibt es keine aktuelle Webseite.

Davon ab kann man die aus div. Gründen hier ignorieren.
Ich brauch schon gar nicht weiterlesen wenn ich mir nur alleine Anrede anschaue.

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Werde zur Zustimmung gedrängt, darf die Fallmanagerin dies tun?

Guten Tag liebe Community

Ich habe folgendes Problem.

War lange krank und bezog Krankengeld, jetzt nachdem Krankengeld beziehe ich Alg 1.

Vor einigen Monaten hat die Agentur für Arbeit mich aufgefordert eine Medizinische Reha zu machen oder mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Ich habe mich für die Reha entschieden, Antrag gestellt, wurde bewilligt.

Jetzt habe ich noch einige Monate bis zur Reha und heute beim Termin ging das gesamte Gespräch nur um eine einzige Sache, undzwar der Zustimmung sich auf der Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen oder dem Paragraphen 145 SGB III zuzustimmen.

Ich habe daraufhin geantwortet, dass sie mich unter Druck stellen der voreiligen Zustimmung auf eines der beiden und mich enthalten möchte.

Nach ca 3min holte sie ohne meine Zustimmung ihre Teamleitung zum Gespräch dazu obwohl ich mehrfach gesagt habe, dem stimme ich nicht zu, ich will nur mit Ihnen reden.

Mehrfach wiederholte sich die Fallmanagerin und die Teamleitung, dass es nur das beste für mich sei dem Paragraphen 145 SGB III sofort zu zustimmen. Ich wiederholte es immer wieder mit den Worten, ich enthalte mich einer voreiligen Zustimmung.

nach ca 10min sagte Fallmanagerin, dass Sie mir mündlich bis zum 25.10.2024 Zeit gibt mich zu entscheiden. Als Zeugin nimmt Sie Ihre Teamleitung dazu, welcher ich von Anfang an nicht zugestimmt habe.

Daraufhin sagte ich Ihr, ich hätte dies gerne Schriftlich aber sie erwiderte, dass das nicht möglich ist und die Frist steht.

Als Zeugin nimmt Sie Ihre Teamleitung.

Jetzt bin ich Ratlos, das einzige was ich verstehe, dass ich genötigt oder unter Druck gestellt wurde zur Zustimmung. Auf meine Gesundheit wurde kein Stück Rücksicht genommen.

Da arbeitet man 20 Jahre fürs System, macht sich den Rücken kaputt, wird krank und alle legen nur noch Steine einem in den Weg.

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Ich habe daraufhin geantwortet, dass sie mich unter Druck stellen der voreiligen Zustimmung auf eines der beiden und mich enthalten möchte.

Nennt man ggf. auch schlicht "Nötigung". Besonders dann, wenn man mit einem Empfindlichen Übel gedroht wird. Hier ist die Nötigung in meinen Augen auch erfüllt, durch die mentale Erpressung bzw.

nach ca 10min sagte Fallmanagerin, dass Sie mir mündlich bis zum 25.10.2024 Zeit gibt mich zu entscheiden. Als Zeugin nimmt Sie Ihre Teamleitung dazu, welcher ich von Anfang an nicht zugestimmt habe.

Diese Zustimmung braucht es nicht.

ABER ab diesem Zeitpunkt hättest du kein einziges Wort mehr sagen sollen zu der Sache, sondern nur noch auf dein Recht eines Beistandes dich berufen sollen.

Hier wurde ein Machtverhältnis zu deinem Nachteil ausgenutzt bzw. in Anspruch genommen.

Daraufhin sagte ich Ihr, ich hätte dies gerne Schriftlich aber sie erwiderte, dass das nicht möglich ist und die Frist steht.

Natürlich ist das gelogen, man will aber (erstmal) den "offiziellen" Weg vermeiden, genauer gesagt kannst du so gegen diese "Aufforderung" kein Rechtsmittel einlegen, weil du keinen Beweis hast.

Und ich gebe dir 100% Brief und Siegel, solltest du JETZT Widerspruch einlegen, wird man sagen dass es nie gesagt wurde oder nichts von so einer Aufforderung weiß. Die Teamleitung würde dies als "Zeuge" bestätigen.

Frag mal einen Rechtsanwalt.
Ich bin mir ziemlich sicher der wird noch klarere Worte für diese Handlung haben.

Jetzt bin ich Ratlos, das einzige was ich verstehe, dass ich genötigt oder unter Druck gestellt wurde zur Zustimmung. Auf meine Gesundheit wurde kein Stück Rücksicht genommen.

3 Dinge wirst / kannst du jetzt tun.

  1. Du schreibst ein offizielles Schreiben mit Sendungsnachweis (FAX oder per Einschreiben oder per Videodokumentation in den Hausbriefkasten werfen oder dir den Eingang stempeln lassen)
  2. Du suchst dir alternativ / oder parallel einen Rechtsanwalt für Sozialrecht
  3. Du gehst zu deinem Hausarzt, erklärst die Situation, lässt sich entsprechend Krankschreiben bzw. Attestieren dass du derzeit nicht dem Arbeitsmarkt aufgrund von Gesundheitlichen Problem zur Verfügung steht zwecks der Reha.

In dem Schreiben, wenn du es selber schreiben willst, forderst du auf, das Gesprochen Wort wahrheitsgemäß aus eurem Termin vom XY - zur Niederschrift vorzulegen.

Dann wirst du sehen ob sie das auch so macht, oder eine Lüge erzählt.
Du forderst ebenfalls an, derartige Sachverhalte, Gespräche grundsätzlich nur noch per Gesprächsprotkoll oder einer Niederschrift folgezuleisten.

Nur das geschriebene Wort ist nachweislich.
Und nur das niedergeschrieben Wort ist im Falle eines Rechtsstreits, belegbar.

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Der andere Autofahrer (orange), der theoretisch Vorfahrt hat (da hier „rechts vor links“ gilt), ist jedoch ohne zu schauen und sehr zügig mit einem Selbstverständnis links abgebogen, c. Meiner Meinung nach muss er sich beim Linksabbiegen vergewissern, ob er überhaupt in die Straße einfahren kann, oder?

Ja hier gilt R-v-L am ENDE der Straße, das ist korrekt.

Aber direkt nach dem Einbiegen hat er ein Hindernis (parkende Autos) auf seiner Seite, somit ist dieser Wartepflichtig. Du (Grün) hast hier also Vorfahrt bis zum Ende der Straße die du befährst.

Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, dass die Straße frei ist in die er will, ist hier eigentlich auch logisch.

wodurch er meine Weiterfahrt blockierte.

In der Situation würde ich einfach Stumpf stehen bleiben. In der Situation hat er sogar noch genug Platz direkt nach dem Einbiegen dir freie Bahn zu schaffen.

Der Fahrer stieg aus, beleidigte mich und notierte sich mein Kennzeichen. Jetzt möchte er mich wegen Vorfahrtsverstoß und Nötigung anzeigen.

Kann er ja gerne machen. Ist seine verschwendete Zeit.

Wenn du die Beleidigung beweisen kannst, ihn deswegen anzeigen und ggf. auch noch wegen Verleumdung + Verkehrswidriges Verhalten.

Seiner Meinung nach hat er Vorfahrt, egal wie weit ich noch von der Kreuzung entfernt bin.

Kann er ja gerne "meinen", die StVO widerspricht ihm hier klar.

Ich muss halten bzw. ihm Platz machen, damit er ungestört fahren kann.

Wie gesagt, hätte ich Stumpf nicht gemacht.
Denn genau solche Leute lernen es anders nicht, vermutlich sowieso nicht.
Die Leute nehmen sich aus solchen Parksituationen gerne viel zu viel raus.

Ich finde mit Google leider nicht den Paragrafen, wo drinnen steht, dass man sich vorher vergewissern muss.

Das ergibt sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Hier wären mind. 40 € fällig + 10 € oben drauf.

https://www.bussgeldkatalog.org/wenden-rueckwaertsfahren-abbiegen/

ABER die Situation ergibt sich hier ua. aus § 6 StVO.

Die Besagt unmissverständlich:

  • Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Auch kann man hier noch § 9 Abs. 1 - 5 StVO benennen.

Abs. 1 besagt:

  • (1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Für dich bzw. deine Situation ist ua. Absatz 3 relevant:

  • (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Aber besonders Absatz 4:

  • (4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Hier spricht man zwar davon wenn du nach Rechts abbiegen hättest wollen, aber vom Prinzip her ist die Rechtslage hier auch deutlich genug dass damit eig. generell Entgegenkommende Fahrzeuge meinen kann, sofern du nicht geblinkt hast, hättest du ja nach Rechts abbiegen können.

Er hätte deine Straße nicht befahren dürfen, da die Straße nicht frei war, er sogar eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt hätte.
Bspw. für Fußgänger und Radfahrer weil er einen Überweg blockiert hätte.

  • Kurz gesagt: Der Orangene Autofahrer ist im Unrecht.
KLARE EMPFEHLUNG FÜR JEDEN AUTOFAHRER --- Kauft euch eine DashCam !
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und wollte fragen wie realistisch es ist, dass mir das Jobcenter bei meinem erstauszug unter die Arme greift, sprich: Miete, Erstaustattung und überhaupt bei der beschaffung einer Wohnung. 

Beschaffung einer Wohnung - NEIN

Übernahme der Kosten der Unterkunft - JA, wenn angemessen

Erstausstattung - JA, wenn notwendig

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Was kann das heißen?

Dass du dem JC noch diese 316 € schuldet und bezahlen sollst.

Wenn es eine Verwechslung ist, schreibt man da hin. Telefonieren tut man da nicht. Das Telefonat hat dann auch nicht stattgefunden

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Jetzt ist meine Frage: Muss ich die Mahnkosten bezahlen obwohl es der Fehler von Immoscout war weil sie es falsch eingezogen haben?

Erstmal ja.
Denn richtig wäre gewesen, entsprechend sich an Immoscout zu wenden um auf den Fehler aufmerksam zu machen der Doppelbuchung. Wenn der Fehler erkannt wurde, buchen die das Geld wieder zurück was zu viel ist ...

Aber...

aber 2 mal abgebucht also statt 29,99€ 59,98€, habe das dann zurück buchen lassen.

Du hast also beide Zahlungen zurückbuchen lassen?
Mit welcher Begründung? Du gibst als Kommentar an deine Bestellte Leistung nicht bezahlt zu haben, somit ist das Inkassoschreiben mind. für 1. Zahlung korrekt. Allerdings betragen hier die Inkassogebühren rund 18 € inkl. Auslagen.

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Beim Parkverbot darf man bis zu 3 Minuten stehen bleiben. Wenn man das Auto verlässt dann gilt das auch als parken.

Bedingt. Du musst lediglich unmittelbar dein Fahrzeug bewegen können. Heißt, du darfst auch aussteigen oder neben deinem Fahrzeug stehen.

Beim absoluten Halteverbot darf man überhaupt nicht anhalten. Auch nicht kurz. Das ist mir alles bewusst.

Korrekt !

Wie sieht es jetzt aus wenn man sein Tor zur Hofeinfahrt oder seine Garage öffnen will. Darf man in diesem Fall anhalten oder nicht? 

Du hast dir die Antwort schon selber gegeben!
Du darfst es NICHT. - Allerdings, wo kein Richter, da kein Henker.

Absolutes Halte- und Parkverbot, heißt absolutes Halte- und Parkverbot.
Egal aus welchem "banalen" Grund man sich drüber hinwegsetzt. Die Strafe wäre hier durchaus legitim. Über die Verhältnismäßigkeit kann man sich dann aber streiten. Aber erstmal, so rechtlich, gilt die Beschilderung.

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und eigentlich dachte ich krieg das Geld

Das ist nicht bei jedem JC so.

da meine Erstattung 100% teurer wird als ich vom Jobcenter Geld bekomme. Was soll ich mit Gutscheinen anfangen einlösen und dann die Mehrkosten drauf zahlen?

Die Erstausstattung ist dafür da, das mindeste an Möbeln zu besorgen.
Handelt es sich um Gutscheine, so kann man diese überall einlösen wo diese Akzeptiert werden. Das JC überweist dann den Betrag bis zur gewährten Höhe des einzelnen Gegenstandes, an den Verkäufer selber.

ABER... das wiederum verstößt einerseits auch gegen denn Sozialdatenschutz.
Denn wer möchte schon freiwillig bekanntgeben bei Dritten, dass man ALG II erhält.

Hier kann man denn höchstens ein Schreiben aufsetzen, gut formuliert und die Gutscheine wieder beifügen und darum bitten den Betrag per Überweisung auszuzahlen.

Allerdings kann das JC hier dann natürlich für jedes Objekt eine Rechnung verlangen die man dem JC dann natürlich vorlegen muss, was man vom dem Geld gekauft hat.

Das was übrig geblieben ist, muss man dem JC zurückzahlen (bzw. wird es dann vom Leistungsbezug abgezogen).

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Schlicht ausgedrückt, reine Abzocke.

Wer ohne Erlaubnis des Besitzers auf dessen Parkplatz steht, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der Besitzer des Parkplatzes hat außerdem einen sog. Unterlassungsanspruch, d.h. er kann vom Halter verlangen, dass dessen Fahrzeug auch in Zukunft nicht auf seinem Parkplatz abgestellt wird.

Zahlung kann er in der Regel jedoch nicht verlangen.

Wenn dort sogar noch nicht einmal ein Hinweisschild abgebracht war, dann muss man erst recht nichts bezahlen. Davon ab, ist eine Einfahrt, kein Parkplatz.

  • Zumal du ein Recht hast das "Beweisfoto" sehen zu dürfen, die Abtretungserklärung / Urkunde einzusehen + sämtliche tatsächliche angefallenen Kosten dir anhand von Belegen, anzeigen zu lassen
Der Trick von Park & Collect ist, dass sie in ihrem Schreiben aufzeigen, dass es einen Unterlassungsanspruch gibt.
  • Empfehlung: Rechtsanwalt einschalten!

Reagierst du nicht, bekommst du Post von der Lectio Rechtsanwalts GmbH oder eine andere, von Park & Collect beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Nicht aber vom Mandanten selber.

Davon ab dürfen sie nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt in der Sache.
Bei einem Streitwert bis 50 €, wie in diesem Fall, fallen maximal 15,00 € Inkassogebühr + 3,00 € Auslagen an.

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Kann ich jetzt irgendwas machen. Kann die Polizei die Person finden oder der Kleinanzeigen/ PayPal Support??

PayPal hat mit dem Fall nichts mehr zu tun.
Steht auch in den TOS.

Anzeigen kannst du die Person zwar, dein Geld bekommst du dadurch aber nicht wieder. Das musst du Zivilrechtlich machen.

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Würde das wegen dem Bürgergeld etwas ausmachen?

Ja.

Da der Einzug gemeldet werden muss (deine Mutter muss ne VÄM einreichen), muss sie dich dabei benennen und du bist dann teil der Bedarfsgemeinschaft, da Ihr als Mutter & Kind automatisch einen wechselseitigen Willen füreinander habt, insbesondere in eurem Fall, da du sie pflegen und betreuen tust.

Das heißt, dein Einkommen wird dann auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet, du darfst Kontoauszüge, Arbeitsvertrag usw. alles einreichen.

Du finanzierst also quasi deine Mutter dann mit von deinem Geld, wenn du sogar zu viel verdienst, fällt die Hilfebedürftigkeit sogar komplett weg und sie bekommt dann kein Geld mehr vom Amt.

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Du stellst einen ALG II Antrag, ohne die KdU zu beantragen, wissentlich, dass du eine Wohnung hast / Miete gezahlt werden muss?

Das ist dumm.

Dann solltest du deinem Antrag entsprechend ergänzen.
Anlage KdU ausfüllen + Mietvertrag --> zum JC schicken.

Ich kann den Vermieter da aber zu recht verstehen.

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