

Gemäß der FwDV 3, darf und kann ein Ma und GF nicht eine Funktion gleichzeitig besetzten. Im Regelfall. Es gibt sehr seltene Ausnahmen, aber diese sind zu selten, dass man die Frage zumindest nach der FwDV 3 mit Nein beantworten kann.
Beim DLRG läuft es hier auf das selbe hinaus, dass es rein taktisch nicht möglich ist, da der Einheitsführer (GF) nicht am Fahrzeug gebunden sein darf oder kann.