Natürlich kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen.

Ob er damit vor den Arbeitsgerichten durchkäme, ist eine andere Frage.

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Bürgergeld bei Arbeitsunfähigkeit?

Kurz gefasst:

Bin alleinerziehend und 36 Jahre

Habe 2 bandscheibenvorfälle

Immer im Büro gearbeitet.

Im Sommer zwar der 2. Bandscheibenvorfall, Schmerzen kaum auszuhalten. Nichts geschlafen, dauernd Schmerzen, 20 kg in wenigen Wochen verloren wegen Appetitlosigkeit durch die Schmerzen.

Beruflich umorientiert.

Ganz neue branche: Reinigung.

Da ich im büro keine Stunden mehr sitzen konnte. Hat so sehr ins Bein gezogen.

Nun einen Job mit 20 Std die Woche, aber geringem Stundenlohn (13,50 brutto).

Da das zum Leben trotz Wohngeld und Kinderzuschlag nicht reicht, noch nebenjob gesucht.

Gestern ganzen Tag als Küchenhilfe gearbeitet, nur gestanden und gelaufen. Heute früh dort gereinigt 3 Stunden.

Nun tut mein Bein wieder so weh wie im Sommer beim 2. Bandscheibenvorfall.

Meine mama meinte, ich muss langsam auf meinen Körper hören. Habe mein Leben lang gearbeitet, war nie arbeitslos. Aber das reiche jetzt. Ich solle aufhören. Der Gedanke kam mir auch schon. Ich weiss im Moment nicht mehr weiter. Letzte Woche hat mein Bein auch nach dieser Arbeit weh getan, aber nicht so sehr wie heute.

Nur wie geh ich da vor? Wenn ich selber kündige, bin ich ja gesperrt. Oder kann der Arzt aus gesundheitlichen Gründen etwas aufsetzen? Ich weiss dass es ein Formular gibt dafür. Nur war bis jetzt in der Vergangenheit bei mir nur wegen psycho Terror auf arbeit und zu viel arbeit der Gedanke gewesen, dieses Formular von der Ärztin ausfüllen zu lassen. Was sie auch getan hätte.

Nur jetzt wegen der bandscheibe weiss ich nicht ob das auch klappt?

Ich weiss nicht was ich noch machen soll. Dachte wenn man in Bewegung ist wird das, aber war auch wieder falsch..

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Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, kann grundsätzlich keine Sperrzeit gerichtsfest verhängt werden.

Du bekömst dann erst mal Arbeitslosengeld, soweit Du noch vermittelbar bist.

Unter Bürgergeld sähe es grundsätzlich ähnlich aus.

Soweit möglich, solltest Du Dich längerfristig krankschreiben lassen und nicht kündigen.

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Ihr könnt das Erbe binnen sechs Wochen nach Kenntniserlangung über den Eintritt des Erbfalles ausschlagen.

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Nur während der Arbeitszeit.

Auf die Freizeitgestaltung der MitarbeiterInnen hat der Chef grundsätzlich keinen Einfluß.

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Ich wüßte nicht, was daran nicht in Ordnung sein sollte, wenn es rechtzeitig vorher angekündigt wurde.

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Du kannst es ja Deinem Chef etwas vorsichtig mitteilen.

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Fristlos kündigen aufgrund von unhaltbaren Zuständen sollte meiner Meinung nach möglich sein.

Mehr dazu kann Dir ein Fachanwalt für Mietrecht verraten.

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Wenn Dein Arbeitsvertrag ausdrücklich auf Nachtschicht lautet, darf er das meiner Meinung nach nicht. Zumindest nicht ohne Deine vorherige Zustimmung.

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Der "Score" springt vermutlich nicht sofort wieder nach oben.

Wie genau das funktioniert, verrät die Schufa nicht.

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Du kannst Dir bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld

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Du solltest sofort mit dem Geldinstitut sprechen und die Herkunft des Geldes klären!

Einfach so behalten darfst Du es nicht!

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Vielleicht wurde es schon mal zurückgegeben.

Das kann niemand hier genau sagen.

Wenn es funktioniert, ist doch alles in Ordnung.

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Ich verstehe nicht, was Du noch wissen willst.

Niemand hier ist Hellseher bzw. kann Dir sagen ob noch Post in dieser Sache kommt bzw. wann. Theoretisch kann das Monate dauern.

https://www.gutefrage.net/frage/bussgeld-rewe-diebstahl#answer-525296733

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Du kannst ja dagegen klagen :)

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Ich weiß nicht, inwieweit solche "Petitionen" überhaupt jemanden interessieren bzw. einen Effekt haben.

Nur weil diese Partei nicht jedem gefällt, ist dies noch lange kein Grund dafür, sie zu verbieten.

Sie gehört genauso zur deutschen "Parteienlandschaft", wie jede andere Partei auch.

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Verlangen kann man grundsätzlich alles. Ob man auch bekommt, ist eine andere Frage.

Ein Fachanwalt kann sicherlich weiterhelfen.

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Bevor Du etwas löschen läßt, solltest Du zunächst feststellen, ob die Forderung ggf. begründet ist.

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