

Natürlich kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen.
Ob er damit vor den Arbeitsgerichten durchkäme, ist eine andere Frage.
Natürlich kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen.
Ob er damit vor den Arbeitsgerichten durchkäme, ist eine andere Frage.
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, kann grundsätzlich keine Sperrzeit gerichtsfest verhängt werden.
Du bekömst dann erst mal Arbeitslosengeld, soweit Du noch vermittelbar bist.
Unter Bürgergeld sähe es grundsätzlich ähnlich aus.
Soweit möglich, solltest Du Dich längerfristig krankschreiben lassen und nicht kündigen.
Ihr könnt das Erbe binnen sechs Wochen nach Kenntniserlangung über den Eintritt des Erbfalles ausschlagen.
Nur während der Arbeitszeit.
Auf die Freizeitgestaltung der MitarbeiterInnen hat der Chef grundsätzlich keinen Einfluß.
Ich wüßte nicht, was daran nicht in Ordnung sein sollte, wenn es rechtzeitig vorher angekündigt wurde.
Du kannst es ja Deinem Chef etwas vorsichtig mitteilen.
Fristlos kündigen aufgrund von unhaltbaren Zuständen sollte meiner Meinung nach möglich sein.
Mehr dazu kann Dir ein Fachanwalt für Mietrecht verraten.
Es kann theoretisch jederzeit beginnen.
Wenn Dein Arbeitsvertrag ausdrücklich auf Nachtschicht lautet, darf er das meiner Meinung nach nicht. Zumindest nicht ohne Deine vorherige Zustimmung.
Der "Score" springt vermutlich nicht sofort wieder nach oben.
Wie genau das funktioniert, verrät die Schufa nicht.
Du kannst Dir bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld
Du solltest sofort mit dem Geldinstitut sprechen und die Herkunft des Geldes klären!
Einfach so behalten darfst Du es nicht!
Vielleicht wurde es schon mal zurückgegeben.
Das kann niemand hier genau sagen.
Wenn es funktioniert, ist doch alles in Ordnung.
Ich verstehe nicht, was Du noch wissen willst.
Niemand hier ist Hellseher bzw. kann Dir sagen ob noch Post in dieser Sache kommt bzw. wann. Theoretisch kann das Monate dauern.
https://www.gutefrage.net/frage/bussgeld-rewe-diebstahl#answer-525296733
Du kannst ja dagegen klagen :)
Wenn dies lt. Deinem Arbeitsvertrag zulässig ist, kannst Du das machen.
Vielfach benötigt man für einen Nebenjob jedoch die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers.
Ich weiß nicht, inwieweit solche "Petitionen" überhaupt jemanden interessieren bzw. einen Effekt haben.
Nur weil diese Partei nicht jedem gefällt, ist dies noch lange kein Grund dafür, sie zu verbieten.
Sie gehört genauso zur deutschen "Parteienlandschaft", wie jede andere Partei auch.
Grundsätzlich sicherlich ja.
Verlangen kann man grundsätzlich alles. Ob man auch bekommt, ist eine andere Frage.
Ein Fachanwalt kann sicherlich weiterhelfen.
Bevor Du etwas löschen läßt, solltest Du zunächst feststellen, ob die Forderung ggf. begründet ist.