Darf ich rechtlich gesehen als Minijobber mehr Stunden als nötig machen?
Ich bin Studentin und habe nen Minijob. Bevor meine Chefin den Arbeitsplan für Mai fertig hatte durfte ich einmal drüber schauen und sah, dass ich 59h eingeplant war. Ich sagt das wäre zu viel und dass ich nicht so oft kommen kann. Sie sagte, wir wären momentan aber zu wenige Mitarbeiter blablabla
Sie hat den Plan nochmal überarbeitet und jetzt habe ich 55h. Wow.
Mir kann das Geld zwar nächsten Monat ausgezahlt werden aber auch nur dann, wenn ich da eben weniger Stunden als nötig mache.
Trotzdem habe ich auch nicht Zeit ohne Ende und kann neben nem Studium mal eben 10h mehr machen als nötig.
3 Antworten
Nein, in konkretem Wissen voreilend darf Deine Chefin da natürlich mit Dir bewusst NICHT derart deutlich vorplanen im einem Minijob mit vertraglich und angemeltet festgelegter Lohn-Obergrenze von derzeit 520 Euro.
Schwankungen sind im Minijob selbst bei vorab definierter Lohnobergrenze von derzeit 520 Euro pro Monat ausnahmsweise zulässig, aber da halt nur ausnahmsweise für planungstechnich vorlaufend unabsehbare Einzelfallsituationen.
Sei' daher insbesondere bei Anstreben einer konkret auf 520 Euro definierten Arbeit als Minijobber mit diesen definierten Rahmenbedingungen lieber ganz vorsichtig und gleich auf Nein, wwnn Dir bereits vor Arbeitsantritt da schon ein weit über diese Grenzen hinausgehender Schichtplan vom künftigen AG vorgelegt wird.
Da machst Dich nämlich sonst gleich mit schuldig zum Sozialversicherungs- / und Steuerbetrug in der Thematik "Schwarzarbeit". Zudem könnte die MJZ nachträblich dann die Anmeldung als 520 Euro Minijob rückwirkend noch aberkennen, womit Du dann anteilig auch noch Nachzahlungen von Sozialbeiträgen und etwaiger Steuern befürhten können müßtest incl. einer möglichen Strafanzeige.
Dann sag deinem Chef, dass dieser Plan für dich nicht möglich ist, einerseits wegen des Minijobs andererseits wegen deiner Studienverpflichtungen. Eine kurzfristige Überschreitung ist zwar bei dem Minijob rechtlich möglich aber für dich geht es ja auch tatsächlich nicht
Grundsätzlich Nein.
Alles Weitere verrät Dir ein Steuerberater :)