Minijob und einmalige Nebenbeschäftigung bei Studenten?

2 Antworten

Muss ich dann Sozialabgaben oder Steuern zahlen?

Hey Pequena,

die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversich.frei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

...und bekomme 450€ ( ausgezahlt 441€ weil der Arbeitgeber eine Steuer auf mich umwälzt)...

Also diese geringfügige Beschäftigung ist weder sozialversich.frei noch steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Entweder entrichtet der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer (in deinem Fall behält sich der AG die 2% Pauschalsteuer von deinem Nettolohn ein und entrichtet diese an die Minijob-Zentrale) oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse ab!

Da in deinem Fall also die 2% Paschalsteuer entrichtet wird, mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja bereits pauschalversteuert! Somit hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskosten, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei in 2019 für deine kurzfristige Beschäftigung ;-)

Gruß siola55

PS: Falls du einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht (aktuell 3,6% vom mtl. Bruttolohn) bei deinem Minijob-Arbeitgeber gestellt hast, werden dir keine Sozialversich.beiträge (RV-Beitrag eibehalten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pequena 
Fragesteller
 10.11.2019, 13:03

Wow! Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung! Das hat mir wirklich sehr geholfen.

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Nein, man kann eine sog. kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einem Minijob ausüben.

Pequena 
Fragesteller
 10.11.2019, 11:37

Super! Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

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