Rückwirkend geht da gar nichts - deine Jahressteuerschuld wird im Folgejahr anhand deines zu versteuerndem Einkommen vom Finanzamt berechnet:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Siehe hierzu auch die Beispiele auf Seite 2 ;-))

Gruß siola55

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Dann mußt du eben nur keine solche Leistungen beantragen...!!!

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Falls du noch in Ausbildung bist: die Ausbildungsvergütung zählt leider nicht als Gehaltszahlung :-((

Bei einer Finanzierung mußt du aber den Nachweis über die 3 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen...

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Falls du noch einen Restanspruch, also paar restliche Tage Al-Geldanspruch von der letzten Arbeitslosigkeit hast, auf alle Fälle sofort Al melden!

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Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch gar keine "Mitversicherung" - sowas gibt es z.B. bei einer Unfallversicherung - es ist doch immer nur das Auto versichert, egal wer da gerade mit rumfährt ;-))

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Kommt drauf an, wieviel du bereits Erspartes hast:

bist du auf das Auto angewiesen und kannst im eigenen Totalschadenfall nicht sofort von deinem Ersparten ein Ersatzauto beschaffen bzw. bezahlen, dann macht ein Vollkaskoschutz immer noch Sinn...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Damit dein Fahrzeug auch bezahlbar bleibt, solltest du bei deinem Wunschauto auf die Typklassen achten wegen der Versich.prämie: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Finden kannst du die Typklassen z.B. in der autoampel.de

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Die Steuerklasse hat nur Auswirkungen bei der mtl. Lohnabrechnung. Bei der Lohnst.klasse 6 sind keine Freibeträge mehr berücksichtigt, also ist hier der Abzug entsprechend höher!

Die Jahressteuer richtet sich nach dem zu versteuerndem Einkommen, da werden keine Lohnsteuerklassen mehr benötigt!

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Vllt. findest du ja was hier in autokostencheck.de

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Also 175% Beitragssatz ist genau so Utopie wie deine SF-Klasse... :-((

Diese Horrorzahlen waren mal bis 2012 zutreffend. Aktuell gilt für einen Fahranfänger mit SF 0 ein Beitragssatz zwischen 75% bis max. 110% der Grundprämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in SF 1/2 zwischen 60% und max. 85% Beitragssatz - je nach Versicherer!

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Kindergeldanspruch haben immer die Eltern! Jedoch kannst du einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse stellen, sobald du volljährig bist und auswärts wohnst (und auch auswärts gemeldet bist!) mit dem Formular hier:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf

Gruß siola55

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