Mehr als 15 Stunden pro Woche?

Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
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Bei den Versich.vermittlern sind die meisten Versich.vertreter als gebundener Versich.vertreter (sog. "Ausschließlichkeitsvertreter") für eine Gesellschaft tätig, um deren Versich.produkte zu vermitteln. Dabei haben diese Vermittler keine Vergleichsangebote anderer Gesellschaften anzubieten und die Gesellschaft haftet z.B. für die Falschberatung u.a. durch den Vermittler!

Beim Versich.makler haftet dieser für seine Beratungen und Vertragsabschlüsse immer selbst und ein Versich.makler hat viele, viele Gesellschaften zum Vergleich und und noch mehr zig Produkte und Tarife zum Anbieten und Vertragsabschluß tätigen!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Eine Tätigkeit zwischen dem Versich.vermittler und dem Versich.makler nennt sich Mehrfachagentur, wobei dieser Mehrfachagenturist in der Regel mehrere Gesellschaften (wie z.B. bis zu 5 Gesellschaften) anbieten und vermitteln kann.

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Du mußt einfach unterscheiden zwischen der mtl. Lohn- und Kirchensteuer sowie der jährl. Einkommensteuer:

als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird dir ab ca. 1250€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten und somit auch die Kirchensteuer.

Bei der jährl. Ek-Steuer jedoch ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend; will heißen bei einem Single: du kannst zu dem Grundfreibetrag von aktuell 10.908€ im Jahr 2023 + 1.230€ Werb.kostenpauschale + Vorsorgeaufwand (beim Werkstudent nur deine RV-Beiträge) einkommensteuerfrei verdienen, ergo auch soweit kirchensteuerfrei!

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Das Alter spielt bei der Einkommensteuer überhaupt keine Rolle, sondern nur die Höhe des zu versteuernden Einkommen...

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Der Verdienst bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann unbegrenzt sein!

Willst du als Single keine Lohnsteuern bezahlen, dann wäre die Grenze beim Single ca. 1250€ mtl. Bruttolohn.

Meinst du dagegen die jährl. Einkommensteuer, dann hast du den Grundfreibetrag als Single von aktuell 10.980€ im Jahr 2023.

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Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter: https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/

Ich habe ein wenig im Netz gelesen und habe es nun so verstanden, dass man bis zu 2400 € im Jahr steuerfrei verdienen kann...

Dies war einmal bis Ende 2020: https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/#hoehere-ehrenamts-und-uebungsleiterpauschale-seit-2021

Gruß siola55

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Natürlich muß er Bescheid wissen - allein schon wegen der Lohnsteuerklasse...

Dann bin ich ja mit meiner Werkstudenten Tätigkeit über 20h die Woche...

Infos u. Hinweise hierzu findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Jobben, 520€ bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/

wie z.B.: 3. Die 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit

Du bist als ordentliche/r Studierende/r anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbst. Sofern du eine Anstellung hast, in der du mehr arbeiten musst, geht man davon aus, dass dein Studium hinter deinem Job zurücktritt und du mehr Arbeitnehmer bist als Studierende/r. Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien kannst du problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn du dies häufiger machst, musst du allerdings die 26-Wochen-Regel beachten.
Arbeitest du (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, darfst du ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall musst du aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Du musst deine Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
  • Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)
Hast du mehrere Jobs, wird bei der Frage, ob die 20-Stunden-Grenze überschritten wird, die Arbeitszeit in allen Jobs zusammengerechnet. Ein unbefristeter 18-Stunden- Job, für den bisher das Werkstudentenprivileg galt, wird folglich versicherungspflichtig, wenn er mit einem unbefristeten 5-Stunden-Job kombiniert wird. Der 5-Stunden-Job bleibt versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Gilt für dich das Werkstudentenprivileg nicht, weil du mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit arbeitest, kann sich die Versicherungsfreiheit u. U. noch daraus ergeben, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Mehr dazu in diesem Artikel.

4. 26-Wochen-Regel für Jobs mit mehr als 20 Wochenstunden

Nicht nur in Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit, sondern auch auf den Zeitraum von einem Jahr bezogen muss der Studentenstatus den Status als Arbeitnehmer überwiegen. Wer mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) im Jahr mehr als 20 Stunden arbeitet, wird daher als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Bei der Berechnung werden nur Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden (mit Ausnahme absolvierter Pflichtpraktika) berücksichtigt.
Der Jahreszeitraum wird folgendermaßen bestimmt: Vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung werden die letzten 12 Monate betrachtet.
Wird der Zeitraum von 26 Wochen mit der zu beurteilenden Beschäftigung überschritten, tritt die Versicherungspflicht mit Beginn der zu beurteilenden Beschäftigung ein bzw. mit dem Zeitpunkt, in dem erkennbar ist, dass der Zeitraum überschritten wird.
Bist du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, kannst du in Abschnitt 6 nachlesen, was hinsichtlich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung dann für dich gilt.

usw.

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Dies ist kein Pokern, sondern ganz normal bei einer LV bzw. hier die Sterbegeldversicherung: du zahlst in etwa die Versich.summe an Beiträgen während der Laufzeit...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Die werden wohl abwarten, ob evtl. das Fahrrad wieder i-wo auftaucht... :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Wie lange dauert es bis ich die erste Auszahlung bekomme?

Auf diese Weise kommt es leider nie zur Auszahlung!!!

Deine Eltern müssen den Kindergeldantrag stellen und wenn dann dies genehmigt ist, kannst du einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei deiner zuständigen Familienkasse beantragen mit dem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf

Gruß siola55

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Da brauchst du doch nichts berechnen, sondern einfach im Kopf zusammenzählen, welche Winkel 90 Grad ergeben, da gamma immer 90 Grad ist beim Satz des Thales und die Dreieckswinkelsumme 180 Grad ergeben muß ;-))

z.B. 2 u. 3 zu A gehörig, da 53 + 37 = 90 Grad usw.

1 u. 2 zugehörig zu ???

2 u. 6 zugehörig zu ???

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bei der Steuer habe ich für 2021 über 1000€ zurück bekommen wegen den km zur Arbeit, daran hat sich kaum was geändert 2022...

Da gibt es für mich nur eine Erklärung: du hast in 2021 nicht das ganze Jahr gearbeitet!?

Je weniger Monate du im Jahr arbeitest, desto mehr Erstattung kannst du erwarten ;-))

Also die Fahrtkosten spielen bei dir nämlich gar keine Rolle, da bei einer Einfachentfernung zur Arbeitsstätte von z.B. 15 km x 220 Arbeitstage x 0,30 € = 990 € nicht mal der Pauschbetrag von 1200 € erreicht wird!?

Gruß siola55

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Muss man nicht berechtigte Inkassogebühren zahlen?

Folgender Fall:

ich hatte im Jahr 2020 mein Auto abgemeldet und folglich bei der VHV meine KFZ Haftpflicht Versicherung beendet, daraufhin bekam ich von der VHV eine Löschungsbestätigung meiner Haftpflicht Versicherung sowie eine Gutschrift i. H. v. 65,99€. Ein Jahr zuvor (2019) hatte ich einen kleinen Unfall gehabt (beim Rückwärts parken habe ich ein nebenstehendes Auto leicht berührt und es wurde daraufhin einen Schaden bei der VHV gemeldet. In dem Schreiben mit der Löschungsbestätigung, die ich bekommen habe stand außerdem die Information, dass die Belastung meines Vertrages mit dem o. g. Schaden aufgehoben wurde. Soweit so gut, nach ca. zwei Jahre und 5 Monate musste ich in meinem Briefkasten zu meinem Erstaunen ein Inkassoschreiben entdecken: Es geht um Forderung der VHV, diese haben sich nämlich inzwischen anders überlegt und wollen das Geld, was sie mir damals als Gutschrift erteilt haben, wieder zurückbekommen, da mein Vertrag mit dem o. g. Schaden doch belastet wurde!!

Meine 1. Frage: Darf man als Versicherungsunternehmen mit den Kunden auf diese Art und Weise umgehen? Ich meine ich habe von denen alles schriftlich bekommen, dass der Schaden aufgehoben wurde und der Vertrag wurde bereits beendet. Kann man sich einfach im Nachhinein anders überlegen und was anderes behaupten?

2. Frage: Sind die Inkassogebühren überhaupt rechtmäßig? Das Problem lag hier daran, dass ich bereits umgezogen bin und von der mittlerweile entstandenen Forderung gar kein Kenntnis haben konnte. Wieso sollte ich die VHV (ein Unternehmen, mit dem ich nicht mehr in Vertragsverhältnis stehe und von dem ich weiß, dass keine Verbindlichkeiten mehr dem gegenüber vorliegen) über meine neue Adresse informieren? Würdet ihr an meiner Stelle die Inkassogebühren zahlen auch wenn ihr wisst, dass euch hier absolut keine Schuld bei der ganzen Sache trifft?

ich habe die Hauptforderung der VHV vorsorglich bezahlt und der Inkassofirma informiert, dass ich mit den Inkassogebühren nicht einverstanden bin. Nun bekam ich eine Antwort, dass sie Verständnis für meine Begründung bzw. Sichtweise haben und die Gebühren von 89€ auf 50€ herabsetzen (das soll ironischerweise auch ein zeitlich begrenztes Angebot sein, das wieder zurückgenommenen wird, falls ich es nicht annehme!🤦🏻‍♂️)

würdet ihr euch darauf einlassen? Würdet ihr zahlen oder vielleicht zum Rechtsanwalt gehen? Lohnt sich ein Rechtsanwalt überhaupt?

Viele Grüße

Yas.

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Es geht um Forderung der VHV, diese haben sich nämlich inzwischen anders überlegt und wollen das Geld, was sie mir damals als Gutschrift erteilt haben, wieder zurückbekommen, da mein Vertrag mit dem o. g. Schaden doch belastet wurde!!

Meine Frage hierzu: hast du momentan ein Fahrzeug angemeldet und versichert und welche SF- Klasse wurde dir vom Vorversicherer an den aktuellen Versicherer gemeldet?

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Eine Lohn- bzw. Entgeltabrechnung nach Stunden erfolgt doch immer nachträglich - also niemals im Voraus!?

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Du hinterziehst doch damit keine Steuern, sondern bringst die Künstler um ihre wohl verdiente Gage, wenn du die GEMA-Gebühren nicht bezahlst! :-((

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Kommt drauf an...

übst du als Schüler nur in den Ferien für max. 3 Monate im Kalenderjahr eine kurzfristige Beschäftigung aus, dann ist diese sozialversicherungsrei, jedoch nicht steuerfrei!

Als teilzeitbeschäftigt auf Dauer werden dir max. 20% Sozialabgaben für die Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung einbehalten und ab ca. 1290€ mtl. Bruttolohn noch zusätzlich die Lohnsteuer.

Als Single hast du einen Grundfreibetrag von aktuell 10.908€ im Jahr + 1.230€ Werbungskostenpauschale; also insgesamt über 12.000€ einkommensteuerfrei!

Gruß siola55

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