Angeber...!?
Noch gilt die neue Regelung noch nicht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/aenderungen_hinzuverdienst_liste.html#998129ba-0816-4918-9b7c-79d7b0d22068
Gruß siola55
https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/neue-typklassen-2024/
https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/#e-autos
Bestes Beispiel hierzu findest du im Vergleich der Unterhaltskosten von E-Antrieben zu den Benzin- oder Dieselantrieben:
Laut der autoampel.de findest du als Beispiel bei Benzin- u. Dieselfahrzeugen durchweg hohe Typklassenstufen von 13 in der KH = Kfz-Haftpflicht bis max. Typklasse 24 in dem TK = Teilkaskoschutz; ergo sind auch hohe Versich.prämien bei diesen Autos zu erwarten :-((
Bedeutend günstiger in der Versich.prämie sind die E-Antriebe, da hier vergleichbare Fahrzeuge nur mal die Typklassen zwischen 11 und max. 14 betragen; also sind bei den E-Anrieben besonders preisgünstige Unterhaltskosten zu erwarten, da günstige Autos in der Versicherung in der Regel solche sind, die eine niedrige Einstufung bei den Typklassen zeigen:
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Wo hast du bloß diesen Unsinn her?
Es gibt inzwischen Versicherer, welche bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung SF 1/2 anbieten mit einem Beitragssatz zwischen 50% und max. 85% der Grundprämie - je nach Gesellschaft und nicht erst nach 3 Jahren Führerscheinbesitz wie bei den meisten Versichern üblich:
z. B. hier die Kravag:
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Kommt drauf an...
Man muss doch auch bei einem Minijob mit 556,- keine Abzüge zahlen! Und da liegt er weit weit drunter...
Da irrst du dich aber gewaltig :-((
Bereits seit 2013 besteht schon die RV-Pflicht für die Minijobber:
Und bei der Steuer kommt es auf den Arbeitgeber an, ob Lohn- bzw. Pauschalsteuern einbehalten werden.
...lohnt das gefühlt einfach garnicht mehr. Aber ich hätte gerne mal eine eine harte Zahl :D
Kannst du ganz einfach im Kopf ausrechnen anhand deiner Steuertabelle als Single: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Das bisher zu verst. Einkommen kennst du ja aus deinerm letzten Ek-Steuerbescheid.
Für deine Überstunden, also für deine zusätzlichen Einkommens-Euro werden immer etwa 21% einbehalten für deine Sozialversich.beiträge wie RV, KV, PV sowie für die Arbeitslosenversicherung, falls du die BBGs nicht überschreitest!
Zusätzlich werden dir für jeden zusätzlichen Eink.-Euro anhand der o.g. Steuertabelle für Singles der abgelesene Grenzsteuersatz als zusätzliche Steuerlast berechnet.
Beispiel: Dein bisher zu verst. Einkommen war laut letztem Steuerbescheid z.B. 36.000€ (ohne Überstunden), dann ergibt sich laut der Steuertabelle für Singles dein Grenzsteuersatz mit ca. 30% - ergo werden dir von den Überstunden ca. 30% für die zusätzliche Steuerlast einbehalten + ca. 21% Sozialabgaben: somit hast du etwa die Hälfte als Nettozahlung für dich.
War dein zu verst. EK bisher (ohne Überstunden) z.B. nur 20.000€ und somit dein Grenzsteuersatz in etwa 25%, dann ergibt sich ein Abzug von ca. 46% von deinen Überstunden, also von deinen zusätzlichen Einkommens-Euro wird mehr als die Hälfte ausbezahlt ;-))
Beim Nachtzuschlag mußt du schon unterscheiden zwischen dem steuerfreien Zuschlag und dem steuerpflichtigen Anteil am Nachtzuschlag (kannst du in deiner Lohnabrechnung nachlesen).
Der steuerfreie Anteil am Nachtzuschlag beträgt max. 25% des Stundengrundlohns. Der restl. Zuschlag ist zu versteuern :-((
Nachtzuschläge sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Bis zu einem Satz von 25% des Grundlohns für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und bis zu 40% für die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat, sind Nachtzuschläge steuerfrei.
Einfach mal googeln nach Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung und siehe da z.B. für die AOK (u. andere Krankenkassen) gilt:
https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Einkommensgrenze
Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 535 Euro (2025) beziehungsweise die Minijob-Grenze von 556 Euro (2025) nicht übersteigen!!!
Hey Yassel25,
da hilft dir doch gerne die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) weiter mit Infos:
https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp
usw.
Gruß siola55
Die Antwort findest du in deinen AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) für deinen Basis-Tarif bzw. in den "Besonderen Bedingungen für Haftpflichtschäden".
Wir haben diese leider nicht vorliegen...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Lieber Fragesteller, die Bezeichnung "Versich.fachmann" gibt es so schon lange nicht mehr; aktuell nennt sich diese Qualifikation: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung
Siehe hierzu den Link vom "Bildungsverband der Versich.wirtschaft":
https://www.bwv.de/startseite/sachkundepruefung
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Viel wichtiger ist doch, welche Leistungen bezahlt werden! Du kannst auch den ADAC anrufen und Leistungen anfordern ohne dort Mitglied zu sein...
Der Staat benötigt diese sehr wohl...
"Die beste Kfz-Versicherung" gibt es doch gar nicht, und schon gar nicht für Fahranfänger! Für jedes Fahrzeug wird doch individuell die Versich.prämie berechnet und dies beginnt schon bei der Auswahl des Fahrzeugs wegen der Typklasseneinstufung wie folgt:
https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Ja klar, der Zoll verzichtet doch nicht freiwillig auf deinen Kfz-Steueranteil ;-))
Mußt nur deine IBAN dabei haben zum Ausfüllen...
Mit dem schriftlichen Bescheid erhälst du auf den Cent genau deine Nettoauszahlung. Aber wenn's dich beruhigt, so ca. 12% von deiner Bruttorente werden dir aktuell einbehalten für die KV- u. PV-Versich.beiträge abhängig von deiner Krankenkassenzugehörigkeit.
Gruß siola55
Schäden beim Be- und Entladen sind über die Kfz-Versicherung versicherbar.
Bei Eigenschäden ist ein Vollkaskoschutz erforderlich; bei Fremdschäden tritt der Kfz-Haftpflichtschutz des Schadenverursachers in Kraft: z.B. die Schubkarre beschädigt ein nebenstehendes Fahrzeug beim Be- und Entladen.
Schrammst du jedoch mit der vollen Schubkarre an einem Fahrzeug vorbei und beschädigst dieses Fahrzeug, dann tritt deine evtl. vorhandene Privathaftpflicht für den Schaden an fremden Eigentum ein.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Tatsächlich ging unser Parkassistent nicht an und auch die automatische Notbremsfunktion hat nicht ausgelöst, was normalerweise passiert, wenn man langsam rückwärts fährt. Das spricht dafür, dass das Auto bereits stand...
Dann dürfte die Schadenabwicklung ja kein Problem sein, wenn die Schwiegermutter bei ihrer Aussage bleibt!?
„Ach, komm, lass gut sein, fahr einfach – das melden wir nicht"...
Schon klar - der Unfallverursacher fürchtet eine Schlechterstufung, wenn er seinen "Ausparkrempler" verniedlichen will...
Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?
Es würde auch keinen Unterschied machen, wenn der Vorgang beim Be- oder Entladen passiert wäre - auch hier ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Pflicht.
Anders sieht es aus, wenn jemand z.B. mit dem vollbeladenen Einkaufswagen das Auto rammt - dies wäre dann ein Privathaftpflichtfall für den Versicherer.
Je nach abgeschlossenem Tarif ändert sich die Rückstufung: die Billigtarife werden in der Regel schlechter rückgestuft als die teuren Premiumtarife.
Die Rückstufungstabellen in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) haben da Gültigkeit!
Gruß einer ehem. Versicherer.maklerin