

Diese muss ich zugeben ist nicht erlaubt und es war auch dumm...
Dies war nicht nur dumm von dir, sondern du bist ohne Betriebserlaubnis mit dem Auto gefahren - dies wird teuer :-((
Diese muss ich zugeben ist nicht erlaubt und es war auch dumm...
Dies war nicht nur dumm von dir, sondern du bist ohne Betriebserlaubnis mit dem Auto gefahren - dies wird teuer :-((
Kommt drauf an ob ...
Minijoblohn, Minijoblohn mit Pauschalsteuer, Midijoblohn je nach Lohnst.klasse verschieden, Teilzeitjoblohn, Vollzeitlohn je nach Verdiensthöhe und Lohnst.klasse und... und... und...
Vllt. in meinestadt.de unter Jobs -> Minijobs
Schon gegoogelt?
https://www.freyplus.de/jobs/minijob-schuelerjob-zeitung-austragen-flyer-verteilen/
Eine kurzfristige Beschäftigung kannst du zusätzlich zur geringfügigen Beschäft. ausüben - falls du keine Hauptbesch. hast, kannst du gerne 2 Minijobs ausüben wenn du in der Summe beider Minijobs die 450€ nicht überschreitest!
Arbeit macht das Leben süß - andere arbeiten doch auch hart für ihren Lohn...
Lidl lohnt sich doch... ;-)
Also "dumm" bestimmt nicht, sonst hättest du ja die Studiererlaubnis (Abitur, FH-Reife usw.) hierzu gar nicht geschafft!?
Und wenn du deine Gründe dazu hast, nicht zu studieren, dann ist deine Entscheidung doch klug!?
Wenn du die 450€ mtl. Bruttolohn regelmäßig überschreitest, hast du keinen Minijob sondern einen Midijob:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
Siehe auch unter "Entgeltgrenze" folgende Regelungen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
wie z.B.: Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.
Ein Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung kann bis max. 3 Monate dauern: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Gruß siola55
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Näheres findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Kommt drauf an...
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html
Dein Leasinggeber verlangt in der Regel Kopien deiner 3 letzten Gehaltszahlungen für einen Leasingvertrag, wobei eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis sowie auch eine Ausbildungsvergütung - egal wie hoch - leider nicht als Gehaltszahlung zählt :-((
Da hlift dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Minijobber.
Für die ersten drei Monate können Sie mit einer vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, müssen Sie als Arbeitgeber längere Kündigungsfristen beachten: usw.
Gruß siola55
Ganz einfach - beim Mieten bist du nicht der Fahrzeughalter, dagegen ist beim Leasing der Leasingnehmer als Fzg.-Halter in den Papieren eingetragen!
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutzgesetz:
Wichtig zu wissen
Als Kind im Sinne des JArbSchG gilt, wer noch keine 15 Jahre alt ist. Als Jugendlicher, wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist. Die Vorschriften für Kinder gelten auch für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html
Gruß siola55
Was hat man für Möglichkeiten bzw. wie verhält man sich, dass man nicht nur 70% des Reispreises zurück erhält. Was kann man machen?
Bei der nächsten Reise einfach mal auf das Kleingedruckte achten...
Gruß siola55
Dann hast du einen Midijob:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Du bist dann eben nicht mehr kostenlos über die Eltern familien(kranken)-versichert, sondern selbst Mitglied einer Krankenkasse: für die ganzen Sozialversich.beiträge wie KV-, PV-, RV- u. AlV werden dir zwischen 10% (bei > 450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (bei < 1300€ mtl. Bruttolohn) durch das Lohnbüro vom Bruttolohn einbehalten.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter basiswissen bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
Lohnsteuer als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn einbehalten ;-)
Gruß siola55
Evtl. ist ja die Flexirente eine Alternative für dich: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Videos/DE/DRV/Rente/film_flexirente_animation.html
Gruß siola55
Leider nein - siehe Details hierzu für die Altersrente besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) in dem Link der DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/Altersrente_fuer_langjaehrig_Versicherte.html?nn=4ea665bd-e547-40af-bfc6-509d34c2d804
Gruß siola55