Muss ich nun bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden oder kann ich das Auto mit Beginn der Saison nach Abschluss der Versicherung wieder ohne weitere Schritte fahren?
Die erforderliche eVB-Ü wird von deinem neuen Versicherer automatisch an die Zulassungsstelle übermittelt ohne dein Zutun ;-)
Du solltest bei deiner neuen Versicherung den Erstbeitrag bezahlen, erst dann hast du den vollen Versicherungsschutz; ansonsten ist nur mal der vorläufige Kfz-Haftpflichtversich.schutz vorhanden!
Gruß einer Versich.maklerin