Der Beitrag rechnet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und natürlich nach den gewählten Tarifen inkl. einer evtl. gewählten SB.
Rückwirkend geht da gar nichts - deine Jahressteuerschuld wird im Folgejahr anhand deines zu versteuerndem Einkommen vom Finanzamt berechnet:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf
Siehe hierzu auch die Beispiele auf Seite 2 ;-))
Gruß siola55
Falls die Voraussetzungen erfüllt sind:
https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Wir haben doch erst Mitte vom Monat... ;-))
Dann mußt du eben nur keine solche Leistungen beantragen...!!!
Falls du noch in Ausbildung bist: die Ausbildungsvergütung zählt leider nicht als Gehaltszahlung :-((
Bei einer Finanzierung mußt du aber den Nachweis über die 3 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen...
Wenn du die Fristen einhälst - ja!
Falls du noch einen Restanspruch, also paar restliche Tage Al-Geldanspruch von der letzten Arbeitslosigkeit hast, auf alle Fälle sofort Al melden!
Ganz einfach - ein Selbstständiger hat keinen Angestelltenlohn ;-)
Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch gar keine "Mitversicherung" - sowas gibt es z.B. bei einer Unfallversicherung - es ist doch immer nur das Auto versichert, egal wer da gerade mit rumfährt ;-))
Kommt drauf an, wieviel du bereits Erspartes hast:
bist du auf das Auto angewiesen und kannst im eigenen Totalschadenfall nicht sofort von deinem Ersparten ein Ersatzauto beschaffen bzw. bezahlen, dann macht ein Vollkaskoschutz immer noch Sinn...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Damit dein Fahrzeug auch bezahlbar bleibt, solltest du bei deinem Wunschauto auf die Typklassen achten wegen der Versich.prämie: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/
Finden kannst du die Typklassen z.B. in der autoampel.de
Vllt. einfach mal die Mutti fragen - sie hat bestimmt deine Steuer-Identnr. längst erhalten...
Das Finanzamt ist nur für deine Steuernr. zuständig!
Die Steuerklasse hat nur Auswirkungen bei der mtl. Lohnabrechnung. Bei der Lohnst.klasse 6 sind keine Freibeträge mehr berücksichtigt, also ist hier der Abzug entsprechend höher!
Die Jahressteuer richtet sich nach dem zu versteuerndem Einkommen, da werden keine Lohnsteuerklassen mehr benötigt!
Vllt. findest du ja was hier in autokostencheck.de
https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Also 175% Beitragssatz ist genau so Utopie wie deine SF-Klasse... :-((
Diese Horrorzahlen waren mal bis 2012 zutreffend. Aktuell gilt für einen Fahranfänger mit SF 0 ein Beitragssatz zwischen 75% bis max. 110% der Grundprämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in SF 1/2 zwischen 60% und max. 85% Beitragssatz - je nach Versicherer!
Kindergeldanspruch haben immer die Eltern! Jedoch kannst du einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse stellen, sobald du volljährig bist und auswärts wohnst (und auch auswärts gemeldet bist!) mit dem Formular hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf
Gruß siola55
Versuch's doch mal über meinestadt.de unter Jobs -> Minijobs
Viel Erfolg wünscht dir siola55
Mutti mal fragen...
Nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum, falls der Vater für immer darauf verzichtet!