Also dein Grenzsteuersatz für zusätzliches Einkommen bewegt sich zwischen 14% bis 42% - je nachdem wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist ohne dein Gewinn: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Beispiel: zu verst. Ek ohne dein Gewinn ist 20.000€, dann ergibt dies für dich einen Grenzsteuersatz von ca. 25% laut Steuertabelle für Singles und somit eine Nachzahlung von ca. 9.000€ Gewinn x ca. 25% = ca. 2.250€.

Noch ein Tipp für den alleinerziehenden Vater, falls du das Kindergeld beziehst:

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Gruß siola55

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Für eine EM-Rente (Erwerbsminderungsrente) mußt du die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie z.B. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen wie z.B. nur noch weniger als 3 Stdn. täglicher Arbeit noch möglich für eine volle EM-Rente.

Behinderung spielt da keine Rolle...

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung wie folgt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

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Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: hast du die Prämie fristgemäß bezahlt, besteht immer Versich.schutz für das Auto!

Die Höhe der Versich.prämie hängt von vielen Merkmalen ab wie z.B. u.a. der Jahreskilomeisterleistung. Bei einer Überschreitung bzw. einer Unterschreitung ändert sich eben die Prämienhöhe und es gibt dann eine Nachzahlung bzw. Erstattung; jedoch ist immer noch das Auto versichert ;-))

Gruß einer Versich.maklerin

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Die Versich.prämie ist doch schon über 30 Jahre nicht mehr von der PS-Zahl abhängig, sondern in erster Linie von den Typklassen des Autos und eben der SF-Klasse: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

bzw. in autoampel.de

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Beispiel:

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Gruß siola55

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kurze Nebeninfo: da ich Schüler bin darf ich nur in den Ferien, WEs und Feiertagen arbeiten...

Dann darfst du eben auch nur Ferienjobs annehmen... :-((

Gruß siola55

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Bin schon jahrelang bei der HUK-Coburg mit Serviceleistungen und meine Tochter bei der HUK24 ebenso lange ;-)

Bei der HUK-Coburg hast du in fast jedem Ort deinen Vertrauensmann bzw. deine -frau; bei HUK24 fehlt dir dieser Service komplett (dies erledige ich für sie als ehem. Versich.maklerin).

Mußt eben abwägen ob dir die paar Euro Einsparung bei der HUK24 den Verzicht auf den kompletten Service wie bei der HUK-Coburg dies Wert sind!

Gruß siola55

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Der Versicherer ist doch nicht das Problem, sondern der Termin bei der Zulassungsstelle!?

Der erforderliche eVB-Nrn.-Code für die Zul.stelle erhälst du beim Versicherer in wenigen Minuten per Tel., SMS oder WhatsApp ;-))

Der Termin für die Zulassungsstelle jedoch kann Wochen dauern :-((

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Dann kannst du die schadenfreien Jahre auf dein "neues" Auto übertragen lassen...

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Leider nein, da benötigst du schon den Vollkaskoschutz für Eigenschäden :-((

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Es besteht nur mal der Kfz-Haftpflichtschutz mit der eVB-Nr., also nur Fremdschäden sind ab sofort abgesichert!

Weiterer Versicherungsschutz besteht erst mit der Bezahlung des Erstbeitrags, also erst dann sind auch die Eigenschäden wie z.B. der Voll- u. Teilkaskoschutz mitversichert!

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EU-Rente gibt es doch längst nicht mehr!

Für eine EM-Rente (Erwerbsminderungsrente) mußt du die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie z.B. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen wie z.B. nur noch weniger als 3 Stdn. täglicher Arbeit noch möglich für eine volle EM-Rente.

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung wie folgt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Gruß siola55

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Mehrverdienst wird nach deinem Grenzsteuersatz berechnet, also zwischen 14% bis max. 42% plus die Sozialabgaben von ca. 21%; ergo bleibt dir immer noch mehr als die Hälfte des Überstundenlohns netto übrig bei einem Grenzsteuersatz unter 30% beim Single ;-))

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

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  • Da ich unter der Minijob-Grenze bleibe, bin ich doch nicht sozialversicherungspflichtig, oder?

Nur rentenversich.pflichtig.

  • Welche Steuerklasse trage ich dann korrekt ein?

Kommt drauf an, ob dein Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet!

Falls ja, dann benötigtst du gar keine Lohnsteuerklasse:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Gruß siola55

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