Eher nicht unfallfrei...!!!
Falls du das ganze Jahr gearbeitet hast, sicher nicht!
Gruß siola55
Ca. 20% für die Sozialabgaben wird dir immer in Abzug gebracht + Lohnsteuer je nach Bruttolohn und Lohnsteuerklasse!
Ich habe vor 2 Wochen beim Ausparken ein anderes Auto gestreift...
Nun wurde ich auf SF1 zurück gestuft...
Also da kann was nicht stimmen: schlechtergestuft wirst du doch erst zum nächsten 1.1. im Folgejahr, also zum 1.1.2025 !?
Die Rückstufung bei 1 Schaden kannst du aus deiner Tabelle im Schadenfreiheitsrabatt-System doch selbst ablesen. Mit dem Kfz-Versich.vertrag hast du ja für die Gültigkeit dieser AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) mit unterschrieben:
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Wenn die Mutter für immer verzichtet auf diesen SF-Rabatt - ja.
Du kannst jedoch nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum auf dich übertragen lassen...
Vorsatz ist in keiner Versicherung abgesichert!
Bei Steitigkeiten mit Versicherern gibt es doch den Versich.ombudsmann - dieser ist kostenlos für dich: https://www.versicherungsombudsmann.de/
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Also ein Midijob mit z.B. 539€ mtl. Bruttolohn sollte es schon sein, dann ist sie mit 2,50€ mtl. Beitrag voll sozialversichert, also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung schon inklusive (KV-Beitrag 11 Cent u. PV-Beitrag 2,24€).
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText2
Gruß siola55
Lösungsweg: Kapital x Zinssatz = Zinsen für 1 Jahr bzw. 360 Tage (= X)
(360 Tage /Zinsertrag X ) * 552,5 € = Anzahl Tage
Falls du eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob zusätzlich ausübst und dein Minijob-Arbeitgeber entrichtet für dich diese 2% Pauschalsteuer, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben ;-)
Somit wären gerade mal die 3,6% RV-Pflichtbeitrag vom Bruttolohn abgezogen, also max. knapp 20€ würden dir einbehalten werden; du könntest jedoch auch noch einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Minijob-Arbeitgeber beantragen, dann wäre dein Minijoblohn Netto wie Brutto ;-))
Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de, wie z.B. hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6
Gruß siola55
Muss ich dies der Versicherung melden und hat dies irgendwelche Auswirkungen...
Ja klar mußt du dies neu versichern wg. dem Kennzeichen.wechsel und die Prämie erhöht sich, da ja das Auto jetzt älter ist und sich evtl. die Grundprämie erhöht hat :-((
Einfach mal in deinen AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) nachlesen, ob auch geliehene Sachen mitversichert sind - also Diebstahl sicher nicht :-((
Schäden an geliehenen Sachen evtl. mitversichert; jedoch müßte da die Oma eine Hausratversicherung haben, wo Fahrrad- und Zubehördiebstahl mitversichert ist.
Es gibt da weder Mitglieder noch versicherte Personen - einzig und allein das Auto ist bzw. war versichert!
Und wenn du auch einen Dummkopf finden solltest, welcher deine Malusklasse übernimmt - du müßtest einen Neuantrag im Kfz-Versicherungsgeschäft mit einer Lüge beantragen:
Ersteinstufung in SF-Klasse 0
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag hat Vorrang vor einer Ersteinstufung nach I.2. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat.
Bei manisch-depressiven Störungen kann diese extreme Risikoneigung sehr wohl auftreten. Der Volksmund sagt ja hierzu: "Von himmelhochjauchend bis zu Tode betrübt" kann sich diese Störung auswirken!
Bei der Manie entfällt jegliches Angstgefühl und öffnet somit der extremen Risikoneigung Tür und Tor ...
Also ein "Kleingewerbe" gibt es gar nicht - was du meinst ist die Kleinunternehmer-Regelung wie folgt:
https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php
Infos zur "Gründung eines Gewerbes" bzw. zur Ausübung einer "freiberuflichen Tätigkeit" findest du in klicktipps.de bzw. in dem Link hier:
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Gruß siola55
PS: Ist das überhaupt machbar mit Bafög und Kindergeld?
Die Antworten bzw. Kommentare hierzu wurden ja inzwischen korrigiert von anTTraXX wie folgt: Anrechnung erfolgt beim BAföG wegen Überschreitung der Einkommens- und Vermögensfreigrenzen.
Beim Kindergeldanspruch für die Eltern muß bei einer Zweitausbildung die 20 Wochenstundengrenze beachtet werden. Die Verdiensthöhe spielt hierbei keine Rolle, da die Einkommensgrenzen bereits sei 2012 ganz abgeschafft wurden für den Kindergeldanspruch:
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#Abgeschlossene_Berufsausbildung_abgeschlossenes_Studium
https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung/#Keine_Einkommensgrenze_%E2%80%93_aber_schaedliche_Einkuenfte
...oder wird mir Geld gestrichen sobald man die 520€ Grenze im Monat knackt.
Diese Einkommensgrenze wirkt sich ausser beim BAföG noch bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern wie folgt aus:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen in dem Link der AOK: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Dies kann dauern...
Aber was sagt denn der Händler dazu?
Also wenn du körperlich fit bist - Pflegeberuf ist ja ein kräftezehrender Beruf - ist dieser Klinikaufenthalt in der Psychatrie bestimmt kein Ausschlußkriterium, da du doch bestimmt als geheilt entlassen worden bist...
Infos über den Pflegeberuf findest du auch im BerufeNet der Arbeitsagentur, wie z.B. hier: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/132173
Viel Glück zu deinem Test und viel Erfolg beim Gespräch wünscht dir
siola55
PS: Zur Daten- bzw. Patientenpflege siehe Bild im o.g. Link
Eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ist nur dann sozialversicherungsfrei, wenn dies vor Beginn der Tätigkeit angemeldet wird bei der minijob-zentrale.de und nicht als berufsmäßiges Einkommen deklariert wird:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText2
usw. Gruß siola55
...hab jetzt die Evb Nummer bekommen zum anmelden.
Eine eVB-Nr. für die Zulassungsstelle ist immer nur mal personenbezogen, also deine Anschrift bzw. Adresse wird über den GDV (Gesamtverband der Versicherer) registriert zum Abruf bei der Zulassungsstelle.
Erst bei der Zulassungsstelle erfolgt nach Vorlage sämtlicher Papiere (u.a. die Zul.besch. Teil 2 bzw. ehem. Fahrzeugbrief) die fahrzeugbezogene Zulassung!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Also ca. 20% Sozialversich.beiträge werden dir immer abgezogen; wie viel Lohnsteuern einbehalten werden in Lohnst.klasse 5 rechnet dir der AOK-Gehaltsrechner 2024 aus.