450€ im Monat überschritten?

3 Antworten

so etwas kann über die anderen Monate dann ausgeglichen werden

Familiengerd  29.10.2019, 17:41

Das kommt aber auch auf die Höhe des Mehrverdienstes an.

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siola55  29.10.2019, 19:07
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter "Entgeltgrenze": https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Auch der Zuschlag an Sonn- und Feiertagen ist nicht schädlich:

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
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Das wird dir für den nächsten Monat gutgeschrieben.

Ich selber habe mal so viele Stunden gesammelt, das ich fast 3 Monate nicht arbeiten musste...

Familiengerd  29.10.2019, 17:40

Dann hast Du aber "Glück" gehabt, wenn der Arbeitgeber das (allerdings rechtswidrig) entsprechend verrechnet hat.

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headshotd  29.10.2019, 18:39
@Familiengerd

Da hätte ich aber mal gern eine Quelleangabe, warum dies rechtswidrig ist.

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Familiengerd  29.10.2019, 20:51
@headshotd

Zitat nach dem Link in meiner eigenen Antwort:

Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.500 Euro und von April bis Dezember monatlich 100 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 5.400 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.
Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro einhält, entspricht ein derartig schwankender Verdienst nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Der Arbeitgeber hat die kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen, damit diese auf Jahressicht als geringfügig gilt. Bei einer Überprüfung kann so ein Fall beanstandet werden und es drohen Nachzahlungen.

Das nur als Beispiel ...

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headshotd  29.10.2019, 21:03
@Familiengerd

Es ist allerdings erlaubt bis zu 3 Monate jemanden von der Arbeit freizustellen, wenn dieser auch so viele Stunden angesammelt hat.

Dies ist in Zeitarbeitsfirmen gängige Praxis.

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Familiengerd  30.10.2019, 08:02
@headshotd

Und was haben "Freistellung" und "Zeitarbeitsfirmen" jetzt mit dem gerade diskutierten Problem beim Minijob zu tun?

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headshotd  30.10.2019, 12:29
@Familiengerd

Mein Gott.

Lern lesen, oder lass es.

Wenn man seinen Senf zu irgendwelche Sachen gibt, dann sollte man schon ein bisschen Hintergrund wissen haben. Dein "Experten" Status, soll wohl für Unwissenheit stehen.....

Es ging um zu viele geleisteten Stunden.

Die werden in der Regel für den nächsten Monat gutgeschrieben.

Es ist nicht illegal, da man so viele Stunden ansammeln darf, das man 3 Monate nicht arbeiten muss. (Man spricht von Freistellung)

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Familiengerd  30.10.2019, 12:53
@headshotd

Es geht hier um die Regelungen zum Minijob - und dazu habe ich ein längeres Zitat gepostet:

Wenn Du in einem Minijob in 1 Monat so viel arbeitest, also die Entgeltgrenze so massiv überschreitest wie im Beispiel im Zitat, dass Du anschließend 3 Monate lange nicht mehr arbeiten musst, dann zählt dieser 1 Monat nicht mehr als Minijob, sondern das in diesem Monat erzielte Entgelt ist dann sozialversicherungspflichtig; der Arbeitgeber darf es also nicht auf 3 Folgemonate verteilen, in denen nicht gearbeitet wird, um auf diese Weise die durchschnittliche 450 €-Grenze einzuhalten; das habe ich als "rechtswidrig" bezeichnet.

Dass das in einem "normalen" Job völlig gleichgültig ist - also selbstverständlich erlaubt ist (sofern die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden) -, hat doch mit "Minijob" nichts zu tun!!

Aber offensichtlich bist Du mit dieser Erklärung überfordert, sonst könntest Du mit

Es ist nicht illegal, da man so viele Stunden ansammeln darf, das man 3 Monate nicht arbeiten muss. (Man spricht von Freistellung)

etwas entgegenhalten, was mit der Diskussion überhaupt nichts zu tun und auch kein Mensch behauptet!

Wenn du die eindeutigen Aussagen in meinen Kommentaren und deren Zusammenhänge nicht "auf die Reihe" bekommst, solltest nicht ausgerechnet DU von "Unwissenheit" faseln!!

Mit Deinem Gefasele "Lern lesen, oder lass es." (was sowieso Schwachsinn ist!), "ein bisschen Hintergrund wissen haben" und "Dein "Experten" Status, soll wohl für Unwissenheit stehen....." reißt Du Deine Klappe ganz schön weit auf - dafür, dass Du selbst ganz offensichtliche die Zusammenhänge überhaupt nicht erkennst und keine Ahnung davon hast, worum es überhaupt geht!!

Bleib lieber bei Deinen PC-Games - da ,agst DU ja Experte sein - und versuche ausgerechnet DU besser nicht, mir in Sachen Arbeitsrecht etwas "erzählen zu wollen!!!

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headshotd  30.10.2019, 12:59
@Familiengerd

Falsch.

Ich bin schon Jahre lang in dem Bereich tätig.

Deine Beiträge sind vollkommen falsch.

Sachen aus dem Internet kopieren, kann übrigens jeder ;)

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Familiengerd  30.10.2019, 13:02
@headshotd
Ich bin schon Jahre lang in dem Bereich tätig.

🤣😂😅 Ja klar, das merkt man an Deinen Äußerungen, mit denen Du dokumentierst, dass Du von dieser Frage keine Ahnung hast!

Deine Beiträge sind vollkommen falsch.

Die Zitate wahrscheinlich auch?!?

Und? Hast Du auch etwas Konkretes zur Sache zu sagen?

Sachen aus dem Internet kopieren, kann übrigens jeder

Ja und? Was soll das jetzt heißen? Die Zitate aus dem Internet belegen schließlich meine Aussagen; und dafür sind sie schließlich kopiert und gepostet worden!

Aber das verstehst Du offensichtlich auch schon wieder nicht! 🤣😂😅

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headshotd  30.10.2019, 13:10
@Familiengerd

Blöd bleibt blöd. allein die Tatsache, das einer der kopieren Texte aus einer Seite stammen, wo meine Aussage ganz klar beschrieben steht.

Ich bin nur erschrocken, das nur das genommen wird, um die eigene falsche Aussage zu bestätigen. Allerdings dann andere wichtige Elemente außer acht zu lassen und hier auf allwissend zu machen, das ist echt dreist.

Wenn man schon auf solchen Seiten unterwegs ist, dann sollte man diese Texte schon genauer lesen.

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Familiengerd  30.10.2019, 13:30
@headshotd
Wenn man schon auf solchen Seiten unterwegs ist, dann sollte man diese Texte schon genauer lesen.

Eben!

Dann zitiere doch mal die Stelle, von der Du behauptest, dass dort Deine "Aussage ganz klar beschrieben steht"!!

Es ist ja schon bemerkenswert, dass Du zwar immer nur etwas behauptest, aber nicht konkret wirst, nichts belegst - obwohl Du doch, wie Du so großkotzig behauptest, "schon Jahre lang in dem Bereich tätig" sein willst! 🤣😂😅

Und da ist Dein "Blöd bleibt blöd." eine treffende Selbstbeschreibung Deinerseits!

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Kann/Darf ich überhaupt mehr bekommen?

Innerhalb eines gewissen Rahmens und gewissen Häufigkeit: Ja!

Ausführlich erklärt ist das auf der Seite der Minijob-Zentrale https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html :

Zahlen Sie [Anmerk.: gemeint ist der Arbeitgeber] Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.

Massive Überschreitungen der monatlichen Entgeltgrenze (Beispiel auf dieser Seite: 1.500 € statt 450 €) führen aber dazu, dass es sich in dem entsprechenden Monaten nicht mehr um einen Minijob handelt, er für diesen Monat also sozialversicherungspflichtig wird.

An Sonn- und Feiertagen verdiene ich dort generell wegen des Zuschlags 2€ mehr in der Stunde.

Diese Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit (wenn sie denn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden) werden bei der Entgeltgrenze nicht berücksichtigt, können also "gefahrlos" hinzuverdient werden.

Guenimert  05.07.2022, 15:13

Gilt diese Regel auch für 2 Minijobs gleichzeitig? Und was ist wenn ich bei Arbeitgeber A nur 10 Monate tätig war und bei Arbeitgeber B nur 1 und halb Monate?
Das sind ja quasi weniger als 12 Monate.

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Familiengerd  05.07.2022, 17:32
@Guenimert
Gilt diese Regel auch für 2 Minijobs gleichzeitig?

Minijobs werden immer gemeinsam berechnet. Das heißt, dass die Entgeltgrenzen für beide Minijobs zusammen zählen.

Und was ist wenn ich bei Arbeitgeber A nur 10 Monate tätig war und bei Arbeitgeber B nur 1 und halb Monate?

Wenn Du die Jahresentgeltgrenze von 5.400 € nach 11,5 Monaten erreicht hast, dann darfst Du im letzten halben Monat eben nichts mehr verdienen (wobei immer noch gilt, dass die Monats- und Jahresentgeltgrenzen unter den oben genannten Bedingungen (siehe Zitat) überschritten werden dürfen.

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Guenimert  05.07.2022, 18:52
@Familiengerd

Es sind deutlich weniger als 5.400

Es wurden nur 1 und halb Monate überschritten.

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