Falls du weiterhin dich um einen Studienplatz bemühst und du dies der Familienkasse auch nachweisen kannst, müßte dies möglich sein...

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Kommt auf deinen Grenzsteuersatz an: z.B. als Single hast du ein zu versteuerndes Einkommen bisher von 30.000€, dann entspricht dies einem Grenzsteuersatz von ca. 30% und somit hast du ca. 30% von den 50€ weniger Erstattung, also ca. 15€ weniger Erstattung: abbIII21a

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Dann hast du einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" auf dein Konto gestellt, jedoch sind weiterhin deine Eltern die Kindergeldberechtigten. Nur die Kontoverbindung wurde getauscht!

Hinzuverdienen kannst du unbegrenzt, da die Ek-Grenzen für den Kindergeldanspruch bereits in 2012 ganz abgeschafft wurden ;-))

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Auf dem Mond benötigst du keine KV, da gibt es ja keine Ärzte, welche dich behandeln könnten... ;-)

Aber bist du evtl. verheiratet und somit kostenlos in der Familienversich.?

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Ein Versicherungsmaklerbüro hilft dir da gerne weiter; die haben nämlich zig div. Gesellschaften zur Hand ;-)

Gruß einer ehem Versich.maklerin

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Du hast bestimmt aus Unwissenheit einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen!?

Wie der Name schon sagt, ist dieser Vertrag nur unter dem Jahr kündbar, also mit Frist von 1 Monat zum 24.7.25

Da hast du dich entweder falsch oder gar nicht beraten lassen beim letzen Wechsel allein schon wegen der evtl. Besserstufung... :-((

Wohl alles online und ohne Vertreter erledigt!?

Gruß einer Versich.maklerin

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Da hilft euch das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab Seite 12:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Bild zum Beitrag

Dabei muß nur eine der 4 Voraussetzungen hier erfüllt sein für einen lückenlosen Kindergeldansruch bis längstens zum 25. Lebensjahr!

Da der Punkt 3 bereits erfüllt ist und seit 2012 die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden, besteht längstens bis zum 25. Lebensjahr ein Kindergeldanspruch für die Eltern.

Ihr müßt dies nur noch der Familienkasse nachweisen mit den richtigen Formularen und natürlich einer Kopie des Ausb.vertrages als Anlage ;-)

Gruß siola55

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Da weiss der autokostencheck.de guten Rat für dich...

Bitte beachten: vor einer Berechnung die Einstellungen prüfen bzw. ändern!

Gruß siola55

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Da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter wie z.B. hier:

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Eine eVB-Nr. kannst du doch gar nicht stornieren!? Falls du den Versicherungsvertrag damit meinst, wäre ein Widerruf der Kfz-Versich. noch möglich, falls die Frist dazu noch nicht abgelaufen ist!

Dazu müßte die eVB-Nr. ausgetauscht werden oder dein Fahrzeug wird entstempelt durch die Polizei... :-((

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Deine Eltern erhalten lückenlos weiterhin Kindergeld für dich bis längstens zum 25. Lj.

Du musst nur eine dieser 4 Voraussetzungen hierfür erfüllen laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 und dies natürlich der Familienkasse mitteilen...

oder wie z.B. hier:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

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Kommt drauf an...

also bei einer Pauschalversteuerung musst du nichts angeben in der Ek-Steuererklärung und da eine kurzfristige Beschäftigung sozialversich.frei ist, erhälst du diesen Minijoblohn tatsächlich Netto wie Brutto ;-))

Gruß siola55

PS: Kannst du doch selbst nachlesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText4

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Es wäre aktuell als Nebentätigkeit zu meinem Hauptberuf gedacht...

Dann darfst du die zusätzliche Steuerlast nicht vergessen durch deinen Gewinn aus dem Gewerbe; hier gibt es keine Freibeträge und ab dem ersten Cent mußt du den Gewinn versteuern in deiner Ek-Steuererklärung - als Single ist dies ganz einfach zu berechnen nach deinem Grenzsteuersatz: laut der u.g. Steuertabelle für Singles kannst du ganz simpel anhand deines bisherigen zu versteuerdem Einkommen den Grenzsteuersatz ablesen und von deinem Gewinn prozentual die anteilige zusätzliche Steuerlast bestimmen: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Gruß siola55

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Dir werden nur ca. 20% vom Bruttolohn abgezogen vom Lohnbüro für die Sozialversich.beiträge wie Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung, außer deine Ausbildungsvergütung wäre höher als aktuell 1358€ mtl. Bruttolohn.

Dann würden noch die Lohnsteuern einbehalten werden vom Lohnbüro.

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Du zahlst weder die mtl. Lohnsteuern noch die jährl. Ek-Steuern:

Lohnsteuern werden dir aktuell erst einbehalten ab einem mtl. Bruttolohn von 1358€!

Bei der jährl. Ek-Steuer kommen zum Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ noch mind. die Arbeitnehmerpauschale dazu mit 1230€ im Jahr; ergo sind aktuell mind. 12.834€ einkommensteuerfrei für dich ;-)

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Über den richtigen und günstigen Versich.schutz hilft dir ein Versich.maklerbüro.

Als erstes benötigst du diese eVB-Nr. als vorläufigen Kfz-Haftpflichtschutz für die Zulassungsstelle.

An Gebühren bezahlst du etwa 60€ plus Schilderkosten

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Wie viel kg darf man bei der Arbeit heben?

EMPFOHLENE GRENZHUBLAST BEI HÄUFIGEM HEBEN UND TRAGEN:

LEBENSALTER FRAU MANN

15 bis 18 Jahre 10 kg 20 kg

19 bis 45 Jahre 10 kg 30 kg

über 45 Jahre 10 kg 25 kg

Gruß siola55

PS: Arbeite bei der Zeitungszustellung, da sind die Zeitungspakete oft schwerer, ganz besonders an den Samstagen 😢

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Nicht groß

Kommt auf den Versicherer bzw. die Gesellschaft an...

Da kommt niemand von den Versicherern und schaut vorbei, ob dein genannter Km-Stand aktuell angegeben wird/wurde...

Nur bei einem Unfall mit Polizei- oder Werkstattbesuch wird der Km-Stand festgehalten - da hilft dann kein Schummeln mehr... :-((

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