Was kann ich machen bezüglich meines Kindergeldes?

Hallihallo

Ich bin neu auf dieser Plattform und hoffe auf irgendwelche Ideen oder Rückmeldungen, da ich mir mittlerweile leider kaum noch zu helfen weiß.

Erstmal zum Anfang.

Ich bin 19 Jahre alt, mache eine Ausbildung und bin am 1.7.22 auf grund von einer extrem schlechten Wohnsituation in meine erste eigene Wohnung gezogen.

Ich verdiene 750€ Netto und nach meinen Ausgaben (Miete, Strom, Fahrkarte, Handytarif, GEZ) bleiben mir noch rund 50€ im Monat für Essen, Kleidung, Freizeit und eventuelle Nachzahlungen. Ich bekomme bzw möchte keine Leistungen von meinen Eltern erhalten (was nicht heißt, dass diese mich nicht anders unterstützen) und das Kindergeld würde mir auf Grund von meiner sowieso sparsamen Lebensweise mehr als nur reichen.

Nun zur eigentlichen Problematik: Meine Mutter und ich haben den Antrag auf Kindergeld am 20.8.22 mit allen nur erdenklich nötigen Unterlagen eingereicht. Am anfang war von einer Bearbeitungszeit von ca 8 Wochen die rede. Nach dieser gab es allerdings weder Post noch andere Rückmeldungen und auf Anrufe wurde entweder kaum reagiert oder es hieß: "es dauert noch einen moment" "personalmangel" "unüblich viele krankenfälle". Ich bin leider ein viel zu naiver oder gutherziger Mensch um Fremde Menschen am Telefon wie Scheiße zu behandeln. Deswegen hat meine Mutter das im Februar diesen Jahres "für mich" übernommen und mit Anwalt sowie Presse gedroht. Am telefon war ein "Teamleiter" welcher uns sagte, dass sich sofort an meinen Fall gesetzt wird und die bearbeitung in spätestens 14 tagen durch ist. Mittlerweile haben wir Ende märz, es gab wieder keine Post oder Anrufe und auf unsere wird gekonnt ignoriert.

Ich bitte um vernünftige und hilfreiche Antworten, welche sich nicht darum drehen wie ich auf anderen wegen an Geld komme sondern wie ich den Dreck mit der Familienkasse geklärt bekomme.

Danke für jeden, der sich die zeit genommen hat

Mit freundlichen Grüßen

Nick

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Schon mal hier versucht?

https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/familie-und-kinder

Diese Vorgehensweise ist eine Frechheit und ich würde mich beim Bundesministerium für Familien schriftlich beschweren!

Gruß siola55

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Ich als Selbstständiger verdiene circa 60.000€/pa, keine Kirchensteuer + circa 3000€ Betriebsausgaben...

Falls du den Umsatz damit meinst, dann wäre dein Gewinn Umsatz abzl. Betriebsausgaben, also 60.000€ - 3.000€ = 57.000€ Gewinn!?!

Einkommenssteuer

  • bis 9.408€: 0%

Leider sind deine Zahlen veraltet bzw. falsch: der Grundfreibetrag ist aktuell in 2023 für einen Single 10.908€.

  • von 9.408€ bis 57.051€: 14%
  • von 57.051€ bis 270.500€: 42%

Großer Irrtum: der Ek-Steuersatz ist doch progressiv!!!

Für einen Single gilt z.B. folgende Progression in der Ek-Steuerberechnung: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Wie bist du kranken- und rentenversichert??? Da fehlen ja sämtliche Vorsorgeaufwendungen in deiner Berechnung... :-((

Gruß siola55

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Da haben sich bestimmt die Oligarchen ihren bisherigen Gewinn durch die aktuellen Waffengeschäfte zurückgeholt!?

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Da sagt aber das Schaubild ganz was anderes aus:

Gruß siola55

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Hey liebe susi,

diese Steuer-Identnr. haben deine Eltern schon in 2008 erhalten...

falls du später geboren bist: die Steuer-Identnr. wird gleich bei der Geburt vergeben, da die Eltern diese Steuer-Identnr. auch für den Kindergeldantrag benötigen!

Oder noch einfacher: deine Eltern sollen einfach mal den letzten Kindergeldbescheid genauer ansehen, da müßte deine Steuer-Identnr. auch vermerkt sein!?

Gruß siola55

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Lohnsteuern sind nicht das Problem (diese werden erst ab ca. 1250€ mtl. Ausb.vergütung einbehalten!), sondern die ca. 20% Sozialabgaben, welche automatisch einbehalten werden!

Gruß siola55

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Da kannst du auch nichts finden im Internet, da es sich beim Kugelstoßen - wie der Name schon sagt - um eine Kugel handelt und nicht um einen Ball: https://www.vlamingo.de/kugelstossen-technikbeschreibung/

Gruß siola55

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Dann machst du i-was falsch dabei - bei mir klappt dies immer und ist kostenlos ;-))

Gruß siola55

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Deine Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllst:

Der erste Schritt wäre also die Meldung bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend"; nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 u. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

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Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer wurde ja zum 1.1.2023 wiederum erhöht auf aktuell 1.230€ (ab dem 1.1.2022 rückwirkend 1.200€) im Jahr; will heißen: du kannst dir weitere Angaben zu Werbungskosten ersparen, solange die 1.230€ bzw. 1.200€ in 2022 nicht überschritten werden!

Die Handwerkerkosten werden dir separat ausgewiesen am Ende des Steuerbescheids als "Ermäßigung für Handwerkerleistungen".

Gruß siola55

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Die meisten Versicherer verlangen einen Zuschlag in der Versich.prämie bei abweichendem Fahrzeughalter :-((

Bei einem Unfall wirst du zum nächsten 1.1. schlechtergestuft - egal wer gerade damit rumfährt :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Du solltest beim Minijob drauf achten, daß der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entricht, dann wird dir erst ab ca. 1250€ mtl. Ausbildungsvergütung die Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro.

Für die ganzen Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden dir ca. 20% von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung einbehalten!

Gruß und einen guten Start bei deiner Ausbildung wünscht dir siola55 ;-)

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Natürlich wird der zuviel bezahlte Kfz-Versich.beitrag taggenau erstattet! Hast du denn deiner Versicherung schon mitgeteilt, dass kein Folgefahrzeug versichert wird sowie deine Kontoverbindung, falls du den Beitrag überwiesen hast!?

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: G.7.4 Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Du darfst laut der minijob-zentrale.de 2x im Kalenderjahr das doppelte verdienen, falls die Mehrarbeit nicht geplant war, also z.B. bei einer Krankheitsvertretung:

Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.280 Euro möglich.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3

Gruß siola55

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Wieviel muss man in Summe an die Bank zurückzahlen und wie berechnet man das?

Kommt auch drauf an wie hoch deine Bearbeitungsgebühren für diesen Kredit sind...

Der effektive Zinssatz gibt an, wie hoch die Darlehenskosten tatsächlich ausfallen. Insofern bezieht der effektive Zinssatz nicht nur die nominalen Zinsen, sondern auch mögliche Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen mit ein.

Somit umfasst er neben dem Sollzins auch die Bearbeitungsgebühren und Kosten für mögliche Versicherungen wie Risiko- oder Restschuldversicherungen.

Gruß siola55

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Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung können Sie im § 33 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes nachlesen.

Gruß siola55

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Also dann hast du keine Minijobs, sondern Midijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html

Ein Gewerbe im Nebenerwerb kannst du da jederzeit anmelden...

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