Normal ist es üblich, dass die Beitragszeiträume nach dem angebrochenen Jahr immer zum 1. Januar beginnen...

Da hast du leider aus Unwissenheit einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen, also anstatt dem Kalenderjahr das Versich.jahr abgeschlossen!!!

Die Beiträge werden so abgerechnet wie du es dummerweise beantragt hast :-((

Ein Versich.vermittler mit Herz und Hirn würde niemals einen solchen Unsinn als unterjähriger Vertrag abschließen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Da hilft dir z.B. der Link der AOK weiter:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Voraussetzungen für die Familienversicherung
Die Mitversicherung von Familienmitgliedern sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Bedingungen, die für die Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt sein müssen.
Wohnort
Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Familienangehörigen muss in Deutschland liegen, um sich in der Familienversicherung gemeinsam versichern zu lassen.
Lebt das Familienmitglied oder die ganze Familie im Ausland, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen die Familienversicherung möglich. Besprechen Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrer AOK, um die Bedingungen dafür zu klären.
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Ja klar kannst du durch eine Ek-Steuererklärung deine zuviel einbehaltene Kapitalertragssteuer erstatten lassen, falls dein Durchschnittssteuersatz unter 25% liegt.

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Vllt. kann dir ja der autokostencheck.de weiterhelfen...

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Für sooo ein wichtiges Thema solltest du dich nicht auf Zuruf bei den Checkern verlassen, denn dann bist du im Ernstfall wirklich verlassen... :-((

Such' dir bitte ein Versich.maklerbüro mit Herz und Hirn (also ein Versich.makler aus Fleisch und Blut) und lass' dich ausführlich informieren und beraten!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Jeder 4. Arbeitnehmer wird einmal in seinem Arbeitsleben berufsunfähig :-((

Ich weiß nicht im Voraus, ob du wirklich zu den anderen 3 gehörst ;-) ;-) ;-)

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Beim Sonderkündigungsrecht muss die Kündigung bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht. Die Besonderheit bei der Sonderkündigung ist, dass für einen Krankenkassenwechsel die eigentlich geltende 12-monatige Bindungsfrist nicht gilt.

Infos findest du auch hier in dem Link: https://www.krankenkassen.de/krankenkasse-wechseln/kuendigung/fristen/

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

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Klar - du kannst auch einen Schaden rückkaufen bis zu 12 Monaten nach der Reparatur bei kleineren Schäden bis etwa 1000€ bei der HUK:

Bild zum Beitrag

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Falls noch aktuell mit der Bewerbung bei der Polizei, hier mal ein hoffentl. hilfreicher Link: https://www.ausbildungspark.com/einstellungstest/polizei/

Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir

siola55

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Es gibt da bereits seit 2022 die neue Online-Anwendung speziell für Rentner und Pensionäre unter www.einfach.elster.de

Falls du die Voraussetzungen dafür erfüllst (z.B. nur inländische Renteneinkünfte, Kapitaleinkünfte unter dem Sparerpauschbetrag, nur Minijob als Nebenjob, keine FeWo vermietet usw. laut dem Zeitungsartikel), kannst ja mal versuchen, ob dies dir weiterhilft. Siehe hierzu den Artikel aus der VdK-Zeitung Ausgabe Juli/Aug. 2022 wie folgt:

Bild zum Beitrag

Gruß eines VdK-Mitglieds

PS: Hab' "Einfach Elster" selbst noch nicht ausprobiert, da ich leider mehr als die 538€ mtl. hinzuverdienen muß zu meiner schmalen Rente; falls es dir praktisch weiterhilft, bitte doch um kurzen Kommentar ob hilfreich oder nicht für deine Anwendung... Danke ;-)

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Du wirst nach einer Schadenmeldung nicht hochgestuft, sondern zurückgestuft in der SF-Klasse - nur die Beitragssätze erhöhen sich bei einer Schlechterstufung:

ein Blick in deine Rückstufungstabelle deiner Bedingungen (AKB) beantwortet dir deine Frage von selbst...

wie z.B. hier bei der Kravag:

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bzw. beim "Billigtarif" wie folgt:

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...und müsse ich dann irgendwas bezahlen wegen dem schaden (ich bin der verursacher)

Beim Kfz-Haftpflichtschaden nein - beim selbstverursachten Kaskoschaden (Eigenschaden) wird dir deine gewählte SB in Abzug gebracht!

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Sagen wir mal Gewinn, damit wir über den Freibetrag drüberkommen. ist ja nur theoretisch...

Vom Gewinn geht ja noch zumindest der ganze Vorsorgeaufwand in Abzug - in D besteht KV-Pflicht - und somit überschreitest du den Grundfreibetrag erst mal noch nicht.

Falls du Single bist, hier mal die graphische Darstellung des Durchschnitts- und Grenzsteuersatzes von 2024: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Bitte auch die Infos auf der Seite 2 beachten.

Gruß siola55

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Der Steuer-Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2024 für Singles 11.604€; solange du diesen Betrag nicht überschreitest, sind auch keine Ek-Steuern fällig ;-)

Wegen der Sozialversich.beiträge solltest du deine Krankenkasse ansprechen...

Gruß siola55

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Als Arbeitnehmer gibt es z.B. den Arbeitnehmerpauschbetrag von aktuell 1230€ im Jahr bei der Einkommensteuererklärung - auch Werbungskostenpauschale genannt: auf dem Weg zur Arbeit entstehen dir ja Kosten, egal ob du mit dem Bus, der Bahn oder dem eigenen Auto zur Arbeitsstelle fährst.

Somit sind immer mind. diese 1230€ steuerlich geltend zu machen bzw. dieser Pauschalbetrag wird automatisch vom Finanzamt von deinem Jahresbruttolohn in Abzug gebracht und vermindert deine Steuerbelastung.

Beispiel für die Praxis: bei 1230€ Arbeitnehmerpauschale sind damit 1230€ : 0,30€/km = 4100 km pro Jahr abgegolten und dies sind bei 220 Arbeitstagen im Jahr eine Einfachentfernung von ca. 18 km zur Arbeitsstelle.

Näheres findest du hier in der Anleitung zur Anlage N vom Bundesfinanzministerium über die Werbungskosten bei deiner Einkommensteuererklärung, da diese Fahrtkosten noch gestuft sind (ab dem 21. km Einfachentfernung sind dies 38 Cent/km):

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Gruß siola55

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Da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter:

wie z.B.: https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/PKW-Sportwagen/

oder hier: https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/PKW-Cabrios/

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Kommt drauf an, wie lange die Samenzellen überleben:

Wie lange überleben männliche und weibliche Spermien?

Außerhalb des Körpers sind Samenzellen so lange befruchtungsfähig, wie sie von Samenflüssigkeit geschützt sind. In der Gebärmutter und den Eileitern überleben Samenzellen bis zu fünf Tage.

Falls du partout schwanger werden willst:

Wie lange überleben Spermien im weiblichen Genitaltrakt?

Optimal für eine erfolgreiche Befruchtung der Eizelle ist ein Geschlechtsverkehr etwa 36-48 Stunden vor dem Eisprung. Dies liegt daran, dass Spermien im Genitaltrakt mit einer Lebensdauer von ca. 3-4 Tagen verbleiben, die Eizelle aber nur ein kurzes Zeitfenster von 4-6 Stunden für die Befruchtung hat.

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

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...der angeblich von einer außenstehenden Person beschädigt wurde um die Leistung abzugreifen. Die Versicherung würde ja sozusagen einen neuen Fernseher bezahlen.

Da verwechselst du leider was Grundsätzliches: ein Hausratschaden (Eigenschaden) ist zum Neuwert versichert, beim Privathaftpflichtschaden (also Fremdschaden) ist nur mal der Zeitwert versichert!

Um den "angeblichen" Schaden zu begutachten, kommen dann die Versicherungsdetektive - siehe Patrick Hufen und Timo Heitmann - also wird es erst mal nichts mit einem neuen Fernseher auf Abruf...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Falls eine Versich.prämie bezahlt wurde, besteht meines Wissens auch Versich.schutz unabhängig vom Todesfall...

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Der Fahrzeughalter steht doch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. im Teil 2.

Wer bitte ist da aktuell eingetragen?

Und wer bitte hatte bisher die SF-Klasse als Versich.nehmer und welche SF-Klasse?

Gruß siola55

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