Normal ist es üblich, dass die Beitragszeiträume nach dem angebrochenen Jahr immer zum 1. Januar beginnen...
Da hast du leider aus Unwissenheit einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag abgeschlossen, also anstatt dem Kalenderjahr das Versich.jahr abgeschlossen!!!
Die Beiträge werden so abgerechnet wie du es dummerweise beantragt hast :-((
Ein Versich.vermittler mit Herz und Hirn würde niemals einen solchen Unsinn als unterjähriger Vertrag abschließen...
Gruß einer ehem. Versich.maklerin