

Schon mal hier versucht?
https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/familie-und-kinder
Diese Vorgehensweise ist eine Frechheit und ich würde mich beim Bundesministerium für Familien schriftlich beschweren!
Gruß siola55
Schon mal hier versucht?
https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/familie-und-kinder
Diese Vorgehensweise ist eine Frechheit und ich würde mich beim Bundesministerium für Familien schriftlich beschweren!
Gruß siola55
Ich als Selbstständiger verdiene circa 60.000€/pa, keine Kirchensteuer + circa 3000€ Betriebsausgaben...
Falls du den Umsatz damit meinst, dann wäre dein Gewinn Umsatz abzl. Betriebsausgaben, also 60.000€ - 3.000€ = 57.000€ Gewinn!?!
Einkommenssteuer
Leider sind deine Zahlen veraltet bzw. falsch: der Grundfreibetrag ist aktuell in 2023 für einen Single 10.908€.
Großer Irrtum: der Ek-Steuersatz ist doch progressiv!!!
Für einen Single gilt z.B. folgende Progression in der Ek-Steuerberechnung: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Wie bist du kranken- und rentenversichert??? Da fehlen ja sämtliche Vorsorgeaufwendungen in deiner Berechnung... :-((
Gruß siola55
Da haben sich bestimmt die Oligarchen ihren bisherigen Gewinn durch die aktuellen Waffengeschäfte zurückgeholt!?
Da sagt aber das Schaubild ganz was anderes aus:
Gruß siola55
Hey liebe susi,
diese Steuer-Identnr. haben deine Eltern schon in 2008 erhalten...
falls du später geboren bist: die Steuer-Identnr. wird gleich bei der Geburt vergeben, da die Eltern diese Steuer-Identnr. auch für den Kindergeldantrag benötigen!
Oder noch einfacher: deine Eltern sollen einfach mal den letzten Kindergeldbescheid genauer ansehen, da müßte deine Steuer-Identnr. auch vermerkt sein!?
Gruß siola55
Lohnsteuern sind nicht das Problem (diese werden erst ab ca. 1250€ mtl. Ausb.vergütung einbehalten!), sondern die ca. 20% Sozialabgaben, welche automatisch einbehalten werden!
Gruß siola55
Da kannst du auch nichts finden im Internet, da es sich beim Kugelstoßen - wie der Name schon sagt - um eine Kugel handelt und nicht um einen Ball: https://www.vlamingo.de/kugelstossen-technikbeschreibung/
Gruß siola55
Dann machst du i-was falsch dabei - bei mir klappt dies immer und ist kostenlos ;-))
Gruß siola55
Momentan bei diesen Horrorpreisen über 300€ monatlich... :-(((
Muß nicht, aber kann...
Deine Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllst:
Der erste Schritt wäre also die Meldung bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend"; nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 u. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer wurde ja zum 1.1.2023 wiederum erhöht auf aktuell 1.230€ (ab dem 1.1.2022 rückwirkend 1.200€) im Jahr; will heißen: du kannst dir weitere Angaben zu Werbungskosten ersparen, solange die 1.230€ bzw. 1.200€ in 2022 nicht überschritten werden!
Die Handwerkerkosten werden dir separat ausgewiesen am Ende des Steuerbescheids als "Ermäßigung für Handwerkerleistungen".
Gruß siola55
Die meisten Versicherer verlangen einen Zuschlag in der Versich.prämie bei abweichendem Fahrzeughalter :-((
Bei einem Unfall wirst du zum nächsten 1.1. schlechtergestuft - egal wer gerade damit rumfährt :-((
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften!?
Du solltest beim Minijob drauf achten, daß der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entricht, dann wird dir erst ab ca. 1250€ mtl. Ausbildungsvergütung die Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro.
Für die ganzen Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden dir ca. 20% von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung einbehalten!
Gruß und einen guten Start bei deiner Ausbildung wünscht dir siola55 ;-)
Natürlich wird der zuviel bezahlte Kfz-Versich.beitrag taggenau erstattet! Hast du denn deiner Versicherung schon mitgeteilt, dass kein Folgefahrzeug versichert wird sowie deine Kontoverbindung, falls du den Beitrag überwiesen hast!?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
PS: G.7.4 Anzeige der Veräußerung
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Du darfst laut der minijob-zentrale.de 2x im Kalenderjahr das doppelte verdienen, falls die Mehrarbeit nicht geplant war, also z.B. bei einer Krankheitsvertretung:
Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.280 Euro möglich.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3
Gruß siola55
Wieviel muss man in Summe an die Bank zurückzahlen und wie berechnet man das?
Kommt auch drauf an wie hoch deine Bearbeitungsgebühren für diesen Kredit sind...
Der effektive Zinssatz gibt an, wie hoch die Darlehenskosten tatsächlich ausfallen. Insofern bezieht der effektive Zinssatz nicht nur die nominalen Zinsen, sondern auch mögliche Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen mit ein.
Somit umfasst er neben dem Sollzins auch die Bearbeitungsgebühren und Kosten für mögliche Versicherungen wie Risiko- oder Restschuldversicherungen.
Gruß siola55
Diese Ausgaben können Sie, soweit sie Ihnen nicht ersetzt werden, steuermindernd geltend machen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, als die Ausgaben die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Das Finanzamt berechnet die zumutbare Belastung automatisch. Es berücksichtigt dabei Ihre familiären Verhältnisse und die Höhe Ihrer Einkünfte. Die genaue Berechnung können Sie im § 33 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes nachlesen.
Gruß siola55
Also dann hast du keine Minijobs, sondern Midijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html
Ein Gewerbe im Nebenerwerb kannst du da jederzeit anmelden...