...und noch einen Nebenjob einmal die Woche auf 520€ steuerfrei...

Es gibt aber in D keine steuerfreien Minijobs :-((

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In der Übergangszeit von der Schule zur Uni habe ich einen Ferienjob bei DHL gemacht, ...

Hi Marlon, in der Übergangszeit von Abitur zum Studium gibt es leider keine kurzfristige Beschäftigung mit 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen, welche sozialversicherungsfrei wäre :-((

Du hast doch gar keine Ferien mehr... oder hattest du evtl. Vorbeschäftigungszeiten?

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText2

Gruß siola55

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Bis zur Volljährigkeit wird das Kindergeld ohne sonstige Voraussetzungen an die Eltern weitergezahlt!

Ab der Volljährigkeit besteht Kindergeldanspruch für die Eltern bei arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet des Kindes nur bis längstens zum 21. Lebensjahr, falls du nur eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob ausübst!

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

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Das ist alles regelkonform, oder müsste ich eigentlich Lohnsteuer zahlen bei meiner Ausbildung?

Als Single in Lohnsteuerklasse 1 werden dir erst ab einer mtl. Brutto-Ausb.vergütung von 1358€ die Lohnsteuer vom Lohnbüro einbehalten! Ergo werden dir nur die ca. 20% Sozialabgaben einbehalten für die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- sowie die Al-Versicherung.

Du hast als Single den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ im Jahr + die Arbeitnehmerpauschale von 1.230€ + Vorsorgeaufwand (also deine Beiträge zur Sozialversicherung); ergo sind mehr als 12.834€ für dich einkommensteuerfrei!

Dein Gewinn, also Umsatz abzgl. Betriebsausgaben mußt du natürlich versteuern laut dieser Steuertabelle für Singles: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Beispiel: Beim Gewinn von ca. 20.000€ im Jahr überschreitest du den Freibetrag und somit ergibt sich eine Ek-Steuernachzahlung laut Steuertabelle für einen Single mit ca. 20% Grenzsteuersatz von ca. 15.000€ zusätzlich zu versteuerndes Einkommen, ergo eine Steuernachzahlung von ca. 3.000€ im Jahr.

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Der Experte heißt minijob-zentrale.de

wie z. B. hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

oder hier das Ehrenamt: https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/

bzw. hier die freiberufliche Tätigkeit: https://magazin.minijob-zentrale.de/wie-viele-minijobs-darf-man-haben/#was-muessen-studentinnen-und-studenten-beachten

Gruß siola55

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Habt ihr noch weiter Tipps und Dinge auf die ich achten sollte?

Du solltest gemeinsam mit deinen Eltern mal ein Versich.maklerbüro aufsuchen in deiner Nähe, um sämtliche wichtigen Infos zur Ersteinstufung bzw. zu einer Alternative der Kfz-Versicherung zu erhalten wie z.B. Führerschein- oder Zweitwagenregelung sowie über die Kunden- u. Kinderregelung usw.

Ein Versich.maklerbüro kann dir zig günstige Kfz-Versicherungsgesellschaften anbieten und noch mehr zig günstige Tarife!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Es gibt in D keine steuerfreien Minijobs!

Weiterhin gilt für die Minijobs folgendes laut der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html

wie z.B. gesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
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Falls deine Selbstständigkeit neben deiner Angest.tätigkeit ausgeübt wird, hast du ja durch deinen hoffentlichen Gewinn = Umsatz - Betriebsausgaben vom Nebenerwerb zusätzliche Einkünfte, welche leider nach dem höheren Grenzsteuersatz besteuert werden laut der Tabelle hier für einen Single: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Beispiel: Du hattest bisher ein Jahresbrutto-Einkommen von 48.000€ aus der Angest.tätigkeit, dann ergibt sich daraus laut der Steuertabelle bei einem zu versteuerndem Einkommen (48.000€ abzgl. ca. 10.000€) von ca. 38.000€ einen Grenzsteuersatz von ca. 31% beim Single.

Somit ergibt sich für deine zusätzliche Steuerlast vom Gewerbegewinn von z.B. 12.000€ im Jahr (also z.B. 15.000€ Jahres-Umsatz abzgl. 3.000€ Betriebsausgaben) so ca. 1/3 von 12.000€ Gewinn = ca. 4000€, welche du unbedingt auf die hohe Kante legen solltest während dem Jahr, um die Steuernachzahlung bezahlen zu können!

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Durch meine zusätzliche Arbeit habe ich dreimal mehr als 538€ verdient...

Dies war einmal - aktuell sind nur 2 Überschreitungen erlaubt, falls nicht geplant:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3

wie z.B.: Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin  bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

Gruß siola55

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Da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 weiter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Du mußt z.B. ab deiner Volljährigkeit nur mal eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für einen Kindergeldanspruch deiner Eltern:

Bild zum Beitrag

Also die zu Beginn deiner Volljährigkeit am wenigsten aufwändige Variante ist der Punkt 2 mit der Meldung bei deiner Berufsberatung!

Gruß siola55

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Falls dein Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer entrichtet für dich, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben.

Somit hast du als Single beim Teilzeitjob (Midijob zwischen 538,01€ bis 2.000€ mtl. Bruttolohn) den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ + Arbeitnehmerpauschale von 1.230€; also mind. 12.834€ sind somit einkommensteuerfrei im Jahr 2024 ;-))

Gruß siola55

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Ganz einfach im Kopf die Sozialabgaben bei mehr als 2000€ mtl. Bruttolohn mit ca. 20% berechnen bis zur BBG = Beitragsbemessungsgrenze.

Beim Midijob zwischen 538,01€ bis 2000€ mtl. Bruttolohn sind dies etwas weniger zwischen 0% bis max. ca. 20% Sozialabgaben (Übergangsbereichsregeglung ankreuzen für den Midijob beim AOK-Gehaltsrechner).

Bei Azubis gelten immer die ca. 20% Sozialabgaben; jedoch wird bei den meisten Azubis keine Lohnsteuer einbehalten, da die Ausbildungsvergütungen bei den meisten Azubis unter der 1358 Euro-Grenze liegen, ausser bei den bestbezahlten Ausb.berufen wie hier in dem Link: https://www.ausbildung.de/berufe/bestbezahlte/

Auf den Cent genau kannst du die ganzen Abgaben inkl. Lohnsteuern mit dem professionellen AOK-Gehaltsrechner ausrechnen: https://www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner-2024/

Bei der Jahres-Einkommensteuer z.B. für einen Single ist dies einfacher aus Tabelle abzulesen, da hier die Lohnsteuerklasse keine Rolle mehr spielt (die mtl. Lohnsteuer ist ja nur mal eine Vorabzahlung für die Ek-Steuer). Nur das zu versteuernde Einkommen spielt hier eine Rolle für die Jahres-Ek-Steuer:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

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Bei der Kfz-Versicherung gibt es immer nur einen VN! Jedoch könnte die Mutter der Versich.nehmer (VN) sein z.B. bei der Zweitwagenregelung und du bist der abweichende Fahrzeughalter.

Weitere Fahrer sollten dann dem Versicherer gemeldet werden um Nachzahlungen bei der Prämie zu vermeiden.

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https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/

Du kannst doch im Ehrenamt schon diese 840€ im Jahr steuerfrei kassieren:

https://magazin.minijob-zentrale.de/hohere-steuerfreibetrage-ehrenamt-uebungsleiter/#hoehere-ehrenamts-und-uebungsleiterpauschale-seit-2021

Gruß siola55

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Immer wieder dieses Märchen vom steuerfreien Minijob:

In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Dann hat eben dein Minijob-Arbeitgeber für dich nicht die 2% Pauschalsteuer entrichtet!? Somit werden alle weiteren Jobs neben dein Ausbildungsvergütung mit der Looser-Lohnst.klasse 6 abgerechnet :-((

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Wenn das Familienmitglied für immer auf die sehr gute SF-Klasse verzichtet, dann ja ;-)

Ansonsten die Zweitwagenregelung mit abweichendem Fahrzeughalter und dich als weiteren Fahrer kostet auch Zuschlag in der Prämie :-((

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Kommt drauf an, ob dein Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; verpflichtet ist dieser nicht dazu: siehe minijob-zentrale.de

Abgaben einschließlich Steuern im Gewerbe
Für Minijobs im gewerblichen Bereich liegen die Abgaben insgesamt bei 35 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tragen davon 31,4 Prozent. Minijobber und Minijobberinnen 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge, die vom Verdienst einbehalten werden. Dass die Zahlungen bei der Minijob-Zentrale ankommen, liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Sie melden zu festgesetzten Terminen monatlich per Beitragsnachweis und zahlen die Abgaben für die Minijobber und Minijobberinnen an die Minijob-Zentrale.
In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Gruß siola55

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FreyPlus heißt evtl. die Lösung für dich - die suchen Zusteller ab 13 Jahre:

https://www.freyplus.de/jobs/minijob-schuelerjob-zeitung-austragen-flyer-verteilen/

Viel Erfolg damit

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