Du kannst sogar aktuell bis 538€ mtl. Bruttolohn verdienen als geringfügige Beschäftigung ;-)

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
  • Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
  • Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
  • Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben.
  • Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
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Du selbst hast kein Problem damit - die Autoversicherung von den Stiefeltern übernimmt den Fremdschaden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Stiefeltern müssen die korrekte Prämie nachentrichten sowie erfolgt zum nächsten 1.1.2025 eine Schlechterstufung für die Schwiegereltern :-((

Mit der Teilkaskoversicherung sind nur Schäden mit äußerer Einwirkung abgesichert, also keine Eigenschäden beim Auto der Schwiegereltern. Dazu benötigen die Schwiegereltern einen Vollkaskoschutz!

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Wie funktioniert der Belegabruf bei ELSTER?

Die Finanzverwaltung nennt den Service Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf), weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst. Das geht übrigens nicht nur direkt bei Elster, sondern auch bei Steuersoftware und einigen Steuer-Apps.

https://www.youtube.com/watch?v=76-Nec15G8A

Viel Erfolg damit und Gruß von siola55

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Beim Werkstudent sind aktuell mind. 11.604€ + 1.230€ Arb.nehmerpauschale, also mind. 12.834€ einkommensteuerfrei ;-)

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Ich habe vor 2 Wochen beim Ausparken ein anderes Auto gestreift...

Nun wurde ich auf SF1 zurück gestuft...

Also da kann was nicht stimmen: schlechtergestuft wirst du doch erst zum nächsten 1.1. im Folgejahr, also zum 1.1.2025 !?

Die Rückstufung bei 1 Schaden kannst du aus deiner Tabelle im Schadenfreiheitsrabatt-System doch selbst ablesen. Mit dem Kfz-Versich.vertrag hast du ja für die Gültigkeit dieser AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) mit unterschrieben:

Bild zum Beitrag

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Wenn die Mutter für immer verzichtet auf diesen SF-Rabatt - ja.

Du kannst jedoch nur die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum auf dich übertragen lassen...

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Bei Steitigkeiten mit Versicherern gibt es doch den Versich.ombudsmann - dieser ist kostenlos für dich: https://www.versicherungsombudsmann.de/

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Also ein Midijob mit z.B. 539€ mtl. Bruttolohn sollte es schon sein, dann ist sie mit 2,50€ mtl. Beitrag voll sozialversichert, also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung schon inklusive (KV-Beitrag 11 Cent u. PV-Beitrag 2,24€).

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText2

Gruß siola55

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Falls du eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob zusätzlich ausübst und dein Minijob-Arbeitgeber entrichtet für dich diese 2% Pauschalsteuer, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben ;-)

Somit wären gerade mal die 3,6% RV-Pflichtbeitrag vom Bruttolohn abgezogen, also max. knapp 20€ würden dir einbehalten werden; du könntest jedoch auch noch einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Minijob-Arbeitgeber beantragen, dann wäre dein Minijoblohn Netto wie Brutto ;-))

Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de, wie z.B. hier:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

Gruß siola55

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Muss ich dies der Versicherung melden und hat dies irgendwelche Auswirkungen...

Ja klar mußt du dies neu versichern wg. dem Kennzeichen.wechsel und die Prämie erhöht sich, da ja das Auto jetzt älter ist und sich evtl. die Grundprämie erhöht hat :-((

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Einfach mal in deinen AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) nachlesen, ob auch geliehene Sachen mitversichert sind - also Diebstahl sicher nicht :-((

Schäden an geliehenen Sachen evtl. mitversichert; jedoch müßte da die Oma eine Hausratversicherung haben, wo Fahrrad- und Zubehördiebstahl mitversichert ist.

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Es gibt da weder Mitglieder noch versicherte Personen - einzig und allein das Auto ist bzw. war versichert!

Und wenn du auch einen Dummkopf finden solltest, welcher deine Malusklasse übernimmt - du müßtest einen Neuantrag im Kfz-Versicherungsgeschäft mit einer Lüge beantragen:

Ersteinstufung in SF-Klasse 0

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 0 eingestuft.
Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag hat Vorrang vor einer Ersteinstufung nach I.2. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat.
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Bei manisch-depressiven Störungen kann diese extreme Risikoneigung sehr wohl auftreten. Der Volksmund sagt ja hierzu: "Von himmelhochjauchend bis zu Tode betrübt" kann sich diese Störung auswirken!

Bei der Manie entfällt jegliches Angstgefühl und öffnet somit der extremen Risikoneigung Tür und Tor ...

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Also ein "Kleingewerbe" gibt es gar nicht - was du meinst ist die Kleinunternehmer-Regelung wie folgt:

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Infos zur "Gründung eines Gewerbes" bzw. zur Ausübung einer "freiberuflichen Tätigkeit" findest du in klicktipps.de bzw. in dem Link hier:

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß siola55

PS: Ist das überhaupt machbar mit Bafög und Kindergeld?

Die Antworten bzw. Kommentare hierzu wurden ja inzwischen korrigiert von anTTraXX wie folgt: Anrechnung erfolgt beim BAföG wegen Überschreitung der Einkommens- und Vermögensfreigrenzen.

Beim Kindergeldanspruch für die Eltern muß bei einer Zweitausbildung die 20 Wochenstundengrenze beachtet werden. Die Verdiensthöhe spielt hierbei keine Rolle, da die Einkommensgrenzen bereits sei 2012 ganz abgeschafft wurden für den Kindergeldanspruch:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#Abgeschlossene_Berufsausbildung_abgeschlossenes_Studium

https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung/#Keine_Einkommensgrenze_%E2%80%93_aber_schaedliche_Einkuenfte

...oder wird mir Geld gestrichen sobald man die 520€ Grenze im Monat knackt.

Diese Einkommensgrenze wirkt sich ausser beim BAföG noch bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern wie folgt aus:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen in dem Link der AOK: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

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