Es gibt da die Möglichkeit bei einer "Mopedversicherung" als Sondereinstufung z.B. bei der wgv:

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Gruß einer Versich.maklerin

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Du kannst zusätzlich zum Minijob auf max. 556€ noch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, welche in der Verdiensthöhe unbegrenzt ist (z.B. als Ferienjob).

Die kurzfristige Beschäftigung ist als Ferienjob sozialversicherungsfrei und du bist kostenlos in der Familienversicherung wie bisher über die Eltern krankenversichert.

Lohnsteuern werden dir als Single in Lohnsteuerklasse 1 ab ca. 1400€ mtl. Bruttolohn einbehalten; jedoch kannst du die zuviel einbehaltene Steuern im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen ;-))

Der Messejob wär als kurzzeitig Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Jedoch würde ich da mehr als 1.300 verdienen...

Diese Grenze wäre für einen Midijob, jedoch gilt für den Midijob die Verdienstspanne > 556€ bis max. 2000 € mtl. Bruttolohn.

Die minijob-zentrale.de hilft dir da gerne weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html#docb83bb90c-d751-4e3e-bf63-23e0bce88e20bodyText1

Gruß siola55

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und nur geheiratet haben für die steuerlichen Vorteile?

Also richtig steuerliche Vorteile ergeben sich am Ende des Jahres nur bei Ehepaaren mit dem Splittingtarif, wo nur ein Partner arbeitet, wie z.B.:

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https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

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Da dies ein Schadenfall beim Ein- u. Ausladen des Familien-Fahrzeugs ist, tritt hier weder die Kfz-Versicherung (Be- und Entladen beim Kfz sind nicht versichert!) noch die Privathaftpflichtversicherung ein, da der Schaden von einem Familienangehörigen verursacht wurde!

Bleibt also nur die Vollkaskoversicherung als möglicher Schutz für solche Schadenfälle... :-((

Gruß einer Versich.maklerin

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Ja klar - ca. 21% Abzug für die Sozialversich.beiträge wie Renten-, Kranken-, Pflege- sowie für die Arbeitslosenversicherung und ca. 19% Abzug für die Lohn- bzw. Einkommensteuern: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Und was bitte war jetzt deine Frage?

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Einkommen sind immer in Bruttobeträgen anzugeben beim Wohngeldantrag, da das Amt dann eine Pauschale abzieht für Sozialversich.beiträge usw.

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Das Problem kommt dann halt bei der nächsten Ablesung bzw. beim nächsten Schadenfall...

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Frag doch deine Zul.stelle dann weißt du es ganz genau...;-))

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Einfach der AdmiralDirekt kurz das Versehen zumailen...

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Rückwirkend geht da gar nichts - deine Jahressteuerschuld wird im Folgejahr anhand deines zu versteuerndem Einkommen vom Finanzamt berechnet:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21b.pdf

Siehe hierzu auch die Beispiele auf Seite 2 ;-))

Gruß siola55

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Dann mußt du eben nur keine solche Leistungen beantragen...!!!

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Falls du noch in Ausbildung bist: die Ausbildungsvergütung zählt leider nicht als Gehaltszahlung :-((

Bei einer Finanzierung mußt du aber den Nachweis über die 3 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen...

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Falls du noch einen Restanspruch, also paar restliche Tage Al-Geldanspruch von der letzten Arbeitslosigkeit hast, auf alle Fälle sofort Al melden!

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Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch gar keine "Mitversicherung" - sowas gibt es z.B. bei einer Unfallversicherung - es ist doch immer nur das Auto versichert, egal wer da gerade mit rumfährt ;-))

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