Hallo,
meine eigene Recherche hat mich für meine konkrete Situation bisher nicht weiter gebracht - vielleicht habe ich hier Glück.
Ich war im vergangenen Kalenderjahr nur die ersten 6 Monate erwerbstätig als Doktorandin an einer Universität. Danach ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, die Doktorarbeit war allerdings noch nicht abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen hatte ich mich dazu entschieden, keine neue Anstellung zu suchen und mich auch nicht arbeitslos zu melden (ergo auch keine Leistungen vom Arbeitsamt zu beziehen) bis ich die Doktorarbeit fertiggestellt habe. Ich habe mich nur durch mein Erspartes finanziert und musste mich zusätzlich noch auf eigene Kosten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.
Das heißt in der Summe, dass ich 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und Einkommensteuer gezahlt habe und 6 Monate ohne jegliche Bezüge gelebt habe, aber trotzdem Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung hatte.
Meine Frage ist nun, welche Auswirkungen das auf meine Steuererklärung hat. Kann ich beispielsweise die freiwilligen Versichertenbeiträge steuerlich absetzen (wenn ja, in welcher Rubrik?) oder geht das nicht, weil es nicht in Verbindung zu meinem Anstellungsverhältnis stand, für das ich die Steuern gezahlt habe? Gibt es vielleicht noch andere Dinge, die ich angeben/absetzen kann, die bei einer "normalen" Steuererklärung für durchgängig Beschäftige evtl. keine Rolle gespielt hätten?
Vielen Dank im Voraus!