Du hast aber als Durchschnittsverdiener knapp die Hälfte netto mehr Lohn zur Verfügung, nämlich ca. 30% Grenzsteuersatz + ca. 21% Sozialabgaben: ergo max. 51% Abzüge ;-)

Im schlimmsten Fall als Spitzenverdiener mit einem Steuersatz von 42% + ca. 21% Sozialabgaben hast du netto immer noch ca.37% mehr Nettolohn von deiner Lohnerhöhung ;-))

Da darfst du dich schon freuen wegen mehr "Kohle"... ;-)))

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Wie viel darf man pro Jahr durch Nebentätigkeiten (Privatverkäufe bei Kleinanzeigen & bezahlte Umfragen) einnehmen, ohne den Betrag irgendwo melden zu müssen?

Moin, also die Sache ist: Ich stelle als Privatverkäufer viel Zeug bei der App “Kleinanzeigen” ein, hauptsächlich aus meiner Kindheit/Jugend. Da hat sich dementsprechend einiges angesammelt, zumal ich mich lange Zeit auch von nix trennen konnte, und da ich auch wirklich jeden Sammelsticker, jede Yugioh-Karte usw. einzeln einstelle, auch wenn's nur Artikel für 1 € sind, habe ich bereits sehr viele Anzeigen geschaltet .. Verkaufen tut sich aber nur so etwa 1-2x im Monat mal etwas, wenn ich Glück habe. Meine Frage ist jetzt: Wie viele € darf man innerhalb eines Jahres durch private “Kleinanzeigen”-Verkäufe verdienen, ohne den Betrag irgendwo angeben zu müssen? Ich habe online etwas von 600 € gelesen, stimmt das? Dasselbe interessiert mich im Bezug auf bezahlte Online-Umfragen durch Apps wie “LifePoints” oder “YouGov”, da habe ich online etwas von einem Freibetrag von 410 € gelesen ...

Da ich da nicht so wirklich durchblicke, wollte ich mal euch fragen:

  • 1.) Wie viele € darf man innerhalb eines Jahres allgemein verdienen, ohne den Betrag irgendwo angeben zu müssen?
  • 2.) Wie viele € darf man innerhalb eines Jahres durch private “Kleinanzeigen”-Verkäufe verdienen, ohne den Betrag irgendwo angeben zu müssen?
  • 3.) Wie viele € darf man innerhalb eines Jahres durch bezahlte Online-Umfragen verdienen, ohne den Betrag irgendwo angeben zu müssen?

Vielen Dank an jeden, der sich Zeit für die Frage nimmt. : )

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410€ aus steuerlicher Sicht laut dem Bundesministerium für Finanzen:

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Gruß siola55

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Auch wenn du jmd. finden solltest, welcher dir dies leiht für deine Privatfahrt - du hast keinen Versich.schutz!

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Was kann man bei fehlender Erwerbstätigkeit steuerlich absetzen?

Hallo,

meine eigene Recherche hat mich für meine konkrete Situation bisher nicht weiter gebracht - vielleicht habe ich hier Glück.

Ich war im vergangenen Kalenderjahr nur die ersten 6 Monate erwerbstätig als Doktorandin an einer Universität. Danach ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, die Doktorarbeit war allerdings noch nicht abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen hatte ich mich dazu entschieden, keine neue Anstellung zu suchen und mich auch nicht arbeitslos zu melden (ergo auch keine Leistungen vom Arbeitsamt zu beziehen) bis ich die Doktorarbeit fertiggestellt habe. Ich habe mich nur durch mein Erspartes finanziert und musste mich zusätzlich noch auf eigene Kosten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern.

Das heißt in der Summe, dass ich 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und Einkommensteuer gezahlt habe und 6 Monate ohne jegliche Bezüge gelebt habe, aber trotzdem Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung hatte.

Meine Frage ist nun, welche Auswirkungen das auf meine Steuererklärung hat. Kann ich beispielsweise die freiwilligen Versichertenbeiträge steuerlich absetzen (wenn ja, in welcher Rubrik?) oder geht das nicht, weil es nicht in Verbindung zu meinem Anstellungsverhältnis stand, für das ich die Steuern gezahlt habe? Gibt es vielleicht noch andere Dinge, die ich angeben/absetzen kann, die bei einer "normalen" Steuererklärung für durchgängig Beschäftige evtl. keine Rolle gespielt hätten?

Vielen Dank im Voraus!

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Das heißt in der Summe, dass ich 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und Einkommensteuer gezahlt habe...

Irrtum - dir wurden Lohnsteuern einbehalten, falls dein mtl. Bruttolohn als Single 1400€ überschritten hat. Da du nur 6 Monate beschäftigt warst, sind dir natürlich zu viel Lohnsteuern einbehalten worden!

Gibt es vielleicht noch andere Dinge, die ich angeben/absetzen kann...

Du kannst z.B. deine Fahrtkosten steuerlich geltend machen neben deinen Aufwendungen für deinen Vorsorgeaufwand inkl. deinen freiwilligen KV- u. PV-Beiträgen ;-)

Kann ich beispielsweise die freiwilligen Versichertenbeiträge steuerlich absetzen (wenn ja, in welcher Rubrik?)

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Siehe z.B. Ziffer 16 & 18

Gruß siola55

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Vllt. hilft dir da der Bankenombudsmann weiter: https://bankenombudsmann.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Dann schau mal bitte hier in dem Link:

https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2

wie z.B.: Besonderheiten

Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.

Gruß siola55

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Hallo lieber grashupf,

einfach mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse lesen ab Seite 12 bzw. 15:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Bei "Ausbildungssuchend" gemeldet muß ja nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllt werden für den Kindergeldanspruch:

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Wenn das Kind den Ausb.vertrag unterschrieben hat, besteht weiterhin Kindergeldanspruch nach Punkt 3 ;-))

Das Kind muß nur das Formular hier von der Ausb.stelle bestätigen lassen und der Familienkasse dann vorlegen für einen weiteren Kindergeldanspruch in der Wartezeit:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031910.pdf

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Schwangerschaft ist doch keine Krankheit...

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Kommt drauf an, welchen Versich.schutz du willst...

Genügt dir der vorläufige Kfz-Haftpflichtschutz, also nur die Fremdschäden sind versichert oder benötigst du den sofortigen Vollkaskoschutz zusätzlich, also auch die Eigenschäden sollen sofort versichert sein z.B. bei einem neuen bzw. neuwertigen Auto.

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Dann schau mal hier: zulassung.digital

Beim Versicherungsschutz eines Neuwagens solltest du unbedingt drauf achten, dass das Neufahrzeug sofortigen Deckungsschutz ab Zulassungstag erhält für die Vollkaskoversicherung und nicht erst mit Bezahlung der Erstprämie!

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1960 kostete der Liter Benzin gerade mal 60 Pfennige ;-)

Genauso viel wie 1 Flasche Bier ;-))

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Ein Versich.maklerbüro kann dir da evtl. weiterhelfen...

Vllt. hilft dir auch diese Info weiter vom autokostencheck.de:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Günstigere Typklassen findest du über die autoampel.de

http://www.autoampel.de/vw-polo-iv-1-2-0603-652.html

oder günstigere Unterhaltskosten als dein vielgefahrener Polo:

https://www.autokostencheck.de/VW/VW-Polo/Polo-IV/polo-iv-1-2-9n_22605.html

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Lieber Jannik...,

mit 1000€ Nettoeinkommen im Monat wird dir doch noch gar keine Lohnsteuer einbehalten, ergo kann dir auch nichts erstattet werden :-((

Eine evtl. Steuererstattung richtet sich nämlich nach deinem Grenzsteuersatz wie folgt laut dieser Steuertabelle für einen Single:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen bisher war 20.000€ und somit dein Grenzsteuersatz ca. 25%, dann wird dir bei einer Spende von 2.000€ ca. ein Viertel davon erstattet.

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei 35.000€ im Jahr und somit einem Grenzsteuersatz von ca. 30%, dann wird dir von der Spende von 2.000€ eben etwa 30% erstattet, also ca. 600€ an Erstattung.

Für die Spendenabsetzung gilt folgendes laut dem Bundesministerium für Finanzen:

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Gruß siola55

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wie versichert man so etwas ?

Nennt sich abweichender Fahrzeughalter und mußt du bei deinem neuen Versicherer unbedingt angeben für die eVB-Nr.

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Da hilft dir doch gerne das "Merkbblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 weiter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Du mußt bei "Ausbildungssuchend" (dies kann ein Studium oder eine Lehre sein) nur mal eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen für den Kindergeldanspruch der Eltern, falls du bereits volljährig bist:

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Dabei ist die Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung die am wenigsten aufwändige Variante ;-))

Ab wann muss man sich arbeitssuchend melden?

Also bei der Variante mit "Arbeitsuchend" melden gibt es leider Einschränkungen im Alter und Hinzuverdienst: max. bis zum 21. Lj. besteht Kindergeldanspruch für die Eltern und der Hinzuverdienst darf max. ein Minijoblohn sein :-((

Siehe hierzu Punkt 4.1 auf Seite 13:

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Gruß siola55

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