Vllt. hilft dir da der autokostencheck.de weiter unter TEUER & GÜNSTIG:

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Achten solltest du beim Fahrzeugkauf auf die Typklassen des Autos, welche am meisten die Höhe der Versich.prämien mit beeinflussen:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Die Typklassen findest du auch in der autoampel.de

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Vllt. hilft dir da der autokostencheck.de weiter unter TEUER & GÜNSTIG:

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Achten solltest du beim Fahrzeugkauf auf die Typklassen des Autos, welche am meisten die Höhe der Versich.prämien mit beeinflussen:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

Die Typklassen findest du auch in der autoampel.de

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Also erst mal solltest du den Kfz-Versicherungsschutz abklären: falls du bisher noch kein Fahrzeug angemeldet und versichert hast, dann hast du bei jedem Versicherer Anspruch auf die Führerschein-Regelung mit Einstufung SF 1/2 oder sogar besser, da du mind. 3 Jahre deinen Führerschein hast ;-)

Gruß siola55

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Einen Schaden an fremden Fahrzeugen oder Sachen u. Personen meldest du deiner Kfz-Haftpflichtversicherung!

Teilkaskoschäden am eigenen Fahrzeug sind Schäden aufgrund äusserer Einflüsse wie z.B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand usw.

Auch Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl usw. sind hierbei abgesichert.

Ansonsten benötigst du einen Vollkaskoschutz für deine Eigenschäden...

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Beim Fahrzeugwechsel wird durch die Abmeldung/Ummeldung bei der Zulassungsstelle der bisherige Versich.vertrag aufgehoben.

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Lohnsteuerjahresausgleich machen doch nur noch die Firmen am Ende des Jahres für ihre Mitarbeiter...!?

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Mit der FIN leider nicht, jedoch mit dem KFZ-Kennzeichen ist dies möglich.

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Verkehrs-RS gilt für alle auf dich zugelassene Fahrzeuge - außerdem hast du als Fußgänger und Radfahrer Versich.schutz.

Sonst genügt ein Fahrer-RS für dich...

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

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Im Netz finde ich diesbezüglich keine Informationen...

Die Info findest du in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) unter "Schlechterstufung" ;-)

Seit 01.11.2024 bin ich bei einer anderen Kfz-Versicherung versichert...

Hast du den Vertrag online abgeschlossen, also einen unterjährigen Vertrag (Hauptfälligkeit unter dem Jahr) oder warst du beim Versich.vertreter mit Herz und Hirn und hast einen Kalenderjahresvertrag (Hauptfälligkeit 1.1. jeden Jahres)?

Bei welcher Gesellschaft bist du jetzt wegen den AKB?

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter: https://www.autokostencheck.de/Audi/Audi-A5/A5/a5-coupe-35-tfsi-b8_46376.html

Mit 1 Jahr Führerscheinbesitz bieten paar Versicherer dir die Einstufung SF 1/2 an.

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Auf diesem zweiten Job werden die Steuern aber nicht Pauschal abgeführt, sondern die Steuern auf den Arbeitnehmer abgewälzt...

In welcher Steuerklasse landet der Arbeitnehmer dann? Bleibt es bei der 1 oder rutscht er in die 6?

Ganz einfach: der Midijob bleibt in Lohnst.klasse 1 für einen Single und der Minijob wird mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet als weitere Tätigkeit!

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Evtl. hilft dir da der autokostencheck.de mit dem Beispiel hier:

https://www.autokostencheck.de/BMW/BMW-5er/525/525i-5-d_7235.html

https://www.autokostencheck.de/Audi/Audi-A5/A5/a5-1-8-tfsi-b8_40118.html

Bitte vorher deine Daten bzw. Einstellungen ändern auf deine Verhältnisse...

PS: Bei der Autowahl auf die Typklassen achten, welche in erster Linie die Versich.-Prämien bestimmen: https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

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Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendungen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind...

Als Rentner sehe ich hier kein Arbeitsverhältnis mehr, ergo auch kein Anspruch mehr als Werbungskosten von der Steuer absetzbar :-((

Ansonsten gilt folgendes laut dem Bundesministerium für Finanzen:

Bild zum Beitrag

Gruß siola55

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Nun habe ich allerdings von meinem Arbeitgeber Gehalt überwiesen bekommen ganz ohne Steuerabzüge, ...

Ja klar - beim Job mit Lohnst.klasse 1 werden dir als Single erst ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1400€ die Lohnsteuer einbehalten.

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