Das Einkommen des Vermieters in seinem Job liegt bei ca. 2400-2800€ Netto...

Lohnsteuern werden leider immer noch vom Bruttolohn einbehalten sowie die ganzen Abgaben für die RV, KV, PV sowie für die Arbeitslosen-Versicherung!!!

Beim Single wären dies so ca. 3.600€ bis ca. 4.200€ Monats-Bruttlohn: ca 21% Sozialversich.beitragsabzug und ca. 10% Lohnsteuern... ;-)

Beim Single mit Lohnsteuerklasse 1 kannst du ganz simpel die zusätzlichen Steuern wegen deiner Vermietung anhand dieser Steuertabelle im Kopf überschlagen mit deinem Grenzsteuersatz: angenommen, dein bisher zu versteuerndes Einkommen war ca. 36.000€ und entspricht somit einem Grenzsteuersatz von ca. 30%

Ergo beträgt deine zusätzliche Steuerlast durch die Vermietung in etwa 690€ x 12 = 8.280€ Jahreseinkommen x ca. 30% Grenzsteuersatz = ca. 2.500€ im Jahr, falls du keine Werbungskosten bei deiner Vermietung absetzen kannst ;-))

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Bitte auch die Erklärungen auf der Seite 2 dieser Steuertabelle beachten!

...zur Antwort
Kindergeld mit Teilzeit? Beste Job Konstellation?

Hi,

ich bin Abiturient und habe auch eine feste Stelle für ein Studium, aber es ist im August nächsten Jahres. Bis dahin möchte ich jetzt viel arbeiten und so viel Geld wie möglich verdienen, um nochmal reisen zu können.

So wie ich das sehe habe ich zwei Möglichkeiten: Teilzeit, z.B. 30h Woche bei 15€/h = 1800€ Brutto, da bei Teilzeit Sozialabgaben anfallen bleiben davon vielleicht so 1400€ Netto.

Andere Möglichkeit ist Minijob (ca. 500€/Monat) und kurzfristige Beschäftigungungen, wenn ich mit denen im Durchschnitt 900€ extra verdienen würde hätte ich auch am Ende auch 1400€ Netto weil keine Sozialabgaben anfallen. So hab ich eventuell mehr Gehalt für weniger Stunden. Ich habe auch diese 70 Tage Grenze gesehen aber da ich jetzt noch ein paar Monate in 2025 habe und dann 8 Monate in 2026 werden die Tage zwischenzeitlich zurückgesetzt und müsste sich ausgehen.

Eine entscheidende Rolle wäre noch das Kindergeld. Ich dachte eigentlich das Teilzeit kein Problem ist, aber habe jetzt auch anderes gehört. Wenn das bei der Teilzeit stelle verloren geht macht die Minijob + kurzfristige Beschäftigung Kombination noch mehr sinn.

Ich habe gelesen dass das Kindergeld einkommen unabhängig ist und von anderen Sachen abhängt. Z.B. 4 Monate Zeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung, wenn man diese überschreitet könnte es auch schwierigkeiten geben. Aber da ich ja einen festen Studienplatz habe müsste das doch dennoch gehen? wenn ich das richtig verstanden habe geht es sogar wenn man nur zeigt das man sich um einen Platz bemüht in man Bewerbungen oder Absagen usw. zeigt.

Was sind eure Empfehlungen? Was macht finanziell mehr sinn? Bleibt der Anspruch auf Kindergeld erhalten auch wenn ich Teilzeit arbeite?

sorry für die ausführliche Frage und danke im vorraus 👌

...zum Beitrag

Du bzw. deine Eltern müssen einfach unterscheiden zwischen der Überbrückungszeit mit max. 4 Monaten Kindergeldanspruch der Eltern und der Wartezeit für einen Kindergeldanspruch, welcher bis längstens zum 25. Lebensjahr dauert.

Du mußt ja nur eine dieser 4 Voraussetzungen der Familienkasse ab den Seiten 12ff erfüllen für einen Kindergeldanspruch der Eltern:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12ff:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium muß die 20 Wochenstundengrenze beachtet werden; die Verdiensthöhe ist wiederum egal, da ja bereits in 2012 die Einkommensgrenzen dafür ganz abgeschafft wurden.

...zur Antwort

Ich kann dir die Techniker Krankenkasse (TK) wärmstens empfehlen - bin da fast schon 40 Jahre lang gut & günstig versichert: https://krankenkassen.focus.de/

https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/test/beste/

Gruß siola55 und einen guten Berufsstart wüsch ich dir

...zur Antwort

Muss man das beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben ?

Diesen gibt es doch schon längst nicht mehr; als Rentner gibst du eine Einkommensteuererklärung ab.

Mit einfach.elster.de kannst du deinen Minijob ganz easy in dieser Ek-Steuererklärung angeben, falls dieser nicht pauschalversteuert wird: https://einfach.elster.de/erklaerung/ui/

...zur Antwort

Noch gilt die neue Regelung noch nicht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Hinzuverdienst_und_Einkommensanrechnung/aenderungen_hinzuverdienst_liste.html#998129ba-0816-4918-9b7c-79d7b0d22068

Gruß siola55

...zur Antwort

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/neue-typklassen-2024/

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/#e-autos

Bestes Beispiel hierzu findest du im Vergleich der Unterhaltskosten von E-Antrieben zu den Benzin- oder Dieselantrieben:

Laut der autoampel.de findest du als Beispiel bei Benzin- u. Dieselfahrzeugen durchweg hohe Typklassenstufen von 13 in der KH = Kfz-Haftpflicht bis max. Typklasse 24 in dem TK = Teilkaskoschutz; ergo sind auch hohe Versich.prämien bei diesen Autos zu erwarten :-((

Bedeutend günstiger in der Versich.prämie sind die E-Antriebe, da hier vergleichbare Fahrzeuge nur mal die Typklassen zwischen 11 und max. 14 betragen; also sind bei den E-Anrieben besonders preisgünstige Unterhaltskosten zu erwarten, da günstige Autos in der Versicherung in der Regel solche sind, die eine niedrige Einstufung bei den Typklassen zeigen:

Bild zum Beitrag

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Wo hast du bloß diesen Unsinn her?

Es gibt inzwischen Versicherer, welche bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz die Einstufung SF 1/2 anbieten mit einem Beitragssatz zwischen 50% und max. 85% der Grundprämie - je nach Gesellschaft und nicht erst nach 3 Jahren Führerscheinbesitz wie bei den meisten Versichern üblich:

z. B. hier die Kravag:

Bild zum Beitrag

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

...zur Antwort

Man muss doch auch bei einem Minijob mit 556,- keine Abzüge zahlen! Und da liegt er weit weit drunter...

Da irrst du dich aber gewaltig :-((

Bereits seit 2013 besteht schon die RV-Pflicht für die Minijobber:

Und bei der Steuer kommt es auf den Arbeitgeber an, ob Lohn- bzw. Pauschalsteuern einbehalten werden.

...zur Antwort

...lohnt das gefühlt einfach garnicht mehr. Aber ich hätte gerne mal eine eine harte Zahl :D

Kannst du ganz einfach im Kopf ausrechnen anhand deiner Steuertabelle als Single: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Das bisher zu verst. Einkommen kennst du ja aus deinerm letzten Ek-Steuerbescheid.

Für deine Überstunden, also für deine zusätzlichen Einkommens-Euro werden immer etwa 21% einbehalten für deine Sozialversich.beiträge wie RV, KV, PV sowie für die Arbeitslosenversicherung, falls du die BBGs nicht überschreitest!

Zusätzlich werden dir für jeden zusätzlichen Eink.-Euro anhand der o.g. Steuertabelle für Singles der abgelesene Grenzsteuersatz als zusätzliche Steuerlast berechnet.

Beispiel: Dein bisher zu verst. Einkommen war laut letztem Steuerbescheid z.B. 36.000€ (ohne Überstunden), dann ergibt sich laut der Steuertabelle für Singles dein Grenzsteuersatz mit ca. 30% - ergo werden dir von den Überstunden ca. 30% für die zusätzliche Steuerlast einbehalten + ca. 21% Sozialabgaben: somit hast du etwa die Hälfte als Nettozahlung für dich.

War dein zu verst. EK bisher (ohne Überstunden) z.B. nur 20.000€ und somit dein Grenzsteuersatz in etwa 25%, dann ergibt sich ein Abzug von ca. 46% von deinen Überstunden, also von deinen zusätzlichen Einkommens-Euro wird mehr als die Hälfte ausbezahlt ;-))

...zur Antwort

Beim Nachtzuschlag mußt du schon unterscheiden zwischen dem steuerfreien Zuschlag und dem steuerpflichtigen Anteil am Nachtzuschlag (kannst du in deiner Lohnabrechnung nachlesen).

Der steuerfreie Anteil am Nachtzuschlag beträgt max. 25% des Stundengrundlohns. Der restl. Zuschlag ist zu versteuern :-((

Nachtzuschläge sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Bis zu einem Satz von 25% des Grundlohns für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und bis zu 40% für die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat, sind Nachtzuschläge steuerfrei.
...zur Antwort

Einfach mal googeln nach Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung und siehe da z.B. für die AOK (u. andere Krankenkassen) gilt:

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Einkommensgrenze
Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 535 Euro (2025) beziehungsweise die Minijob-Grenze von 556 Euro (2025) nicht übersteigen!!!
...zur Antwort

Hey Yassel25,

da hilft dir doch gerne die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) weiter mit Infos:

https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/index.jsp

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp

usw.

Gruß siola55

...zur Antwort

Die Antwort findest du in deinen AHB (Allg. Haftpflichtbedingungen) für deinen Basis-Tarif bzw. in den "Besonderen Bedingungen für Haftpflichtschäden".

Wir haben diese leider nicht vorliegen...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

...zur Antwort

Lieber Fragesteller, die Bezeichnung "Versich.fachmann" gibt es so schon lange nicht mehr; aktuell nennt sich diese Qualifikation: Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung

Siehe hierzu den Link vom "Bildungsverband der Versich.wirtschaft":

https://www.bwv.de/startseite/sachkundepruefung

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

...zur Antwort

Viel wichtiger ist doch, welche Leistungen bezahlt werden! Du kannst auch den ADAC anrufen und Leistungen anfordern ohne dort Mitglied zu sein...

...zur Antwort