Gilt die 20 Stunden Grenze für Studenten auch bei zwei Minijobs?

4 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 520 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 520 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Bei Minijobs gibt es die Möglichkeit, dass dein AG deinen Lohn pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Entweder du gehst mit einem Minijob über die Lohnsteuerabzugsmerkmale oder du achtest darauf die 520€ nicht zu überschreiten.

Die 20 Stunden Regelung bezieht sich auf Die Tätigkeit als Werkstudent und ist für die Minijobs unerheblich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Sebastian29382 
Fragesteller
 15.01.2023, 14:25

Vielen Dank für deine Antwort. Das bedeutet konkret, es werden beide Löhne addiert (somit müssen beide AG voneinander wissen) & es werden dann auf die Gesamtsumme alle Sozialversicherungsabgaben getätigt? & Wie hoch wären die Abgaben pauschal dann bei beiden Minijobs in Steuerklasse 1. Wäre unpraktisch, wenn ich soviele Abgaben hätte sodass sich ein Minijob bei dem nur ungefähr 300€ Brutto im Monat verdient werden, gar nicht lohn ;D

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Die Minijob-Grenze gilt insgesamt. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden und Du mußt die Sozialversicherungen zahlen

Sebastian29382 
Fragesteller
 15.01.2023, 13:51

Ja, das ist mir klar. Mir geht es in dem Beispiel nur darum, ob ich das Werkstudent-Privileg mit der 20-Stunden Grenze habe um eben, sofern ich unter 20-Stunden komme keine Sozialversicherungen zahlen muss.

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siola55  15.01.2023, 18:12
@Sebastian29382

Die Rentenversich.beiträge sind immer fällig als Werkstudent bis max. 20 Wochenstunden.

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Wieso übst du dann keine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr aus neben deiner geringfügigen Beschäftigung als 520-Euro-Minijob???

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html#doc43cb376f-5e0b-4602-88c2-ba7d0b8d901abodyText1

Die kurzfristige Beschäftigung (z.B. als Ferienjob) ist für dich sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei; jedoch hat diese Kombination von Beschäftigungen weitere Vorteile für dich und deine Eltern: du kannst weiterhin kostenlos über deine Eltern familien(kranken)versichert bleiben und die Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch für dich, da ja die 20 Wochenstunden nicht überschritten werden und du deinen Studentenstatus nicht verlierst!

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/#c1590608212

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Wer über 20h nebenbei arbeitet,egal in wie vielen Jobs, gilt nicht mehr als Student.

Alles über 520 wird versteuert.

Es gibt teils auch Teilzeitstudium, aber dafür bist Du ja offensichtlich nicht angemeldet.

Sebastian29382 
Fragesteller
 15.01.2023, 13:52

Ich studiere Vollzeit. Mir geht es in dem Beispiel darum, ob ich das Werkstudent-Privileg mit der 20 Stunden Grenze habe. Wenn das der Fall ist, und ich unter 20-Stunden in der Woche komme, zahle ich selbst über 520€ keine Sozialversicherung. Jetzt ist nur die Frage, ob ich dieses Privileg auch bei zwei Minijobs habe (die zusammen unter 20h in der Woche liegen).

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siola55  16.01.2023, 06:32

Du meinst wohl sozialversichert!? Lohnsteuer werden beim Single erst ab ca. 1250€ mtl. Bruttolohn einbehalten.

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Sebastian29382 
Fragesteller
 16.01.2023, 19:40
@siola55

Verstehe, da wäre ich drunter. Danke Dir. Wie hoch wären dann im Schnitt unter dieser Summe die Abgaben für die Sozialversicherungen bei 2 Arbeitgebern?

Vielen Dank

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