Gesetzliche KV für kurzfristige Beschäftigung trotzt Familien PV wirklich nötig als Student?

siola55  29.12.2023, 08:41

Was verstehst du unter einer Familien Privatversicherung??? Es gibt z.B. die GKV (Gesetzliche KV), die PKV (Private KV) und die kostenl. Familienversicherung über die Eltern...

Josef07 
Fragesteller
 29.12.2023, 08:52

Hm also kostenlos ist sie nicht da wird auch bei mir schon ein ordentlicher Betrag pro Monat fällig. Mein Vater ist halt Hauptversicherter.

siola55  29.12.2023, 09:03

Sind die Eltern denn in der PKV krankenversichert? Falls ja - da gibt es keine kostenlose Familienversicherung :-((

Josef07 
Fragesteller
 29.12.2023, 09:04

Nur mein Vater aber ja so ist es.

1 Antwort

Laut der AOK gilt folgendes bei der kostenlosen Familienversicherung: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 485 Euro (gilt für 2023; ab 2024: 505 Euro) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Woher ich das weiß:Recherche
siola55  29.12.2023, 09:07
Was gilt für die Kinder, wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist?
Ein Kind kann nicht bei der AOK mitversichert werden, wenn der mit dem Kind verwandte Ehepartner oder die mit dem Kind verwandte Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert ist und sein oder ihr Einkommen monatlich 5.550 Euro (gilt für 2023; ab 2024: 5.775 Euro) übersteigt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch wenn die private Versicherung bereits Ende 2002 bestand, das Gehalt des betreffenden Elternteils mehr als 4.987,50 Euro (gilt für 2023; ab 2024: 5.175 Euro) beträgt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt, ist es ausgeschlossen, das Kind bei der AOK mitzuversichern.
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