Mehrverdienst Minijob Semesterferien?
Hey,
ich bin aktuell Student und arbeite nebenbei im Minijob, soweit so gut. Nun habe ich mitbekommen, dass man irgendwie während der Semesterferien mehr verdienen kann?
Nun wollte ich hier nochmal nachfragen, ob das wirklich möglich ist, um am Ende kein Geld vom Bafög abgezogen zu bekommen.
Ich verdiene jeden Monat mal mehr und mal weniger als 520€. Beispiel:
Monat A: 580€ Monat B: 430€, Monat C: 550€ Monat D: 440€ usw.
also so, dass sich das aufs Jahr gerechnet ausgleicht und man im Schnitt 520€ verdient.
Muss ich irgendwas beachten um in den Semesterferien mehr zu verdienen? Bzw ist das überhaupt möglich?
LG LeSunset
2 Antworten
Du kannst durch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr unbegrenzt hinzuverdienen; die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Natürlich wird dir der Mehrverdienst beim BAföG angerechnet bzw. abgezogen:
Infos findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 520€ bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/
wie z.B.:
5. Auswirkungen auf das BAföGDas Einkommen aus einem Job wird grundsätzlich auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet. Du bekommst also weniger BAföG, sofern dein Einkommen die Freibeträge überschreitet. Unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge und einem nach dem BAföG gewährten Freibetrag bleiben in einem Bewilligungszeitraum (BWZ) von einem Jahr für dich als Student*in jedoch 6.240 Euro anrechnungsfrei. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 520 Euro (bei abhängiger Beschäftigung). Dies gilt seit Wintersemester 2022/2023, davor lag die Grenze bei 5.400 Euro/12 Monate BWZ, also durchschnittlich 450 Euro/Monat.
Die Einkommensermittlung bezieht sich immer auf einen Bewilligungszeitraum. Diesen findest du in deinem BAföG-Bescheid. In der Regel wird es ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Monat des Semesterbeginns sein, für das der Antrag gestellt wurde. Es wird immer das gesamte Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Alles, was dann über 520 Euro liegt, wird von deinem monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.
Jobbst du in einem Urlaubssemester, besteht in dieser Zeit kein BAföG-Anspruch und es findet auch keine Einkommensanrechnung statt. Auch wenn du in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich jobbst, hast du keinen BAföG-Anspruch. In beiden Fällen (Jobben im Urlaubssemester, während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden in der Woche jobben) verlierst du Werkstudierendenstatus, d.h. dein*e Arbeitgeber*in muss die Sozialabgaben wie für eine*n normale*n Arbeitnehmer*in abführen.
Gruß siola55
Einkommen über Minijobs hinaus sind anrechenbar auf dein BAföG.
Die Semesterferien Regelung bezieht sich auf die Kranken und Sozialversicherung, nicht aufs BAföG. Frag im Zweifel beim BAföG-Amt nach den exakten Freibeträgen.