Mehrverdienst Minijob Semesterferien?

2 Antworten

Du kannst durch eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr unbegrenzt hinzuverdienen; die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

Natürlich wird dir der Mehrverdienst beim BAföG angerechnet bzw. abgezogen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Infos findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 520€ bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/

wie z.B.:

5. Auswirkungen auf das BAföG
Das Einkommen aus einem Job wird grundsätzlich auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet. Du bekommst also weniger BAföG, sofern dein Einkommen die Freibeträge überschreitet. Unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge und einem nach dem BAföG gewährten Freibetrag bleiben in einem Bewilligungszeitraum (BWZ) von einem Jahr für dich als Student*in jedoch 6.240 Euro anrechnungsfrei. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 520 Euro (bei abhängiger Beschäftigung). Dies gilt seit Wintersemester 2022/2023, davor lag die Grenze bei 5.400 Euro/12 Monate BWZ, also durchschnittlich 450 Euro/Monat.
Die Einkommensermittlung bezieht sich immer auf einen Bewilligungszeitraum. Diesen findest du in deinem BAföG-Bescheid. In der Regel wird es ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Monat des Semesterbeginns sein, für das der Antrag gestellt wurde. Es wird immer das gesamte Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum addiert und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Alles, was dann über 520 Euro liegt, wird von deinem monatlichen BAföG-Bedarf abgezogen.
Jobbst du in einem Urlaubssemester, besteht in dieser Zeit kein BAföG-Anspruch und es findet auch keine Einkommensanrechnung statt. Auch wenn du in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden wöchentlich jobbst, hast du keinen BAföG-Anspruch. In beiden Fällen (Jobben im Urlaubssemester, während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden in der Woche jobben) verlierst du Werkstudierendenstatus, d.h. dein*e Arbeitgeber*in muss die Sozialabgaben wie für eine*n normale*n Arbeitnehmer*in abführen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Einkommen über Minijobs hinaus sind anrechenbar auf dein BAföG.

Die Semesterferien Regelung bezieht sich auf die Kranken und Sozialversicherung, nicht aufs BAföG. Frag im Zweifel beim BAföG-Amt nach den exakten Freibeträgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung