Kindergeld bei Teilzeit Arbeit und mini job?

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du noch unter 18 wärst gäbe es Kindergeld ja eh ohne eine Voraussetzung weiter.

Bist Du schon min. 18 aber unter 25, ausbildungssuchend gemeldet und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung oder hast schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn in der Tasche und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, dann sollte auch in der Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld bestehen, selbst wenn das Kind bis dahin Vollzeit arbeiten würde.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Muss aber bei der Familienkasse gemeldet und nachgewiesen werden.

Als sogenantes volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz kann ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld bestehen. Eine Erwerbstätigkeit wäre dabei unerheblich.