Wie werden Minijobs über 520€ versteuert?

2 Antworten

Der erste Nebenjob bleibt ein Minijob. Der zweite Nebenjob wird dem Hauptjob zugerechnet und sozialversicherungspflichtig (außer Arbeitslosenversicherung); als Beschäftigung beim Nebenarbeitgeber wird er nach Lohnsteuerklasse VI versteuert.

Verdienen Sie als Arbeitnehmer/in in Ihrem Nebenjob regelmäßig über 450 Euro bzw. 520 Euro im Monat und ist die Beschäftigung auf Dauer angelegt, gilt Lohnsteuerklasse VI (6). Das betrifft jedoch nur den Nebenjob. Für den Hauptberuf gilt weiterhin Ihre reguläre Steuerklasse.07.09.2022

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Nebenjob: Muss ich meine Einnahmen versteuern? . VLH

Wie man sieht alles nur Recherche, Angaben ohne Gewähr

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Job, Gehalt, Geld verdienen)
BMXBoy1  16.04.2023, 08:44

Meines Wissens solltest du, falls du in Lohnsteuerklasse 6 mit den Minijobs fällst, mit ca. 50% Abzügen rechnen

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Soldier78 
Fragesteller
 16.04.2023, 08:51
@BMXBoy1

Mit der Summe über 520€ (in dem Fall 50% bei 100€) oder 50% auf die kompletten 620?

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BMXBoy1  16.04.2023, 10:10
@Soldier78

Ich hätte auf letzteres getippt, möchte dir aber keine Falschinfos geben

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