Teilzeit nur für 2Monate, Steuern?, Kindergeld?

4 Antworten

Das wäre dann idr eine kurzfristige Beschäftigung. Zumindest wenn der Job nicht Berufsmäßig ausgeübt wird. Was machst du sonst? Bist du Schüler/Student/Azubi? Davon ist auch abhängig ob es weiter Kindergeld gibt.

Der Job wäre dann Sozialversicherungsfrei. Die Lohnsteuer kann pauschal mit 25% berechnet werden. Wenn der Arbeitgeber die trägt kann es dir egal sein, ansonsten lasse lieber nach ELStAM abrechnen. Je nach Höhe kann es sein dass dann erst Lohnsteuer einbehalten wird, wenn du aber sonst keine andern Einkünfte hast, kannst du dann für das Jahr eine Einkommensteuer Erklärung abgeben und erhältst die Steuer i.a. R komplett erstattet da dein zu versteuerndes Einkommen im gesamten Jahr unter dem Grundfreibetrag lag.

www.brutto-netto-rechner.info

Einfach füttern und staunen, tut nicht weh.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Bei einem Minijob übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Steuern pauschal, bei einem Teilzeitjob zahlst du sie, sofern du im Monat über 1.290 € kommst. Kindergeld ist einkommensunabhängig, es wird weiter gezahlt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Wenn du über dem Freibetrag verdienst, ja. Ausrechnen hier: www.nettolohn.de (Achtung, Steuern werden jährlich berechnet!).

Kindergeld hat damit nichts zu tun.

Versicherung - welche?