Ausbildungssuchend, Kindergeld und 520€ Job?

3 Antworten

Das Arbeitsamt zahlt dir nicht mehr.

Bewerbungen musst du nachweisen - Bewerbungsschreiben und Absagen!

Und je nach Länge der Zeit zwischen Schule und Ausbildung besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Allerdings kann der, wenn du Zuhause bei den Eltern wohnst, auch als Kost und Logis gewährt werden.

Dem Ausbildungssuchenden wird nichts beim Minijob abgezogen.

Um Kindergeld zu bekommen musst du nicht zwingend Ausbildungssuchend gemeldet sein. Entscheidend ist, das du tatsächlich ernsthaft bemüht bis eine Ausbildung zu Beginnen. Wenn du nur den Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildung/des Studiums und Ende der schule überbrückst, also bereits eine Stelle zugesagt bekommen hast musst du natürlich keine weiteren Bewerbungen schreiben.

Nein, mehr gibt es nicht. Das Kindergeld geht im Grundsatz auch an deine Eltern. Die sind Unterhaltspflichtig.

Wenn du auf die die Befreiung von der Rentenversicherung beantragst bleibt dir dein Lohn aus dem Minijob komplett erhalten.

Was genau willst Du denn wissen?

Den Kindergeldanspruch haben grundsätzlich Deine Eltern bis zur Vollendung Deines 25. Lebensjahres, solange Du Dich noch in Ausbildung befindest bzw. ausbildungssuchend bist.

Ein MInijob ändert daran nichts :)