Darf ich in meiner Ausbildung 2 Minijobs machen?

1 Antwort

Im Prinzip ja, aber...

Bedenke, dass das Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorgibt!

Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten.

Es geht also nicht nur um den Verdienst.

Rheinflip  20.04.2023, 11:19

Zwei Minijobs neben Hauptjob geht leider nicht

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Dea2019  20.04.2023, 11:42
@Rheinflip

Ich habe 2 Minijobs...einer mit 6 Stunden wö., einer mit 1,5 Std wö.

Ich habe eine 38 Std-Wo und mein Arbeitgeber hat dem zugestimmt mit der Maßgabe, dass ich die 48 Std pro Woche nicht überschreiten darf (1 Minijob ist samstags, also habe ich eine 6-Tage-Woche insgesamt)

Wie gesagt, unter Beachtung der erlaubten wö. Höchstarbeitszeit ist es möglich. Der entscheidende zusätzliche Punkt: Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob darf in der Regel nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden.

Meine beiden Minijobs zusammen erreichen die Verdienstgrenze NICHT, daher geht das bei mir.

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DerSchopenhauer  20.04.2023, 12:34
@Dea2019

Der zweite Minijob (neben einer sv-pflichtigen Haupttätigkeit) ist i. d. R. sv-pflichtig - wenn das nicht gemacht wurde, wird es bald beim ArbG beanstandet - spätestens bei der nächsten Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Sobald der Minijobber einen zweiten Minijob hat, wird der Verdienst aus dem Hauptjob [hier: Ausbildungsvergütung] und dem zusätzlichen 2. Minijob zusammen gerechnet. Der zusätzliche Minijob neben dem Hauptjob wird dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.

Das wäre nur nicht, wenn 2. Minijob + Ausbildungsvergütung < 520,01 € wäre.

Ob beide Minijobbs zusammen unter 520 € liegen ist hierbei unerheblich.

hier konkretes Beispiel Minijobzentrale:

https://magazin.minijob-zentrale.de/mehrere-minijobs-neben-einer-hauptbeschaeftigung-geht-das/

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siola55  24.01.2024, 21:09
@Dea2019

Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html#docebd1131b-0592-4d0f-894e-e5745c2fe030bodyText1

Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern
Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 538 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
Gesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob darf in der Regel nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Sobald der Minijobber oder die Minijobberin einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze annimmt, wird der Verdienst aus dem Hauptjob und dem zusätzlichen Minijob zusammen gerechnet. Der zusätzliche Minijob neben dem Hauptjob wird dann sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
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