Du erwirbst, wenn du in die RV zahlst, Rentenpunkte. Ist bei einem Minijob nicht viel, aber langfristig lohnt es sich doch...spätestens wenn die EU-Rente in die Altersrente umgewandelt wird.

Denn die Berechnung wird dann angepasst an die neue Rentenpunktezahl.

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Frage bezüglich Krankengeld (etwas komplexerer Fall, daher nicht so einfach mir google lösbar)?

Hallo, also ein Freund von mir hat seit längerem aufgrund eines traumatischem Erlebnisses eine Angststörung, ist daher auch nicht mehr arbeitsfähig oder generell fähig mit fremden Menschen Kontakt aufzunehmen (weswegen ich mich auch um seine Angelegenheiten kümmere). Das ganze fing im November 2021 an, (ab da auch die Krankmeldungen), die liefen im April 2023 aus, dann gab es aufgrund einer nicht ganz korrekten Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit ab Mai 2023 Arbeitslosengeld, welches Anfang Juli bis Mitte August kurzzeitig ausgesetzt wurde, da mein Kollege in dieser Zeit einen neuen Job annahm, diesen aber nicht länger als 7 Woche durchführen konnte. Danach gab es wieder Arbeitslosengeld welches jetzt kürzlich ebenfalls ausgelaufen ist und nun momentan kein Einkommen vorherrscht

Nun zur Frage: wie viel Krankengeld könnte mein Kollege nun erhalten bzw. aufgrund welcher Maßstäbe würde es berechnet werden? Ich habe gelesen dass normalerweise 3 Jahre zwischen der ersten und der neuesten Krankmeldung liegen müssten nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, außer es gab innerhalb der letzten 12 Monate keine weitere Krankmeldung diesbezüglich. Und genau das war der Fall, während der Zeit bei der Bundesagentur für Arbeit hat mein Kollege keine Krankmeldungen diesbezüglich vorlegen müssen, die haben ihn weitestgehend in Ruhe gelassen, sodass er ja jetzt wieder Krankengeld erhalten könnte. Die Frage ist halt an welchen Maßstäben dies berechnet werden würde, da jetzt aktuell ja kein Einkommen vorherrscht seit ca. 1-2 Monaten. Würde das auf Grundlage des Gehalts von 2021 berechnet werden? Aufgrundlage der knapp 7 Wochen die er vor ca einem Jahr gearbeitet hat oder aufgrund des momentanen Einkommens von 0€? Im Internet finde ich zu diesem seperaten Fall natürlich nichts, daher würde ich mich freuen falls hier von der Community jemand vielleicht Ahnung hat oder sogar in diesem Sektor arbeitet, denn wenn ich bei seiner Krankenkasse für meinen Kollegen anrufe (und ja ich bin bevollmächtigt, falls die Frage auftritt, also ich erhalte da Informationen) sind die alles andere als begeistert (die mögen Beitragszahler natürlich deutlich lieber als Beitragsempfänger) und ich würde meine Informationen zumindest vorab gerne aus einer anderen Quelle beziehen, falls die eine andere Ansicht vertreten um ihrerseits vielleicht Geld zu sparen.

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Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht er bereits kein ALG1 mehr. Damit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld mehr.

Ihm bleibt nur Bürgergeld.

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Die Lohnabrechnung geht ihn nichts an. Lass dir vom Minijob eine kurze Bestätigung geben, wie viele Wochenstunden du im Nebenjob arbeitest und seit wann. Mehr muss der Vollzeit-Brötchengeber nicht wissen.

Er muss nur darauf schauen, dass du die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreitest.

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Um ein Tier von der Türkei nach Deutschland zu holen, müssen Sie zwangsläufig eine ,,Quarantänezeit“ von 4 Monaten einrechnen. Mit 12 Wochen Erstimpfung, mit 16 Wochen Blutabnahme zur Titerbestimmung und 92 Tage nach Blutabnahme ist eine Ausreise legal.

Was deine Tante meint, ist irrelevant. Es gibt diese Gesetze nicht umsonst.

Beachte außerdem:

 In manchen Regionen und Ländern Deutschlands zählt der Kangal zu den Rassen, deren Halter spezielle Auflagen erfüllen müssen. In Deutschland trifft dies beispielsweise auf die Bundesländer Hamburg und Hessen zu, wo die Rasse als „Listenhund“ geführt wird.

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Als Azubi hast du bei eigener Wohnung grundsätzlich Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), die beantragt man bei der Arbeitsagentur.

Außerdem sind die Eltern unterhaltspflichtig, so es deine erste Ausbildung ist und du unter 25 bist.

Und es steht dir frei, neben der Lehre einen Nebenjob zu machen. Ich habe damals vor dem Job die Tageszeitung ausgetragen...ja, ist anstrengend, aber so konnte ich eine bescheidene eigene Existenz finanzieren.

Also man KANN sich selber finanzieren... und mit einer abgeschlossenen Lehre hat man wesentlich bessere Chancen auf einen besser bezahlten Job. OHNE Ausbildung bleiben dir nur Anlerntätigkeiten und Helferjobs...die alle im untersten Lohnniveau angesiedelt sind.

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Mal ganz ehrlich:

Die Eltern haben ihr aus pädagogischen Gründen ihr Handy entzogen. ICH würde ihr das Handy deswegen NICHT geben. Sperre es, ändere ggf die aktuelle Sperre, und sage ihr, sie soll sich bitte mit den Eltern auseinandersetzen, damit sie IHR Handy wiederbekommt.

Und auch sonst: SIE kann tagsüber nichts tun? Sie soll sich hinsetzen und lernen, Zimmer aufräumen etc. DU bist nicht ihr Entertainer.

Sag ihr das, dass sie Verantwortung übernehmen soll für das, weswegen die Eltern sie maßregeln... und nicht dich ausnutzen.

Ich würde auch die Eltern mit ins Boot nehmen...das ist schon ziemlich übergriffig, das Ganze.

Ja, es ist deine Schwester...aber so hat sie keine Chance, das zu lernen, was die Eltern offensichtlich an Lerneffekt durchsetzen wollen.

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In der Bundesrepublik Deutschland lag das Volljährigkeitsalter bis 1974 bei 21 Jahren. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31. Juli 1974 wurde der Eintritt der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.

Dadurch wurden am 1. Januar 1975 alle Personen in der BRD, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 1. Januar 1957 geboren waren, gemeinsam volljährig.

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Wenn das Haus auf deinen Mann überschrieben ist, steht dem nichts im Wege, dass er dich stillschweigend später dazu schreiben lässt. Dem Schwiva muss man es ja dann nicht erzählen.

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Dauerhaft ungelüftet und schweissgebadet, noch dazu fettig, leidet die Haarstruktur und die Locken verfilzen. Die Kopfhaut leidet und fettet und schuppt dann verstärkt...vom Juckreiz ganz zu schweigen.

Wenn du das Cap dann mal absetzt, sieht das....unästhetisch und unattraktiv aus.

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Jeder Wein muss nach dem Öffnen erst mal Atmen! Deswegen wird er ja auch dekantiert und dann erst, wenn er etwas Luft hatte und Zeit, sein Bouquet zu entfalten, wird er ausgeschenkt.

In den passenden Gläsern kann er sich dann voll entfalten.

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Du hast den Schnitt gespürt, weil die Nerven bereits zu stark getriggert waren.

Wenn das nochmal geöffnet werden muss, lass es machen. Eiter zerfrisst das Körpergewebe und breitet sich aus...gerät er in die Blutbahn, kann es recht unlustig werden.

Ja, es tut weh...aber nur so heilt das ab!

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wenn die Perücke Kunsthaar auf Tresse ist, dann juckt es wegen des Materials und nicht wegen Läusen!

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Auf deinen jährlichen Stromabrechnungen steht auch deine Zählernummer.

Geh in den Keller und lies den Stand des entsprechenden Zählers ab.

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Mittelalterliche Texte muss man vor Ort einsehen....die wenigsten sind digitalisiert.

Und dann: Das sind idR EINZELSTÜCKE, diese Bücher! Die stehen dann eben nur zB in der Bodleian Library in Oxford zu finden.

Du kannst dich dort unter strengen Voraussetzungen als Leser registrieren lassen, musst das gewünschte Werk EINZELN anfordern und darfst es NUR dort im Lesesaal einsehen!

Was du wissen willst, musst du dir dann eben abschreiben!

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Nein. "mündlich zur Niederschrift" heißt, du dackelst da hin, diktierst dort deinen Widerspruch und setzt die Unterschrift drunter. Das ist gedacht für Personen, die sich mit Schreiben (auf Deutsch) schwer tun.

Zu deiner Rechtsvorschrift:

§ 58[Rechtsbehelfsbelehrung]

(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.

(2) 1Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. 2§ 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.

In dem von dir zitierten Text zum Widerspruch sind alle Angaben nach Abs. 1 enthalten - ich gehe dabei davon aus, dass du Namen und Adresse der Behörde durch das Wort "Behörde" ersetzt hast. Von einer "unrichtigen" Erteilung ist nichts zu sehen und dieser Textabsatz IST die erforderliche Belehrung, also ist sie auch nicht "unterblieben". "Höhere Gewalt"...nun, du bist ja nicht auf einem einsamen Atoll in der Südsee gestrandet und konntest deswegen die Frist nicht einhalten, oder?

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Gar nichts. Hättest du dich etwas mehr angestrengt, wären die Noten eine Idee besser geworden und ausreichend für eine Versetzung.

Nutze die Ehrenrunde, um dich DEUTLICH zu verbessern, dann passiert das nicht nochmal.

Ansonsten: Menschen machen nun mal Fehler... auch Beratungslehrer. Und: Aus Fehlern lernt man... auch aus nicht eigenen Fehlern.

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Pakete und Päckchen werden zur Abholung gelagert, der Empfänger erhält einen Nachricht, wo er seine Sendung abholen kann.

Briefpost geht als nicht zustellbar zurück an den Absender... das ist organisatorisch anders nicht machbar.

Es ist DEINE Verantwortung, einen jederzeit zugänglichen Briefkasten zu installieren. Montiere diesen an der Grundstücksgrenze am Zaun so, dass der Zusteller von außen problemlos ran kommt UND der Name deutlich erkennbar gelesen werden kann - idealerweise nicht nur bei strahlendem Sonnenschein tagsüber, sondern auch nachts bei Schietwetter.

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