Nebenjob + Ausbildung?
Muss der Arbeitgeber der Ausbildung grundsätzlich bei jeder Art von Minijob(520€) zustimmen?
Habe am 11.05. ein Termin zum Unterschreiben meines Ausbildungsvertrags. Werde mich dann auch nach den Arbeitszeiten erkundigen.
Da ich bereits jetzt schon nach einer WG suche habe ich eine Rückmeldung bekommen wo natürlich ab jetzt ein Mitbewohner gesucht wird. Dieses Zimmer könnte ich mir mit einem 520€ Job leisten. Habe vor deshalb für's Wochenende einen Minijob zu suchen und diesen auch noch während der Ausbildung zu behalten.
Ausbildung ist in der Verwaltung und Minijob habe ich an spülkraft oder seniorenbegleitung gedacht. Ort ist Berlin
1 Antwort
Muss der Arbeitgeber der Ausbildung grundsätzlich bei jeder Art von Minijob(520€) zustimmen?
Darauf bist Du grundsätzlich nicht angewiesen!
Anders als im Arbeitsverhältnis musst Du Deinen Ausbildungsbetrieb zwar auch ohne ausdrückliche Vereinbarung informieren wegen der besonderen Fürsorgepflicht, die ein Ausbildungsbetrieb gegenüber Auszubildenden zu beachten hat (diese Informationspflicht besteht also auch dann, wenn sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde).
Du bist aber nicht auf die ausdrückliche Erlaubnis des Betriebes zu Deiner Nebentätigkeit angewiesen.
Verbieten darf der Betrieb eine Nebentätigkeit - abhängig oder selbstständig - aber nur,
> wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit oder eine relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb handelt,
> wenn dadurch die Ausbildung gefährdet oder negativ beeinflusst wird (da reicht aber nicht nur ein bloße Befürchtung, dass es so sein könnte, sondern diese Befürchtung muss sich auf Tatsachen stützen können) oder
> wenn dabei gegen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ArbZG verstoßen wird (letzteres betrifft aber nicht eine selbstständige Nebentätigkeit, weil das Arbeitszeitgesetz nur auf Arbeitsverhältnisse, also abhängige Beschäftigung anzuwenden ist).
Zwar darf vertraglich vereinbart werden, dass für die Ausübung einer Nebentätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen ist; diese Klausel ist aber nur dann wirksam, wenn sie den Zusatz enthält, dass eine Nebentätigkeit zu erlauben ist, wenn es keine ein Verbot rechtfertigende Gründe (siehe oben) gibt. Ansonsten wäre die Klausel nicht vereinbar mit der vom Grundgesetz GG Art. 12 garantierten Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung.
Selbstverständlich kannst Du jetzt vor Ausbildungsbeginn einen Vertrag zu einem Nebenjob schließen, musst den Ausbildungsbetrieb bei Ausbildungsbeginn bzw. Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages aber darüber informieren.
Dann hoffe ich mal das ich sowohl mit dem Job als auch mit dem Zimmer Glück habe.
In Berlin sollte es einfacher sein einen Minijob zu bekommen als auf dem Land.
Also könnte ich schon jetzt Bewerbungen für einen nebenjob losschicken und muss nicht bis zur vertragsunterzeichnung warten? Ich wollte wegen der Frage jetzt nicht extra dort anrufen oder eine Mail schreiben.
Grundsätzlich weiß ich auch noch nicht ob ich den Job neben der Ausbildung weiter machen werde. Bewerbe mich erst mal unbefristet und kündige gegebenenfalls vorher.
Ich hatte das nur als Überbrückung bis zur Ausbildung gedacht, da meine potentielle Mitbewohnerin jetzt einen Mitbewohner braucht.