Kindergeld trotz dualem Studium + nebengewerbe + Nebenjob?

2 Antworten

Der Anspruch auf Kindergeld sollte grundsätzlich noch bestehen. Ob bzw. inwieweit das Gewerbe (ein Nebengewerbe gibt es nicht) dabei ggf. stört, wäre mir der Familienkasse abzuklären.

Status- bzw. Einkommensänderungen des Kindes sind dieser eh mitzuteilen.

Das Einkommen spielt schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Solange Du unter 25 bist und z.B.im Studium oder Ausbildung bist, besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Aufpassen musst Du im Studium nur bei der Arbeitszeit neben dem Studium, da darfst Du nicht über 20 Stunden die Woche kommen, sonst könntest Du den Status als Student und somit dann auch den Anspruch auf Kindergeld verlieren.

Das gilt auch in einer Zweitausbildung, auch da darf man im Durchschnitt neben einer weiteren Ausbildung dann nebenbei nicht mehr als 20 Stunden im Durchschnitt in der Woche arbeiten.