Anspruch auf Kindergeld trotz 1400€ verdienst?

7 Antworten

Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.

Hab zur Sicherheit mal ne halbe Minute gegoogelt, aber da hast du deine Antwort

RonaldoBoss123 
Fragesteller
 03.09.2019, 00:09

also Ist es egal ob ich dabei noch 1400€ verdiene?

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RonaldoBoss123 
Fragesteller
 03.09.2019, 00:21
@Customix

Ok danke sehr. Sollte ich als erstes zur Agentur für Arbeit mich ausbildungssuchend melden bzw. Könnte ich mich dort auch schlau machen wegen dem Kindergeld ?

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Lieber RonaldoBoss123,

da hilft dir das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse gerne weiter auf Seite 15 unter dem Punkt:

Bild zum Beitrag

Wie isomatte schon ausführlich geantwortet hat, spielt die Verdiensthöhe bzw. das Einkommen bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-)

Wenn du also eine der o.g. Voraussetzungen erfüllst, haben deine Eltern Kindergeldanspruch trotz deinem Verdienst - Kindergeldzahlung ist einkommensunabhängig seit 2012:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Arbeitsamt, Kindergeld)

Nur das du dann als Ausbildung suchend gemeldet bist reicht da nicht aus, du musst schon ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung sein, musst unter 25 sein, regelmäßige Termine wahrnehmen und Nachweise über deine Eigenbemühungen erbringen.

Dein Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr da es seit 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr fürs Kindergeld gibt.

Es ist also nicht relevant was du verdienst, nur deine Arbeitszeit könnte dann ein Grund sein das deinen Eltern kein Kindergeld zustehen würde, dass wäre dann der Fall, wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hättest, denn dann würdest du einer Kindergeld schädlichen Beschäftigung nachgehen.

Dann dürftest du in der Woche im Durchschnitt nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Nur, wenn du nachweisen kannst, dass du tatsächlich ausbildungssuchend bist.

Die Absagen auf all deine Bewerbungen musst du - auf Nachfrage - vorlegen.