Ausbildung (Probezeit) kündigen, Kindergeld?
liebe Community,
ich werde alsbald meine Ausbildung als Hotelfachfrau kündigen da es mir nicht gefällt und psychisch stark belastet. Aber kommen wir zur Sache. Ich will mich weiterbilden als Gestaltungstechnische Assistentin mit Fachabitur und Berufsabschluss, dafür habe ich eine Beratung bei der Bundesargentur bekommen und mit denen eine Schule gefunden für die ich mich bald bewerben werde. Nur ist das Problem das ich dann 8 Monaten „nichts“ zutun habe. Das sieht ja auf dem Lebenslauf dann nicht gut aus und von daher will ich einen Teilzeit job oder 450€ basis job machen. Wie läuft es aber mit dem Kindergeld ab? Ich bin 18 Jahre alt. Muss ich das dann beim Amt schriftlich schreiben und bescheid geben das ich diese gekündigt habe? Und bekomme ich dann weiterhin Kindergeld auch wenn ich teilzeit arbeite?
6 Antworten
Also an deiner Stelle wäre das klügste weiter zu "arbeiten" wenn du sowieso kündigen willst ist es ja egal. Bevor die weiter schlecht mit dir umgehen, weil die selber kein Bock auf ihr Leben haben, melde dich einfach öfter mal Krank und Ende. Das ziehst du einfach solange durch bis du an deiner neuen Stelle anfängst.
Du hast nichts zu verlieren.
Zum Thema "Kindergeld in der Ausbildung" - Wenn du deine Berufsausbildung abgeschlossen hast aber keinen Arbeitsplatz findest, erhälst du bis zum 21. Geburtstag das volle Kindergeld. Bist du mit 18+ noch in der Ausbildung oder im Studium, bekommst du das Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr.
Nein, Kindergeld gibt es an der Stelle nicht mehr mit dem Teilzeitjob (auch beim "Nichts tun" nicht).
Übergangsweise gibt es für max. 4 Monate Möglichkeiten, das ist aber für Übergang Schule zu Ausbildung/Studium gedacht - ob du wenigstens 4 Monate übergangsweise was erhalten könntest, kann dir die Familienkasse verbindlich mitteilen.
Wenn bereits feststeht, dass die Ausbildung nur unterbrochen wird, KANN das Kindergeld weiter gezahlt werden. ist die Unterbrechung aber länger als 4 Monate und es wird inzwischen eine Vollzeitstelle angenommen ruht der Anspruch auf Kindergeld.
Du solltest die Familienkasse über Dein Vorhaben und über Deine aktuellen Status informieren.
Bist Du volljährig?
Arbeite 8 Monate weiter und kündige fristgerecht