Nach abgebrochener Ausbildung trotzdem Kindergeld?

2 Antworten

Deine Eltern haben weiterhin Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr, falls du eine dieser 4 Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch erfüllst:

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Der erste Schritt wäre also die Meldung bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungssuchend"; nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12 u. 15: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung, Bewerbung, Kündigung)
siola55  28.03.2023, 09:36

Gilt auch bei Abbruch der Ausbildung:

Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

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monbebe3838 
Fragesteller
 28.03.2023, 10:00

Hallo siola55,

ich danke dir vielmals für die Info! War jetzt verwirrt wegen den beiden Kommentaren, aber du hast ja einen Nachweis vorgelegt.

Also diese Info hat mich wirklich weitergebracht, ich freue mich zu hören, dass ich dann weiterhin berechtigt bin!

Danke nochmal! ☺️

Gruß monbebe3838

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Ich kann mich an bis zu 4 Monate (die vollen. Monate und nicht die einzelnen Tage) Übergangszeit erinnern in der du Kindergeld bekommst wenn du die Ausbildungsstätte wechselt. Aber man kann zur Sicherheit da noch einmal anrufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  28.03.2023, 09:04

Leider falsch: es gibt ausser der 4 Monate Überbrückungszeit noch die Wartezeit, welch bis längstens zum 25. Lj. dauert ;-))

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alterzapp  28.03.2023, 09:07
@siola55

Das hat doch mit diesem Fall nichts zu tun und kann hier nicht angewendet werden. Wieso sollte meins also falsch sein. Erst denken, dann urteilen mein Freund.

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siola55  28.03.2023, 09:34
@alterzapp

(2) Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

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alterzapp  28.03.2023, 09:42
@siola55

Dadurch wird es nicht besser. Du kannst das ganze Buch kopieren. 4 Monate passt in diesem Fall. Schönen Tag noch. Ende.

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siola55  28.03.2023, 09:49
@alterzapp

Passt eben nicht, da es sich hier um einen Ausbildungsabbruch handelt ! ! !

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siola55  28.03.2023, 09:43

Ich kann mich an bis zu 4 Monate... Übergangszeit erinnern in der du Kindergeld bekommst wenn du die Ausbildungsstätte wechselt...

Also diese 4 Monate Übergangszeit trifft nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zu; hier geht es aber um einen Ausbildungsabbruch!

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siola55  28.03.2023, 11:24
@siola55

Lieber alter zapp, solltest besser mal die Überschrift der Fragestellung lesen...

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