Kriege ich auch mit einem Minijob Kindergeld?

1 Antwort

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Es spielt also keine Rolle was verdient wird, es muss nur eine Voraussetzung ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt werden, damit die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

Also z.B.ab der Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein oder man hat schon einen Azubivertrag oder Studienplatz zum nächst möglichen Beginn in der Tasche.

Dann sollten die Eltern bzw.ein Elternteil einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen und einen Nachweis in Kopie einreichen.

Kindergeld kann bei Antragstellung und erfüllen der Voraussetzungen rückwirkend für max. 6 Monate nachgezahlt werden, beginnend ab dem Monat vor der Antragstellung.