Kriege ich auch mit einem Minijob Kindergeld?
Ich habe letztes Jahr Abitur gemacht, habe dann circa ein halbes Jahr einen Freiwilligendienst im Ausland gemacht und möchte jetzt ein halbes Jahr einen Minijob machen, bevor ich Im Oktober anfange, zu studieren. Online finde ich keine konkreten Angaben, dort steht immer nur etwas über Kindergeld bei Studium/Ausbildung oder Arbeitslosigkeit/Arbeitssuche.
Gibt es eine Einkommensgrenze? Kann ich (meine Eltern) überhaupt weiterhin Kindergeld bekommen, wenn ich erstmal nur einen Minijob ohne Ausbildung/Studium mache?
1 Antwort
Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.
Es spielt also keine Rolle was verdient wird, es muss nur eine Voraussetzung ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres erfüllt werden, damit die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Also z.B.ab der Vollendung des 18 Lebensjahres bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein oder man hat schon einen Azubivertrag oder Studienplatz zum nächst möglichen Beginn in der Tasche.
Dann sollten die Eltern bzw.ein Elternteil einen entsprechenden Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen und einen Nachweis in Kopie einreichen.
Kindergeld kann bei Antragstellung und erfüllen der Voraussetzungen rückwirkend für max. 6 Monate nachgezahlt werden, beginnend ab dem Monat vor der Antragstellung.