Familienkasse Kindergeld zurückzahlen weil ich die Ausbildung nicht antrete?

2 Antworten

Wenn Du nicht schon min. 18 bist und nicht schon bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet bist, dann solltest Du das schnell nachholen.

Bist Du noch kein 18, dann gibt es auf jeden Fall keine Probleme mit dem Kindergeld, da dieses bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres ohne eine Voraussetzung an die Eltern gezahlt wird.

Solltest Du schon 18 sein, dann kann Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres weiter gezahlt werden, wenn Du als ausbildungssuchend gemeldet bist, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres ginge auch arbeitssuchend bzw.arbeitslos.

Du kannst ja zur Überbrückung evtl im Supermarkt arbeiten.

Klar Kindergeld gibt es ab einem bestimmten Alter nur weiter wenn Ausbildung gemacht wird.

Vielleicht gibt es eine schulische Ausbildung die du jetzt machen kannst und noch einsteigen kannst

In Betrieben wird es eher nur nächstes Jahr gehen